Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn Sammlung von Rest und Biomüll und Ausstattung mit neuen Abfallbehältern im Stadtgebiet der Stadt Heilbronn
Stadt Heilbronn · Heilbronn, Baden-Württemberg
Aktenzeichen HN 70/05/24veröffentlicht 08.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- … – 31.12.2026
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Abfallentsorgung (Straßenkehricht & Papierkorbmüll) für 2027/2028Stadtverwaltung Weil am Rhein · Weil am RheinFrist 09.12.2026
- Entsorgung von Rest- und Sondermüll im Zuständigkeitsbereich BwDLZ Stetten a.k.M.Bundeswehr Dienstleistungszentrum Stetten a.k.M. · Stetten a.k.M.Frist 30.11.2026
- Fernwärme Flächenausbau Cluster 1 Heidelberg RohrbachStadtwerke Heidelberg GmbH · HeidelbergFrist 24.11.2026
- Vergabe Einsammlung SperrmüllAbfallwirtschaftsbetrieb Main Tauber · TauberbischofsheimFrist 27.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- … – 31.12.2026
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Heilbronn74072, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 235 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 25 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 25 MonatenÖffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
- Bindefrist endetvor 21 Monaten120 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
- Vertragsendein 53 Tagen
Beschreibung
Zum 31.12.2025 laufen die Verträge über die Sammlung von Restabfall und Bioabfall im Gebiet der Stadt Heilbronn aus. Aufgrund der Einführung eines Identsystems für die Rest- und Bioabfallsammlung ist zudem die Ausstattung des Stadtgebietes mit neuen Abfallbehältern notwendig. Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben.
Los 1: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern (inkl. Transpondern): Lieferung der für die Sammlung erforderlichen Restabfall- und Bioabfallbehälter an eine vorgegebene Anlieferstelle des Auftragnehmers
Los 2: Restmüll- und Bioabfallsammlung: Behälterverteilung • Zusammenbau und Verteilung der Behälter für die Rest- und Bioabfallsammlung (inkl. Stellung der Hard- und Software für das Identsystem). Die Verteilung muss bis zum 20.12.2025 abgeschlossen sein. • Einsatz eines Identsystems zur Erfassung der Leerungshäufigkeit bei der Sammlung
Sammlung von Rest- und Bioabfall • Für die Sammlung von Restabfall werden Müllgroßbehälter (MGB) in den Größen 60 l, 120 l, 240 l, 660 l und 1.100 l sowie 70-l-Säcke eingesetzt. • Die Behälter mit einem Volumen von 60 l bis 240 l sind 14-täglich zu leeren. Behälter mit einem Volumen von 660 l bis und 1.100 l sind 14- täglich, wöchentlich und zweimal wöchentlich zu leeren (inkl. Einsatz Identsystem). • Für die Sammlung von Bioabfall werden Müllgroßbehälter (MGB) in den Größen 60 l, 120 l und 240 l sowie 70-l-Säcke eingesetzt. • Die Behälter mit einem Volumen von 60 l bis 240 l sind 14-täglich zu leeren. Von Mitte Juni bis Oktober erfolgt die Abfuhr wöchentlich (ca. 36 Leerungen pro Jahr), inkl. Einsatz Identsystem. • Der gesammelte Abfall ist vom Auftragnehmer zu vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstellen zu transportieren. • Einrichtung einer Reklamationsdatenbank
Es können Angebote zu einem oder beiden Losen abgegeben werden
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern (inkl. Transpondern) Lieferung der für die Sammlung erforderlichen Restabfall- und Bioabfallbehälter an eine vorgegebene Anlieferstelle des Auftragnehmers von Los 2 ab Oktober 2025 (inkl. Nachlieferungen bis 31.12.2026) | – | – |
| 2 | Sammlung von Restabfall und Bioabfall im Gebiet
der Stadt Heilbronn Los 2: Restmüll- und Bioabfallsammlung Behälterverteilung • Zusammenbau und Verteilung der Behälter für die Rest- und Bioabfallsammlung (inkl. Stellung der Hard- und Software für das Identsystem). Die Verteilung muss bis zum 20.12.2025 abgeschlossen sein. • Einsatz eines Identsystems zur Erfassung der Leerungshäufigkeit bei der Sammlung Sammlung von Rest- und Bioabfall • Für die Sammlung von Restabfall werden Müllgroßbehälter (MGB) in den Größen 60 l, 120 l, 240 l, 660 l und 1.100 l sowie 70-l-Säcke eingesetzt. • Die Behälter mit einem Volumen von 60 l bis 240 l sind 14-täglich zu leeren. Behälter mit einem Volumen von 660 l bis und 1.100 l sind 14- täglich, wöchentlich und zweimal wöchentlich zu leeren (inkl. Einsatz Identsystem). • Für die Sammlung von Bioabfall werden Müllgroßbehälter (MGB) in den Größen 60 l, 120 l und 240 l sowie 70-l-Säcke eingesetzt. • Die Behälter mit einem Volumen von 60 l bis 240 l sind 14-täglich zu leeren. Von Mitte Juni bis Oktober erfolgt die Abfuhr wöchentlich (ca. 36 Leerungen pro Jahr), inkl. Einsatz Identsystem. • Der gesammelte Abfall ist vom Auftragnehmer zu vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstellen zu transportieren. • Einrichtung einer Reklamationsdatenbank | 7 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Bei der Bewertung der Angebote ist je Los ausschließlich das errechnete Gesamtentgelt Zuschlagskriterium für die Wirtschaftlichkeit (Gewichtung = 100 %). Das wirtschaftlichste Angebot ist somit das preislich günstigste Angebot.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, … ganz lesenkürzer
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber: - nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt, - die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist, - eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände- Kriterium
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, … ganz lesenkürzer
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber: — weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde, — sich nicht in Liquidation befindet, — seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, — in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. -- Eigenerklärung (Ziff. 2.2.5.2.1 des Angebotsschreibens VgV 8) über den den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren -- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), Die vorstehend zur Eigenerklärung Umsatz genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.- Kriterium
- Los 1: • Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von insgesamt mindestens 30.000 Abfallbehältern (60 l – 1.100 l) pro Jahr. Die Referenz ist für die Jahre 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der Liefermengen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). Die vorstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
