Enterprise Resource Planning (ERP) System für die HafenCity Hamburg GmbH
HafenCity Hamburg GmbH · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen HCH VgV VV 25-082 Scveröffentlicht 22.07.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 01.01.2026 – …
- bis zu 3 Verlängerungen
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 01.01.2026 – …bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 123 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Platzhalter – die Zuschlagskriterien wurden noch nicht festgelegt.50 %
- Platzhalter – die Zuschlagskriterien wurden noch nicht festgelegt.50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 15 Monatenan HafenCity Hamburg GmbH
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 15 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die HafenCity Hamburg GmbH ("HCH") und ihre Konzerngesellschaften (HafenCity Hamburg GmbH, Sondervermögen Stadt und Hafen, Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Billebogen Management GmbH, Gesellschaft zur Koordination nachhaltiger Mobilität mbH, Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH, HafenCity Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH, HafenCity Immobilien-Objektgesellschaft mbH & Co. KG) sind als städtische Unternehmen verantwortlich für das Management der großen Stadtentwicklungsvorhaben HafenCity, Grasbrook, Billebogen und Science City Hamburg Bahrenfeld. Daneben wurde die HCH mit der Geschäftsbesorgung für das Sondervermögen Stadt und Hafen durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) beauftragt. Mit der HafenCity und dem benachbarten Grasbrook, einer der größten innerstädtischen Entwicklungsräume Europas, entstehen auf über 220 Hektar völlig neue maßstabssetzende Innovationsstadtteile mit einem urbanen und maritimen Mix aus Dienstleistungen, Wohnen, Bildung, Freizeit, Einzelhandel, Kultur und Gewerbe. Mit dem 95 Hektar großen Stadtentwicklungsraum Billebogen werden in einem zentral gelegenen und heterogen genutzten Umfeld schwerpunktmäßig neuartige urbane Gewerbe- und Dienstleistungsareale für innovative Produktion und Dienstleistungen realisiert. Mit der Science City Hamburg Bahrenfeld entsteht in Anknüpfung an das vorhandene Wissenschaftscluster aus DESY und Universitätscampus ein urbanes Quartier mit wissenschaftsorientierten öffentlichen Nutzungen, Unternehmensstandorten, Wohnen und weiteren Dienstleistungen. Zur Sicherstellung einer möglichst effizienten, digitalisierten und sachgerechten Erfüllung der vorbezeichneten Aufgaben führt die HCH derzeit ein unternehmensweites Organisations- und Transformationsprojekt ("Projekt Phoenix") durch. Die HCH und ihre Konzerngesellschaften forcieren im Rahmen eines internen Organisations- und Transformationsprojektes zur Optimierung der Geschäftsprozesse eine Modernisierung ihrer IT-Landschaft. Ein Baustein dieses Projekts ist die Einführung eines Enterprise Resource Planning-Systems (ERP). Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Zurverfügungstellung von Lizenzen, das Customizing, die Einführung und der Betrieb eines Cloud-basierten ERP-Systems (inkl. Bereitstellung, Administration, Wartung, Aktualisierung, Datenspeicherung/-sicherung und Support) mindestens in deutscher Sprache, welches die kaufmännischen und organisatorischen Geschäftsprozesse Planung und Bau von Infrastruktur, Beschaffungen von Liefer- und Dienstleistungen, Weiterberechnung von Leistungen innerhalb und außerhalb der HCH-Gruppe sowie Finanzbuchhaltung und Investitionscontrolling aller Gesellschaften der HCH-Gruppe abbildet. Darüber hinaus ist die finanztechnische, inhaltliche Fachberatung zur Ausgestaltung der den Funktionalitäten des ERP-Systems zugrunde liegenden fachlichen Themen und Prozesse im fachlichen Kontext der HCH und deren Konzerngesellschaften zu erbringen.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Platzhalter – die Zuschlagskriterien wurden noch nicht festgelegt.Die Angabe der Zuschlagskriterien und der Gewichtung (50% Preis, 50% Qualität) an dieser Stelle stellt lediglich einen Platzhalter dar. Die Festlegung der Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung erfolgt erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs. Die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung werden den ausgewählten Bietern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung weichen also von der Darstellung in dieser Bekanntmachung ab.
