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vergebenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Entsorgung von biologisch abbaubaren Speise-, Kantinenabfällen und Speisefetten

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 6002947013-BwDLZ Berlinveröffentlicht 03.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 306 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 40 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre02.03.2026 – 28.02.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin13405, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 113 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (31 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2030
    vor 8 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Entsorgung von biologisch abbaubaren Speise-, Kantinenabfällen und Speisefetten (AVV 20018) aus den angeführten Bundeswehr-Liegenschaften

Beschreibung des Loses

Abschluss eines Rahmenvertrages über die Entsorgung von biologisch abbaubaren Speise-, Kantinenabfällen und Speisefetten (AVV 20018) in diversen Liegenschaften der Bundeswehr.

Laufzeit des Vertrages: 02.03.2026 bis 28.02.2030.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in den angeführten Liegenschaften anfallenden geschätzten Mengen an Speise- und Kantinenabfällen mittels Deckelsacksystem sowie Speisefette in geeigneten Behältnissen an den Leistungsorten zu übernehmen und vollständig zu entsorgen.

Die kostenlose Entsorgung der Speisefette soll Bestandteil des Rahmenvertrages werden. Hierzu stellt der Auftragnehmer zugelassene Sammelbehälter an den genannten Leistungsorten nach Abstimmung mit den zuständigen Ansprechpartnern zur Verfügung.

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber an den genannten Leistungsorten Gitterboxen für Deckelsäcke, Rollboys, Sammelbehälter 240 Liter sowie Speisefettbehälter zur Verfügung. Die Behälter müssen für die Sammlung, die Lagerung und den Transport der zu verwertenden/entsorgenden Abfälle amtlich zugelassen sein. Auf Verlangen des Auftraggebers ist die Art und Anzahl der Behälter jederzeit entsprechend dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.

Mautgebühren müssen im Deckelsackpreis enthalten sein.

Die Abfälle werden nach Vereinbarung mit den angegebenen Ansprechpartnern in festgelegten Intervallen laufend abgeholt.

Der Aufragnehmer wird die Abhole-/Übernahmezeiten unter Beachtung der Dienstzeitregelung an den Leistungsorten mit den Bestellern abstimmen und die Leistungen zu den abgestimmten Terminen ausführen.

Zur Vermeidung von Leerfahrten kann der Besteller die Anfahrt bis 12:00 Uhr des Vortages telefonisch absagen.

Der Auftragnehmer muss als Entsorgungsfachbetrieb nach §52 KrW-/AbfG in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebsverordnung für die Tätigkeiten Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten/Beseitigen des zu entsorgenden Abfalls zertifiziert sein.

Der Auftragnehmer legt mit Angebotsabgabe die Genehmigung zur Abholung, Sammlung und Beförderung von Küchen- und Speiseabfällen der Kategorie 3 mit Betriebsregistrierung sowie die Zulassung der Behandlungsanlage vor.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur einwandfreien Ausführung der vertraglichen Leistungen unter Beachtung und Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen (insbesondere der Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung) und Richtlinien des Bundes und der Länder, sowie der Satzungen der Gemeinden, sonstiger umweltrechtlicher Bestimmungen und technischen Anleitungen und Regeln in der jeweils gültigen Fassung.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Angebotspreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
02.03.2026
Vertragsende
28.02.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
360.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
ReFood GmbH & Co. KG, Selm1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Kurt-Schumacher-Damm 41, 13405 Berlin
Kontakt
bwdlzberlinbeschaffung@bundeswehr.org

Bei uns erfasst

74Bekanntmachungen
46Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

105vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (171 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.01.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9e7ce93f-c24a-4138-a4dc-eb29b7d4a193.