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Entwicklung und Bau einer Industrieanlage zur Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) · 10117, Berlin

Aktenzeichen SPF3.02.BMUKN.2024.01veröffentlicht 26.09.2026DienstleistungenInnovationspartnerschaft

Frist im Verfahrenseit 718 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Berlin (3 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 6 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Monate
Lose
1
Verfahren
InnovationspartnerschaftVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
10117Berlin, Berlin, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Ausgewählte Bewerber entwickeln gemeinsam mit der Vergabestelle eine neue Leistung, die es am Markt noch nicht gibt.

Wird verhandelt?

Es wird über Inhalt und Preis verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Preis Definitionsphase20 %
  • Qualitative Zuschlagskriterien80 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 43 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), beabsichtigte, einen Auftrag über die Entwicklung und den Bau einer Industrieanlage zur Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See innerhalb des Sofortprogramms „Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“ zu vergeben. Zur Beräumung und Vernichtung von konventionellen Munitionsaltasten in Versenkungsgebieten ist ein Gesamtsystem (Industrieanlage) unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entwerfen, das aus unterschiedlichen Hauptsystemen mit ausgereifter Technik besteht und die Möglichkeit bietet, die Kapazitäten in Zukunft zu steigern. Mit dem Gesamtsystem wird somit die Erkundung, Bergung, Aufbereitung und Entsorgung der Kampfmittel unmittelbar auf See beabsichtigt. Die Ausschreibung wurde als Innovationspartnerschaft durchgeführt. Die Innovationspartnerschaft ist ein spezielles Vergabeverfahren zur Entwicklung innovativer, noch nicht auf dem Markt verfügbarer Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen und zum anschließenden Erwerb der daraus hervorgehenden Leistungen. Gemäß § 19 Abs. 8 VgV wird die Innovationspartnerschaft entsprechend dem Forschungs- und Innovationsprozess in zwei aufeinanderfolgenden Phasen strukturiert: 1) Einer Forschungs- und Entwicklungsphase (Definitionsphase), in welcher der Liefer- und Leistungsgegenstand mit dem AN definiert und spezifiziert wird. Dadurch wird der Leistungsgegenstand klar und nachvollziehbar formuliert, und 2) einer Leistungsphase, in der die aus der Definitionsphase spezifizierte Leistung (Konstruktion und Bau) erbracht wird. Ziel ist es, zum Ende der Innovationspartnerschaft eine Industrieanlage fertiggestellt zu haben und den AG in die Lage zu versetzen, diese gemäß den Anforderungen selbst oder durch einen Dritten zu betreiben.