- Qualität
- Platzhalter – die Zuschlagskriterien wurden noch nicht festgelegt.Die Angabe der Zuschlagskriterien und der Gewichtung (50% Preis, 50% Qualität) an dieser Stelle stellt lediglich einen Platzhalter dar. Die Festlegung der Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung erfolgt erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs. Die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung werden den ausgewählten Bietern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung weichen also von der Darstellung in dieser Bekanntmachung ab.
Eignung10 von 10 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Die Bewerbungsunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Formblätter in den Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der V … ganz lesenkürzer
Die Bewerbungsunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Formblätter in den Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers, ggf. zur zuständigen Niederlassung, Größe des Unternehmens sowie Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. PL3. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.- Allgemeiner Jahresumsatz
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt, brutto) des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (kein Konzernumsatz) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. Die HCH behält sich vor, eine Wirtschafts … ganz lesenkürzer
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt, brutto) des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (kein Konzernumsatz) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. Die HCH behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die HCH für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall von Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Angaben zum Umsatz für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kumulativ darzustellen, aber gleichzeitig auch je Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszuweisen. Im Fall einer Eignungsleihe, insbesondere bei Nachunternehmern, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung einzureichen.- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt, brutto) des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen (Einführung von ERP-Systemen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (kein Konzernumsat … ganz lesenkürzer
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt, brutto) des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen (Einführung von ERP-Systemen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (kein Konzernumsatz) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen WL3. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt, brutto) des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen (Fachberatung im Zusammenhang mit der Einführung von ERP-Systemen bzw. bei der fachlichen Ausgestaltung und Einführung von Prozessen sowie fachlichen Grundlagen in den genannten Unternehmensfunktionen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (kein Konzernumsatz) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen Mindestanforderung zu WL2: Mindestumsatz: Der Mindestumsatz (brutto) für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen (Einführung von ERP-Systemen) muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich mindestens EUR 2,0 Mio. betragen haben. Die HCH behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die HCH für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall von Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Angaben zum Umsatz für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kumulativ darzustellen, aber gleichzeitig auch je Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszuweisen. Im Fall einer Eignungsleihe, insbesondere bei Nachunternehmern, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung einzureichen.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der beschäftigten deutschsprachigen Fachkräfte (Arbeitnehmer:innen) entsprechend der Definition des § 267 HGB für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich in den letzten drei Jahren (Aufschlüsselung: Wartung/Support, Cloud- bzw. System-Betrieb, Con … ganz lesenkürzer
