Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen der Stadt Salzgitter ab 01.01.2026
Stadt Salzgitter · Salzgitter, Niedersachsen
Aktenzeichen 2025-0007-(DL)veröffentlicht 29.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 6 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2031
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.
- Schadstoffsammlung und Entsorgung im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029Landkreis Cuxhaven · CuxhavenFrist 19.11.2026
- KAW Northeim - Verladung und Transport Boden- Bauschutt zur Deponie Brandisbreite 01.01.-31.12.2027Landkreis Northeim · 37191 Katlenburg-LindauFrist 23.11.2026
- Bauabfalldeponien - Verladung und Transport von Grünabfällen 2027Landkreis Northeim · 37186 MoringenFrist 20.11.2026
- Einsammlung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen (Wildmüll), sowie Transport der eingesammelten Abfälle zu den Abfallannahmestellen des Landkreises StadeLandkreis Stade · StadeFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Niedersachsen (15 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Jahre01.01.2026 – 31.12.2031, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Salzgitter38226, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtja
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (53 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (94 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 20 Monatenan Stadt Salzgitter
- Angebotsfrist 09:30 Uhrvor 20 Monatennur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
- Öffnung der Angebote 09:30 Uhrvor 20 Monaten
- Bindefrist endetvor 18 Monaten68 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2031
- Heute
Beschreibung
Transport und Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen der Stadt Salzgitter, ab 01.01.2026
Beschreibung des Loses
Gegenstand der Ausschreibung ist der Transport und die Entsorgung von ca. 25.000t/a gemischten Siedlungsabfällen aus der Stadt Salzgitter
Gegenstand nach CPV
- 90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen AbfällenHauptgegenstand
- 90510000Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
- 90513000Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
- 90513200Beseitigung von kommunalem Müll
- 90513300Verbrennung von Siedlungsabfällen
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe - über das Vermögen weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines Ins … ganz lesenkürzer
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe - über das Vermögen weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch den Bieter gestellt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, - der Bieter sich nicht in Liquidation befindet, - der Bieter keine schweren Vergehen begangen hat, - der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur Zahlung gesetzlicher Sozialversicherung nachgekommen ist und - durch Angabe des Umsatzes für nach Art und Umfang ausgeschriebenen Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2031
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Leistung ist vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2031 zu erbringen. Die Leistungszeit verlängert sich um weitere zwei Jahre, also bis zum 31.12.2033, wenn nicht die AG oder der AN durch schriftliche Mitteilung die Kündigung erklärt. Die Kündigung muss der jeweils anderen Partei spätestens … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Leistung ist vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2031 zu erbringen. Die Leistungszeit verlängert sich um weitere zwei Jahre, also bis zum 31.12.2033, wenn nicht die AG oder der AN durch schriftliche Mitteilung die Kündigung erklärt. Die Kündigung muss der jeweils anderen Partei spätestens zum 30.06.2030 zugehen. Die Leistungszeit verlängert sich abermals um weitere zwei Jahre, also bis zum 31.12.2035, wenn nicht die AG oder der AN durch schriftliche Mitteilung die Kündigung erklärt. Die Kündigung muss der jeweils anderen Partei spätestens zum 30.06.2032 zugehen.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.niedersachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 68 Tage
- Angebotsöffnung
- 14.03.2025, 09:30 Uhr. Gemäß § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
- Sicherheiten
verlangt: Als Sicherheit zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der jeweils erfolgreiche Bieter spätestens 30 Tage vor Leistungsbeginn zugunsten der Auftraggeberin eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme nach Maßgabe von § … ganz lesenkürzer
verlangt: Als Sicherheit zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der jeweils erfolgreiche Bieter spätestens 30 Tage vor Leistungsbeginn zugunsten der Auftraggeberin eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme nach Maßgabe von § 15 BVB (Kap. IV.) zu stellen. Die Brutto-Auftragssumme entspricht den prognostizierten Brutto-Gesamtentsorgungskosten für die Vertragsgrundlaufzeit von 6 Jahren gem. Kap. III. Es sind insgesamt 6 Bürgschaftserklärungen vorzulegen, jeweils eine für einen Teilbetrag über jeweils ein Jahr, so dass insgesamt in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme eine Absicherung besteht. Jeweils einen Monat nach Ablauf eines Kalenderjahres, gerechnet vom Beginn der Vertragslaufzeit (d. h. erstmalig nach Ablauf von Januar 2027), gibt die Auftraggeberin eine der Bürgschaftserklärungen zurück, soweit die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt wurden. Die Bürgschaftserklärung für das letzte Vertragsjahr wird einen Monat nach Ende der Vertragslaufzeit zurückgegeben, soweit die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt wurden. Im Fall der Verlängerung des Vertrags über die Grundlaufzeit von 6 Jahren hinaus behält die Auftraggeberin die Bürgschaftserklärung des letzten Vertragsjahres ein. Sofern das Vertragsverhältnis nach Ablauf der ersten Verlängerung endet, gibt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die Bürgschaftserklärung einen Monat nach Ende der Vertragslaufzeit zurück, soweit die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt wurden, mithin nach Ablauf von Januar 2034. Sofern sich die Vertragslaufzeit ein zweites Mal verlängert, behält die Auftraggeberin die Bürgschaftserklärung weiterhin ein. Die Auftraggeberin gibt dem Auftragnehmer in diesem Fall die Bürgschaftserklärung einen Monat nach Ende der zweiten Verlängerung zurück, soweit die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt wurden, mithin nach Ablauf von Januar 2036.
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: keine
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Da … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXUAYYDYTRB21RJC Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil. Ein verfristetes Angebot wird ausgeschlossen. Ein Angebot gilt als verfristet, wenn der Bindefristverlängerung in der vorgegebenen Frist nicht aktiv zugestimmt wird.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Salzgitter
- Anschrift
- Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter
- Kontakt
- submission@
stadt.salzgitter.de - Auskünfte
- Stadt Salzgittersubmission@
stadt.salzgitter.de
Bei uns erfasst
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Alle 7 offenen Ausschreibungen von Stadt Salzgitter, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Niedersachsen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- EQQO Mitte GmbH6 Zuschläge
- KES GmbH4 Zuschläge
- REMONDIS Trade and Sales GmbH4 Zuschläge
- Veolia Umweltservice Nord GmbH4 Zuschläge
- Hellmich Recycling GmbH3 Zuschläge
- Karl Meyer Umweltdienste Hamburg GmbH & Co. KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung be3f182e-a47f-492d-a243-4111fa688871.