Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Empfangsdienstleistungen

Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 0110-25veröffentlicht 19.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 414 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
2 Jahrebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60439, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotspreis (Wertungspreis)50 %
  • Leistungspunkte50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
    vor 14 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 14 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    Online (DTVP)
    vor 14 Monaten
  5. Bindefrist endet
    42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 12 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Empfangsdienstleistungen am Sitz des Auftraggebers in der Olof-Palme-Straße 17 in 60439 Frankfurt am Main. Wach- oder Sicherheitsleistungen sind explizit nicht Gegenstand des Auftrags. Der Empfang ist von Montag bis Freitag mit einer Empfangskraft zu besetzen; montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 16.50 Uhr und an Freitagen von 8.00 bis 15.10 - jeweils unterbrochen durch eine 30-minütige Pause. Optionale Leistungen: In Ausnahmefällen kann es vereinzelt zu Einsätzen kommen, die über die o. g. fest zu vereinbarenden Leistungen hinausgehen; bspw. an Wochenenden oder Feiertagen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis (Wertungspreis)50 %
Leistungspunkte50 %
Preis
Angebotspreis (Wertungspreis)Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der "Einfachen Richtwertmethode" gemäß UfAB 2018. Die beiden Zuschlagskriterien sind hierbei 1. Angebotspreis und 2. Leistungspunkte. Bzgl. der Ermittlung des Wertungspreises wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Qualität
LeistungspunkteDer Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der "Einfachen Richtwertmethode" gemäß UfAB 2018. Die beiden Zuschlagskriterien sind hierbei 1. Angebotspreis und 2. Leistungspunkte. Das Zuschlagskriterium "Leistungspunkte" ist in 2 Unterkriterien untergliedert: I. "Leistungs- und Implementierungskonzept" (gewichtet mit 50 % dieses Zuschlagskriteriums) II. "Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals" (ebenfalls gewichtet mit 50 % dieses Zuschlagskriteriums) Beide Unterkriterien sind zudem in verschiedene Bewertungsaspekte untergliedert. Bzgl. dieser Bewertungsaspekte wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen, insbesondere auf die Bewerbungsbedingungen (A_01) und die Bewertungsmatrix (A_03).

