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Entsorgung von Restabfall aus dem Landkreis Rostock

Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft E-Mail: service@abfall-lro.de · Güstrow, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 7011-05-k-24-EUveröffentlicht 07.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 781 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern (2 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
43 Monate01.06.2025 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 26 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 26 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 17 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Ordnungsgemäße Entsorgung von jährlich ca. 29.300 Mg bis 35.900 Mg (Durchschnitt: 32.600 Mg/a) Restabfall aus dem Landkreis ab dem 01.06.2025. Die Sammlung des Restabfalls und die Beförderung zur angebotenen Entsorgungsanlage sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.

Beschreibung des Loses

Der Auftragnehmer hat die Restabfälle aus dem Landkreis Rostock an der im Angebot benannten Entsorgungsanlage / Übergabestelle zu übernehmen und sie dort einer hochwertigen, ordnungsgemäßen und rechtskonformen Behandlung, Verwertung und Beseitigung zuzuführen. Die Leistung beinhaltet auch die ordnungsgemäße Entsorgung der bei der Behandlung entstehenden Rückstände und Reststoffe.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kosten
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Grundlaufzeit des Vertrages von 3 Jahren und 7 Monaten (3,583 Jahre). Dabei finden nicht nur die auf Grundlage einer Jahresmittelmenge von 32.600 Mg Restabfall für die Grundlaufzeit prognostizierten eigentlichen Entsorgungskosten, sondern auch die prognostizierten Kosten des Auftraggebers für den Transport der Abfälle von den Umschlagstellen Bad Doberan (18209 Bad Doberan, Am Waldrand 12, ca. 40 % der Abfälle) bzw. Karow (18276 Karow, Gewerbegebiet 6, ca. 60 % der Abfälle) bis zur angebotenen Abfallbehandlungsanlage / Übergabestelle Berücksichtigung. Hierfür ist zunächst eine maximale Transportentfernung von 200 Kilometern je Ausgangsort von Bedeutung. Liegt die vom Bieter benannte Abfallbehandlungsanlage/Übergabestelle innerhalb dieser maximalen Transportentfernung von 200 Kilometern (bezogen auf die einzelnen Betriebshöfe), wird bei der Wertung (zur Vergleichbarkeit der Angebote) kein mengenmäßiger Transportzuschlag hinzugerechnet. Liegt die angebotene Abfallbehandlungsanlage/Übergabestelle dagegen außerhalb der vorbezeichneten maximalen Transportentfernung, so ist bei der Wertung des betreffenden Angebotes ein Transportzuschlag hinzuzurechnen. Die Kosten für den Erwerb von CO2-Emissions-Zertifikaten werden dem Auftragnehmer grundsätzlich erstattet und (daher) bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt.

Eignung17 von 17 angegeben

Kriterium
Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses
Kriterium
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren – sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter … ganz lesenEigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren – sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters.
Kriterium
Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die Versicherung muss etwaige Ans … ganz lesenEigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 3 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und mind. 1 Mio. für Vermögensschäden decken. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen 2-fach maximiert zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Auf gesonderte Aufforderung ist die Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Auf gesonderte Aufforderung hat der Bieter eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Umwelthaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Kriterium
Auf gesonderte Aufforderung sind Bilanzen oder Bilanzauszüge vorzulegen.
Kriterium
Referenzangaben zu Leistungen (mindestens eine Referenz, mehrere sind möglich), die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung … ganz lesenReferenzangaben zu Leistungen (mindestens eine Referenz, mehrere sind möglich), die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto) und Ausführungszeitraum. Auf gesonderte Aufforderung sind die Auftraggeberbestätigungen nachzureichen.
Kriterium
Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung / Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen.
Kriterium
Im Angebot sind die vorgesehenen Behandlungs-, Verwertungs- bzw. Entsorgungswege für den überlassenen Restabfall einschließlich der entstehenden Sortier- und Verwertungsreste zu beschreiben. Insbesondere sind anzugeben: • voraussichtlicher prozentualer Anteil aussortierter verwertbarer Fraktionen wi … ganz lesenIm Angebot sind die vorgesehenen Behandlungs-, Verwertungs- bzw. Entsorgungswege für den überlassenen Restabfall einschließlich der entstehenden Sortier- und Verwertungsreste zu beschreiben. Insbesondere sind anzugeben: • voraussichtlicher prozentualer Anteil aussortierter verwertbarer Fraktionen wie z.B. Metalle, Kunststoffe (Vorsortierung) einschließlich Angabe der (hochwertigen) Verwertungsmaßnahme, • Angaben zur verbleibenden anrechenbaren Abfallmenge (nach Vorsortierung) einschließlich Benennung der Abfallschlüsselnummer mit entsprechenden Biomasseanteil und Emissionsfaktor in Mg CO2 je Mg Abfall, • bei biologischer Vorbehandlung der Abfälle Beschreibung des Verfahrens sowie Angaben zum Anfall und Nutzung von Biogas, • bei thermischer Behandlung der Abfälle Angaben zur energetischen Nutzung einschließlich Nutzungsgrad, vorgesehener Einsatz von Reststoffen, • Angaben zur Abfallbehandlungsanlage, wie Art der Behandlungsanlage, genehmigte Kapazität, durchschnittlicher Jahresdurchsatz, fest kontrahierte Mengen im Vertragszeitraum. Hierbei muss es sich nur um die Angaben einer Anlage handeln, die während der Vertragslaufzeit genutzt werden kann, um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Leistungserbringung möglich ist. Der Bieter ist an die Angabe der Anlage während der Vertragsdurchführung nicht gebunden und kann andere zulässige Entsorgungswege wählen. Der Auftraggeber ist über den Wechsel des Entsorgungsweges vorab zu informieren. Der Auftraggeber kann nähere Angaben zu den Entsorgungswegen- und anlagen anfordern. Der Auftraggeber behält sich vor, in diesem Fall Bereitschaftserklärungen von Betreibern von benannten Anlagen sowie Auskünfte zur Genehmigung zu verlangen. Bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem auf Verlangen des Auftraggebers eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zu erbringen, sowie die Bestätigung des Zwischenhändlers, den dargestellten Verwertungsweg für die erfasste Menge vorsehen zu wollen.
Kriterium
Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist. Auf gesonderte Aufforderung sind die Unterauftragnehmer zu benennen. Sind Entsorgungsanlagen als Unterauftragnehmer vorgesehen, sind diese bereits mit dem Angebot zu benennen.
Kriterium
Eigenerklärung, während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung Leistungen zu verfügen. Auf gesonderte Aufforderung ist ein Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitrau … ganz lesenEigenerklärung, während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung Leistungen zu verfügen. Auf gesonderte Aufforderung ist ein Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden Abfall-Fraktionen hervorgehen, sowie ggf. (sofern nicht ortsgleich) ein entsprechender Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Übergabestelle vorzulegen. Außerdem sind auf gesonderte Aufforderung die zur Behandlung angenommenen Abfallmengen der letzten drei Jahre anzugeben.
Kriterium
Eigenerklärung zur Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung.
Kriterium
Auf gesonderte Aufforderung ist ein aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Kriterium
Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bev … ganz lesenBietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften, wobei diese Haftung auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen bleibt.
Kriterium
Auf gesonderte Aufforderung hat der Bieter Nachweise einzureichen, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen und/oder dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen.
Kriterium
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter können eine bereits … ganz lesenDie Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen. Weiter wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikats-Nr. bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) anzugeben.
Kriterium
Möchte der Bieter im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss er – etwa durch eine Verpflichtungserklärung – nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Zahlungsunfähigkeit, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Interessenkonflikt

