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Frist abgelaufenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn Sammlung von Rest und Biomüll und Ausstattung mit neuen Abfallbehältern im Stadtgebiet der Stadt Heilbronn

Stadt Heilbronn · Heilbronn, Baden-Württemberg

Aktenzeichen HN 70/05/24veröffentlicht 08.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 758 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
… – 31.12.2026
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Heilbronn74072, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 235 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 25 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
    vor 25 Monaten
  4. Bindefrist endet
    120 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  5. Heute
  6. Vertragsende
    in 53 Tagen

Beschreibung

Zum 31.12.2025 laufen die Verträge über die Sammlung von Restabfall und Bioabfall im Gebiet der Stadt Heilbronn aus. Aufgrund der Einführung eines Identsystems für die Rest- und Bioabfallsammlung ist zudem die Ausstattung des Stadtgebietes mit neuen Abfallbehältern notwendig. Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben.

Los 1: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern (inkl. Transpondern): Lieferung der für die Sammlung erforderlichen Restabfall- und Bioabfallbehälter an eine vorgegebene Anlieferstelle des Auftragnehmers

Los 2: Restmüll- und Bioabfallsammlung: Behälterverteilung • Zusammenbau und Verteilung der Behälter für die Rest- und Bioabfallsammlung (inkl. Stellung der Hard- und Software für das Identsystem). Die Verteilung muss bis zum 20.12.2025 abgeschlossen sein. • Einsatz eines Identsystems zur Erfassung der Leerungshäufigkeit bei der Sammlung

Sammlung von Rest- und Bioabfall • Für die Sammlung von Restabfall werden Müllgroßbehälter (MGB) in den Größen 60 l, 120 l, 240 l, 660 l und 1.100 l sowie 70-l-Säcke eingesetzt. • Die Behälter mit einem Volumen von 60 l bis 240 l sind 14-täglich zu leeren. Behälter mit einem Volumen von 660 l bis und 1.100 l sind 14- täglich, wöchentlich und zweimal wöchentlich zu leeren (inkl. Einsatz Identsystem). • Für die Sammlung von Bioabfall werden Müllgroßbehälter (MGB) in den Größen 60 l, 120 l und 240 l sowie 70-l-Säcke eingesetzt. • Die Behälter mit einem Volumen von 60 l bis 240 l sind 14-täglich zu leeren. Von Mitte Juni bis Oktober erfolgt die Abfuhr wöchentlich (ca. 36 Leerungen pro Jahr), inkl. Einsatz Identsystem. • Der gesammelte Abfall ist vom Auftragnehmer zu vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstellen zu transportieren. • Einrichtung einer Reklamationsdatenbank

Es können Angebote zu einem oder beiden Losen abgegeben werden

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern (inkl. Transpondern)

Lieferung der für die Sammlung erforderlichen Restabfall- und Bioabfallbehälter an eine vorgegebene Anlieferstelle des Auftragnehmers von Los 2 ab Oktober 2025 (inkl. Nachlieferungen bis 31.12.2026)

––
2
Sammlung von Restabfall und Bioabfall im Gebiet der Stadt Heilbronn

Los 2: Restmüll- und Bioabfallsammlung Behälterverteilung • Zusammenbau und Verteilung der Behälter für die Rest- und Bioabfallsammlung (inkl. Stellung der Hard- und Software für das Identsystem). Die Verteilung muss bis zum 20.12.2025 abgeschlossen sein. • Einsatz eines Identsystems zur Erfassung der Leerungshäufigkeit bei der Sammlung Sammlung von Rest- und Bioabfall • Für die Sammlung von Restabfall werden Müllgroßbehälter (MGB) in den Größen 60 l, 120 l, 240 l, 660 l und 1.100 l sowie 70-l-Säcke eingesetzt. • Die Behälter mit einem Volumen von 60 l bis 240 l sind 14-täglich zu leeren. Behälter mit einem Volumen von 660 l bis und 1.100 l sind 14- täglich, wöchentlich und zweimal wöchentlich zu leeren (inkl. Einsatz Identsystem). • Für die Sammlung von Bioabfall werden Müllgroßbehälter (MGB) in den Größen 60 l, 120 l und 240 l sowie 70-l-Säcke eingesetzt. • Die Behälter mit einem Volumen von 60 l bis 240 l sind 14-täglich zu leeren. Von Mitte Juni bis Oktober erfolgt die Abfuhr wöchentlich (ca. 36 Leerungen pro Jahr), inkl. Einsatz Identsystem. • Der gesammelte Abfall ist vom Auftragnehmer zu vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstellen zu transportieren. • Einrichtung einer Reklamationsdatenbank