Eignung13 von 13 angegeben

Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, ansonsten entsprechende Angaben seit Gründung des Unternehmens.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Vom Bieter und/oder von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und/oder Eignungsverleiher(n) gemeinsam zu erfüllen: Referenzliste über vergleichbare Leistungen: Für den Nachweis der Eignung muss der Bieter mindestens drei Unternehmensreferenzen durch Vorlage des Formblatts B_03 angeben. Die Refere … ganz lesenVom Bieter und/oder von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und/oder Eignungsverleiher(n) gemeinsam zu erfüllen: Referenzliste über vergleichbare Leistungen: Für den Nachweis der Eignung muss der Bieter mindestens drei Unternehmensreferenzen durch Vorlage des Formblatts B_03 angeben. Die Referenzen müssen Empfangsdienstleistungen betreffen und sollen folgenden Inhalt haben: --- Name des Auftraggebers, --- Branche des Auftraggebers, --- Zeitraum bzw. Zeitpunkt der Leistungserbringung, --- Auftragsvolumen in Personenstunden pro Monat und --- Beschreibung des Leistungsinhaltes. Maßgeblich für die Bemessung des Zeitraums von drei Jahren ist das Ende der Angebotsfrist in diesem Verfahren. Der letzte Leistungstag einer Referenz darf nicht länger als drei Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen. Falls die Angabe des Namens eines Referenzunternehmens wegen einer Verschwiegenheitsverpflichtung nicht angegeben werden kann, ist der Auftraggeber so konkret wie möglich zu um-schreiben und auf Anforderung der Vergabestelle eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts einzureichen, aus der sich ergibt, dass dieser den Namen des Auftraggebers kennt und dass die im Vergabeverfahren gemachten Angaben zu der jeweiligen Referenz zutreffen. Mindestanforderungen an die Referenzen: Die Referenzen müssen sich auf die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen erstrecken, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Allgemeiner Jahresumsatz
Vom Bieter und/oder von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und/oder Eignungsverleiher(n) gemeinsam zu erfüllen und nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens): Umsatzzahlen: - Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für die letzten drei v … ganz lesenVom Bieter und/oder von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und/oder Eignungsverleiher(n) gemeinsam zu erfüllen und nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens): Umsatzzahlen: - Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für die letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formblatt B_02); (Mindestanforderung: Mindestens 150.000 EUR Nettojahresgesamtumsatz).
Spezifischer Jahresumsatz
Vom Bieter und/oder von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und/oder Eignungsverleiher(n) gemeinsam zu erfüllen und nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten seit Gründungsdatum des Unternehmens): Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz im Bereich Empfangsdienstleistungen in den letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B_02).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Von jedem Bieter, (ggf.) Mitglied einer Bietergemeinschaft und (ggf.) Eignungsverleiher zu tätigen: Eigenerklärung (Formblatt B_02) zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU, die eine Minde … ganz lesenVon jedem Bieter, (ggf.) Mitglied einer Bietergemeinschaft und (ggf.) Eignungsverleiher zu tätigen: Eigenerklärung (Formblatt B_02) zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU, die eine Mindestdeckung der nachfolgenden Summen nach Schadensarten pro Schadensfall und Jahr aufweist: EUR 5.000.000,- pauschal für Personen- und Sachschäden, Für den Fall, dass eine Versicherung mit der vorgenannten Mindestdeckung nicht besteht, ist eine Erklärung abzugeben, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden.
Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft und Eignungsverleiher, dass - sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist eintragungspflichtig ist - er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Hand … ganz lesenEigenerklärung von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft und Eignungsverleiher, dass - sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist eintragungspflichtig ist - er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister seines Heimatlandes vorlegen wird. Die Eigenerklärung ist Bestandteil eines Formblatts, das Teil der Vergabeunterlagen ist.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Eigenerklärung von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft und Eignungsverleiher, dass er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle die Erlaubnis zur Berufsausübung in geeigneter Weise nachweisen wird. Die Eigenerklärung ist Bestandteil eines Formblatts, das Teil der Vergabeunterlagen ist.
Eintragung in das Handelsregister
(Sonstiges) von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft und Eignungsverleiher: Angabe der Nationalen Identifikationsnummer des Bieters, Mitglieds einer Bietergemeinschaft oder Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) in Anspruch geno … ganz lesen(Sonstiges) von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft und Eignungsverleiher: Angabe der Nationalen Identifikationsnummer des Bieters, Mitglieds einer Bietergemeinschaft oder Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) in Anspruch genommen wird. Für die Wirtschaftsteilnehmer ist grundsätzlich die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer einzutragen. Da diese noch nicht flächendeckend bzw. vollumfänglich eingeführt wurde, ist alternativ auch die Angabe einer anderen eindeutigen Identifikationsnummer möglich, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z.B. DE124356789) und - soweit vorhanden - die Nummer aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRA 12345). Die Angabe ist Bestandteil eines Formblatts, das Teil der Vergabeunterlagen ist.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