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der beschäftigten deutschsprachigen Fachkräfte (Arbeitnehmer:innen) entsprechend der Definition des § 267 HGB für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich in den letzten drei Jahren (Aufschlüsselung: Wartung/Support, Cloud- bzw. System-Betrieb, Consulting/Einführung (technisch), Consulting/Fachberatung, Entwicklung/Programmierung, sonstige, gesamt) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. Mindestanforderung zu TL1: Fachkräfte (Arbeitnehmer:innen): Die Mindestzahl der deutschsprachigen Fachkräfte (Arbeitnehmer:innen) entsprechend der Definition des § 267 HGB (Arbeitnehmer:innen) für die Bereiche Wartung/Support, Cloud-bzw. System-Betrieb, Consulting/Einführung (technisch), Consulting/Fachberatung, Entwicklung/Programmierung muss in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich mindestens 40 Fachkräfte (Arbeitnehmer:innen) betragen haben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die HCH für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall von Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Angaben zu den Fachkräften für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kumulativ darzustellen, aber gleichzeitig auch je Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszuweisen. Im Fall einer Eignungsleihe, insbesondere bei Nachunternehmern, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung einzureichen.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
TL2. Referenzen (Eigenerklärungen) über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Einführung eines ERP-Systems, insbesondere in der Baubranche und/oder in öffentlichen Unternehmen) mit „Go-Live“ in den letzten maximal 5 Jahren (maßgeblich ist das Veröffentlichungsdatum der EUAuftragsbekanntmachu … ganz lesenkürzer
TL2. Referenzen (Eigenerklärungen) über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Einführung eines ERP-Systems, insbesondere in der Baubranche und/oder in öffentlichen Unternehmen) mit „Go-Live“ in den letzten maximal 5 Jahren (maßgeblich ist das Veröffentlichungsdatum der EUAuftragsbekanntmachung) mit den Angaben aus dem Referenzformblatt. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 10 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Mindestanforderung zu TL2: Referenzen: Es muss mindestens eine Referenz für die Einführung von ERP-Systemen in der Baubranche (keine reine Immobilienverwaltung) oder in öffentlichen Unternehmen gemäß der unter TL2 genannten Anforderungen vorgelegt werden. Die HCH behält sich vor, die maßgeblichen Referenzkontakte telefonisch zu kontaktieren und die Erfahrungen der Referenzgeber mit dem Bewerber im Rahmen der Auswahlkriterien bei der Bewertung der Referenzen zu berücksichtigen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben zu den Referenzen für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Im Fall einer Eignungsleihe, insbesondere bei Nachunternehmern, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung einzureichen.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
TL3. Referenzen (Eigenerklärungen) über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Fachberatung für ERP-Systeme, insbesondere in der Baubranche und/oder in öffentlichen Unternehmen) in den letzten maximal 3 Jahren (maßgeblich ist das Veröffentlichungsdatum der EUAuftragsbekanntmachung) mit den An … ganz lesenkürzer
TL3. Referenzen (Eigenerklärungen) über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Fachberatung für ERP-Systeme, insbesondere in der Baubranche und/oder in öffentlichen Unternehmen) in den letzten maximal 3 Jahren (maßgeblich ist das Veröffentlichungsdatum der EUAuftragsbekanntmachung) mit den Angaben aus dem Referenzformblatt. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 10 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Mindestanforderung zu TL3: Referenzen: Es muss mindestens eine Referenz für die Fachberatung im Zusammenhang mit ERP-Systemen in der Baubranche (keine reine Immobilienverwaltung) gemäß der unter TL3 genannten Anforderungen vorgelegt werden. Die HCH behält sich vor, die maßgeblichen Referenzkontakte telefonisch zu kontaktieren und die Erfahrungen der Referenzgeber mit dem Bewerber im Rahmen der Auswahlkriterien bei der Bewertung der Referenzen zu berücksichtigen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben zu den Referenzen für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Im Fall einer Eignungsleihe, insbesondere bei Nachunternehmern, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung einzureichen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nach Prüfung der formellen Anforderungen, der vorzulegenden Angaben und Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und der Eignung zur Berufsausübung sowie der Angaben und Unterlagen zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für die Bewertung der Eignung … ganz lesenkürzer
