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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Energetische Sanierung und Umnutzung der ehemaliegen Anne-Frank-Schule- Objektplanung

BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB für die Alte Hansestadt Lemgo · Bielefeld, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 13096/26veröffentlicht 29.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
27 Monate04.01.2027 – 30.03.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bielefeld33602, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

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  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
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  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
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  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Punktverlust je Mehrpreis
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25 % teurer−8 Punkte
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Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
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    vor 39 Tagen
  3. Heute
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    62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 23 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.03.2029
    in 58 Tagen

Beschreibung

Objektplanung Gebäude und Innenräume

Beschreibung des Loses

1. Projektbeschreibung

Die Alte Hansestadt Lemgo plant die energetische Sanierung und Umnutzung der ehemaligen Anne-Frank-Schule zu einem zukunftsweisenden, barrierefreien und multifunktionalen Zentrum für musikalische und kulturelle Bildung, Begegnung, Partizipation und Gemeinwohl.

Das Vorhaben basiert auf den „Strategischen Stadtzielen 2030“ der Alten Hansestadt Lemgo. Dem Ziel „Lebendige Ortsteile und Identifikation“ ist das im Rahmen eines LEADER-Projekts erarbeitete Freizeitstättenkonzept zugeordnet. Dieses verfolgt die Stärkung lokaler Infrastruktur, sozialer Teilhabe und bürgerschaftlichen Engagements und empfiehlt ausdrücklich die Erweiterung der städtischen Musikschule.

Die Sanierung beseitigt bestehenden Leerstand und ermöglicht eine nachhaltige Nachnutzung. Durch den Erhalt des Bestandsgebäudes und seine energieeffiziente Modernisierung leistet das Projekt zugleich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Umsetzung der strategischen Stadtziele 2030.

2. Gebäudebeschreibung

Das Grundstück der ehemaligen Anne-Frank-Schule wird westlich über die Menkestraße und östlich über die Henkelstraße erschlossen. Es liegt in Hanglage mit Höhendifferenzen von ca. 5,50 m in West-/Ostrichtung und ca. 4,70 m in Süd-/Westrichtung.

Auf dem Grundstück befinden sich zwei Gebäude der ehemaligen Förderschule, der Alt- und der Neubau, die über einen höhengestaffelten Pausenhof verbunden sind. Im Westen stehen zudem zwei 2025 fertiggestellte Wohngebäude mit insgesamt zehn Familienwohnungen für Geflüchtete.

Der südliche Altbau wurde 1963/64 errichtet und umfasst eine Turnhalle sowie Unterrichts- und Verwaltungsräume. Teile des Erdgeschosses werden bereits durch die VHS genutzt. Gegenstand der Sanierung und Umnutzung ist der nördliche Neubau aus den Jahren 1975/76.

Das Gebäude wurde in Stahlbeton-Skelettbauweise mit Mauerwerksausfachung und Klinkerverblendung errichtet. Es umfasst eine eingeschossige Eingangshalle mit Verwaltungstrakt sowie entlang der Menkestraße angeordnete, zweigeschossige Klassenraumtrakte. Diese sind horizontal zurückgestaffelt. Das Gebäude folgt dem natürlichen Geländeverlauf; Unter- und Erdgeschoss sind jeweils in zwei versetzte Ebenen gegliedert.

Die Fassadengestaltung orientiert sich am Altbau und besteht aus vorgehängten Konstruktionen mit strukturierten Fertigbeton-Gesimsbändern und Klinkerflächen. Die Flachdächer sind bituminös abgedichtet und bekiest, teilweise begrünt. Fenster und Außentüren bestehen aus Leichtmetallprofilen mit Isolierverglasung. Der außenliegende Sonnenschutz über Raffstores ist weitgehend verschlissen.

Die Beheizung erfolgt seit 1988 über Fernwärme. In den 1990er- und 2000er-Jahren wurden Instandsetzungen an den Dachflächen einschließlich Begrünungen vorgenommen. Weitergehende energetische Sanierungsmaßnahmen erfolgten bislang nicht. 3. Sanierungsmaßnahme und künftige Nutzung

Mit dem Einzug der Musikschule und der dauerhaften Kooperation mit der Volkshochschule Detmold-Lemgo werden zwei wichtige Bildungsträger miteinander vernetzt. Es entsteht ein multifunktionaler Ort für Bildung, Kultur, Begegnung und gesellschaftliche Teilhabe.

