enercity Netz GmbH: Generalunternehmer Neubau Bürogebäude Linden - Teilnahmewettbewerb
enercity Netz GmbH · Hannover, Niedersachsen
Aktenzeichen 4/24veröffentlicht 02.09.2024erstmals 02.09.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Bauleistungen
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Alle Ausschreibungen: Abbrucharbeiten in Niedersachsen (6 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hannover30459, Region Hannover, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 158 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (31 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 26 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 26 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 25 Monatenan enercity Netz GmbH
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Teilweiser Abriss eines Bestandsgebäudes sowie Neubau eines Bürogebäudes mit technischen Einrichtungen an gleicher Stelle.
Beschreibung des Loses
Die enercity Netz GmbH, Auf der Papenburg 18, 30459 Hannover (Auftraggeber) beabsichtigt, in diesem Verfahren einen Auftrag über Generalunternehmerleistungen für den teilweisen Abriss eines Bestandsgebäudes sowie den Neubau eines Bürogebäudes mit technischen Einrichtungen an gleicher Stelle zu vergeben. Die in den zu erhaltenden Gebäudeteilen verbleibenden technischen Anlagen umfassen regionale Wärmeversorgungsanlagen, welche während der gesamten Zeit des Rück- und Neubaus uneingeschränkt weiter betrieben werden müssen. Zudem müssen zur Realisierung der Bauaufgabe auch bauliche Maßnahmen in anderen Bereichen und Gebäuden der Liegenschaft des Auftraggebers umgesetzt werden. Die Vergabe der Leistungen erfolgt auf Basis einer von einem Generalplaner erstellten Entwurfsplanung und einer funktionalen Leistungsbeschreibung, auf deren Basis die Bieter selbst die erforderlichen Mengen ermitteln und die Leistungen zu einer Pauschalvergütung anbieten sollen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung10 von 10 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2021 bis 2023, insgesamt und aus der "schlüsselfertigen" Errichtung von Gebäuden als Generalunternehmer (Teilnahmeantrag, Teil C). MINDESTANFORDERUNG: Jahresumsatz aus der "schlüsselfertigen" Errichtung von Gebäuden als Generalunternehmer mindestens 90 Mio. EUR im Durchschnitt in den Jahren 2021 bis 2023.
- Kriterium
Nachweis einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren (Nachweis beizufügen). MINDESTANFORDERUNG: Deckungssummen von jeweils mindestens 15 Mio. Euro für Personen-, … ganz lesenkürzer
Nachweis einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren (Nachweis beizufügen). MINDESTANFORDERUNG: Deckungssummen von jeweils mindestens 15 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss auch die Risiken einer fehlerhaften Planung abdecken.- Kriterium
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge (Referenzblatt, Anlage C01). MINDESTANFORDERUNG: Es sind mindestens drei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über die "schlüsselfertige" Errichtun … ganz lesenkürzer
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge (Referenzblatt, Anlage C01). MINDESTANFORDERUNG: Es sind mindestens drei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über die "schlüsselfertige" Errichtung von Verwaltungs- bzw. Bürogebäuden oder anderen Gebäuden mit vergleichbaren Planungsanforderungen als Generalunternehmer mit Baukosten (Summe aus KG 300 bis 500) von mindestens 25 Mio. Euro netto, bei denen der Baubeginn frühestens zum 01.01.2019 erfolgte. Mindestens eine der Referenzleistungen muss ein Vorhaben betreffen, das überdurchschnittlich hohe Sicherheitsanforderungen aufweist (insbesondere kritische Infrastruktur im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-RL)). BEWERBERAUSWAHL: Die Rangbildung erfolgt auf Grundlage der Eigenerklärungen der Bewerber zu den Referenzleistungen (Anlage C01). Reicht ein Bewerber mehr als die drei geforderten vergleichbaren Referenzleistungen ein, werden nur die ersten drei vergleichbaren Referenzleistungen gemäß der vom Bewerber selbst vergebenen Nummerierung für die Rangbildung berücksichtigt. Jede der drei zu berücksichtigenden Referenzleistungen wird anhand der nachfolgend dargestellten Kriterien mit einer Punktzahl bewertet: 1 Die Referenzleistung betrifft ein Vorhaben, das zumindest in Teilen als kritische Infrastruktur im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-RL) einzuordnen ist = 30 Punkte. 2 Die Leistungen des Bewerbers in der Referenzleistung umfassen die Ausführung oder die verantwortliche Leitung als Generalunternehmer einer Abbruchmaßnahme bzgl. eines Bestandsgebäudes bzw. eines Gebäudeteils = 30 Punkte. 3 Die Referenzleistung betrifft ein Vorhaben, bei dem ein Neubau auf eine vorhandene Gebäudestruktur aufgesetzt bzw. in eine vorhandene Struktur integriert wurde = 30 Punkte. Je Referenzleistung können so maximal 90 Punkte erreicht werden. Die Bewertungspunktzahl ergibt sich dann aus dem einfachen Durchschnitt der Punktzahlen aller drei gewerteten Referenzen eines Bewerbers. Es erfolgt ggf. eine kaufmännische Rundung auf zwei Nachkommastellen. Die Bewertungspunktzahl ist Grundlage für die Rangbildung.- Kriterium
- Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Liste der Nachunternehmerleistungen, Anlage C02).
