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EOP IPA-Paket Nr. 2 - TGA-Planung

Universitätsklinikum Aachen AöR · Aachen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026-0054-AJveröffentlicht 01.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 93 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
96 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (161 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Kosten30 %
  • Qualifikation und Erfahrung Schlüsselpersonen (SMT, PMT,PAT)15 %
  • Konzept zur Personalplanung Stufe 1a10 %
  • Technisches Konzept25 %
  • Kooperationsfähigkeit20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Verfahrens ist das IPA Paket 2: TGA-Planung

Beschreibung des Loses

Das Universitätsklinikum Aachen AöR (UKA) plant den Neubau Erweiterungsgebäude OP-Säle (EOP). Mit diesem Vorhaben sollen die Voraussetzungen für eine moderne, leistungsfähige und zukunftsorientierte OP-Infrastruktur geschaffen werden. Hierfür sollen in dem Neubau 12 hochkomplexe Operationssäle, eine neue zentrale Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) sowie ein automatisiertes Sterilgut- und Materiallager realisiert werden. Die hochkomplexen OP-Säle sind basierend auf modernsten geräteunterstützten Operationsmethoden konzeptioniert. Darunter befinden sich hybride OPs mit Angiographieanlagen, mobiler und stationärer intraoperativer Bildgebung sowie robotische Operationstechniken. Der Neubau ist zwischen dem Hauptgebäude des Klinikums (UBFT/PF) und dem Versorgungsgebäude (VER) einschließlich des Zwischenbauwerks sowie in direkter Nachbarschaft zum derzeit entstehenden Gebäude für Operative Intensivpflege und dem Perinatalzentrum (OIPPNZ) vorgesehen. Die unmittelbare Nähe ermöglicht eine Anbindung an die Bestandsgebäude, welche aus betriebsorganisatorischen Gesichtspunkten essenziell ist. Eine Anbindung ist bislang auf der Etage -2 an das UBFT/PF geplant. Auf dieser Ebene ist die zentrale Operationsabteilung des Bestandsgebäudes des UKA verortet. Durch die Anbindung soll ein durchgängiger "blauer Bereich" geschaffen werden und eine Synchronisierung der derzeitigen Strukturen mit dem Neubau stattfinden. Im Rahmen der Synchronisierung sind Flächen auf der Etage -2 im Bestand baulich anzupassen. Eine weitere Anforderung ist die Schaffung einer Verbindung zwischen dem Neubau und dem OIP-PNZ in Form einer "Brücke" auf Höhe der Etage 1, um einen direkten, postoperativen Patiententransport zwischen den herz-chirurgischen Patienten und der zugehörigen Intensivstation zu ermöglichen. Weiterhin wird die Anforderung gestellt eine direkte Anfahrt an das Gebäude zum Zwecke der Belieferung umzusetzen. Dabei sind insbesondere Anforderungen des Denkmalschutzes, die bauliche Anschlussfähigkeit und das Potenzial einer südlichen Erweiterung zu beachten. Zeithorizont: Beauftragung Allianzpartner / Unterzeichnung Mehrparteienvertrag Oktober 2026 Einreichung HU-Bau Oktober 2027 Baubeginn Umbau Bestand Februar 2028 Baubeginn Erweiterungsgebäude Oktober 2028 Übergabe Nutzer Mitte 2032 Aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe, der daraus resultierenden Störungsanfälligkeit und der Konfliktpotentiale in der Realisierungsphase sowie dem hohen Zeitdruck wurden alternative Projektabwicklungsmodelle vom Universitätsklinikum Aachen untersucht. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistungen sind der Anlage 1 "Leistungsverzeichnis" der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Kosten
Gewichtung (Punkte, genau) 30Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Kosten Bezeichnung: Kommerzieller Wert Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium - Zahl: 30
Qualität
Qualifikation und Erfahrung Schlüsselpersonen (SMT, PMT,PAT)Gewichtung (Punkte, genau) 15. Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung Schlüsselpersonen (SMT, PMT,PAT) Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium - Zahl: 15 .
Qualität
Konzept zur Personalplanung Stufe 1aGewichtung (Punkte, genau) 10Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Konzept zur Personalplanung Stufe 1a Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium - Zahl: 10 .
Qualität
Technisches KonzeptGewichtung (Punkte, genau) 25. Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Technisches Konzepte Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium - Zahl: 25 .
Qualität
KooperationsfähigkeitGewichtung (Punkte, genau) 20. Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Kooperationsfähigkeit Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium - Zahl: 20