Auf drei Geschossen bietet das Gebäude flexible Räume für sämtliche Bereiche der Musikschule, darunter Einzel- und Gruppenunterricht, musikalische Früherziehung sowie spezielle Räume für Pop-/Rockensembles, Klavier, Flügel und Cembalo.

Gleichzeitig wird eine dauerhafte Nutzung durch die Volkshochschule ermöglicht, insbesondere für Integrations-, Sprach-, Bewegungs- und Kreativkurse. Ergänzend entstehen Räume für öffentliche Veranstaltungen und die Nutzung als „Dritter Ort“. Vorgesehen sind unter anderem Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Vorträge, Diskussionsrunden und Workshops.

Auch die ehrenamtlich betriebene Selbsthilfe-Fahrradwerkstatt wird weiterhin Räume im Gebäude nutzen. Die im Rahmen der Flüchtlingshilfe entstandene Bürgerinitiative bietet Hilfe zur Selbsthilfe bei der Reparatur von Fahrrädern.

Der neue Standort fördert soziale Integration, generationenübergreifendes Lernen und niedrigschwellige kulturelle Angebote und wird zu einem kulturellen Ankerpunkt der Alten Hansestadt Lemgo. Die bewusste Durchmischung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Senior*innen sowie Menschen mit Migrationsgeschichte oder Beeinträchtigungen ist ausdrücklich Bestandteil des Nutzungskonzepts.

Durch die energetische Sanierung werden Leerstand beseitigt und eine nachhaltige Nutzung ermöglicht. Der Bestandserhalt und die energieeffiziente Modernisierung tragen aktiv zum Klimaschutz bei und unterstützen die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2022 der Stadt Lemgo mit dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2035. 4. Fördermittel

Die energetische Sanierung und Umnutzung der ehemaligen Anne-Frank-Schule zum Kulturzentrum wird gemäß Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Detmold vom 09.07.2026 durch das Land Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE/JTF-Programm NRW) gefördert.

Die Umsetzung der Vorgaben des Zuwendungsbescheides einschließlich seiner Anlagen sowie die Mitwirkung bei der Aufstellung des Verwendungsnachweises gehören zu den Aufgaben der zu beauftragenden Objekt- und Fachplaner.

Besonders zu beachten sind:

vergaberechtliche Vorgaben, Dokumentationspflichten, Publizitätsvorgaben, Fristen für Mittelabrufe sowie die Mitwirkung bei der Aufstellung des Verwendungsnachweises.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60Qualifikation des Projektteams, Organisation der Projektabwicklung, Maßnahmen zur Sicherung der Kosten- und Termineinhaltung,
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40Preis

