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Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Ansbach

Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle · Ansbach, Bayern

Aktenzeichen LRA-2023-0011veröffentlicht 13.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 4: Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapierin 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 1: Sammlung u.Transp. v. Altpapier im Hol- u. Bringsystem (Teilregion I: Nord-West)in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 2: Sammlung u.Transp. v. Altpapier im Hol- u. Bringsystem (Teilregion II: Süd)in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 3: Samml. u. Transp. v. Altpapier im Hol- u. Bringsystem (Teilregion III: Nord-Ost)in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 5: Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion I: Nord-West)in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
6 weitere Lose zeigen
  • Los 6: Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion II: Süd)in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 7: Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion III: Nord-Ost)in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 8: Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Teilregion I)in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 9: Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Teilregion II: Süd)in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 10: Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Teilregion III: Nord-Ost)in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 11: Behälteränderungsdienst inkl. Vorhaltung und Betrieb eines Behälterlagersin 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
81 Monate01.04.2024 – 31.12.2030
Lose
11
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Ansbach91522, Landkreis Ansbach, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 31 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

verschiedene abfallwirtschaftliche Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Ansbach, insbesondere - Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem - Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier - Sammlung und Transport von Bioabfall - Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall - Behälteränderungsdienst für Restabfall, Bioabfall und Altpapier inkl. Vorhaltung und Betrieb eines Behälterlagers

Lose11 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Sammlung u.Transp. v. Altpapier im Hol- u. Bringsystem (Teilregion I: Nord-West)

Der Landkreis Ansbach schreibt die Sammlung und den Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem neu aus. Die Einsammelleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen ausgeschrieben: Los 1: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion I: Nord-West), ca. 4.300 Mg/a im Holsystem, mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 300 Mg/a im Bringsystem Los 2: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion II: Süd), ca. 3.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 230 Mg/a im Bringsystem Los 3: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion III: Nord-Ost), ca. 3.800 Mg/a, mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 240 Mg/a im Bringsystem Zum Leistungsgegenstand gehören die Vorhaltung und der Betrieb einer Anliefer-/Übernahmestelle je Gebietslos, der Umschlag und die Übergabe der Abfälle an den Auftraggeber bzw. dessen zur Verwertung beauftragten Dritten sowie an den von den Systemen beauftragten Dritten im Fall der physischen Herausgabe. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.

81 Monate–
2
Sammlung u.Transp. v. Altpapier im Hol- u. Bringsystem (Teilregion II: Süd)

Der Landkreis Ansbach schreibt die Sammlung und den Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem neu aus. Die Einsammelleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen ausgeschrieben: Los 1: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion I: Nord-West), ca. 4.300 Mg/a im Holsystem, mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 300 Mg/a im Bringsystem Los 2: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion II: Süd), ca. 3.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 230 Mg/a im Bringsystem Los 3: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion III: Nord-Ost), ca. 3.800 Mg/a, mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 240 Mg/a im Bringsystem Zum Leistungsgegenstand gehören die Vorhaltung und der Betrieb einer Anliefer-/Übernahmestelle je Gebietslos, der Umschlag und die Übergabe der Abfälle an den Auftraggeber bzw. dessen zur Verwertung beauftragten Dritten sowie an den von den Systemen beauftragten Dritten im Fall der physischen Herausgabe. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.

81 Monate–
3
Samml. u. Transp. v. Altpapier im Hol- u. Bringsystem (Teilregion III: Nord-Ost)

Der Landkreis Ansbach schreibt die Sammlung und den Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem neu aus. Die Einsammelleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen ausgeschrieben: Los 1: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion I: Nord-West), ca. 4.300 Mg/a im Holsystem, mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 300 Mg/a im Bringsystem Los 2: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion II: Süd), ca. 3.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 230 Mg/a im Bringsystem Los 3: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion III: Nord-Ost), ca. 3.800 Mg/a, mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 240 Mg/a im Bringsystem Zum Leistungsgegenstand gehören die Vorhaltung und der Betrieb einer Anliefer-/Übernahmestelle je Gebietslos, der Umschlag und die Übergabe der Abfälle an den Auftraggeber bzw. dessen zur Verwertung beauftragten Dritten sowie an den von den Systemen beauftragten Dritten im Fall der physischen Herausgabe. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.

