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vergebenEU-weitDienstleistungen

EPS Monitoring und Bekämpfung - LWL-Verbandsgebiet

Landschaftsverband Westfalen-Lippe · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen RVH-047-32-23veröffentlicht 16.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 995 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Münster.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
29 Monate01.04.2024 – 31.08.2026
Lose
4Angebot auf bis zu 4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Münster48147, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässiglwl.org

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (88 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über lwl.org
    vor 33 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 33 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2026
    vor 31 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Übernahme des Schädlingsmonitoring und die Beseitigung der Nester des Eichenprozessionsspinners (EPS) für verschiedene LWL-Liegenschaften in den Regionen Münsterland (Los 1), Ostwestfalen (Los 2), Ruhrgebiet (Los 3) und Sauerland (Los 4).

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Bereich Münsterland

Schädlingsmonitoring des Eichenprozessionsspinners inkl. Dokumentation und die Beseitigung der Nester und Raupen des Eichenprozessionsspinners für die Jahre 2024 bis 2026 im Bereich Münsterland.

29 Monate–
2
Bereich Ostwestfalen

Schädlingsmonitoring des Eichenprozessionsspinners inkl. Dokumentation und die Beseitigung der Nester und Raupen des Eichenprozessionsspinners für die Jahre 2024 bis 2026 im Bereich Ostwestfalen.

29 Monate–
3
Bereich Ruhrgebiet

Schädlingsmonitoring des Eichenprozessionsspinners inkl. Dokumentation und die Beseitigung der Nester und Raupen des Eichenprozessionsspinners für die Jahre 2024 bis 2026 im Bereich Ruhrgebiet.

29 Monate–
4
Bereich Sauerland

Schädlingsmonitoring des Eichenprozessionsspinners inkl. Dokumentation und die Beseitigung der Nester und Raupen des Eichenprozessionsspinners für die Jahre 2024 bis 2026 im Bereich Sauerland.

29 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben (Vordruck in den Vergabeunterlagen): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass — er/sie das Gewerbe angemeldet hat, — er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und … ganz lesenEs ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben (Vordruck in den Vergabeunterlagen): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass — er/sie das Gewerbe angemeldet hat, — er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat, — er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet, — er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, — das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht, — keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser Eigenerklärung zudem, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Julil 2022 abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann. Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Kriterium
Es sind vom Bieter Angaben zum Gesamtumsatz im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen (EPS-Monitoring und Bekämpfung) in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen.
Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mind. 3 Referenzen (nicht älter als drei Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art, Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (jeweils mehrjähriger Vertrag über die Ausführung vom EPS-Monitoring und Bekämpfung an durchschnittlich minde … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mind. 3 Referenzen (nicht älter als drei Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art, Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (jeweils mehrjähriger Vertrag über die Ausführung vom EPS-Monitoring und Bekämpfung an durchschnittlich mindestens 100 Bäumen p.a.) vergleichbar sind. Mindestens eine Referenz muss dabei auch den Einsatz seilunterstützender Arbeitsverfahren (Klettertechnik) bei der EPS-Bekämpfung beinhalten. Um die Leistungsfähigkeit zu unterstreichen, sind Referenzobjekte zu benennen, die von den für den Auftrag vorgesehenen Kontrolleur(en) / Bekämpfern bearbeitet wurden. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen. Es sind je Referenz folgende Informationen anzugeben: Einrichtung/Auftraggeber: Ansprechperson/ Telefon-Nr.: Kurzbeschreibung des Auftrages: - Art und Umfang der Leistungen - Angabe ob seilunterstützte Arbeitsverfahren zum Einsatz kommen - Ausführungsort(e) - durchschn. Anzahl der Bäume p.a. - durchschn. Auftragsvolumen p.a. - Dauer / Länge der Zusammenarbeit Das Unternehmen / die Bietergemeinschaft bestätigt, dass es zur Ausführung je angebotenem Los mindestens über eine qualifizierte Arbeitskolonne mit entsprechender Qualifikation und Ausstattung verfügen wird und gibt die Anzahl an qualifizierten Kolonnen an. Das Unternehmen / die Bietergemeinschaft bestätgt dass, die jeweils ausführende Person über ausreichend praktische Berufserfahrung verfügt und in den letzten fünf Jahren an mindestens 500 Bäumen ein EPS-Monitoring / eine EPS-Bekämpfung durchgeführt hat. Die jeweils ausführenden Personen bei Einsatz der Klettertechnik müssen mindestens über die Qualifikation eines "European Tree Worker" (ETW) oder gleichwertig besitzen und dies unter Angabe der Qualifikation nachweisen. Der Nachweis erfolgt z.B. über eine Kopie des Prüfungszeugnisses und ggf. der Rezertifizierung sowie Kopien von Fortbildungsbescheinigungen oder weiteren Qualifizierungsmaßnahmen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2024
Vertragsende
31.08.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
lwl.org
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
16.02.2024, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und g … ganz lesenNach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 08.02.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister von den Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den Zuschlag erhalten sollen. Es gilt deutsches Recht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Freiherr-vom-Stein-Platz 1, 48147 Münster
Website
lwl.org
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

716vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (1.180 Lose mit Angabe)
548.102 €Zuschlagswert im Median
260.749 € – 1,54 Mio. €mittlere Hälfte, 296 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 917a3442-f553-4508-a764-483d1c1955e0.