(Sonstiges) von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft und Eignungsverleiher: Angabe der Staatsangehörigkeit (bzw. Staatsangehörigkeiten) des(der) wirtschaftlichen Eigentümer(s) des Bieters, Mitglieds einer Bietergemeinschaft oder Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungs … ganz lesen(Sonstiges) von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft und Eignungsverleiher: Angabe der Staatsangehörigkeit (bzw. Staatsangehörigkeiten) des(der) wirtschaftlichen Eigentümer(s) des Bieters, Mitglieds einer Bietergemeinschaft oder Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) in Anspruch genommen wird, laut Eintrag in dem (den) gemäß den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register(n). Wenn kein entsprechendes Register vorhanden ist (z. B bei Nicht-EU-Wirtschaftsteilnehmern), Informationen aus anderen Quellen (Formblatt B_02).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
(Sonstiges) Eigenerklärung zur Größenklasse gemäß Definition des Statistischen Bundesamtes des Bieters, Mitglieds einer Bietergemeinschaft oder Unternehmens, dessen Kapazitäten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) in Anspruch genommen wird (Formblatt B_02);
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft aufgrund der Sanktionen gegenüber Russland. Für die Eigenerklärung steht ein Formblatt zur Verfügung, das Teil der Vergabeunterlagen ist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 3-mal: Dem Auftraggeber stehen 3 einseitige Verlängerungsoptionen zu. Er kann die Vereinbarung optional 3 Mal um jeweils 1 weiteres Jahr verlängern. Die Vereinbarung endet folglich spätestens 5 Jahre nach Leistungsbeginn.
Optionen
Optionale Leistungen: In Ausnahmefällen kann es vereinzelt zu Einsätzen kommen, die über die o. g. fest zu vereinbarenden Leistungen hinausgehen; bspw. an Wochenenden oder Feiertagen. Im Übrigen wird auf die Verlängerungsoptionen verwiesen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
42 Tage
Angebotsöffnung
19.09.2025, 10:01 Uhr. Online (DTVP)
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Eigenerklärungen: 1. dass gem. § 128 Abs. 1/2 GWB alle geltenden rechtl. Verpflichtungen eingehalten werden 2. dass elektron. Rechnungsstellung sichergestellt wird 3. dass keine Datenverarbeitung (bzw. kein Datenzugriff) außerhalb der EU stattfindet (Ausnahme nur zulässig, sofern a) die Da … ganz lesenLeistung: Eigenerklärungen: 1. dass gem. § 128 Abs. 1/2 GWB alle geltenden rechtl. Verpflichtungen eingehalten werden 2. dass elektron. Rechnungsstellung sichergestellt wird 3. dass keine Datenverarbeitung (bzw. kein Datenzugriff) außerhalb der EU stattfindet (Ausnahme nur zulässig, sofern a) die Datenverarb. bzw. der Datenzugriff) innerh. des EWR erfolgt oder b) die Datenverarb. (bzw. der Datenzugriff) in einem Drittland erfolgt, für das ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vorliegt 4. dass eine Zuverlässigkeitsprüfung des eingesetzten Personals erfolgt + ausschließlich Personal eingesetzt wird, das ein Führungszeugnis vorlegt hat, das im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate war 5. dass nur Personal eingesetzt wird, das bereit ist, dem Auftraggeber (AG) ein Führungszeugnis vorzulegen, das nicht älter als drei Monate ist 6. dass für evtl. eingesetzte ausländische Mitarbeitende (auf Verlangen des AG) jew. eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorgelegt wird.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Mit Zuschlagserteilung wird eine Vereinbarung über Empfangsdienstleistungen D_01 sowie eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung D_02 (als Anlage zu dieser Vereinbarung über Empfangsdienstleistungen) geschlossen. Beide sind Bestandteil der Vergabeunterlagen … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Mit Zuschlagserteilung wird eine Vereinbarung über Empfangsdienstleistungen D_01 sowie eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung D_02 (als Anlage zu dieser Vereinbarung über Empfangsdienstleistungen) geschlossen. Beide sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei jedem seiner Mitarbeitenden, den er im Rahmen der Leistungserbringung einsetzt, eine Zuverlässigkeitsprüfung durchzuführen. Diese Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt, indem der Auftragnehmer mindestens in die jeweils von den eingesetzten Personen vorgelegten Führungszeugnisse (Privatführungszeugnisse) Einsicht nimmt. Der Auftragnehmer darf ausschließlich Personen einsetzen, die ihm ein Führungszeugnis ohne negative Einträge vorgelegt haben, welches im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate war. Der Auftraggeber kann sich jederzeit das durch den Auftragnehmer eingeholte oder ein neu zu beantragendes Führungszeugnis unverzüglich zur Einsichtnahme vorlegen lassen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5V57JA

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Olof-Palme-Straße 35, 60439 Frankfurt am Main
Kontakt
vergabe@deutsche-finanzagentur.de

Bei uns erfasst

15Bekanntmachungen
7Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

102vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (89 Lose mit Angabe)
337.729 €Zuschlagswert im Median
223.042 € – 650.269 €mittlere Hälfte, 38 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 39fda8ee-afd5-4b03-b8fb-e85256668843.