Entsorgung von biologisch abbaubaren Speise-, Kantinenabfällen und Speisefetten
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Berlin · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 6002947013-BwDLZ Berlinveröffentlicht 03.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 02.03.2026 – 28.02.2030
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 40 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre02.03.2026 – 28.02.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 113 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (31 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 8 MonatenLaufzeit bis 28.02.2030
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Entsorgung von biologisch abbaubaren Speise-, Kantinenabfällen und Speisefetten (AVV 20018) aus den angeführten Bundeswehr-Liegenschaften
Beschreibung des Loses
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Entsorgung von biologisch abbaubaren Speise-, Kantinenabfällen und Speisefetten (AVV 20018) in diversen Liegenschaften der Bundeswehr.
Laufzeit des Vertrages: 02.03.2026 bis 28.02.2030.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in den angeführten Liegenschaften anfallenden geschätzten Mengen an Speise- und Kantinenabfällen mittels Deckelsacksystem sowie Speisefette in geeigneten Behältnissen an den Leistungsorten zu übernehmen und vollständig zu entsorgen.
Die kostenlose Entsorgung der Speisefette soll Bestandteil des Rahmenvertrages werden. Hierzu stellt der Auftragnehmer zugelassene Sammelbehälter an den genannten Leistungsorten nach Abstimmung mit den zuständigen Ansprechpartnern zur Verfügung.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber an den genannten Leistungsorten Gitterboxen für Deckelsäcke, Rollboys, Sammelbehälter 240 Liter sowie Speisefettbehälter zur Verfügung. Die Behälter müssen für die Sammlung, die Lagerung und den Transport der zu verwertenden/entsorgenden Abfälle amtlich zugelassen sein. Auf Verlangen des Auftraggebers ist die Art und Anzahl der Behälter jederzeit entsprechend dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.
Mautgebühren müssen im Deckelsackpreis enthalten sein.
Die Abfälle werden nach Vereinbarung mit den angegebenen Ansprechpartnern in festgelegten Intervallen laufend abgeholt.
Der Aufragnehmer wird die Abhole-/Übernahmezeiten unter Beachtung der Dienstzeitregelung an den Leistungsorten mit den Bestellern abstimmen und die Leistungen zu den abgestimmten Terminen ausführen.
Zur Vermeidung von Leerfahrten kann der Besteller die Anfahrt bis 12:00 Uhr des Vortages telefonisch absagen.
Der Auftragnehmer muss als Entsorgungsfachbetrieb nach §52 KrW-/AbfG in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebsverordnung für die Tätigkeiten Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten/Beseitigen des zu entsorgenden Abfalls zertifiziert sein.
Der Auftragnehmer legt mit Angebotsabgabe die Genehmigung zur Abholung, Sammlung und Beförderung von Küchen- und Speiseabfällen der Kategorie 3 mit Betriebsregistrierung sowie die Zulassung der Behandlungsanlage vor.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur einwandfreien Ausführung der vertraglichen Leistungen unter Beachtung und Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen (insbesondere der Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung) und Richtlinien des Bundes und der Länder, sowie der Satzungen der Gemeinden, sonstiger umweltrechtlicher Bestimmungen und technischen Anleitungen und Regeln in der jeweils gültigen Fassung.
Gegenstand nach CPV
- 90513500Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen AbfällenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Angebotspreis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.03.2026
- Vertragsende
- 28.02.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 360.000 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenkürzer
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| ReFood GmbH & Co. KG, Selm | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kurt-Schumacher-Damm 41, 13405 Berlin
- Website
- evergabe-online.de
- Kontakt
- bwdlzberlinbeschaffung@
bundeswehr.org
Bei uns erfasst
- Rahmenvertrag Anmietung Sanitärcontainer14.07.2026 · 0 Angebote
- KdoLw - Unterstützungsleistung RBCI26.05.2026 · 1 Angebot
- KdoLw - Unterstützungsleistung NVD19.05.2026 · 1 Angebot
- KdoLw - Unterstützungsleistung IFF Mode 519.05.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Berlin (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ALBA Berlin GmbH11 Zuschläge
- ALBA Supply Chain Management GmbH8 Zuschläge
- Berlin Recycling GmbH7 Zuschläge
- REMONDIS Medison GmbH7 Zuschläge
- Bartscherer & Co. Recycling GmbH5 Zuschläge
- Erler Wennigsen KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 05.01.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9e7ce93f-c24a-4138-a4dc-eb29b7d4a193.