Nach Prüfung der formellen Anforderungen, der vorzulegenden Angaben und Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und der Eignung zur Berufsausübung sowie der Angaben und Unterlagen zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für die Bewertung der Eignung ausschließlich die technische und berufliche Leistungsfähigkeit entscheidend. Diese wird ausschließlich anhand der gemäß der EU-Auftragsbekanntmachung vorzulegenden Eigenerklärungen zu den verfügbaren Fachkräften (Arbeitnehmer:innen) und den Referenzen bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Bewertung der Fachkräfte und Referenzen erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander und jeweils getrennt voneinander auf der Grundlage der nachfolgenden Notenstufen. • 100 Punkte = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen der HCH in allerhöchstem Maße, • 80 Punkte = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen der HCH in höchstem Maße, • 60 Punkte = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen der HCH in hohem Maße, • 40 Punkte = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen der HCH in hinreichendem Maße, • 20 Punkte = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen der HCH in gerade noch hinreichendem Maße. Im Bereich zwischen 0 und 100 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (in 5-Punkte-Schritten), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung mit 10 oder weniger Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die maximal erreichbaren Punktzahlen werden mit dem nachfolgenden Gewichtungsfaktor multipliziert. Die jeweils im Rahmen der Bewertung der Fachkräfte (Arbeitnehmer:innen) und Referenzen erzielte Punktzahl wird wie folgt gewichtet: • Fachkräfte = 20% • Referenzen TL2 (Einführung ERP-Systeme) = 50% • Referenzen TL3 (Fachberatung) = 30% Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert und bilden die endgültige Punktzahl. Mit Blick auf die Bewertung der Fachkräfte (Arbeitnehmer:innen) geht die HCH davon aus, dass bei Erreichen der folgenden Werte je Fachgruppe (nur deutschsprachige Fachkräfte!) jahresdurchschnittlich über drei Jahre die Höchstpunktzahl von 100 Punkten erreicht wird („Sättigungsgrenze“): • Wartung/Support = 15 Fachkräfte • Cloud- bzw. System-Betrieb = 20 Fachkräfte • Consulting/Einführung = 20 Fachkräfte • Entwicklung/Programmierung = 20 Fachkräfte • Consulting/Fachberatung = 20 Fachkräfte Die Bewertung der Referenzen „Einführung eines ERP-Systems“ [TL2] erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Mit Blick auf die Bewertung der Referenzen werden solche Referenzen aus der Baubranche und/oder in öffentlichen Unternehmen besonders positiv berücksichtigt, bei denen zudem • Finanzbuchhaltung, • die Berücksichtigung von weiteren Konzerngesellschaften mit gesellschaftsübergreifender Weiterverrechnung von Leistungen, • Finanzen/Liquiditätsmanagement, • Einkauf, • Vertrieb (v.a. Auftragserfassung, Rechnungserstellung, Fakturierung), • Projektplanung/-budgetierung, • Finanzcontrolling sowie • Anbindung einer Bauprojektcontrolling-Software mit Abbildung einer Kostenstruktur in Bezug auf die DIN 276 Auftragsbestandteil waren. Die Bewertung der Referenzen „Fachberatung“ [TL3] erfolgt ebenfalls in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Mit Blick auf die Bewertung der Referenzen werden solche Referenzen, insbesondere aus der Baubranche, besonders positiv berücksichtigt, bei denen Beratungsleistungen in öffentlichen Unternehmen Auftragsbestandteil waren. Die HCH strebt an, bis zu fünf Bieter in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen. Sofern keine f …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit jeweils zwei Mal um weitere zwei Jahre, sofern di … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit jeweils zwei Mal um weitere zwei Jahre, sofern die HCH das Vertragsverhältnis nicht vorher kündigt. Nach Abschluss dieser beiden Verlängerungsoptionen verlängert sich der Vertrag fortlaufend jeweils um weitere zwei Jahre, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag kündigt. Die Leistungen der Fachberatung erstrecken sich auf die Einführungsphase (inkl. Nachbetreuung nach Go-Live) des ERP-Systems. Weitere Einzelheiten enthält das Vertragswerk, das nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird. Hinweis zu Ziff. 5.1.3: Die angegebene Anzahl der Verlängerungen versteht sich als Platzhalter in einem Pflichtfeld. Maßgeblich ist die vorstehende Beschreibung der Verlängerungsoptionen.- Optionen
Einzelne Leistungen der Leistungsbeschreibung werden optional anzubieten sein, d.h. diese Leistungen sind vom Bieter anzubieten, werden aber vom Auftraggeber nicht in jedem Fall auch abgerufen. Weitere Einzelheiten zu den Optionen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewett … ganz lesenkürzer