Beschreibung des Loses

Mit dieser Ausschreibung sollte der Industrie die Gelegenheit gegeben werden, sich an der Spezifikation des Leistungsgegenstandes zu beteiligen. Dabei ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass der spätere Leistungsgegenstand durch die gemeinsame Entwicklung und Validierung des Anforderungskatalogs während der Definitionsphase beschrieben und vereinbart wird. Ziel ist es, zum Ende der Innovationspartnerschaft eine Industrieanlage fertiggestellt zu haben und den AG in die Lage zu versetzen, diese gemäß den Anforderungen zu betreiben. Diese übergeordneten Ziele lassen sich entsprechend auf die beiden Phasen der Innovationspartnerschaft folgendermaßen aufteilen: In der 1. Phase der Innovationspartnerschaft nimmt der AG gemeinsam mit dem AN die genaue Definition der Industrieanlage nach einem vorgegebenen Prozess vor. Das Vorgehen orientiert sich dabei an der vorgegebenen Systemstruktur. Das Gesamtsystem beinhaltet Systemelemente, welche mit übergeordneten Systemanforderungen und Beschreibungen vorbereitet sind. Diese Anforderungen gilt es in einem nächsten Schritt der Definitionsphase gemeinsam mit dem AN festzulegen und zu validieren. Damit das Ziel – der Bau einer Industrieanlage – risikominimiert gewährleistet werden kann, bedarf es konkreter Rahmenbedingungen, die einen Übergang in die Leistungsphase (2. Phase) ermöglichen. Das Quality Gate nach der 1. Phase ermöglicht es beiden Parteien (AG und AN), anhand festgelegter Kriterien zu prüfen, ob der Beginn der Leistungsphase erfolgen kann. Im Rahmen der Leistungsphase erfolgt die detaillierte konstruktive und bauliche Umsetzung der Industrieanlage. In der Konstruktionsphase werden die Systemelemente und Subsysteme entworfen, konstruiert und mit technischen Daten vom AN und von den beteiligten Unterauftragnehmern abgesichert. Nach Freigabe der Konstruktion durch den AG wird die Leistungsphase mit dem Bau der Industrieanlage fortgesetzt.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis Definitionsphase20 %
Qualitative Zuschlagskriterien80 %
Preis
Preis DefinitionsphaseKriteriums Nr. 1 – Preis Definitionsphase
Qualität
Qualitative ZuschlagskriterienIm Rahmen der Zuschlagskriterien Nr. 2 bis Nr. 9 wird das Angebot in qualitativer Hinsicht bewertet. Bewertet werden in qualitativer Hinsicht die jeweils eingereichten Angebotsunterlagen, d.h. das jeweilige Konzept bzw. die Anforderungsanalyse und die Auftragswertschätzung (Konstruktion und Bau). Kriterium Nr. 2 – Qualität des Konzeptes „Querschnitt“ (Gewichtung 12 %) Kriterium Nr. 3 – Qualität des Konzeptes „Versorgung und Überwachung“ (9 %) Kriterium Nr. 4 – Qualität des Konzeptes „Erkundung und Bergung“ (9 %) Kriterium Nr. 5 – Qualität des Konzeptes „Aufbereitung“ (12 %) Kriterium Nr. 6 – Qualität des Konzeptes „Recycling/Entsorgung“ (12 %) Kriterium Nr. 7 – Qualität des Konzeptes „Logistik“ (6 %) Kriterium Nr. 8 – Anforderungsanalyse (8 %) Kriterium Nr. 9 – Auftragswertschätzung (Konstruktion und Bau) (12 %)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
8 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Verlängerungsoption AG um bis zu zwei (2) Monate: Der AG kann die Frist zur Sicherung der gebrauchten Komponenten einseitig vor Ablauf der Frist um bis zu weitere zwei (2) Monate durch schriftliche Mitteilung unter Angabe des Verlängerungszeitraums gegenüber dem AN verlängern. Die Verlängerungsoptio … ganz lesenVerlängerungsoption AG um bis zu zwei (2) Monate: Der AG kann die Frist zur Sicherung der gebrauchten Komponenten einseitig vor Ablauf der Frist um bis zu weitere zwei (2) Monate durch schriftliche Mitteilung unter Angabe des Verlängerungszeitraums gegenüber dem AN verlängern. Die Verlängerungsoption AG kann vom AG unabhängig von der Ausübung der Verlängerungsoption AN ausgeübt werden. Verlängerungsoption AN um bis zu zwei (2) Monate: Sollte es dem AN innerhalb der dafür vorgesehenen Frist oder im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption AG, innerhalb der durch den AG verlängerten Frist, nicht gelingen, die Sicherung gebrauchter Komponenten zu erfüllen, ist der AN berechtigt, die Frist zum Nachweis der Sicherung von alternativen Komponenten und der entsprechenden Anpassung des technischen Lösungskonzepts einseitig um bis zu zwei (2) Monaten zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Innovative Beschaffung
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG-003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergabere … ganz lesenSolange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter ORG-003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG-001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Auftraggeber

Name
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Anschrift
Stresemannstraße 128-130, Berlin 10117
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülichptj-vergabe-projekt@ptj.de

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 733 (Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung) in Berlin gibt es in den letzten 24 Monaten nur 4 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.10.2024
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 22.10.2024 auf 19.11.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6d066d36-c691-4ec0-b18c-663adc08c0d0.