- Kriterium
- 05 VgV 9-1 Erklärung Russlandsanktionen
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 120 Tage
- Angebotsöffnung
- 10.10.2024, 23:59 Uhr. Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.. Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E14174435 einzureichen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksi … ganz lesenkürzer
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Bei der Bewertung der Angebote ist je Los ausschließlich das errechnete Gesamtentgelt Zuschlagskriterium für die Wirtschaftlichkeit (Gewichtung = 100 %). Das wirtschaftlichste Angebot ist somit das preislich günstigste Angebot.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, … ganz lesenkürzer
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber: - nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt, - die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist, - eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände- Kriterium
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, … ganz lesenkürzer
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber: — weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde, — sich nicht in Liquidation befindet, — seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, — in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. -- Eigenerklärung (Ziff. 2.2.5.2.1 des Angebotsschreibens VgV 8) über den den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren -- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), Die vorstehend zur Eigenerklärung Umsatz genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.- Kriterium
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Restmüll oder Bioabfall oder PPK in Abfuhrgebieten mit insgesamt mind. 100.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Monate in den Kalenderjahren 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der Auftraggeber unter A … ganz lesenkürzer
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Restmüll oder Bioabfall oder PPK in Abfuhrgebieten mit insgesamt mind. 100.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Monate in den Kalenderjahren 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). • In mindestens einem der als Referenz angegebenen Abfuhrgebiete muss ein Identsystem zum Einsatz gekommen sein (Einsatzdauer mind. 12 Monate). Die vorstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.- Kriterium
- 05 VgV 9-1 Erklärung Russlandsanktionen
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2032
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Die Sammelleistungen in Los 2 werden für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2032 (sieben Jahre) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich maximal zweimalig um ein Jahr (bis 31.12.2033 bzw. 31.12.2034), wenn er nicht spätestens ein Jahr vor Ende der jeweiligen Vertrags- laufzeit vom Auftragg … ganz lesenkürzer
Die Sammelleistungen in Los 2 werden für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2032 (sieben Jahre) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich maximal zweimalig um ein Jahr (bis 31.12.2033 bzw. 31.12.2034), wenn er nicht spätestens ein Jahr vor Ende der jeweiligen Vertrags- laufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoptionen). Hinweis zu Los 2: Die Leistungen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Rest- und Bioabfallbehälter (z. B. Zusammenbau und Verteilung der Behälter) haben, gemäß den Zeitvorgaben der Leistungsbeschreibung, bereits vor dem 01.01.2026 zu beginnen. Notwendige Vorbereitungen zur Leistungserbringung können nach der Zuschlagserteilung beginnen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 120 Tage
- Angebotsöffnung
- 10.10.2024, 23:59 Uhr. Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.. Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E14174435 einzureichen.
- Sicherheiten
verlangt: Sicherheiten (1) Für die im Folgenden vereinbarten Sicherheiten gelten die §§ 232 bis 240 BGB entspre- chend, soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. Die Sicherheiten dienen dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen und die Gewährleistung, einschließl … ganz lesenkürzer
verlangt: Sicherheiten (1) Für die im Folgenden vereinbarten Sicherheiten gelten die §§ 232 bis 240 BGB entspre- chend, soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. Die Sicherheiten dienen dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen und die Gewährleistung, einschließlich eventueller Schadenersatzansprüche bei Rücktritt, Nichterfüllung oder Beendigung des Ver- trages, sicherzustellen. (2) Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auf- tragnehmer eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft (Bankbürgschaft) in Höhe von 50.000 EUR innerhalb von 30 Kalendertagen nach Inkrafttreten des Vertrages (= Zuschlagsertei- lung) vorzulegen. (3) Die Bürgschaft (Bankbürgschaft) ist von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, zu stellen.
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksi … ganz lesenkürzer
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Heilbronn
- Anschrift
- Moltkestraße 35, 74072 Heilbronn
- Website
- heilbronn.de
- Kontakt
- vergabemanagement@
heilbronn.de
Bei uns erfasst
- Kita Lotte-Lemke30.10.2026 · 6 Angebote
- Stadt Heilbronn - Europaweite Vergabe von Leistungen der Planung der Seilbahntechnik für die Urbane Seilbahn im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV20.09.2026
- 2042_VgV IGS Heilbronn12.09.2026 · 3 Angebote
- 2079_VgV_A+TWP10.09.2026 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG9 Zuschläge
- REMONDIS Süd GmbH9 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG Region Süd6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Süd6 Zuschläge
- AKG Achauer Kompostierungs GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- ALBA Neckar-Alb GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Vergabe Einsammlung RA BA PPKAbfallwirtschaftsbetrieb Main TauberFrist 27.11.2026
- Vergabe TransporteAbfallwirtschaftsbetrieb Main TauberFrist 27.11.2026
- EntsorgungsdienstleistungenUniversitätsklinikum FreiburgFrist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8146820c-ff15-4abd-af6e-25308850803f.