7 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Bei der Bewertung der Angebote ist je Los ausschließlich das errechnete Gesamtentgelt Zuschlagskriterium für die Wirtschaftlichkeit (Gewichtung = 100 %). Das wirtschaftlichste Angebot ist somit das preislich günstigste Angebot.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, … ganz lesenSofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber: - nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt, - die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist, - eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände
Kriterium
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, … ganz lesenSofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber: — weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde, — sich nicht in Liquidation befindet, — seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, — in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. -- Eigenerklärung (Ziff. 2.2.5.2.1 des Angebotsschreibens VgV 8) über den den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren -- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), Die vorstehend zur Eigenerklärung Umsatz genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
Kriterium
Los 1: • Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von insgesamt mindestens 30.000 Abfallbehältern (60 l – 1.100 l) pro Jahr. Die Referenz ist für die Jahre 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der Liefermengen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). Die vorstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
Kriterium
05 VgV 9-1 Erklärung Russlandsanktionen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
120 Tage
Angebotsöffnung
10.10.2024, 23:59 Uhr. Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.. Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E14174435 einzureichen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksi … ganz lesenInformations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Bei der Bewertung der Angebote ist je Los ausschließlich das errechnete Gesamtentgelt Zuschlagskriterium für die Wirtschaftlichkeit (Gewichtung = 100 %). Das wirtschaftlichste Angebot ist somit das preislich günstigste Angebot.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, … ganz lesenSofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber: - nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt, - die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist, - eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände
Kriterium
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, … ganz lesenSofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber: — weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde, — sich nicht in Liquidation befindet, — seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, — in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. -- Eigenerklärung (Ziff. 2.2.5.2.1 des Angebotsschreibens VgV 8) über den den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren -- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), Die vorstehend zur Eigenerklärung Umsatz genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
Kriterium
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Restmüll oder Bioabfall oder PPK in Abfuhrgebieten mit insgesamt mind. 100.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Monate in den Kalenderjahren 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der Auftraggeber unter A … ganz lesen• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Restmüll oder Bioabfall oder PPK in Abfuhrgebieten mit insgesamt mind. 100.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Monate in den Kalenderjahren 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). • In mindestens einem der als Referenz angegebenen Abfuhrgebiete muss ein Identsystem zum Einsatz gekommen sein (Einsatzdauer mind. 12 Monate). Die vorstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
Kriterium
05 VgV 9-1 Erklärung Russlandsanktionen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2032
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Sammelleistungen in Los 2 werden für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2032 (sieben Jahre) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich maximal zweimalig um ein Jahr (bis 31.12.2033 bzw. 31.12.2034), wenn er nicht spätestens ein Jahr vor Ende der jeweiligen Vertrags- laufzeit vom Auftragg … ganz lesenDie Sammelleistungen in Los 2 werden für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2032 (sieben Jahre) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich maximal zweimalig um ein Jahr (bis 31.12.2033 bzw. 31.12.2034), wenn er nicht spätestens ein Jahr vor Ende der jeweiligen Vertrags- laufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoptionen). Hinweis zu Los 2: Die Leistungen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Rest- und Bioabfallbehälter (z. B. Zusammenbau und Verteilung der Behälter) haben, gemäß den Zeitvorgaben der Leistungsbeschreibung, bereits vor dem 01.01.2026 zu beginnen. Notwendige Vorbereitungen zur Leistungserbringung können nach der Zuschlagserteilung beginnen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
120 Tage
Angebotsöffnung
10.10.2024, 23:59 Uhr. Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.. Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E14174435 einzureichen.
Sicherheiten
verlangt: Sicherheiten (1) Für die im Folgenden vereinbarten Sicherheiten gelten die §§ 232 bis 240 BGB entspre- chend, soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. Die Sicherheiten dienen dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen und die Gewährleistung, einschließl … ganz lesenverlangt: Sicherheiten (1) Für die im Folgenden vereinbarten Sicherheiten gelten die §§ 232 bis 240 BGB entspre- chend, soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. Die Sicherheiten dienen dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen und die Gewährleistung, einschließlich eventueller Schadenersatzansprüche bei Rücktritt, Nichterfüllung oder Beendigung des Ver- trages, sicherzustellen. (2) Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auf- tragnehmer eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft (Bankbürgschaft) in Höhe von 50.000 EUR innerhalb von 30 Kalendertagen nach Inkrafttreten des Vertrages (= Zuschlagsertei- lung) vorzulegen. (3) Die Bürgschaft (Bankbürgschaft) ist von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, zu stellen.

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksi … ganz lesenInformations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

258vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (268 Lose mit Angabe)
495.950 €Zuschlagswert im Median
330.875 € – 937.705 €mittlere Hälfte, 39 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8146820c-ff15-4abd-af6e-25308850803f.