Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen Self-Service-Terminal (SST)
Bundesdruckerei GmbH · Berlin, Berlin
Aktenzeichen ECA-2024-065veröffentlicht 22.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,6 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,6 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (80 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (205 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Qualifikation und Fachkenntnisse des Projektteams70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 27 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 12:30 Uhrvor 27 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Weiterentwicklungs- und Unterstützungsleistungen für das von der Bundesdruckerei entwickelte Produkt Self-Service-Terminal (SST). Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Beschreibung des Loses
Die Bundesdruckerei GmbH - nachfolgend "Auftraggeber" (AG) genannt - zählt zu den führenden Unternehmen der Hochsicherheitstechnologie. Die Kernkompetenzen liegen im Management und der Anwendung sicherer Identitäten von Personen, Daten, Prozessen und Systemen für den hoheitlichen und behördlichen Markt sowie für mittelständische Unternehmen. Das Beratungsangebot des Auftraggebers rundet das Lösungsportfolio ab und ermöglicht die Begleitung der Kunden des AG auf dem Weg zur sicheren digitalen Transformation. Die Bundesdruckerei ist ein Unternehmen, welches sichere Identitäten in den Mittelpunkt seines Handelns stellt. Dies gilt als Produzent von hoheitlichen Identitäten aber auch für die notwendigen sicheren Identitäten in der Privatwirtschaft. Mit diesem Fokus bietet die Bundesdruckerei seit einiger Zeit eine Vielzahl an Produkten und Dienstleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen und wird sich in diesem Wachstumsmarkt als wichtiger Partner etablieren. Zu diesem Zweck werden viele Projekte beim AG und bei Kunden durchgeführt, die sowohl konzeptionellen als auch umsetzenden Charakter haben. Die sichere Erfassung biografischer und biometrischer Daten zur Bereitstellung von Self-Service-Diensten gewinnt in kommunalen Behörden und Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Über eine transparente und leicht verständliche Nutzerführung gewährleisten die Self-Service-Terminals (SST) der Bundesdruckerei hochsichere, komfortable und effiziente Datenerhebungsprozesse. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem geeigneten Partner für die Weiterentwicklungs- und Unterstützungsleistungen des von der Bundesdruckerei entwickelten Produkts SST. Die vom Auftrag-nehmer auszuführenden Tätigkeiten werden in Form von Arbeitspaketen vom AG festgelegt. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen maßgeblich die folgenden Tätigkeiten: 1. Softwareentwicklungsleistungen 2. Testleistungen 3. Architekturleistungen Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Gegenstand nach CPV
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Qualifikation und Fachkenntnisse des ProjektteamsDie qualitative Bewertung der Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Basis der im Dokument "II.12 Bewertung der Angebote" im Einzelnen dargestellten Vorgehensweise. Diesem Dokument sind ebenfalls die Bewertungskriterien und die Unterkriterien im Einzelnen nebst den jeweiligen Erwartungshorizonten des Auftraggebers zu entnehmen.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
1. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur 2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist ak … ganz lesenkürzer
1. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur 2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als 3 Monate (bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) ist 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt 4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss nicht zwingend (kann aber) bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Sofern die Erklärung nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, selbige vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden. 5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewebezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.- Kriterium
6. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-jahre; b) Netto-Umsatz (in EUR) mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; Als vergleichbar gelten erfol … ganz lesenkürzer
6. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-jahre; b) Netto-Umsatz (in EUR) mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen. Mindestanforderung: Der durchschnittliche Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 500.000,00 EUR betragen. Die Nichterfüllung der benannten Mindestanforderung führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.- Kriterium
7. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu Vertragsverhältnissen zum Unternehmen und etwaigen persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe 8. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durc … ganz lesenkürzer
7. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu Vertragsverhältnissen zum Unternehmen und etwaigen persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe 8. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer; b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen; Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen. Mindestanforderung: Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, muss im Durchschnitt der Jahre 2021, 2022 und 2023 mindestens 10 fest angestellte Mitarbeiter betragen. Die Nichterfüllung der benannten Mindestanforderung führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren. 9. Nachweis von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren gemäß Formblatt "I.4 Referenzerklärung" in Bezug auf nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen, jeweils unter Angabe: - des Auftraggebers der Referenz (nebst den hierzu geforderten Angaben im Formblatt "Referenzerklärung"), - der Beschreibung der Referenzleistung(en), - des Leistungszeitraums, - des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen) und - des Leistungserbringers. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen. Die Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers (Name und Anschrift) sowie des Ansprechpartners (Name und Kontaktdaten) kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht. In diesem Fall ist der Auftraggeber so konkret wie möglich zu umschreiben und im Referenz-Formblatt auf das Bestehen einer Vertraulichkeitsverpflichtung hinzuweisen. Mindestanforderung: Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Die Nichterfüllung der benannten Mindestanforderung führt zum Ausschluss des betroffenen Angebots vom weiteren Vergabeverfahren.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von 2 Jahren ("Grundlaufzeit"). Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um 1 weiteres Jahr ("Vertragsverlängerung"), sofern die Bundesdruckerei der Vertragsverläng … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von 2 Jahren ("Grundlaufzeit"). Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um 1 weiteres Jahr ("Vertragsverlängerung"), sofern die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Insgesamt sind zwei (2) Vertragsverlängerungen nach Ablauf der Grundlaufzeit möglich, sodass die Gesamtvertragslaufzeit maximal vier (4) Jahre beträgt.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 22.08.2024, 12:30 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: vgl. Vertrag und Leistungsbeschreibung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 1 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 135 Abs. 1 und 2 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Der Bedarf des Auftraggebers wird über die gesamte Vertragslaufzeit auf ca. 1.600 Personentage (PT) geschätzt. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 1.920 Personentage (PT). Bei Erreichen dieses Auftragsvolumens endet die Rahmenvereinbarung automatisch. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Menge aus dem Rahmenvertrag abzurufen (keine Mindestabnahmeverpflichtung).
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWHU93 Der Bedarf wird über die gesamte Vertragslaufzeit auf ca. 1.600 Personentage (PT) geschätzt. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 1.920 Personentage (PT). Bei Erreichen dieses Auftragsvolumens endet die Rahmenvereinbarung automatisch. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Menge aus dem Rahmenvertrag abzurufen (keine Mindestabnahmeverpflichtung).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kommandantenstraße 18, 10969 Berlin
- Kontakt
- ausschreibung.pur-p@
bdr.de
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- Baugruppen Fertigung und VormontageBundesdruckerei GmbH · BerlinFrist 01.12.2026
- Autodesk-SubscriptionsBundesdruckerei GmbH · BerlinFrist 30.11.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG7 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH5 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH3 Zuschläge
- ABB AG2 Zuschläge
- CGI Deutschland B.V. & Co. KG2 Zuschläge
- Codesphere GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 82b6134d-ff2b-4c60-a085-437adafd6a9a.