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Entsorgungsdienstleistungen Wertstofftonne für den Landkreis Wolfenbüttel - Transport und Entsorgung

Landkreis Wolfenbüttel · Wolfenbüttel, Niedersachsen

Aktenzeichen V_2025-05_Nieveröffentlicht 27.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 467 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2026 – 31.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (30 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 15 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  4. Bindefrist endet
    24 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung hinsichtlich des kommunalen Anteils an Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) aus der Wertstofftonne im Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel ist die Vergabe der folgenden Leistungen: Übernahme an einer vorgegebenen Übernahmestelle des Auftraggebers (AG) im Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Bornum, Verwiegung und Nachtransports1 sowie Sortierung und Entsorgung. Die Leistung wird in einem Los in einem offenen Verfahren EU-weit entsprechend der Vergabeverordnung (VGV) vergeben.

Beschreibung des Loses

Die wesentlichen Einzelleistungen sind: - Übernahme des kommunalen Anteils von LVP und sNVP an der vorgegebenen Übernahmestelle des AG im EVZ Bornum mit Verwiegung, - Nachtransport und Anlieferung der ausschreibungsgegenständlichen Abfälle an Sortier- und Entsorgungsanlage(n), - Sortierung und Entsorgung der ausschreibungsgegenständlichen Abfälle, - Entsorgung aussortierter Stör- und Reststoffe.

Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 21.07.2025 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.

Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal möglich.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung5 von 5 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Der Auftraggeber wird die Eignung der Bieter im Sinne von § 122 GWB und anhand festgelegter Kriterien überprüfen. Der Nachweis der Eignung kann durch die Eintragung in ein anerkanntes Präqualifizierungsverzeichnis erfolgen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung wird anerkannt. Nicht präqualifi … ganz lesenDer Auftraggeber wird die Eignung der Bieter im Sinne von § 122 GWB und anhand festgelegter Kriterien überprüfen. Der Nachweis der Eignung kann durch die Eintragung in ein anerkanntes Präqualifizierungsverzeichnis erfolgen. Die einheitliche Europäische Eigenerklärung wird anerkannt. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. o Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister – bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung. Beim Einsatz von Nachunternehmern verpflichtet sich der Auftragnehmer, die eingesetzten Nachunternehmen hinsichtlich der ihnen obliegenden Verpflichtungen aus dem NTVergG zu verpflichten und dem Auftraggeber die danach zulässigen Kontrollen zu ermöglichen sowie die zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen/ Nachweise etc. vorzuhalten und offen zu legen. Bei gebildeten Arbeitsgemeinschaften sind die erforderlichen Nachweise und Erklärungen von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. Näheres zu den Eignungsanforderungen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Eigenerklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall für Personen … ganz lesenZum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Eigenerklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jährlich zweifach maximiert vor Leistungsbeginn. - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre - Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der der ausgeschriebenen Leistung von mindestens 450.000 € pro Jahr, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre Sofern beabsichtigt ist für die Leistung „Sortierung“ Nachunternehmer einzusetzen oder sich die Eignung von einem Nachunternehmer geliehen werden soll, sind die Nachun-ternehmer mit Angebotsabgabe zu benennen und zudem mit Angebotsabgabe folgende Nachweise von dem jeweiligen Nachunternehmer einzureichen: - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaft-pflicht- und Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindes-tens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Eigenerklärung über drei in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, jeweils mindestens bezogen auf die Sortierung und Entsorgung von sNVP und / oder LVP bezogen auf eine Menge von mindestens 800 Mg/a an sNVP und / oder LVP, jeweils mit Angabe der entsorgten Abfallmenge pro Jahr … ganz lesen- Eigenerklärung über drei in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, jeweils mindestens bezogen auf die Sortierung und Entsorgung von sNVP und / oder LVP bezogen auf eine Menge von mindestens 800 Mg/a an sNVP und / oder LVP, jeweils mit Angabe der entsorgten Abfallmenge pro Jahr (in Mg/a)), der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers - Entsorgungsfachbetriebezertifikat im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG für die vertragsgegenständlichen Leistungen hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Ab-fall-schlüsselnummern. Mindestens vier Wochen bevor die Gültigkeit eines Zertifikats während der Leistungszeit endet, hat der AN das neue Zertifikat unaufgefordert gegenüber dem AG nachzuweisen Hinweis: Soweit der AN die Tätigkeiten des Behandelns sowie des „abschließenden“ Verwertens und des „abschließenden“ Beseitigens im Sinne von Anlage 3 EfbV zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen nicht selbst aus-übt, sondern durch (einen) Dritte(n) nach § 22 KrWG ausüben lässt, gilt Folgendes: Der AN bzw. dessen mit den Leistungen beauftragte Niederlassung muss in diesem Fall nicht im Sinne des § 56 Absatz 2 KrWG für diese Leistungen / Tätigkeiten zertifiziert sein, jedoch der / die Nachunternehmer. Sofern beabsichtigt ist für die Leistung „Sortierung“ Nachunternehmer einzusetzen oder sich die Eignung von einem Nachunternehmer geliehen werden soll, sind die Nachunternehmer mit Angebotsabgabe zu benennen und zudem mit Angebotsabgabe folgende Nachweise von dem jeweiligen Nachunternehmer einzureichen: - Eigenerklärung des jeweiligen Nachunternehmers zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jährlich zweifach maximiert vor Leistungsbeginn [Formblatt beigefügt.] - Entsorgungsfachbetriebszertifikat des jeweiligen Nachunternehmers im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG hinsichtlich der vom jeweiligen Nachunternehmereinsatz konkret betroffenen Teilleistung(en). Mindestens vier Wochen bevor die Gültigkeit eines Zertifikats während der Leistungszeit endet, ist das neue Zertifikat unaufgefordert gegenüber dem AG nachzuweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrags durch den AG einmal um ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
24 Tage
Angebotsöffnung
28.07.2025, 09:00 Uhr. Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

138vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (163 Lose mit Angabe)
536.876 €Zuschlagswert im Median
345.411 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 95c8d284-b8ee-438f-a611-7f83241b4be4.