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Energetische Sanierung Rathaus Ampfing

Gemeinde Ampfing · Ampfing, Bayern

Aktenzeichen Par_ARCHveröffentlicht 30.04.2024erstmals 30.04.2024DienstleistungenVerhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 886 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
89 Monate01.08.2024 – 31.12.2031
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsvergabe mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 30 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2031
    vor 27 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Ampfing beabsichtigt im Rahmen der energetischen Sanierung des Rathauses den Ersatz der Fassade des Rathauses, die Herstellung der Barrierefreiheit im Rathaus und die Modernisierung der Haustechnik. Das Gebäude hat eine BGF von ca. 1.738 m2. Im Gebäude befindet sich neben den Rathausfunktionen auch die Gemeindebücherei. Das Rathaus ist ein Stahlbetonskelettbau bestehend aus Sockelgeschoss, Hochparterregeschoss, 1. OG und 2.OG. Das Gebäude hat ein Flachdach als Kaltdach, die Dämmung liegt im Dachraum. Daneben gibt es einen kleinen Dachgarten. Die Fassade besteht derzeit aus vorgehängten Stb-Fertigteilen sowie in Teilen aus einer schwarzen Metallfassade. Eine Schadstoffvorerkundung liegt vor, die Fassade ist nicht schadstoffbelastet. Das Vorhaben soll u.a. mit EFRE-Mitteln der EU gefördert werden. Die Bauleistungen sollen im 4. Quartal 2027 abgeschlossen sein.

Beschreibung des Loses

Folgende Maßnahmen sind nach jetzigem Projektstand vorgesehen: - Rückbau der gesamten Außenwand des Rathauses und Neubau der Außenwand, wobei ein hoher energetischen Standard erforderlich ist. Die Fassade hat eine Fläche von ca. 1.250m2. - Einbau eines Personenaufzuges in das Rathaus, der alle Geschosse anfährt - Einbau von Feuerschutztüren - Evtl. Energetische Verbesserung der Kellerumfassungsflächen - Evtl. Ersatz von Leuchten / abgehängten Decken Im Zuge des Vergabeverfahrens werden Lösungsvorschläge für die Fassade eingeholt. Die Lösungsvorschläge werden vergütet. Die im Zuge der Lösungsvorschläge zu erbringenden Leistungen, die Vergütung und sonstigen Modalitäten ist in den Vergabeunterlagen beschrieben. Diese Beschreibung wird in der Stufe 2 des Vergabeverfahrens noch mit technischen Anforderungen ergänzt. Für diese Maßnahmen sind die Leistungen in stufenweiser Beauftragung zu erbringen. Im Wärme- und Feuchtigkeitsschutz ist neben der Erstellung der Genehmigungsunterlagen zum GEG auch die Ausarbeitung von Unterlagen zum Erhalt von Fördermitteln gem. BEG/ EFRE zu leisten. Von Dritten geplant werden: - der teilweise Ersatz des Schwachstromnetzes - der Einbau eines Personenaufzugs - der Ersatz des Heizungssystems (Heizkörper sofern erforderlich, Anschluss an die Nahwärmeversorgung - die Erneuerung der Lüftungsanlage im Sitzungssaal. Die Bauleistung muss in den Gewerken der VOB vergeben werden. Sofern Leistungen zum Schallschutz erforderlich werden, sind auch diese zu erbringen. In separaten Verfahren beauftragt werden die Tragwerksplanung, die HLS - Planung und die Elektroanlagenplanung.