Eignung12 von 12 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderungen an die Eignung der Bieter:_____In die Wertung einbezogen werden ausschließlich Angebote von Bietern, welche vorgegebenen Mindeststandards erfüllen. Bei Vorliegen von Bietergemeinschaften bzw. bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Nachweise auch bzw. nur für das Mitglied der … ganz lesenMindestanforderungen an die Eignung der Bieter:_____In die Wertung einbezogen werden ausschließlich Angebote von Bietern, welche vorgegebenen Mindeststandards erfüllen. Bei Vorliegen von Bietergemeinschaften bzw. bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Nachweise auch bzw. nur für das Mitglied der Bietergemeinschaft oder den Nachunternehmer zu führen, welches bzw. welcher die Leistungen im Auftragsfall erbringen soll.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Mindestanforderung:____Befähigung zur Berufsausübung: Bieter müssen die geforderten fachlichen Anforderungen an die ausgeschriebene Leistung erfüllen und dies durch Eigenerklärungen belegen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Hei … ganz lesenMindestanforderung:____Befähigung zur Berufsausübung: Bieter müssen die geforderten fachlichen Anforderungen an die ausgeschriebene Leistung erfüllen und dies durch Eigenerklärungen belegen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter(innen) – hier die für die Projekt-leitung und die stellvertretende Projektleitung betrauten Personen – die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bietergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die fachlichen Anforderungen erfüllt. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Eintragung in das Handelsregister
Mindestanforderung:_______Vorlage Handelsregister-/Partnerschaftsregisterauszug: Handelt es sich bei dem Bieter um eine juristische Person, oHG, KG oder um eine Partnerschaftsgesellschaft, so muss diese in dem Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister eingetragen sein. Mit dem Angebot muss ein ak … ganz lesenMindestanforderung:_______Vorlage Handelsregister-/Partnerschaftsregisterauszug: Handelt es sich bei dem Bieter um eine juristische Person, oHG, KG oder um eine Partnerschaftsgesellschaft, so muss diese in dem Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister eingetragen sein. Mit dem Angebot muss ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder eines vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bieters vorgelegt werden. Diese Anforderungen gelten für Mitglieder einer Bietergemeinschaft entsprechend.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mindestanforderung:____Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bieter/Bietergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden von 2 Mio. Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 2 … ganz lesenMindestanforderung:____Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bieter/Bietergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden von 2 Mio. Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden.
Supply-Chain-Management
Mindestanforderung:____Eigenerklärung Russland-Sanktionspaket: Bieter und alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen die Anforderungen zu Ar-tikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022 erfüllen („Russland-Sanktionspaket“) und die entsprechenden Eigenerklärungen abgeben (Formular 523 EU, Anlage B-9).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenzen:______ Bieter müssen in den letzten 5 Jahren - Abschluss LPH 8 jeweils nach dem 01.01.2021 - Planungs- und Objektüberwachungsleistungen für mindestens zwei Referenzprojekte erbracht haben. Mindestens eines der beiden Referenzprojekte muss für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht worden sein.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenz Hochbau:_____Bewerber müssen mindestens eine Referenz für die Planung und Objektüberwachung (Neubau, Erweiterung oder Kernsanierung) eines Hochbauprojektes nachweisen, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt: - D … ganz lesenMindestanforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenz Hochbau:_____Bewerber müssen mindestens eine Referenz für die Planung und Objektüberwachung (Neubau, Erweiterung oder Kernsanierung) eines Hochbauprojektes nachweisen, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt: - Die Referenz betrifft den Neubau, die Erweiterung oder die Kernsanierung eines Hochbauprojektes - Die anrechenbaren Kosten des Referenzprojektes für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI haben mindestens 1 Mio. Euro betragen. - Der Bewerber hat mindestens Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß § 34 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht. - Es muss sich um ein abgeschlossenes Referenzprojekt handeln, das nicht älter als 5 Jahre ist. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI muss nach dem 01.01.2021 stattgefunden haben. Für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahingehend, dass das Mitglied eine entsprechende Referenz für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume im Umfang derjenigen Leistungsphasen nachwei-sen muss, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall über-nehmen soll(en). Für die Angaben ist das Formular B-13 zu nutzen. Dem Angebot ist eine kurze Projektbeschreibung des Referenzprojektes beizufügen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenz Bauen im Bestand:______ Bewerber müssen mindestens eine Referenz für Kernsanierung oder die energetische eines Bestandsgebäudes nachweisen, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt: - Die Referenz betrifft die Ke … ganz lesenMindestanforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenz Bauen im Bestand:______ Bewerber müssen mindestens eine Referenz für Kernsanierung oder die energetische eines Bestandsgebäudes nachweisen, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt: - Die Referenz betrifft die Kernsanierung oder die energetische Sanierung eines Bestandsgebäudes - Die anrechenbaren Kosten des Referenzprojektes für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI haben mindestens 1 Mio. Euro betragen. - Der Bewerber hat mindestens Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß § 34 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht. - Es muss sich um ein abgeschlossenes Referenzprojekt handeln, das nicht älter als 5 Jahre ist. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI muss nach dem 01.01.2021 stattgefunden haben. Für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen da-hingehend, dass das Mitglied eine entsprechende Referenz für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume im Umfang derjenigen Leistungsphasen nachwei-sen muss, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall über-nehmen soll(en). Für die Angaben ist das Formular B-14 zu nutzen. Dem Angebot ist eine kurze Projektbeschreibung des Referenzprojektes beizufügen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Mindestanforderung an die Eignung – Personal:____Bieter haben (durch Eigenerklärung) anzugeben, dass sie über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 2 Berufsträger (Architekten, Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering/of Arts (m/w/d)) (Inhaber und angestellte Mitarbeiter) beschäftigt haben. Für die Angaben ist das Formular B-15 zu nutzen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderung an die Eignung:____Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen: Bieter und alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben durch Eigenerklärung (Formular B-5) zu erklären, dass kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vorliegt. Angebote von Biet … ganz lesenMindestanforderung an die Eignung:____Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen: Bieter und alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben durch Eigenerklärung (Formular B-5) zu erklären, dass kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vorliegt. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt auch für Bietergemeinschaften. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
04.01.2027
Vertragsende
30.03.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
62 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen - Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB für die Alte Hansestadt Lemgo
Anschrift
Adenauerplatz 1, 33602 Bielefeld
Website
brandi.net
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 49c769e7-bb35-4a11-9dcb-8954bc9f38ff.