81 Monate–
4
Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier

Der Landkreis Ansbach schreibt die Verwertung von Altpapier neu aus. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport, ggf. die Sortierung und die Vermarktung der im Rahmen einer haushaltsnahen Sammlung (Behältersammlung) und einer Sammlung an Wertstoffhöfen erfassten Druckerzeugnisse, Papier, Pappe und Karton (im Folgenden Altpapier genannt) aus dem Gebiet des Landkreises Ansbach. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen. Voraussichtliche Menge: Verwertung von Altpapier, ca. 12.470 Mg/a

33 Monate–
5
Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion I: Nord-West)

Der Landkreis Ansbach schreibt die Sammlung und den Transport von Bioabfall neu aus. Die Einsammelleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen ausgeschrieben: Los 3.1 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion I: Nord-West); ca. 6.200 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem Los 3.2 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion II: Süd); ca. 5.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem Los 3.3 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion III: Nord-Ost); ca. 5.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.

81 Monate–
6
Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion II: Süd)

Der Landkreis Ansbach schreibt die Sammlung und den Transport von Bioabfall neu aus. Die Einsammelleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen ausgeschrieben: Los 3.1 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion I: Nord-West); ca. 6.200 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem Los 3.2 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion II: Süd); ca. 5.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem Los 3.3 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion III: Nord-Ost); ca. 5.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.

81 Monate–
7
Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion III: Nord-Ost)

Der Landkreis Ansbach schreibt die Sammlung und den Transport von Bioabfall neu aus. Die Einsammelleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen ausgeschrieben: Los 3.1 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion I: Nord-West); ca. 6.200 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem Los 3.2 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion II: Süd); ca. 5.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem Los 3.3 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion III: Nord-Ost); ca. 5.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.

81 Monate–
8
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Teilregion I)

Der Landkreis Ansbach schreibt die Verwertung von Bioabfall neu aus. Die Verwertungsleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen frei Landkreis ausgeschrieben. Die Vorhaltung und der Betrieb einer Anliefer-/Übernahmestelle je Gebietslos, der Umschlag des Abfalls sowie der Transport zu den Verwertungsanlagen ist daher mit anzubieten. Die zu behandelnden Abfälle werden an der jeweiligen Übernahmestelle des Auftragnehmers übergeben. Mengengerüste: Los 5: Teilregion I (Nord-West): 6.200 Mg/a Los 6: Teilregion II (Süd): 5.600 Mg/a Los 7: Teilregion III (Nord-Ost): 5.600 Mg/a Die Leistungen der Lose beinhalten insbesondere: • Übernahme von Bioabfall aus der behältergestützten Sammlung an einer vom Bieter benannten Anliefer-/Übernahmestelle in regionaler Nähe zum jeweils zugeordneten Sammelgebiet (inkl. Eingangsverwiegung) • Ggf. Weitertransport des Abfalls zur Verwertungsanlage (inkl. Durchführung aller notwendigen Logistikleistungen) • Verwertung der übernommenen Bioabfälle in der/den Verwertungsanlage/-n • Vermarktung der Produkte (z. B. Kompost, Gärreste) • Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe, wie Störstoffe/Siebreste Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.

