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Erbringung von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Vechta ab dem ersten Schultag des Schuljahres 2026/2027

Landkreis Vechta · Vechta, Niedersachsen

Aktenzeichen K-LKV-2026-0035veröffentlicht 27.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 221 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Niedersachsen (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
37 Monate13.08.2026 – 30.08.2029
Lose
15Angebot auf bis zu 15, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Vechta49377, Landkreis Vechta, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigdeutsches-ausschreibungsblatt.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 63 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (112 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über deutsches-ausschreibungsblatt.de
    vor 7 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
    vor 7 Monaten
  4. Bindefrist endet
    59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.08.2029
    vor 3 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Schülerbeförderung zu den Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule

Gegenstand nach CPV

Lose15 Lose · Angebot auf bis zu 15 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Alle 15 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
KvG-Haus Dinklage

Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

37 Monate–
2
KvG-Haus Dinklage

Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

37 Monate–
3
KvG-Haus Dinklage

Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

37 Monate–
4
Elisabethschule Lohne

Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

37 Monate–
5
Elisabethschule Lohne

Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

37 Monate–
6
Elisabethschule Lohne

Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

37 Monate–
7
Elisabethschule SR

Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

37 Monate–
8
Elisabethschule SR

Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

37 Monate–
9
Elisabethschule SR

Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

37 Monate–
10
Elisabethschule SR

Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

37 Monate–
11
Elisabethschule Vechta

Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

37 Monate–
12
Elisabethschule Vechta

Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

37 Monate–
13
Elisabethschule Vechta

Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

37 Monate–
14
Elisabethschule Vechta

Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

37 Monate–
15
Elisabethschule Vechta

Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

37 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bie … ganz lesenBei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (entsprechend der in Vordruck 1 genannten Anforderungen) sowie der unter Anlage 1 Vordruck 4 und 5 zu tätigend … ganz lesenDer Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (entsprechend der in Vordruck 1 genannten Anforderungen) sowie der unter Anlage 1 Vordruck 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen). Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 1 Vordruck 5, Ziffer 12 in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären,dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im … ganz lesenDer Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären,dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.08.2026
Vertragsende
30.08.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des Vertrags um ein weiteres Schuljahr; diese Option kann nur schriftlich bis zum 30.04.2030 wahrgenommen werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
31.03.2026, 10:00 Uhr. Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter 5.1.16 genannten Vergabe … ganz lesenVorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter 5.1.16 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Vorgaben (insbesondere die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen) nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG)
Hinweis
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

102vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (577 Lose mit Angabe)
482.763 €Zuschlagswert im Median
46.919 € – 2,73 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9eb6f15b-3725-4e75-8a46-85942123bcc1.