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vergebenEU-weitDienstleistungen

Empirische Untersuchung zum Gegenstand nach § 8 Absatz 2 und 3 des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes

Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 10.19.04-25.01veröffentlicht 30.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 594 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
504 Tsd. €
Laufzeit
13 Monate01.04.2025 – 15.05.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53179, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 148 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 15.05.2026
    vor 19 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Mit dem im April 2020 in Kraft getretenen Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) wurde die Voraussetzung für eine umfassende und repräsentative Datengrundlage über Wohnungslosigkeit geschaffen. Hierfür wurde zum einen ab 2022 eine jährliche Statistik aller am Stichtag des 31. Januar untergebrachten Wohnungslosen eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Teilgruppe der Wohnungslosen in Deutschland. Untersuchungen belegen jedoch, dass ein großes Dunkelfeld an wohnungslosen Menschen besteht, die diese Hilfe nicht in Anspruch nehmen und deshalb für statistische Erhebungen schwer zugänglich sind. Deshalb sieht das WoBerichtsG in § 8 Abs. 2 vor, dass von Seiten des Bundes alle zwei Jahre, erstmalig im Jahr 2022, ein Bericht über Formen von Wohnungslosigkeit vorgelegt wird, der über die statistische Erfassung hinausgeht. Die Berichterstattung soll nach § 8 Abs. 3 insbesondere über Wohnungslose erfolgen, die a) temporär in regulärem Wohnraum wohnen, ohne damit einen Hauptwohnsitz zu begründen (insbesondere bei Freunden, Verwandten oder Bekannten unterkommen), oder b) ohne jede Unterkunft obdachlos sind. Bislang wurden zwei Wohnungslosenberichte (2022 und 2024) vorgelegt (siehe https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/wohnen/wohnungslosenbericht-2024.html ).

Ziel des Forschungsvorhabens ist die Schaffung der Wissensbasis zur Erstellung des 3. Wohnungslosenberichts im Jahr 2026. Das Vorhaben zielt gemäß § 8 Abs. 1 bis 3 darauf ab, Erkenntnisse zu Umfang und Struktur der nachfolgend genannten Formen von Wohnungslosigkeit zu gewinnen: a. „Wohnungslose, die temporär in regulärem Wohnraum wohnen, ohne damit einen Hauptwohnsitz zu begründen“ (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 WoBerichtsG). Dabei handelt es sich mindestens um Wohnungslose, die bei Freunden, Verwandten und Bekannten unterkommen. b. Wohnungslose, die „ohne jede Unterkunft obdachlos sind“ (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 WoBerichtsG). Dabei handelt es sich mindestens um Wohnungslose, die im Freien bzw. in einschlägigen Biwaks (u.a. unter Brücken, in Hauseingängen, in Kellern, in Abbruchhäusern, PKWs, Zelten oder Parks) übernachten. Straßenobdachlose, die Notunterkünfte mit Schlafgelegenheit aufsuchen, sind nicht Gegenstand dieser Untersuchung, da diese Personen über die Statistik nach § 1 i.V. mit § 3 Abs. 2 WoBerichtsG erfasst werden.

Die hier zu vergebende Studie soll eine für das gesamte Bundesgebiet empirisch fundierte Abschätzung des Umfangs der genannten beiden Formen von Wohnungslosigkeit und Analysen zu deren grundlegender sozio-demografischer Struktur beinhalten. Die Stichprobenziehung und -größe muss die Repräsentativität der Ergebnisse gewährleisten und nach Möglichkeit auch Aussagen zu einzelnen Bundesländern zulassen. Sie soll sich auf die Wohnsituation der Betroffenen zum oben genannten Stichtag beziehen. Bei der Stichprobenziehung soll die Verteilung über Bundesländer, der Größe der Gebietskörperschaften sowie nach kreisangehörigen Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten berücksichtigt werden. Als sinnvoll erachtet wird zudem, das Verhältnis zwischen schrumpfenden und wachsenden Städten sowie Städten ohne eindeutige Entwicklungsrichtung zu berücksichtigen. Die Befragungen der Wohnungslosen sollten in verschiedenen Sprachen ermöglicht werden.

Beschreibung des Loses

siehe Leistungsbeschreibung

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kosten
s. Zuschlagskriterien

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
15.05.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
siehe Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
a, Bonn4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

260vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (54 Lose mit Angabe)
288.600 €Zuschlagswert im Median
179.803 € – 637.356 €mittlere Hälfte, 159 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.03.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 31dabe77-b841-49dd-af7f-4ce978e1b092.