Entsorgung und Verwertung von Sonderabfällen
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen OV 016-25veröffentlicht 21.07.2025erstmals 21.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 124 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (48 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preis70 %
- Qualität30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 16 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Verwertung und Entsorgung von Sonderabfällen aus Klinken und Laboren einschließlich logistischer Dienstleistungen.
Beschreibung des Loses
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) beabsichtigt die Verwertung / Entsorgung von Sonderabfällen einschließlich logistischer Dienstleistungen an einen leistungsfähigen Fachbetrieb zu vergeben. Hierbei ist den hohen Anforderungen eines Klinikums flexibel gerecht zu werden. Nur eine zeitnahe und fachgerechte Abholung kann den hohen Ansprüchen der Abfallentsorgung gerecht werden. Die folgenden Abfallarten gem. Abfallschlüsselnummern finden hier Anwendung: - Elektronikschrott (ElektroG) AVV 16 02 13* / 20 01 35* - Leuchtstoff- und Energiesparleuchten AVV 20 01 21* - FCKW-haltige Kühlschränke AVV 20 01 23* - Ölhaltige Betriebsmittel AVV 15 02 02* - Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen AVV 16 05 06* - gebrauchte anorg. Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen AVV 16 05 07* - gebrauchte org. Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen AVV 16 05 08* - Chemikalienabfälle AVV 18 01 06* - Lösemittel AVV 20 01 13* - Säuren AVV 20 01 14*
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis 70 %
- Qualität
- Qualität 30 % unterteilt in: - webbasiertes Kundenportal / Reporting-Tool: Der Auftraggeber wünscht ein Kundenportal / Reporting?Tool, welches ein "Tracking and Tracing", d.h. transparente elektronische Auswertungsmöglichkeiten ge?mäß der im Rahmen des Leistungskataloges in Anspruch genommenen Leistungen für bestimmte Auswer?tungszeiträume ermöglicht. (5%) - Papierlose Dokumentation: Abruf von Lieferscheinen, Rechnungen, Reklamationen, Wiegenoten, Gut?schriften, Reparaturen, etc. sollte z.B. über das Kundenportal / Reporting-Tool möglich sein. (5%) - Abfallbehälter mit funkbasierter Füllstandanzeige, ggf. mit Auftrag an den Auftragnehmer. (5%) - Entsorgungsfahrzeuge mit hoher Euro-Schadstoff-Norm (EURO-V-Norm oder höher), Fahrzeuge emissi?onsarm, geräuschreduziert. (5%) - IT-optimierte / GPS-unterstütze Lösungen. (5%) - Besondere Ausstattungsmerkmale der Entsorgungsfahrzeuge (z.B. Hybridtechnik, NGT Antrieb, klimafreundlicher Kraftstoff aus Bioabfall). (5%)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
bis zu 2-mal: 1. Laufzeit/Kündigung (1) Der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Auftragnehmer (AN) und dem Auftraggeber (AG) beginnt ab dem 01.01.2026 und endet zunächst am 31.12.2027. Im beidseitigem Einvernehmen haben der AG und der AN die Option, den Vertrag zwei Mal um jeweils ein Jahr auf maxim … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: 1. Laufzeit/Kündigung (1) Der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Auftragnehmer (AN) und dem Auftraggeber (AG) beginnt ab dem 01.01.2026 und endet zunächst am 31.12.2027. Im beidseitigem Einvernehmen haben der AG und der AN die Option, den Vertrag zwei Mal um jeweils ein Jahr auf maximal 4 Jahre Vertragslaufzeit zu verlängern. Die Option soll spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages in Anspruch genommen werden. Die Verlängerung erfolgt schriftlich (per Fax, Email oder Brief). (2) Für die im Rahmen des Vertrages zu erbringenden Leistungen ist der AG innerhalb der ersten beiden Vertragsjahre an seine Angebotspreise (Preisblatt) gebunden. Sofern nach Beendigung der ersten beiden Vertragsjahre eine Verlängerungsoption in Anspruch genommen wird, können die Preise gemäß einer Preisgleitklausel orientiert an dem Verbraucherpreisindex angepasst werden. Sollte der Verbraucherpreisindex nicht mehr veröffentlicht werden, werden die Parteien eine analoge Preisinformation, welche die gleiche Aussagekraft besitzt, heranziehen. (3) Das Recht des AG zur außerordentlichen Kündigung aus besonderem Grund während der Laufzeit nach Nr. 1 bleibt unberührt.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Adolphsplatz 3-5, 20457 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Ka … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YLP5GZM
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Martinistr. 52, 20251 Hamburg
- Kontakt
- submissionsstelle@
uke.de
Bei uns erfasst
- REM06.11.2026
- Orbit Mini24.10.2026
- Telemedizinische Überwachungsgeräte20.10.2026
- Hamburg Interventions 202717.10.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Hamburg (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- OTTO DÖRNER Entsorgung GmbH5 Zuschläge
- REMEX Nord GmbH4 Zuschläge
- Bestsort Hamburg GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Gebrüder Fabian GmbH3 Zuschläge
- TSR Deutschland GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Veolia Umweltservice Nord GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- 2. Berichtigung · Korrektur – Beschaffer
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – Beschaffer
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 02.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung df21e630-2a96-491e-b7b3-3375b01da27e.