Bedingungen

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Eignung11 von 11 angegeben

Kriterium
1. Der verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: - Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt" berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung … ganz lesen1. Der verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: - Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt" berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist, 2. Vorlageberechtigung für die Erfüllungserklärung GEG, Sachverständiger nach § 3 AVEn oder nach Art. 61 Abs. 2, 3 und 4 Nr. 2 bis 6 BayBO— Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Kriterium
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung; Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlaut … ganz lesenNachweis der Berufshaftpflichtversicherung; Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein über mind. 1.500 000 EUR für Personenschäden und 1.500 000 EUR für sonstige Schäden vorgelegt werden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Kriterium
Es werden folgende Angaben gefordert: 1. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, 2. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, §21 § 36 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekäm … ganz lesenEs werden folgende Angaben gefordert: 1. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, 2. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, §21 § 36 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 3. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV, 4. Erklärung (im Erklärungsvordruck) zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, 5. Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben, 6. Erklärung des Bewerbers/ Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften, soweit zutreffend. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber-, Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber-, Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen nterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften, 7. Erklärung über ein eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben, 8. Erklärung zur Eignungsleihe falls zutreffend: Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bieter muss mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung Haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bieters werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen, 9. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG, 10. Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
Kriterium
1. Vorzulegen sind Referenzen zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit gem. 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend beigefügter Anlage "Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages". 2. Angaben sind bei allen Referenzprojekten erforderlich zu: Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, Ansprec … ganz lesen1. Vorzulegen sind Referenzen zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit gem. 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend beigefügter Anlage "Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages". 2. Angaben sind bei allen Referenzprojekten erforderlich zu: Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer, namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer, Beauftragte und erbrachte Leistungen/ Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Einsatz mit Umfang von Nachunternehmen oder freien Mitarbeitern, Benennung der Auftragnehmer für die Leistungen im Umfang des Auftrages dieser Veröffentlichung, die nicht vom Bewerber erbracht wurden, Baubeginn (Tag, Monat und Jahr), 3. Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages, die mit dem Teilnahmeantrag abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
Kriterium
Mittel des Umsatzes, der in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR)
Kriterium
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der Architekten und Ingenieure im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschl. Inhaber
Kriterium
Mindestanforderung an das Referenzprojekt: Alle LPH 2-3 und 5-8 § 34 erbracht und abgeschlossen bei einem baulich fertiggestellten Vorhaben mit einer vom Tragwerk losgelösten Fassade mit Baubeginn seit 01.01.2016, 1 Referenzprojekt, Weitere Kriterien: Alle LPH 6-8 § 34 selbst erbracht und abgeschlos … ganz lesenMindestanforderung an das Referenzprojekt: Alle LPH 2-3 und 5-8 § 34 erbracht und abgeschlossen bei einem baulich fertiggestellten Vorhaben mit einer vom Tragwerk losgelösten Fassade mit Baubeginn seit 01.01.2016, 1 Referenzprojekt, Weitere Kriterien: Alle LPH 6-8 § 34 selbst erbracht und abgeschlossen, bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB B und C, Projekt mind. HZ III für Gebäude, Projekt mit energetischer Förderung und daraus Anforderungen an die Fassade, Projekt Bauarbeiten im laufenden Betrieb, KG 300 + 400 gem. DIN 276 mind. 3,0 Mio. EUR brutto
Kriterium
Mindestanforderung an das Referenzprojekt: Leistungen zum Energieeffizienznachweis gem. BEG für ein Nicht-Wohngebäude mit Baubeginn seit 01.01.2020 erbracht, 1 Referenzprojekt, Weitere Kriterien: Leistungen begleitend zur Architektenleistung in den Leistungsphasen 2 bis 4 der HOAI § 34 vollständig u … ganz lesenMindestanforderung an das Referenzprojekt: Leistungen zum Energieeffizienznachweis gem. BEG für ein Nicht-Wohngebäude mit Baubeginn seit 01.01.2020 erbracht, 1 Referenzprojekt, Weitere Kriterien: Leistungen begleitend zur Architektenleistung in den Leistungsphasen 2 bis 4 der HOAI § 34 vollständig und selbst erstellt, Nachweise zum Verwendungsnachweis vollständig und selbst erstellt, Projekt mit Neubau der Wärmeversorgung bzw. eines Wärmetauschers, Projekt mit Berücksichtigung Stromverbrauch mind. 20.000 kWh / Jahr vor Sanierung und Senkung des Stromverbrauchs als Sanierungsmaßnahme, Projekt mit Neubau einer Fassade und Dämmschicht der Außenwand
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 4 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
Option: Die Erweiterung des Auftrages in jeder Auftragsstufe um bis zu 50% des Beschaffungsumfanges ohne erneute Ausschreibung wird unter den Bedingungen GWB § 132 Abs. 2 vorbehalten. Überprüfungsklausel: Bautechnisch erforderliche Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Auftrages n … ganz lesenOption: Die Erweiterung des Auftrages in jeder Auftragsstufe um bis zu 50% des Beschaffungsumfanges ohne erneute Ausschreibung wird unter den Bedingungen GWB § 132 Abs. 2 vorbehalten. Überprüfungsklausel: Bautechnisch erforderliche Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Auftrages nicht erkennbar waren. Option: Die Verkleinerung des Auftrages in jeder Auftragsstufe. Überprüfungsklausel: Falls sich die Finanzierungsbedingungen für den Auftrag in durch den Auftraggeber nicht beeinflussbaren Rahmenbedingen ändern z.B. Entfall der Förderung, nicht vorhersehbare Mindereinnahmen. Option: Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Leistungsstufe 1: Das sind vorliegend die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI § 34 sowie Leistungen der Bauphysik. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Leistungsstufe 2: LPH 3 gem. HOAI § 34 sowie Leistungen der Bauphysik. Leistungsstufe 3: LPH 5, LPH 6 und LPH 7 gem. HOAI § 34 sowie Leistungen der Bauphysik, Leistungsstufe 4: LPH 8 und LPH 9 gem. HOAI § 34 sowie Leistungen der Bauphysik. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungs verfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber n … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungs verfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3Nr. 2GWB);3) Verstöße gegen Vergabe Vorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB); 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattfor … ganz lesen1) Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber/ Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien). ___ 2) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. ___ 3) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. ___ 4) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. ___ 5) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber/ Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. ___ 6) Falls seitens des Bewerbers / Bieters Änderungen an seinen noch vor dem Bewerbungs- / Angebotsschluss eingereichten Unterlagen erforderlich werden, gelten folgende Regelungen: Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters/ Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber/ Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass: - der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird, - oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird, - oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs- , Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll. Auf die im Einzelfall vorliegende Variante wird im betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss. ___ 7) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht. ___ 8) Hinweis zu einer etwaigen Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend den nächst platzierten Bewerber zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannten Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann in angemessener Frist, in jedem Fall jedoch …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

695vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
279.693 €Zuschlagswert im Median
138.000 € – 531.863 €mittlere Hälfte, 370 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 03.06.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 03.06.2024 auf 04.06.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5c8e65e1-8166-4754-a4a1-4bc773219fc5.