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
31.12.2028
Dauer
43 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Leistungszeitraum verlängert sich zweimal um je drei Jahre, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens 18 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (d.h. Eingang der Kündigung bis spätestens 30.06.2027 für eine Kündigung zum 31.12.2028 bzw. bis spätestens zum 30.06.2030 für eine Künd … ganz lesenDer Leistungszeitraum verlängert sich zweimal um je drei Jahre, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens 18 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (d.h. Eingang der Kündigung bis spätestens 30.06.2027 für eine Kündigung zum 31.12.2028 bzw. bis spätestens zum 30.06.2030 für eine Kündigung zum 31.12.2031) schriftlich gekündigt wird. Wenn keiner der Vertragsparteien eine solche Kündigung erklärt, endet der Vertrag somit zum 31.12.2034.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
17.09.2024, 23:59 Uhr. Das Angebot muss bis zum verbindlichen Abgabetermin auf der Vergabeplattform „subreport ELViS“ unter https://www.subreport.de/E63635397 für die Vergabestelle Landkreis Rostock/Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (An der Schanze 9, 18273 Güstrow) hochgeladen sein. Es handelt sich um … ganz lesen17.09.2024, 23:59 Uhr. Das Angebot muss bis zum verbindlichen Abgabetermin auf der Vergabeplattform „subreport ELViS“ unter https://www.subreport.de/E63635397 für die Vergabestelle Landkreis Rostock/Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (An der Schanze 9, 18273 Güstrow) hochgeladen sein. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bieter zu vertreten sind.
Sicherheiten
verlangt: Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus diesem Vertrag hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß § 18 VOL/B in Höhe von 5% der Brutto-Auftragssumme bezogen auf die mittlere Jahresabfallmenge zu stellen. Die Bürgschaft ist in eine den Jahren der Grundlaufzeit (3 Jahre und 7 Monate) entsprechende Anzahl an Bürgschaften zu unterteilen.

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 Abs. 1 GWB mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informiere … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 Abs. 1 GWB mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen: Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter 5.1.12 genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zuge … ganz lesenHinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen: Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter 5.1.12 genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal „subreport ELViS“ an die unter 5.1.12 genannten Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen über das Vergabeportal „subreport ELViS“ veröffentlicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen anderenfalls u.a. das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann. — Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen: — Angebotsschreiben mit Anlagen, — Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, — Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgelts, — Besondere Vertragsbedingungen, — Urkalkulation (Bereitstellung als PDF-Datei verschlüsselt mit einem Kennwort), — Für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i. S. d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung, s. Formular F9 zu Kap. IV. der Vergabeunterlagen oder gleichwertige Erklärungen). — Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern, — Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet, — Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen — Die Vergabestelle wird vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG anfordern.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft E-Mail: service@abfall-lro.de
Anschrift
An der Schanze 9, 18273 Güstrow
Kontakt
service@abfall-lro.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

45vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (35 Lose mit Angabe)
1,52 Mio. €Zuschlagswert im Median
731.896 € – 3,64 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eb6fdcfc-70e4-477d-97cc-c06766939acd.