Entsorgungsdienstleistungen
Stadt Pforzheim · Pforzheim, Baden-Württemberg
Aktenzeichen TD 2023.27veröffentlicht 05.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.05.2024 – 30.04.2026
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Abfallentsorgung (Straßenkehricht & Papierkorbmüll) für 2027/2028Stadtverwaltung Weil am Rhein · Weil am RheinFrist 09.12.2026
- Entsorgung von Rest- und Sondermüll im Zuständigkeitsbereich BwDLZ Stetten a.k.M.Bundeswehr Dienstleistungszentrum Stetten a.k.M. · Stetten a.k.M.Frist 30.11.2026
- Fernwärme Flächenausbau Cluster 1 Heidelberg RohrbachStadtwerke Heidelberg GmbH · HeidelbergFrist 24.11.2026
- Vergabe Einsammlung SperrmüllAbfallwirtschaftsbetrieb Main Tauber · TauberbischofsheimFrist 27.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.05.2024 – 30.04.2026
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Pforzheim75175, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (71 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (123 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 33 Monatenüber vergabe24.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 33 Monaten
- Vertragsbeginnvor 30 MonatenLaufzeit bis 30.04.2026
- Heute
Beschreibung
Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Pforzheim
Gegenstand nach CPV
Lose6 Lose
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Altholz AI- AIII siehe Leistungsbeschreibung Los 1 | 2 Jahre | – |
| 2 | Sperrmüll siehe Leistungsbeschreibung Los 2 | 26 Monate | – |
| 3 | Straßenkehricht siehe Leistungsbeschreibung Los 3 | 2 Jahre | – |
| 4 | Metall siehe Leistungsbeschreibung Los 4 | 2 Jahre | – |
| 5 | Elektroschrott Sg4 siehe Leistungsbeschreibung Los 5 | 2 Jahre | – |
| 6 | Elektroschrott Sg5 siehe Leistungsbeschreibung Los 6 | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
— Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im BerufsoderHandelsr … ganz lesenkürzer
— Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im BerufsoderHandelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch einefeierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124 GWB- Kriterium
— Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren. Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs- bzw. — Nachweis der Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungs- summe 3 Mio. EUR pauschal je Schadensfall bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden) und Umwel … ganz lesenkürzer
— Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren. Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs- bzw. — Nachweis der Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungs- summe 3 Mio. EUR pauschal je Schadensfall bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden) und Umwelthaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal je Schadensfall, — Eintragung in das Berufsregister, — Angaben zu einem Insolvenzverfahren, — Angaben ob sich die Firma in Liquidation befindet. (siehe Angaben im Vordruck Eigenerklärung)- Kriterium
- Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des beschäftigten Personals) sowie Kompetenzschwerpunkten Referenzen der letzen 3 abgeschlossenen Jahre (siehe Vordruck Eigenerklärung) Der Bieter muss Produktblätter /Technische Daten zu den angebotenen Produkten beifügen sowie Zertifizierungen und Nachweise laut Leistungsverzeichnis und Nachweise/ Unterlagen zum Angebot vorlegen
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2024
- Vertragsende
- 30.04.2026
- Verlängerung
Der Vertrag verlängert sich in jedem Los einmalig um ein Jahr (bis zum 30.04.2027), sofern dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum 30.04.2025) durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption). Die Vertragslaufzeit verlängert sich in jedem Los zudem um ei … ganz lesenkürzer
Der Vertrag verlängert sich in jedem Los einmalig um ein Jahr (bis zum 30.04.2027), sofern dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum 30.04.2025) durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption). Die Vertragslaufzeit verlängert sich in jedem Los zudem um ein weiteres Jahr (bis zum 30.04.2028), sofern dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum 30.04.2026) von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (mögliche Vertragsverlängerung).- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 23.01.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags … ganz lesenkürzer
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
— Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektro … ganz lesenkürzer
— Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? — Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System; — Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung; — Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch; — automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen; — verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim; — verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe; — Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg; — Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. — Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. — Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 15.01.2023, 12:00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Pforzheim
- Anschrift
- Neues Rathaus, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim
- Website
- pforzheim.de
- Kontakt
- zentrale.vergabestelle@
pforzheim.de
Bei uns erfasst
- Umbau barrierefreie Ortsverwaltung - Ortsverwaltung-Huchenfeld31.10.2026
- Planungsleistungen - Barrierefreier Umbau der Ortsverwaltung Würm mit ganzheitlicher Betrachtung des Brandschutzes31.10.2026
- Behälterservices für Rest- und Bioabfall und Altpapier inklusive der Vorhaltung eines Behälterlagers30.10.2026 · 1 Angebot
- Betrieb der Müllumschlagstation30.10.2026 · 2 Angebote
Mehr von Stadt Pforzheim
- Aktendigitalisierung BaurechtsamtStadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle · PforzheimFrist 26.11.2026
- Beschaffung Feuerwehr BusStadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle · PforzheimFrist 11.11.2026
- GM 2026.100 Neubau Kita Habsburger Straße - MalerarbeitenStadt Pforzheim · 75177 PforzheimFrist 17.11.2026
- GM 2026.99 Neubau Kita Habsburger Straße - SchallabsorberdeckenStadt Pforzheim · 75177 PforzheimFrist 10.11.2026
Alle 9 offenen Ausschreibungen von Stadt Pforzheim, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG9 Zuschläge
- REMONDIS Süd GmbH9 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG Region Süd6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Süd6 Zuschläge
- AKG Achauer Kompostierungs GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- ALBA Neckar-Alb GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Abfallentsorgung (Straßenkehricht & Papierkorbmüll) für 2027/2028Stadtverwaltung Weil am RheinFrist 09.12.2026
- Entsorgung von Rest- und Sondermüll im Zuständigkeitsbereich BwDLZ Stetten a.k.M.Bundeswehr Dienstleistungszentrum Stetten a.k.M.Frist 30.11.2026
- Vergabe Einsammlung SperrmüllAbfallwirtschaftsbetrieb Main TauberFrist 27.11.2026
- Vergabe Einsammlung RA BA PPKAbfallwirtschaftsbetrieb Main TauberFrist 27.11.2026
- Vergabe TransporteAbfallwirtschaftsbetrieb Main TauberFrist 27.11.2026
- EntsorgungsdienstleistungenUniversitätsklinikum FreiburgFrist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0cc9868f-2801-4a56-b874-9c91b29d2b11.