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vergebenEU-weitDienstleistungen

Empfangsdienstleistungen

Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BA2024-199veröffentlicht 10.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 756 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50670, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
    vor 25 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 25 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Vergabe der kontinuierlichen Besetzung des Empfangs des IQWiG (ab Oktober 2024 neue Adresse: Siegburger Str. 237, 50679 Köln) durch qualifizierte Empfangskräfte von montags bis donnerstags von 8:30 bis 17:30 Uhr und freitags von 8:30 bis 16:30 Uhr.

Beschreibung des Loses

Vergabe der kontinuierlichen (einfachen) Besetzung des Empfangs des IQWiG (ab Oktober 2024 neue Adresse: Siegburger Str. 237, 50679 Köln) durch qualifizierte Empfangskräfte von montags bis donnerstags von 8:30 bis 17:30 Uhr und freitags von 8:30 bis 16:30 Uhr. Der Vertrag mit dem aktuellen Dienstleister läuft zum 31. Dezember 2024 aus. Das IQWiG beabsichtigt, die Empfangsdienstleistungen an einen Empfangsservice mit gehobenem Anspruch und angemessenen Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeiter neu zu vergeben. Aufgaben der Empfangskraft sind insbesondere: - Vermittlung von externen (auch in englischer Sprache) und internen Telefongesprächen, - Empfang von Gästen (auch aus dem Ausland)/Handwerkern/Lieferanten, - Betreuung der Gäste, - Anwenden von Microsoft-Office-Programmen, - Sitzungsraumverwaltung, - Sitzungsbetreuung, - Pförtnerdienste, insb. Paketannahme und -abgabe. Die Leistungspflichten sind in der 3_Leistungsbeschreibung näher beschrieben.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Monatlicher PauschalfestpreisBeim Zuschlagskriterium Preis zieht der Auftraggeber den angebotenen monatlichen Pauschalfestpreis (ohne Ust.) für die Erbringung der Empfangsdienstleistungen heran.
Qualität
KonzeptleistungenBewertet werden: Personalplanungskonzept, Troubleshooting-Konzept, Einarbeitungs- und Schulungskonzept und eine Präsentation.

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
(1) Der Bieter weist seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Vorlage folgender Unterlagen nach: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der An … ganz lesen(1) Der Bieter weist seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Vorlage folgender Unterlagen nach: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). (2) Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. (3) Zur Nachweisführung ist die 2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Handelsregisterauszug) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
Kriterium
(1) Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2022, 2021) vor Ablauf der Angebotsfrist. (2) Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.
Kriterium
(1) Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Empfangsdienstleistungen) in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2022, 2021) vor Ablauf der Angebotsfrist. (2) An den Nachweis des spezifischen Umsatzes sind folgende Mindestanforderungen … ganz lesen(1) Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Empfangsdienstleistungen) in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2022, 2021) vor Ablauf der Angebotsfrist. (2) An den Nachweis des spezifischen Umsatzes sind folgende Mindestanforderungen geknüpft: Der durchschnittliche spezifische Umsatz mit Empfangsdienstleistungen des Bieters muss in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens EUR 350.000 betragen. (3) Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.
Kriterium
(1) Der Auftragnehmer ist ferner verpflichtet, für das von ihm eingesetzte Personal (einschließlich Nachunternehmern) eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme je Schadensfall von mindestens EUR 3.000.000 für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden, EUR 1.000.000 für Bea … ganz lesen(1) Der Auftragnehmer ist ferner verpflichtet, für das von ihm eingesetzte Personal (einschließlich Nachunternehmern) eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme je Schadensfall von mindestens EUR 3.000.000 für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden, EUR 1.000.000 für Bearbeitungsschäden und EUR 150.000 für Schlüssel- und Chipkartenverlust abzuschließen (Mindestanforderungen). Es genügt, eine Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr bis zum zweifachen der vorgenannten Deckungssummen während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten und zu belegen (vgl. 4_Vertrag, § 10 Abs. 2). (2) Sofern ein Bieter über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmen einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. Der Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG oder einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bieter im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten, ist ausreichend. (3) Zur Nachweisführung ist die 2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Versicherungsnachweis) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
Kriterium
(1) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben: - Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit, - Angaben zum Objekt (Ar … ganz lesen(1) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben: - Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit, - Angaben zum Objekt (Art und Nutzung), - Auftragswert in EUR (netto) - Leistungszeitraum (Angabe in Monat und Jahr) - Kompetenter Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten (2) Mindestanforderungen: Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von Eigenerklärungen zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist nach. Eine Referenz darf vor dem dreijährigen Referenzzeitraum begonnen haben und zudem auch noch andauern; die Leistungserbringung muss jedoch mindestens sechs Monate in den Referenzzeitraum fallen. Die jeweiligen Referenzen sind "vergleichbar", wenn Sie die kontinuierliche Erbringung von Empfangsdienstleistungen in einem vergleichbaren Umfang (mindestens von Montag bis Freitag zu üblichen Geschäftszeiten) und mit einem vergleichbaren Leistungszuschnitt wie unter Ziffer 3.3 der 3_Leistungsbeschreibung näher dargestellt, betreffen. Von den mindestens drei vorgelegten Referenzen muss zudem mindestens eine Referenz zusätzlich in einem internationalen Umfeld erfolgt sein, in dem die eingesetzten Mitarbeiter ihre Englischkenntnisse anwenden mussten (z. B. Forschung, Wissenschaft, internationale Konzerne). Die Erfüllung der Anforderung muss durch eine entsprechende Referenzbeschreibung durch den Bieter glaubhaft gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung der Angaben vor. Die Bieter erklären sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber bei den angegebenen Ansprechpartnern der Referenzgeber - falls erforderlich - Auskünfte einholen darf. (3) Zur Angabe der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen. Ergänzende Beschreibungen von referenzierten Aufträgen sollten einen Umfang von zwei DIN A4 Seiten je Referenz nicht überschreiten.
Kriterium
(1) Unterauftragsvergabe: Angabe, welche Teile der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern eine derartige Aussage bereits möglich ist. (2) Zur Angabe der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in 2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftraggeber kann den Vertrag einmal um ein Jahr einseitig verlängern.
Optionen
Der Vertrag weist eine Leistungsänderungsklausel auf, um ggf. erforderliche Leistungsänderungen (Leistungsreduzierungen und -erweiterungen) während der Laufzeit beauftragen zu können.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die im Vertrag und den übrigen Vergabeunterlagen definierten Leistungsanforderungen werden im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Bundeskanzlerpl. 2,, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenDer Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEJHPGY

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

169vergebene Aufträge
4,5Angebote je Los im Median (140 Lose mit Angabe)
298.873 €Zuschlagswert im Median
190.800 € – 557.918 €mittlere Hälfte, 26 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4919aa24-ea5e-4db5-b1f9-e902b7f1b240.