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vergebenEU-weitDienstleistungen

Entsorgungsdienstleistungen Sperrmüll

Landkreis Rotenburg (Wümme) - Abfallwirtschaftsbetrieb · Rotenburg (Wümme), Niedersachsen

Aktenzeichen 112/26/70veröffentlicht 18.08.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren

Angebotsfristseit 47 Tagen abgelaufen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,47 Mio. €
Laufzeit
3 Jahre01.07.2027 – 30.06.2030, bis zu 8 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Rotenburg (Wümme)27356, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Landkreis Rotenburg - Zentrale Vergabestelle
    vor 54 Tagen
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
    vor 47 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 13 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2030
    in 8 Monaten

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Behandlung und Verwertung des im Landkreis erfassten Sperrmülls durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt); die Anlieferung erfolgt durch den AG.

Gegenstand nach CPV

  • 90513000Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
  • 90514000Recycling von Siedlungsabfällen

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Pos. 1: Behandlung und Verwertung Jahrespreis (netto) für die Behandlung und Verwertung gemäß Leistungsverzeichnis. Pos. 2: etwaiger Erlös für aussortiertes Altholz Der Bieter kann für von ihm aussortiertes Altholz unter Pos. 2 im Leistungsverzeichnis freiwillig einen Verwertungserlös, den er an den Auftraggeber auskehrt, anbieten. Dieser Erlös wird abgezogen und vermindert die Angebotssumme; er ist daher mit einem Minuszeichen zu versehen. Diese Position muss nicht angeboten werden. Sofern sie mit einer Null versehen wird, gilt sie als nicht angeboten. Auch eine Eintragung mit einem positiven bzw. gar keinem Vorzeichen, wird als nicht angeboten gewertet. Sofern ein Erlös mit negativem Vorzeichen angeboten werden soll, muss zudem die Menge in Massenprozent, für welche der Erlös gelten soll, eingetragen werden. Der eingetragene Mengenanteil gilt als Mindestanteil für die Vertragslaufzeit; höhere Anteile werden zugunsten des Auftraggebers berücksichtigt. Es ist eine Preisanpassung für den Erlös vorgesehen (siehe Kap. 2.4.6 der Leistungsbeschreibung); der Erlös kann sich jedoch nie zu einer Zuzahlung des Auftraggebers wandeln.
Qualität
KostenKosten Pos. 3 bis 5: etwaige Kosten für CO2-Zertifikate Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt den nationalen Emissionshandel, der auch Abfallverbrennungsanlagen umfasst. Die Betreiber müssen über ihre Treibhausgasemissionen aus der fossilen Verbrennung berichten, Emissionsberechtigungen kaufen und diese bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) abgeben. Im Falle einer thermischen Verwertung der Gesamtmenge oder von Sortierfraktionen kann daher unter der Pos. 3, 4 und/oder 5 im Leistungsverzeichnis der Mengenanteil an der Gesamtmenge in Prozent angegeben werden, für den CO2-Zertifikate gemäß BEHG erworben werden müssen und für den der Auftraggeber die Kosten gemäß Kap. 2.4.7 der Leistungsbeschreibung trägt. Der jeweils angegebene Anteil ist für die Vertragslaufzeit als Maximalmenge verbindlich, was bedeutet, dass der Auftraggeber für weitere Mengenanteile keine Zertifikatskosten tragen wird. Geringere Mengenanteile werden hingegen in der Abrechnung zugunsten des Auftraggebers berücksichtigt. Dabei kann je nach Behandlungsverfahren zwischen folgenden Abfallschlüsselnummern differenziert werden: - 20 03 07: Sperrmüll; bewertungsrelevanter Einheitspreis = 35,38 EUR/Mg. Dieser Abfallschlüssel gilt für Mengenanteile des Sperrmülls, die einer direkten thermischen Verwertung zugeführt werden. - 19 12 12: sonstige Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen; bewertungsrelevanter Einheitspreis = 30,84 EUR/Mg. Erfolgt vor der thermischen Verwertung zunächst eine Vorsortierung des Sperrmülls, gilt dieser Abfallschlüssel für alle Sortierfraktionen, außer Altholz. - 19 12 07: Altholz A III; bewertungsrelevanter Einheitspreis = 8,45 EUR/Mg. Im Falle einer Vorsortierung, gilt dieser Abfallschlüssel für die Sortierfraktion Altholz. Die Einheitspreise (netto) für die Angebotsbewertung errechnen sich aus den Standardwerten der EBeV 2030, Anlage 2, Teil 5, Nr. 5 "Sperrmüll", Nr. 3 "Sortierreste aus der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung" und Nr. 6b "Altholz AIII, AIV, PCB" mit einem Wert von 65 EUR/Mg CO2 aus dem BEHG. Im Vertragsvollzug gleiten die Preise gemäß Kap. 2.4.7 der Leistungsbeschreibung. Transportkostenbewertung Für die Abschätzung der Transportkosten, die dem Auftraggeber für die Abfallanlieferung beim Auftragnehmer entstehen werden, erfolgt eine Bewertung nach den unten dargestellten Maßstäben. Ausgangspunkt für die Transportrouten ist die BAB A1 Abfahrt Elsdorf (Nr. 48), welche ungefähr im Kreis-Schwerpunkt liegt. Dabei wird die jeweils richtige Fahrbahnseite für die entsprechende Fahrtrichtung ausgewählt. Zielpunkt ist die vom Bieter angegebene Adresse der Anlage gemäß Kap. 4.3 der Bieterangaben. Wenn der Bieter mehrere Anlagen vorsieht, hat er dort anzugeben, zu welchem Mengenanteil die Anlagen innerhalb der Vertragslaufzeit jeweils genutzt werden sollen. Die ermittelten Transportkosten werden dann anhand der Anteile gewichtet. Es ist auch erlaubt, eine Umschlaganlage, an die der Auftraggeber anliefern kann, anzugeben. Die Ermittlung des Transportaufwands erfolgt mit dem Routenplaner "Reiseplanung.de". Unter "Routeneinstellungen" werden folgende Festlegungen getroffen: - Optimierung: optimal - Fahrzeug: LKW (40 t), Diesel, Euro 6 - Vermeiden: keine Auswahl Die vom Routenplaner berechnete Zeit für die Strecke wird für die Ermittlung der Nettokosten herangezogen, weiterhin werden folgende Kennwerte und Kostenbestandteile für alle Bieter pauschal angesetzt: - Aufnehmen und Abkippen pro Umlauf: 1 h - Tonnage je Umlauf: 16 Mg - Rüstzeit: 0,25 h pro Tag - Tagesbetriebszeit inkl. Rüstzeit: 8 bis 12 Stunden (Diese Größe ist relevant für die Zahl der Umläufe, welche mit einem Fahrzeug pro Tag erledigt werden können. Sie wird so eingestellt, dass inkl. Rüstzeit eine Tagesbetriebszeit von 8-12 h erreicht wird. Sofern dies nicht möglich ist [z. B. bei einem Zeitbedarf von mehr als 6 h je Umlauf], wird mit halben Umläufen gerechnet [bei 7 h je Umlauf wird also mit 1,5 Umläufen ent …