Einzelne Leistungen der Leistungsbeschreibung werden optional anzubieten sein, d.h. diese Leistungen sind vom Bieter anzubieten, werden aber vom Auftraggeber nicht in jedem Fall auch abgerufen. Weitere Einzelheiten zu den Optionen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden. Neben einer Reihe von obligatorischen Schnittstellen sind die optionale Integration des ERPSystems über Schnittstellen zu den folgenden vorhandenen Systemen ebenfalls Gegenstand des Verfahrens: - Easy Invoice im Zusammenhang mit der Rechnungsprüfung - Trustlog für Bürgschaftsverwaltung - Datev/LODAS für Austausch von buchhalterischen Daten zur Gehaltsbuchhaltung - Budgetantragstool zur Genehmigung von Projektbudgets - Projektkostendatenbank (Eigenprogrammierung) für die Abbildung von Projektkosten im Plan und Ist - Personio für Personalverwaltung sowie die Abrechnung von Leistungsstunden Optionen werden auch eine alternative Umsetzung der Rechnungsprüfung im ERP-System ohne die Verwendung der o.g. Schnittstelle zu Easy Invoice, die Berücksichtigung der DIN276 im Prozess Purchase-to-pay sowie im Controlling und ggf. weitere sein.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Das im Rahmen des Verhandlungsverfahrens angebotene Produkt muss die folgenden Anforderungen zu den in den Vergabeunterlagen festgelegten Zeitpunkten erfüllen: 1. Zertifiziertes Informationssicherheitssystem nach ISO/IEC 27001 [DIN EN ISO/IEC 27001 - 2024-01]. 2. Die im Rahmen der Realisie … ganz lesenkürzer
Leistung: Das im Rahmen des Verhandlungsverfahrens angebotene Produkt muss die folgenden Anforderungen zu den in den Vergabeunterlagen festgelegten Zeitpunkten erfüllen: 1. Zertifiziertes Informationssicherheitssystem nach ISO/IEC 27001 [DIN EN ISO/IEC 27001 - 2024-01]. 2. Die im Rahmen der Realisierung der Cloud-Lösung eingesetzten Rechenzentren müssen BSI C5-zertifiziert sein (Vorlage C5Prüfbericht mit Angebotsabgabe; jährlicher Nachweis des C5:2020Testats) oder vergleichbar nach der C5-Äquivalenz-Verordnung. 3. Der Anbieter hat den physischen Ort der Datenverarbeitung offenzulegen. Eine Verarbeitung außerhalb der EU ist nicht zulässig. 4. Einhaltung der allgemein geltenden Datenschutzanforderungen (insb. DSGVO, Bundesdatenschutzgesetz, Hmb. Datenschutzgesetz). 5. Projekt- und Vertragssprache zwischen HCH und Auftragnehmer ist deutsch. 6. Weitere Ausführungsbedingungen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Freie und Hansestadt Hamburg - Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Adolphsplatz 3-5, 20457 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesenkürzer
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform "Deutsche eVergabe" abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der HCH erforderlich werden s … ganz lesenkürzer
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform "Deutsche eVergabe" abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der HCH erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls über die Vergabeplattform "Deutsche eVergabe" veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob dort weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und ermöglicht Benachrichtigungen bei Bewerberinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum auf der Vergabeplattform genannten Datum an die HCH über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu richten. Die HCH behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Laufe des Verfahrens bleiben vorbehalten. 4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (bzw. später Angebotsfrist) sind die Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote) verschlüsselt, so dass die HCH keinen Zugriff auf diese hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein Angebot) bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen oder zurückzuziehen. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die HCH kann Ausnahmen zulassen. 6. Die HCH behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z.B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Die HCH weist darauf hin, dass die Beschaffung des ERP-Systems und der Fachberatung unter Gremien- und Budgetvorbehalt steht. Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit Einreichung seines Teilnahmeantrags stimmt der Bewerber dem zu. 7. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben. 8. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Angebotsaufforderung sowie zeitnaher Einladung zu den Verhandlungsgesprächen. Die Termine für die Verhandlungsgespräche werden gesondert mitgeteilt. Sie werden ggf. per Videokonferenz oder in Hamburg stattfinden. 9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. Die HCH ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 10. Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine diesbezügliche Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. 11. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der HCH zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Osakaallee 11, 20457 Hamburg
- Website
- hafencity.com
- Kontakt
- einkauf@
hafencity.com - Auskünfte
- HafenCity Hamburg GmbHinfo@
hafencity.com
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- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5a5a5431-d684-468d-97d2-e5f3348781c0.