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Frist abgelaufenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Entsorgung von Altmetallfraktionen aus der MBA Linkenbach

Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR · Neuwied, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 1veröffentlicht 09.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 698 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Rheinland-Pfalz (8 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
23 Monate01.02.2025 – 31.12.2026
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 99 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 121 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 23 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 23 Monaten
  4. Bindefrist endet
    53 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 21 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist - die Übernahme, Verwiegung und der Transport inkl. Anlieferung von folgenden Altmetallfraktionen aus der MBA Linkenbach: - Fe-Schrott aus Überkorn - Fe-Schrott aus Unterkorn - NE-Schrott aus Überkorn - die (endgültige) Entsorgung inkl. Dokumentation der jeweiligen Altmetallfraktion Die Leistungen der Rahmenvereinbarung werden in drei Losen vergeben.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fe-Schrott aus Überkorn

Gegenstand der Ausschreibung ist - die Übernahme, Verwiegung und der Transport inkl. Anlieferung von folgenden Altmetallfraktionen aus der MBA Linkenbach: - Fe-Schrott aus Überkorn - Fe-Schrott aus Unterkorn - NE-Schrott aus Überkorn - die (endgültige) Entsorgung inkl. Dokumentation der jeweiligen Altmetallfraktion Die Leistungen der Rahmenvereinbarung werden in drei Losen vergeben.

23 Monate–
2
Fe-Schrott aus Unterkorn

Gegenstand der Ausschreibung ist - die Übernahme, Verwiegung und der Transport inkl. Anlieferung von folgenden Altmetallfraktionen aus der MBA Linkenbach: - Fe-Schrott aus Überkorn - Fe-Schrott aus Unterkorn - NE-Schrott aus Überkorn - die (endgültige) Entsorgung inkl. Dokumentation der jeweiligen Altmetallfraktion Die Leistungen der Rahmenvereinbarung werden in drei Losen vergeben.

23 Monate–
3
NE-Schrott aus Überkorn

Gegenstand der Ausschreibung ist - die Übernahme, Verwiegung und der Transport inkl. Anlieferung von folgenden Altmetallfraktionen aus der MBA Linkenbach: - Fe-Schrott aus Überkorn - Fe-Schrott aus Unterkorn - NE-Schrott aus Überkorn - die (endgültige) Entsorgung inkl. Dokumentation der jeweiligen Altmetallfraktion Die Leistungen der Rahmenvereinbarung werden in drei Losen vergeben.

23 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister - bei Bietern aus nicht-deutschsprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung
Kriterium
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.1.6)
Kriterium
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern in einem Geschäftsjahr kein Umsatz generiert wurde, ist der Wert "0" einzusetzen (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.1.2)
Kriterium
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Entsorgung oder Vermarktung von Metallen aus MBA oder Metallen … ganz lesenZum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Entsorgung oder Vermarktung von Metallen aus MBA oder Metallen anderer Herkunft, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern in einem Geschäftsjahr kein Umsatz generiert wurde, ist der Wert "0" einzusetzen (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.1.2)
Kriterium
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: o Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Entsorgung oder Vermarktung von mindestens 250 Mg/a Metallen aus MBA oder Metalle … ganz lesenZum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: o Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Entsorgung oder Vermarktung von mindestens 250 Mg/a Metallen aus MBA oder Metallen anderer Herkunft, mit Angabe der entsorgten oder vermarkteten Mengen pro Jahr an Metallen aus MBA oder Metallen anderer Herkunft, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblätter III.1.3). Hinweis: Sofern der Bieter abweichende Referenzlisten besitzt, kann er auch diese Referenzlisten übermitteln, wenn diese die gemäß Formblatt III.1.3 der Vergabeunterlagen geforderten Inhalte enthalten. Wenn ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, kann er sich auf eine Referenz berufen und muss nicht drei verschiedene Referenzen vorlegen.
Kriterium
1. - Angaben zum Bieter, - bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft, - Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen, - Eigenerklärungen des Bieters zum LTTG, - Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb, - bei Eignungsleihe: Auf Verlangen des AG zusätzliche Nachweise gem. § 47 VgV. 2. … ganz lesen1. - Angaben zum Bieter, - bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft, - Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen, - Eigenerklärungen des Bieters zum LTTG, - Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb, - bei Eignungsleihe: Auf Verlangen des AG zusätzliche Nachweise gem. § 47 VgV. 2. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. 3. Der AG schließt mit allen Unternehmen, die ein wertbares Angebot abgeben, fachkundig und leistungsfähig (geeignet) sind und nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind, je Los eine Rahmenvereinbarung ab. Eine Höchstzahl derjenigen Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen wird, wird nicht festgelegt. Mit den AN, mit denen der AG die Rahmenvereinbarungen abschließt, wird ein Wettbewerb zur Vergabe der Einzelaufträge zur Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen durchgeführt. Ein Anspruch auf eine Mindestanzahl an Einzelaufträgen besteht nicht. 4. Im Rahmen des Wettbewerbs zum Einzelabruf - Angaben zu einer oder mehrere Entsorgungsanlage(n), die für die Leistungserbringung genutzt werden soll(en), einschl. Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtlichen Zulässigkeit der angegebenen Anlage(n) für die Leistungen und Aufgaben, die nach den Vergabeunterlagen zu erbringen bzw. zu erfüllen sind, und Eigenerklärung zur Anlagenverfügbarkeit sowie Eigenerklärung, dass die Entsorgung (inkl. Rest- und Störstoffe) in der/den benannten Anlage(n) ordnungsgemäß und endgültig erfolgt; Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, bankruptcy, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
Der Auftrag kann je Los zweimal um jeweils ein Jahr nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 99 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
53 Tage
Angebotsöffnung
09.12.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht wer … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

65vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (92 Lose mit Angabe)
452.184 €Zuschlagswert im Median
359.894 € – 855.860 €mittlere Hälfte, 13 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 42fec144-5dec-4c6a-8999-70c68127e3ed.