Eignung5 von 5 angegeben

Finanzkennzahlen
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Betreiber der ersten Sperrmüllbehandlungsstufe sind, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungi … ganz lesenFür jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Betreiber der ersten Sperrmüllbehandlungsstufe sind, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. Angaben jeweils für 2025, 2024, 2023 und Mittelwert 2023-2025: - WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz. - WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen. Sämtliche Umsätze, die mit der Sortierung, Behandlung oder Verwertung von Sperrmüll erzielt wurden.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Betreiber der ersten Sperrmüllbehandlungsstufe sind, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer anzugeben … ganz lesenFür jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Betreiber der ersten Sperrmüllbehandlungsstufe sind, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. BL 1 Qualitätssicherung Sperrmüllbehandlung (Bieter und/oder Unterauftragnehmer als Betreiber der ersten Sperrmüllbehandlungsstufe) Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Behandeln" und/oder "Verwerten" für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07 (Sperrmüll). Beigefügt als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot beigefügt.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Betreiber der ersten Sperrmüllbehandlungsstufe sind, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer anzugeben … ganz lesenFür jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Betreiber der ersten Sperrmüllbehandlungsstufe sind, anzugeben. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung einreichen. BL 2 Referenzen (mindestens eine Referenz; auch Unterauftragnehmer als Betreiber der ersten Sperrmüllbehandlungsstufe) Der Bieter/Unterauftragnehmer hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen für die Sortierung, Behandlung oder Verwertung von Sperrmüll anzugeben. Mit Angabe: - des Auftraggebers, - der Tätigkeit, - des Zeitraums, - des Umfangs der Tätigkeit in Mg/a, - des Kontakts des jeweiligen Referenzgebers.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2027
Vertragsende
30.06.2030
Verlängerung
bis zu 8-mal: Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Quartal, längstens jedoch bis zum 30.06.2032, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von 9 Monaten zum Beginn des nächsten Quartals kündigt. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer wird ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher bestehender und zukünftiger Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus dem vorliegenden Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz und für … ganz lesenverlangt: Zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher bestehender und zukünftiger Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus dem vorliegenden Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz und für die Erstattung von Überzahlungen - hat der Auftragnehmer eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen; die Gesamtauftragssumme berechnet sich als Angebotssumme (zzgl. Umsatzsteuer) gemäß Leistungsverzeichnis mal der Mindestvertragslaufzeit in Jahren, wobei etwaige Erlöse mit positivem Vorzeichen in die Berechnung der Angebotssumme eingehen. In der Bürgschaftsurkunde muss auf die Rechte aus den §§ 770 und 771 BGB und auf das Recht der Hinterlegung ausdrücklich verzichtet werden. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Weiteres siehe § 11 Entsorgungsvertrag.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Laufzeit des Vertrags: Verzögert sich aufgrund eines Nachprüfungs … ganz lesenBindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Laufzeit des Vertrags: Verzögert sich aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger vergaberechtlicher Gründe der Leistungsbeginn, bleibt das Vertragsende hiervon unberührt. Hinsichtlich leistungsbezogener Unterlagen und Angaben wird auf Kap. 4.3 der Bieterangaben verwiesen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landkreis Rotenburg (Wümme) - Abfallwirtschaftsbetrieb
Art
Kommunalbehörden, Umweltschutz
Anschrift
Große Straße 49, 27356 Rotenburg (Wümme)
Website
lk-awr.de
Kontakt
vergabe@lk-row.de
Auskünfte
Landkreis Rotenburg - Zentrale Vergabestellevergabe@lk-row.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

54vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (56 Lose mit Angabe)
492.840 €Zuschlagswert im Median
335.934 € – 726.305 €mittlere Hälfte, 17 Werte

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9b8efbf4-6b73-48b2-9b07-e9e952e6d025.