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vergebenEU-weitDienstleistungen

Entsorgung u. Verwertung - Fettabscheider u. Speisereste

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen RVÜ-012-32-25veröffentlicht 11.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 235 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Münster.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.06.2026 – 31.05.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Münster48147, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässiglwl.org

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Auftragsübernahmekonzept30 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über lwl.org
    vor 8 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  4. Bindefrist endet
    44 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2030
    vor 5 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Übernahme der Entsorgung bzw. Verwertung von Abfällen in den Abfallbereichen Fettabscheider und Speisereste in diversen LWL-Einrichtungen in Paderborn, Lippstadt, Warstein, Soest und Marsberg. Bei Bedarf und nach individueller Beauftragung durch die zuständige LWL-Einrichtung übernimmt der Auftragnehmer auch die jährliche Wartung der Fettabscheideranlagen nach den Vorgaben DIN 4040-100.

Beschreibung des Loses

Übernahme der Entsorgung bzw. Verwertung von Abfällen in den Abfallbereichen Fettabscheider und Speisereste. Bei Bedarf übernimmt der Auftragnehmer zusätzlich auch die jährliche Wartung der Fettabescheideranlagen nach den Vorgaben der DIN 4040-100. Für die Entsorgung bzw. das Sammeln der Spreisereste stellt der Auftragnehmer eine ausreichende Anzahl an 120- bzw. 240-Liter Behältern den LWL-Einrichtungen zur Verfügung.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Auftragsübernahmekonzept30 %
Preis70 %
Qualität
AuftragsübernahmekonzeptMit Angaben zum Vorgehen bei der Übernahme durch den Auftragnehmer, zum Qualitätsmanagement, inkl. Ausfall und Vertretungsregelung sowie zu Maßnahmen zu mehr Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Preis
Preisangaben gemäß Leistungsverzeichnis

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind für die Abfallbereiche Fettabscheider sowie Speisereste jeweils mind. 2 Referenzen (nicht älter als drei Jahren) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (regelmäßige Entsorgung bzw. Verwertung v … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind für die Abfallbereiche Fettabscheider sowie Speisereste jeweils mind. 2 Referenzen (nicht älter als drei Jahren) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (regelmäßige Entsorgung bzw. Verwertung von Abfällen aus Fettabscheidern sowie Speiseresten im Großküchenbereich) vergleichbar sind. Es spielt keine Rolle, ob die Leistungsfähigkeit durch Referenzen nachgewiesen werden, die das komplette Leistungsspektrum abdecken (Fettabscheider und Speisereste) oder durch jeweils Einzelreferenzen je Abfallbereich nachgewiesen werden. Um die Leistungsfähigkeit zu unterstreichen, sollten nach Möglichkeit Referenzobjekte aus der Region (NRW) benannt werden. Wenn Sie bereits Vertragspartner des LWL sind, ist es auch zulässig den LWL als eine Referenz zu benennen. Es sind folgende Informationen anzugeben: Einrichtung/Auftraggeber Ansprechperson/Telefon-Nr. Kurzbeschreibung des Auftrages - Art und Umfang der Leistungen - Anzahl / Häufigkeit der Leerungen - Dauer /Länge der Zusammenarbeit
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Es ist die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenen Leistungen anzugeben.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Abfallschlüsselnummern zertifiziert ist und über einen ausreichenden Versicherungsschutz gem. § 6 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) verfügt, der das Risi … ganz lesenDer Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Abfallschlüsselnummern zertifiziert ist und über einen ausreichenden Versicherungsschutz gem. § 6 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) verfügt, der das Risiko im Rahmen der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten abdeckt. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2026
Vertragsende
31.05.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet spätestens am 31.05.2030. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden. Der Auftragnehmer trifft nach Zuschlagserteilung alle erforderlichen Maßnahmen, um … ganz lesenDer Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet spätestens am 31.05.2030. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden. Der Auftragnehmer trifft nach Zuschlagserteilung alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen zum Ausführungsbeginn erbracht werden. Ausführungsbeginn ist der 01.06.2026.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
lwl.org
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
44 Tage
Angebotsöffnung
17.03.2026, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und g … ganz lesenNach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 10.03.2026. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister vom Auftraggeber über den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll. Es gilt deutsches Recht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Freiherr-vom-Stein-Platz 1, 48147 Münster
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 900 (Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

65vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (84 Lose mit Angabe)
647.574 €Zuschlagswert im Median
374.476 € – 1,07 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d7d210f1-34ab-4d33-9562-eaf9cd181549.