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Entwicklung und Umsetzung eines Nutzungskonzeptes für das Bauvorhaben „Reaktivierung Bahnhofsgebäude“ für die Stadt Neustadt an der Orla, Ausschreibung von Honorarleistungen nach HOAI LP1 - 9 für Objektplanung (Gebäude)

Stadtverwaltung Neustadt an der Orla · Neustadt an der Orla, Thüringen

Aktenzeichen 2.6150 022 940 701/VgV/01/2024veröffentlicht 04.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 985 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 27 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
56 Monate28.05.2024 – 31.01.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2029
    vor 29 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Ziel des Verfahrens ist die bauliche Reaktivierung des Bahnhofsgebäudes in Neustadt an der Orla durch die Umsetzung eines zukunftsorientierten Nutzungskonzeptes. Dabei sollen die historischen und architektonischen Merkmale des Gebäudes bewahrt und gleichzeitig mit zeitgemäßen Elementen kombiniert werden, um eine nachhaltige und vielseitige Nutzung zu ermöglichen. Durch diese Maßnahmen wird das Bahnhofsgebäude aufgewertet und trägt somit zur Entwicklung und Stärkung der Stadt bei. Im Zuge der Landesgartenschau 2028 muss ab 2027 zusätzlich eine Zwischennutzung im Erdgeschoss durch die Planungsgesellschaft der Landesgartenschau gewährleistet sein. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Bestbieter mit den in der Anlage D9 definierten Planungs- und Architekturleistungen nach HOAI, stufenweise zu beauftragen (1. Stufe LP1 - LP2, 2. Stufe LP3 - LP6, 3. Stufe LP7 - LP9).

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
28.05.2024
Vertragsende
31.01.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 (Vergabekammer), Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
GILT FÜR TEILNAHMEWETTBEWERB: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der dem Auftraggeber zu rügen. --- Nachprüfungsmöglichkeit Es beste … ganz lesenGILT FÜR TEILNAHMEWETTBEWERB: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der dem Auftraggeber zu rügen. --- Nachprüfungsmöglichkeit Es besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Beanstandungen der beabsichtigten Vergabeentscheidung sind - elektronisch (in Textform) per Kommunikation über die Vergabeplattform - an die Vergabestelle Stadtverwaltung Neustadt an der Orla Zentrale Vergabestelle Markt 1 07806 Neustadt an der Orla zu richten. --- Im weiteren Verfahren nach § 14 Abs. 2 ThürVgG ist das Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 (Vergabekammer) Jorge-Semprún-Platz 4 99423 Weimar als Nachprüfungsbehörde zuständig. --- Die Kostenfolge aus dem Nachprüfungsverfahren ergibt sich aus § 14 Abs. 5 ThürVgG. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. ---------------------------------------- GILT FÜR NACHFOLGENDES VERHANDLUNGSVERFAHREN: Nachprüfungsmöglichkeit Es besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Beanstandungen der beabsichtigten Vergabeentscheidung sind - elektronisch (in Textform) per Kommunikation über die Vergabeplattform - an die Vergabestelle Stadtverwaltung Neustadt an der Orla Zentrale Vergabestelle Markt 1 07806 Neustadt an der Orla zu richten. --- Im weiteren Verfahren nach § 14 Abs. 2 ThürVgG ist das Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 (Vergabekammer) Jorge-Semprún-Platz 4 99423 Weimar als Nachprüfungsbehörde zuständig. --- Die Kostenfolge aus dem Nachprüfungsverfahren ergibt sich aus § 14 Abs. 5 ThürVgG. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. --- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der dem Auftraggeber zu rügen. --- Die Information des Auftraggebers an die Bieter, dass deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. - Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). - Der Bieter hat die Möglichkeit im Fall des Verstoßes gegen eine Vergabevorschrift, diesen binnen 10 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen und Abhilfe zu verlangen. - Wird auf Rüge des Bieters seitens des öffentlichen Auftraggebers nicht abgeholfen, so hat der Bieter die Möglichkeit, binnen weiterer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe gem. § 160 GWB einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu stellen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
EIGNUNG Allgemeines Die Bewerber haben mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, zusätzlich evtl. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Ebenso sind die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ … ganz lesenEIGNUNG Allgemeines Die Bewerber haben mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, zusätzlich evtl. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Ebenso sind die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen mit dem Antrag vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmer/anderen Unternehmern vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Unterauftragnehmer/anderen Unternehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorgelegt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei fehlender Eignung wird der Bewerber ausgeschlossen. - Andere Unternehmen (Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Antrag benennen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ abzugeben. - Eignungskriterien im Einzelnen: siehe Pkt. 5.1.9 der Bekanntmachung ---- Hinweis: Erfüllen mehr als die unter Punkt 5.1.9 "Eignungskriterien" genannten Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung des § 75 Abs. 6 VgV durch Losverfahren. ------------ MIT dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen: - Teilnahmeantrag - falls zutreffend: Formblatt Nachunternehmerleistungen - falls zutreffend: Formblatt Eignungsleihe - Eigenerklärung zur Eignung für den Bewerber sowie, falls zutreffend, Eigenerklärung zur Eignung jeweils für jedes Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - Kopie des aktuellen Berufs-/Handelsregisterauszuges (Der Handelsregisterauszug muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln, darf jedoch nicht älter als 12 Monate sein.) - Auszug aus dem aktuellen Firmenbuch (nicht bei natürlichen Personen) oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes der Teilnehmenden - letztgültiger Auszug des Sozialversicherungsnachweises - Angaben und Anlagen zu den Referenzprojekten gem. Anlage D8.01 und D8.02 - Nachweis Berufs- und Haftpflichtversicherung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. in Steuersachen - falls zutreffend: Angaben/Anlage zu evtl. selbstreinigenden Maßnahmen gem. § 125 GWB - Eigenerklärung Bezug Russland - Nachweis Personalkapazität - Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft ---- Auf gesondertes Verlangen während des Teilnahmewettbewerbs vorzulegende Unterlagen - falls zutreffend: Benennung Nachunternehmer sowie Nachweis ihrer Eignung - falls zutreffend: Verpflichtungserklärung Nach--/Unterauftragnehmer - falls zutreffend: Benennung Eignungsverleiher sowie Nachweis ihrer Eignung - falls zutreffend: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe ---- Unterlagen, die im späteren Verhandlungsverfahren vorzulegen sind - Leistungsbild - Honorarangebot - Eigenerklärung § 8 Abs. 1 S. 1 …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Waldhelm GmbH, Jena–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Entwicklung und Umsetzung eines Nutzungskonzeptes für das Bauvorhaben „Revitalisierung Buteile“ für die Stadt Neustadt an der Orla, Ausschreibung von Honorarleistungen nach HOAI LP1 - 9 für Objektplanung (Gebäude)

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 03.07.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Thüringen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

127vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (89 Lose mit Angabe)
258.023 €Zuschlagswert im Median
109.780 € – 650.000 €mittlere Hälfte, 73 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Thüringen (5 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.02.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3ca935fc-57b5-4d69-afe8-739bfa68ab5a.