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
96 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
1) Vor dem Start der eigentlichen IPAPlanungsphasen kann das UKA optional eine vorgelagerte Vorbereitungsphase beauftragen. Hintergrund ist, dass die zum Projektstart vorliegenden Planungs- und Entscheidungsgrundlagen nur in begrenzter Tiefe vorliegen und zunächst weiter qualifiziert werden sollen. … ganz lesen1) Vor dem Start der eigentlichen IPAPlanungsphasen kann das UKA optional eine vorgelagerte Vorbereitungsphase beauftragen. Hintergrund ist, dass die zum Projektstart vorliegenden Planungs- und Entscheidungsgrundlagen nur in begrenzter Tiefe vorliegen und zunächst weiter qualifiziert werden sollen. Gegenstand dieser optionalen Vorbereitungsphase ist die fachliche Erarbeitung und Bewertung erster konzeptioneller Lösungsansätze als Entscheidungs- und Diskussionsgrundlage für den weiteren Projektverlauf. Hierzu zählen insbesondere: - überschlägige Variantenuntersuchungen zur Gebäudestruktur, Lage und Anordnung der Funktionsbereiche, - Betrachtung der prozessualen Anforderungen insbesondere aus den OP-Bereichen, einschließlich der funktionalen Verknüpfung von Neubau- und Bestand Bereichen, - Berücksichtigung äußerer Rahmenbedingungen wie Denkmalschutz, vorhandene Bausubstanz, technische Bestandsanlagen sowie bauliche und genehmigungsrechtliche Restriktionen. Die Leistungen dienen ausschließlich der Vorbereitung und Strukturierung des Projekts und stellen keine Vorwegnahme der späteren IPAPlanungsphasen dar. Umfang, Tiefe und Ergebnisse dieser Phase werden bis zum Abschluss des Verfahrens abschließend festgelegt. 2) Nach Abschluss und Prüfung der Planungsleistungen gemäß § 18 des IPA Mehrparteienvertrages entscheidet die Auftraggeberin, ob die optional beauftragten Bauleistungen abgerufen werden sollen. Zu diesen Bauleistungen zählen auch die noch erforderlichen Leistungen zur weiteren Planung, etwa der Ausführungsplanung, welche nachfolgend einheitlich als Bauleistungen bezeichnet werden. Weitere Informationen sind dem Vertrag zu entnehmen. 3) Im Übrigen können im Verlauf des Verfahrens weitere Optionen aufkommen. Diese werden abschließend mit der Abfrage des finalen Angebotes festgelegt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2 - 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer setzt eine vorherige Rüge des Bieters voraus; er ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der M … ganz lesenÜberprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer setzt eine vorherige Rüge des Bieters voraus; er ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: § 134 Informations- und Wartepflicht Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungsoder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte § 135 Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die B …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Ange-bots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber f … ganz lesenBei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Ange-bots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber fordert drei Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (AKriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt: 1. Umsatz 15 Punkte Für die Bewertung wird auf die Tabelle in Ziffer 6.3.1 der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags verwiesen. 2. Anzahl und Qualität der Referenzen insgesamt 65 Punkte davon 2.1 Anzahl der Referenzen 05 Punkte Für die Bewertung wird auf die Tabelle in Ziffer 6.3.2.1 der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags verwiesen. 2.2 Qualität der Referenzen 60 Punkte Im Auswahlkriterium Qualität der Referenzen können insgesamt 60 Punkte erreicht werden. Die Qualität der Referenz wird anhand des Musters aus Anlage 3.1a+b ermittelt. Das Klinikum addiert die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenz-muster aus der Anlage 3. Die Vergabestelle legt dazu 4 Referenzen, zwei aus dem Bereich TGA-Planung Teilgebiet HLSK und zwei Referenzen TGA-Planung Teilge-biet ELT, zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als 4 Referenzmuster mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten 4 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Die tatsächliche Gesamtpunktzahl im Auswahlkriterium errechnet sich aus der Multiplikation der theoretisch maximal erreichbaren Punktzahl mit dem Quotienten aus der individuellen Punktzahl und der theoretischen Höchstgesamtpunktzahl. 3. Anforderungen Planungsleistungen Beschäftigtenanzahl 3.1 Anzahl Beschäftigte Fachplanung Technische Ausrüstung Gebäude 10 Punkte Für die Bewertung wird auf die Tabelle in Ziffer 6.3.3.1 der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags verwiesen. 4. Motivationsschreiben 40 Punkte Bitte stellen Sie in einem Motivationsschreiben (max. 10 Seiten DINA4, Schriftgröße 11, Arial) Ihr Verständnis der Integrierten Projektabwicklung (IPA) dar. Führen Sie bitte mindestens zu folgenden Punkten aus: - Würdigung der eigenen Motivation zur Teilnahme am Projekt - Erfahrungen mit integrierten Projektabwicklungen - Darstellung der Haltung zur integrierten Zusammenarbeit - Bereitschaft zum Abschluss des vorgelegten Vertrages Für die Bewertung wird auf die Tabelle in Ziffer 6.3.4 der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags verwiesen. Maximal sind 130 Punkte erreichbar. . Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Kosten Bezeichnung: Kommerzieller Wert Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium - Zahl: 30 . Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung Schlüsselpersonen (SMT, PMT,PAT) Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium - Zahl: 15 . Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Konzept zur Personalplanung Stufe 1a Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium - Zahl: 10 . Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Technisches Konzepte Bes …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTTQQGEYQ# Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYTTQQGEYQ# Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. * Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.574vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.392 Lose mit Angabe)
226.168 €Zuschlagswert im Median
93.415 € – 571.546 €mittlere Hälfte, 634 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dc8eeae4-0c31-4584-98cb-216fcaf9679a.