Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste
Auftraggeber nicht angegeben · Neu-Ulm, Bayern
Aktenzeichen 24-VgV080veröffentlicht 16.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- 01.01.2025 – 31.12.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monate01.01.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neu-Ulm89231, Landkreis Neu-Ulm, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Fragen bis 08:30 Uhrvor 29 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 29 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Bindefrist endetvor 27 Monaten59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Linienverkehr auf der DING-Linie: Linie 89 Gegenstand dieser Auftragsvergabe ist die Durchführung von Linienverkehren nach § 42 PBefG im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers.
Gegenstand nach CPV
- 60100000Straßentransport/-beförderungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
Die qualitativen und quantitativen Anforderungen an das Verkehrsangebot ergeben sich aus den gem. § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a PBefG verbindlichen Fahrplänen, welche unter https://www.ding.eu/ fileadmin/content/schedules_ding/live/93-89-j23-1.pdf eingesehen werden können. Zudem ist der Nahverke … ganz lesenkürzer
Die qualitativen und quantitativen Anforderungen an das Verkehrsangebot ergeben sich aus den gem. § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a PBefG verbindlichen Fahrplänen, welche unter https://www.ding.eu/ fileadmin/content/schedules_ding/live/93-89-j23-1.pdf eingesehen werden können. Zudem ist der Nahverkehrsplan des Landkreises Neu-Ulm maßgeblich, insbesondere in Hinblick auf die einzusetzenden Linienbusse. Der Nahverkehrsplan ist vertraglich anzuerkennen und kann unter https://www.landkreis-nu.de/ceasy/resource/?id=1672&download=1 abgerufen werden. Für die gegenständlichen Linienverkehre ist ausschließlich der Tarif des DING einschließlich Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen anzuwenden. Während der Laufzeit des Auftrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. aufgrund einer veränderten Verkehrsnachfrage, in Folge sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder aufgrund des Fortschreibens des Nahverkehrsplans.- Kriterium
- Der Bieter mussähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsbestand vorbehalten. Verweis auf die einschlägigen Rechtsvorschriften: Personenbeförderungsgesetz (PBefG
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Stadt Neu-Ulm, Augsburger Straße 15, 89231 Neu-Ulm
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren unverzüglich, spätestens jedoch zehn Kalendertage nach Erkennen gegenüber der Vergabestelle gerügt werden müssen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen … ganz lesenkürzer
Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren unverzüglich, spätestens jedoch zehn Kalendertage nach Erkennen gegenüber der Vergabestelle gerügt werden müssen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB). Hilft die Auftraggeberin der Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht ab, so kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007) Die qualitativen und quantitativen Anforderungen an das Verkehrsangebot ergeben sich aus den gem. § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a PBefG verbindlichen Fahrplänen, welche unter https://www.ding.eu/fileadmin/conte … ganz lesenkürzer
Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007) Die qualitativen und quantitativen Anforderungen an das Verkehrsangebot ergeben sich aus den gem. § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a PBefG verbindlichen Fahrplänen, welche unter https://www.ding.eu/fileadmin/content/schedules_ding/live/93-89-j23-1.pdf eingesehen werden können. Zudem ist der Nahverkehrsplan des Landkreises Neu-Ulm maßgeblich, insbesondere in Hinblick auf die einzusetzenden Linienbusse. Der Nahverkehrsplan ist vertraglich anzuerkennen und kann unter https://www.landkreis-nu.de/ceasy/resource/?id=1672&download=1 abgerufen werden. Für die gegenständlichen Linienverkehre ist ausschließlich der Tarif des DING einschließlich Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen anzuwenden. Während der Laufzeit des Auftrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. aufgrund einer veränderten Verkehrsnachfrage, in Folge sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder aufgrund des Fortschreibens des Nahverkehrsplans. Es handelt sich um die Buslinie 89 gem. Nahverkehrsplan. Es ergibt sich eine Linienverkehrsleistung in Höhe von ca. 63.000 km Nutzwagen-km pro Jahr. Es ist beabsichtigt, die Verkehrsleistungen zum 1. Januar 2025 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben. Zusätzliche Angaben: Die zuständige Körperschaft beabsichtigt die Vergabe der o.g. Verkehrsleistung gem. Art. 5 Abs. 1 S. 2 VO 1370/2007 nach den allgemeinen Vergaberichtlinien. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen, wenn die zuständige Behörde die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages beabsichtigt. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 2 PBefG kann die Genehmigungsbehörde im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger verspätete Anträge zulassen. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 PBefG gilt das Einvernehmen des Aufgabenträgers nach Satz 2 als erteilt, wenn der von dem Aufgabenträger beauftragte Verkehr den im Rahmen der Vorabbekanntmachung gesetzten Anforderungen nach § 8a Abs. 2 Satz 3 bis 5 nicht entspricht. Von diesem öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfasst werden Personenbeförderungsleistungen gem. § 42 PBefG auf den o. g. Linien für eine Betriebsaufnahme ab dem 1.1.2025. Zum Schutz der Personenverkehrsdienste, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags werden sollen, werden dem Betreiber ausschließliche Rechte im Sinne von Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 8 PBefG gewährt. Die ausschließlichen Rechte gelten linienbezogen für die in dieser Bekanntmachung genannten Verkehrsleistungen. Die Grenzen der ausschließlichen Rechte ergeben sich aus § 8a Abs. 8 S. 3 u. 4 PBefG, § 13 Abs. 2 PBefG und aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Stadt Neu-Ulm
- Anschrift
- Augsburger Straße 15, 89231 Neu-Ulm
- Website
- nu.neu-ulm.de
- Kontakt
- vergabestelle@
neu-ulm.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Regionalverkehr Oberbayern GmbH29 Zuschläge
- Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH22 Zuschläge
- RBA Regionalbus Augsburg GmbH10 Zuschläge
- Verkehrsbetrieb Ettenhuber GmbH10 Zuschläge
- DB Regio Bus Bayern GmbH9 Zuschläge
- Egenberger GmbH & Co. KG9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.06.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 18.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 392 und 394.Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Weilheim-Schongau, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbHFrist 14.12.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 453 & 455Landkreis Ebersberg, Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbHFrist 02.12.2026
- Speisenlogistik zur Versorgung des Klinikstandortes Campus HallerwieseKlinikum NürnbergFrist 13.11.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 822, 823 und 825Landkreis Fürstenfeldbruck, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbHFrist 08.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ed8f3790-67d0-4f06-97dc-e2c782b8e69b.