- Kriterium
- Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB (Teilnahmeantrag, Teil C).
- Kriterium
- Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. gemäß allgemeinverbindlicher Tarifverträge (Teilnahmeantrag, Teil C).
- Kriterium
- Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 (Teilnahmeantrag, Teil C).
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Wartung und Einregelung für die vom Auftragnehmer eingebauten oder gelieferten technischen Anlagen gemäß Funktionaler Leistungsbeschreibung ist für einen Zeitraum von zwei Jahren durch den Auftragnehmer zu erbringen (Grundlaufzeit). Der Zeitraum beginnt mit Abnahme durch den Auftra … ganz lesenkürzer
bis zu 1-mal: Die Wartung und Einregelung für die vom Auftragnehmer eingebauten oder gelieferten technischen Anlagen gemäß Funktionaler Leistungsbeschreibung ist für einen Zeitraum von zwei Jahren durch den Auftragnehmer zu erbringen (Grundlaufzeit). Der Zeitraum beginnt mit Abnahme durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber hat das Recht, im Anschluss an die Grundlaufzeit die Wartungs- und Einregelungsleistungen für drei weitere Jahre zu beauftragen (Option). Die Option ist vom Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit auszuüben.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
verlangt: Sicherheiten gemäß Generalunternehmervertrag: - Als Sicherheit für die Vertragserfüllung übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft eines den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entsprechenden Kr … ganz lesenkürzer
verlangt: Sicherheiten gemäß Generalunternehmervertrag: - Als Sicherheit für die Vertragserfüllung übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft eines den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entsprechenden Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Die Höhe der Sicherheit hat 5 % der Nettoauftragssumme zu betragen. - Als Sicherheit für die Mängelansprüche übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme eine unbefristete Bürgschaft eines den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entsprechenden Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Die Höhe der Sicherheit hat 3 % der Nettoabrechnungssumme zu betragen.
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Bedingungen gemäß Generalunternehmervertrag (B02).
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Verfahren gemäß §§ 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend g … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Verfahren gemäß §§ 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DBGH7RT 1. Eignungskriterien, Nachweise Der Auftraggeber wird die Eignung der Bewerber anhand der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Kriterien und Nachweise prüfen. Die Kriterien sowie die zum Nachweis verlangten Unterlagen sind außerdem im Einzelnen nochmals in Anl … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4DBGH7RT 1. Eignungskriterien, Nachweise Der Auftraggeber wird die Eignung der Bewerber anhand der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Kriterien und Nachweise prüfen. Die Kriterien sowie die zum Nachweis verlangten Unterlagen sind außerdem im Einzelnen nochmals in Anlage A01 dargestellt. Soweit der Auftraggeber Formblätter für die geforderten Angaben vorgibt, befinden sich diese in Teil C der Vergabeunterlagen. 2. Nachunternehmer, Selbstausführungsgebot Bewerber haben in der Liste der Nachunternehmerleistungen (Teil C, Anlage C02) mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Liste der Nachunternehmerleistungen ist auch dann auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist. Die Bieter, deren finale Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers verpflichtet, die vorgesehenen Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 34 Abs. 1 Satz 2 SektVO). Die Leistungen des Rohbaus (Positionen 012 Maurerarbeiten, 013 Betonarbeiten der Funktionalen Leistungsbeschreibung, B01) werden vom Auftraggeber als kritische Aufgaben im Sinne von § 47 Abs. 5 SektVO eingeordnet. Der Auftraggeber schreibt bzgl. dieser Leistungen ein Selbstausführungsgebot vor. Diese Leistungen sind vom Bewerber bzw. Bieter oder einem Mitglied der Bietergemeinschaft selbst zu erbringen, der Einsatz von Nachunternehmern ist insoweit nicht zulässig. 3. Eignungsleihe Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit dem Teilnahmeantrag seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen (§ 47 Abs. 1 SektVO). 4. Bewerbergemeinschaften Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber verlangt von (späteren) Bietergemeinschaften eine gesamtschuldnerische Haftung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Eine mehrfache, parallele Teilnahme eines Unternehmens am Vergabeverfahren (insbesondere als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) ist unzulässig. Dies führt zum Ausschluss aller Teilnahmeanträge, an denen das mehrfach auftretende Unternehmen beteiligt ist. Mit der Abgabe eines Erstangebotes wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen. 5. Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 45 Abs. 3 SektVO mindestens drei und maximal fünf Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien (siehe Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, kann der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, mehr als fünf beträgt, erfolgt eine Rangbildung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien. In diesem Fall werden nur die fünf bestpla …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Auf der Papenburg 18, 30459 Hannover
- Kontakt
- info@
bretzel.net
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abbrucharbeiten in Niedersachsen (6 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- STRABAG AG Bereich Braunschweig7 Zuschläge
- Ed. Züblin AG4 Zuschläge
- Kreutzjans GmbH & Co.KG4 Zuschläge
- PORR Verkehrswegebau GmbH Niederlassung Osnabrück4 Zuschläge
- Rebohl4 Zuschläge
- SPOMA Parkett und Ausbau GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 02.10.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 02.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 368c6023-d3b1-4eda-bca1-408bf8e78122.