Erbringung von forensischen Unterstützungsleistungen für die Hamburgische Investitions- und Förderbank im Zusammenhang mit den Corona-Hilfsprogrammen
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-S1-24-1719000-4121.01veröffentlicht 03.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 02.06.2025 – 01.06.2026
- Hauptleistung
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
- CPV 79000000
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.
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- Rahmenvereinbarung für Büro-, Klein- und Aktenumzüge, Umstell- und Transportarbeiten, Einlagerung, Entrümpelungs- und Entsorgungsleistungen, Montage und Demontage.Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · KielFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr02.06.2025 – 01.06.2026, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Zuschlagskriterium 140 %
- Zuschlagskriterium 225 %
- Zuschlagskriterium 325 %
- Zuschlagskriterium 410 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 01.06.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Heute
Beschreibung
Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen haben sowohl der Bund als auch das Land inzwischen eine Vielzahl von Programmen aufgelegt. Dazu zählen die Hamburger Corona Soforthilfe, die Überbrückungshilfen 1 bis 4, die November- und Dezemberhilfen, die Neustarthilfen, der Corona Recovery Fonds, die Hamburger Corona Härtefallhilfe und weitere. Mit der Abwicklung dieser Programme als bewilligende Stelle hat die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) beauftragt. Durch immer wieder neue und verlängerte Programme ist es zu einer andauernden Arbeitsbelastung sowohl bei den Bewilligungsstellen als auch bei den Prüfenden Dritten, die die Anträge einreichen, gekommen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Bund hat vor diesem Hintergrund die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen mehrmals, zuletzt bis zum 30.09.2024 verlängert, in Ausnahmefällen (Details stehen aktuell noch nicht fest) dürfen auch nach dem Fristablauf weiterhin Schlussabrechnungen eingereicht werden. Die IFB Hamburg muss sich daher darauf einstellen, dass eine unbekannte Zahl von Schlussabrechnungen erst Ende 2024 und später eingereicht werden wird, deren (betrugs) rechtliche Bearbeitung bis mindestens 31.12.2025 reichen könnte.
Beschreibung des Loses
Ausgeschrieben wird die forensische Unterstützungsleistung für den Compliance-Beauftragten der IFB Hamburg in Bezug auf die Corona-Hilfsprogramme. Die Unterstützungsleistung umfasst dabei die konkrete (straf-) rechtliche Betrugsprüfung von Anträgen im Rahmen der Corona-Hilfsprogramme. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Bieter hat folgende Aufgaben zu übernehmen: Prüfung und Bearbeitung laufender Betrugssachverhalte durch Einholung von Auskunftsersuchen und Ermittlungsanfragen, Prüfung und Bearbeitung von neuen bzw. laufenden (externen) Auskunftsersuchen und Ermittlungsanfragen, Identifizierung und Bearbeitung neuer Betrugsfälle (inkl. Erstattung von Strafanzeigen), Im Rahmen der End- und/oder Schlussabrechnungen, Bearbeitung/Prüfung neu identifizierter potenzieller Betrugsfälle (inkl. Erstattung von Strafanzeigen), Begleitung, Monitoring und Reporting aller laufenden und neu hinzukommenden Betrugssachverhalte, Fachliche Unterstützung anderer Fachbereiche der IFB Hamburg durch Prüfung und Beantwortung von in- und externen Anfragen zu Betrugssachverhalten, Fallbearbeitung der Schlussabrechnung und der Endabrechnung (unter Einhaltung verschiedener Sondervorgehen für bestimmte Fallkomplexe), Einpflegen der Prüfergebnisse in interne Bibliotheken und Listen der IFB Hamburg. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Personalbesetzung ist so zu gestalten, dass angemessene Vertretungen in Qualität und Quantität bei geplanten und auch bei ungeplanten Abwesenheiten gewährleistet sind. Sollten darüber hinaus Personalwechsel notwendig werden, muss die Personalsituation beim Bieter mit der IFB Hamburg besprochen und abgestimmt werden. Die bei Personalwechseln anfallenden Einarbeitungszeiten sind bei der Abrechnung der jeweils erbrachten Unterstützungsleistung angemessen zu berücksichtigen. Die Disposition der Teams und deren Zusammensetzung obliegt dem Bieter. Sollte sich herausstellen, dass der eingesetzte Mitarbeitende nicht geeignet ist, die geschuldete Leistung zu erbringen, ist dieser auf Verlangen der IFB Hamburg gegen einen geeigneten Mitarbeitenden auszutauschen. Ein Austausch des vom Bieter eingesetzten Personals ist diesem nur nach schriftlicher Abstimmung mit der IFB Hamburg möglich. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für den Leistungsabruf gilt die folgende Höchstmenge in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum: 800 Personentage. Ein Anspruch des Bieters auf Abruf eines konkreten Leistungsumfangs und/oder einer konkreten Leistung und/oder ein Anspruch auf Zahlung einer Vergütung bzw. einer Ausgleichszahlung für den Fall, dass der Leistungsumfang geringer als die Schätzung ausfallen sollte, besteht nicht. Eine drohende Überschreitung des geschätzten Aufwandes ist der IFB Hamburg bei Erreichen von 80% der geplanten Personentage in Textform anzuzeigen.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium 1Kosten.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 2Konzept gem. Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 3Darstellung des Personaleinsatzes gem. Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 4Präsentationen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.06.2025
- Vertragsende
- 01.06.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Die ausgeschriebene Unterstützungsleistung wird auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages für die Dauer eines Jahres erbracht. Vertragsbeginn ist das Datum des Zuschlags. Die ausgeschriebene/vereinbarte Unterstützungsleistung ist nach einer kurzen Einarbeitungszeit (max. 2 Wochen) sicherzustellen … ganz lesenkürzer
Die ausgeschriebene Unterstützungsleistung wird auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages für die Dauer eines Jahres erbracht. Vertragsbeginn ist das Datum des Zuschlags. Die ausgeschriebene/vereinbarte Unterstützungsleistung ist nach einer kurzen Einarbeitungszeit (max. 2 Wochen) sicherzustellen. Nach dem Ende der Vertragslaufzeit kann der Vertrag auf Wunsch der IFB Hamburg noch ein weiteres Mal über eine Laufzeit von einem Jahr verlängert werden. Die IFB Hamburg ist berechtigt, von dieser Verlängerungsoption drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit Gebrauch zu machen.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.- Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zent … ganz lesenkürzer
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.deeingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der eVergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bewertung der Teilnahmeanträge in der 1. Phase: Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte " Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" max. 400 Punkte vergeben. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 200 Punkten (von möglichen zu erreichenden 400 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg
- Website
- ifbhh.de
- Kontakt
- info@
ifbhh.de - Auskünfte
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e95018c8-e95e-4f0d-bc36-3b70fc089425.