81 Monate–
9
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Teilregion II: Süd)

Der Landkreis Ansbach schreibt die Verwertung von Bioabfall neu aus. Die Verwertungsleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen frei Landkreis ausgeschrieben. Die Vorhaltung und der Betrieb einer Anliefer-/Übernahmestelle je Gebietslos, der Umschlag des Abfalls sowie der Transport zu den Verwertungsanlagen ist daher mit anzubieten. Die zu behandelnden Abfälle werden an der jeweiligen Übernahmestelle des Auftragnehmers übergeben. Mengengerüste: Los 5: Teilregion I (Nord-West): 6.200 Mg/a Los 6: Teilregion II (Süd): 5.600 Mg/a Los 7: Teilregion III (Nord-Ost): 5.600 Mg/a Die Leistungen der Lose beinhalten insbesondere: • Übernahme von Bioabfall aus der behältergestützten Sammlung an einer vom Bieter benannten Anliefer-/Übernahmestelle in regionaler Nähe zum jeweils zugeordneten Sammelgebiet (inkl. Eingangsverwiegung) • Ggf. Weitertransport des Abfalls zur Verwertungsanlage (inkl. Durchführung aller notwendigen Logistikleistungen) • Verwertung der übernommenen Bioabfälle in der/den Verwertungsanlage/-n • Vermarktung der Produkte (z. B. Kompost, Gärreste) • Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe, wie Störstoffe/Siebreste Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.

81 Monate–
10
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Teilregion III: Nord-Ost)

Der Landkreis Ansbach schreibt die Verwertung von Bioabfall neu aus. Die Verwertungsleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen frei Landkreis ausgeschrieben. Die Vorhaltung und der Betrieb einer Anliefer-/Übernahmestelle je Gebietslos, der Umschlag des Abfalls sowie der Transport zu den Verwertungsanlagen ist daher mit anzubieten. Die zu behandelnden Abfälle werden an der jeweiligen Übernahmestelle des Auftragnehmers übergeben. Mengengerüste: Los 5: Teilregion I (Nord-West): 6.200 Mg/a Los 6: Teilregion II (Süd): 5.600 Mg/a Los 7: Teilregion III (Nord-Ost): 5.600 Mg/a Die Leistungen der Lose beinhalten insbesondere: • Übernahme von Bioabfall aus der behältergestützten Sammlung an einer vom Bieter benannten Anliefer-/Übernahmestelle in regionaler Nähe zum jeweils zugeordneten Sammelgebiet (inkl. Eingangsverwiegung) • Ggf. Weitertransport des Abfalls zur Verwertungsanlage (inkl. Durchführung aller notwendigen Logistikleistungen) • Verwertung der übernommenen Bioabfälle in der/den Verwertungsanlage/-n • Vermarktung der Produkte (z. B. Kompost, Gärreste) • Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe, wie Störstoffe/Siebreste Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.

81 Monate–
11
Behälteränderungsdienst inkl. Vorhaltung und Betrieb eines Behälterlagers

Der Landkreis Ansbach schreibt den Behälteränderungsdienst für Restabfall, Bioabfall und Altpapier inklusive der Vorhaltung und des Betrieb eines Behälterlagers neu aus. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: - Austausch oder Reparatur defekter Behälter und/oder defekter Transponder, - Abzug unbenutzter oder Bereitstellung zusätzlicher Behälter, - Neugestellung von Behältern, - Änderungen der Behältergröße, - Abholung von Behältern bei Abmeldung eines Grundstücks, - Ausstattung der auszutauschenden Behälter mit Aufklebern, - Nachrüstung der Altpapierbehälter mit Transponder, - Montage / Demontage von Biofilterdeckeln, - Schlossnachrüstung bei Rest-, Bioabfall- und Altpapierbehältern, - Vorhaltung eines Behälterlagers für die Lagerung der Rest-, Bioabfall- und Altpapierbehälter, - Wartung und Instandhaltung der Behälter (z. B. Räder, Deckel, Transponder etc.), - Verwertung der defekten und sonstigen ausgemusterten Altbehälter. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen. Mengengerüst: ca. 3.300 Grundstücksanfahrten

81 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2024
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember 2032, wenn der Auftraggeber keine Kündigung bis zum 31. Dezember 2029 ausspricht ("Verlängerungsoption").
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unterneh … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Weiteres siehe Vergabeunterlagen

Los 4

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2024
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2025 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2027 (1. Verlängerungsoption). Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2028 (2. Verlängerungsoption).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unterneh … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
weiteres siehe Vergabeunterlagen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

327vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (447 Lose mit Angabe)
444.960 €Zuschlagswert im Median
188.048 € – 950.809 €mittlere Hälfte, 63 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9a6b9dd5-6fcd-4fa2-88e8-379ff93512c3.