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vergebenEU-weitSicherheitsdienstDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Empfangs- und Wachdienstleistung in Hamburg

Deutsche Rentenversicherung Nord · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen BES-2023-0118-GOE-HHveröffentlicht 09.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 971 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 09.02.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.07.2024 – 30.06.2028
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22159, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Zulässigdeutsche-rentenversicherung-bund.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (58 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über deutsche-rentenversicherung-bund.de
    vor 32 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 32 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    vor 28 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Empfangs- und Wachschutzdienstleistung

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Empfang

Empfangsdienstleistung

4 Jahre–
2
Revierdienst/Wachschutz

Wachschutzdienstleistung

45 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Folgende Erklärungen und/oder Unterlagen sind mit der Abgabe eines Angebotes vorzulegen: - vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis - vollständig ausgefülltes Angebotsschreiben - Mindestlohngesetz (MiloG) Siehe hierzu auszugsweise § 1, 3, und 20 MiloG: § 1 Mindestlohn (1) Jede Arbeitnehmerin … ganz lesenFolgende Erklärungen und/oder Unterlagen sind mit der Abgabe eines Angebotes vorzulegen: - vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis - vollständig ausgefülltes Angebotsschreiben - Mindestlohngesetz (MiloG) Siehe hierzu auszugsweise § 1, 3, und 20 MiloG: § 1 Mindestlohn (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber. (2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Oktober 2022 brutto 12 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. (3) Die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gehen den Regelungen dieses Gesetzes vor, soweit die Höhe der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohnes nicht unterschreitet. § 3 Unabdingbarkeit des Mindestlohns Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann auf den entstandenen Anspruch nach § 1 Absatz 1 nur durch gerichtlichen Vergleich verzichten; im Übrigen ist ein Verzicht ausgeschlossen. Die Verwirkung des Anspruchs ist ausgeschlossen. § 20 Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sind verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns nach § 1 Absatz 2 spätestens zu dem in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Zeitpunkt zu zahlen. - Eigenerklärung Eignung Mit unserer abschließenden Unterschrift erklären wir, dass - wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen (Handelsregister) für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen, - wir spätestens zum Vertragsbeginn eine Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen (ggf. entsprechend der Besonderen Vertragsbedingungen der Auftraggeberin) nachweisen können, - gegen uns keine zwingenden Ausschlussgründe an dem Verfahren gem. § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder § 31 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Form einer rechtskräftigen Verurteilung oder einer verhängten Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und keine fakultativen Ausschlussgründe an dem Verfahren gem. § 124 GWB vorliegen, - wir in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) oder gemäß § 23 Abs. 1 und 2 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) oder gemäß § 18 Abs. 1 und 2 Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind, - wir keine Ordnungswidrigkeit gemäß § 21 Absatz 1 und 2 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) begangen haben, die mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist, - keine falschen Erklärungen über den Einsatz von Unterauftragnehmern oder der Einhaltung verbindlicher tarifvertraglicher Bestimmungen abgegeben haben, - keine Verstöße gegen verbindliche tarifvertraglicher Bestimmungen (Erklärung nach § 4 Abs. 1 Vergabegesetz Schleswig-Holstein) begangen haben. Wir können die entsprechenden Nachweise vor Auftragsbeginn, bei schriftlicher oder telefonischer Abforderung durch die Auftraggeberin, innerhalb von einer Woche vorlegen. Mir/uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem/unserem Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren der Deutschen Rentenversicherung Nord sowie zur Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann. Frage: Liegen gegen Sie zwingende Ausschlussgründe an dem Verfahren gem …
Kriterium
Folgende Erklärungen und/oder Unterlagen sind mit der Abgabe eines Angebots vorzulegen: -Firmendarstellung, Bitte geben Sie die Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (pro Jahr) an. Bitte geben Sie die in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbei … ganz lesenFolgende Erklärungen und/oder Unterlagen sind mit der Abgabe eines Angebots vorzulegen: -Firmendarstellung, Bitte geben Sie die Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (pro Jahr) an. Bitte geben Sie die in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden pro Jahr an. Bitte machen Sie Angaben zur Fachkunde (Sachkenntnis und Erfahrungen) Ihres Unternehmens. -Referenzen Bitte geben Sie mindestens eine vergleichbare Referenz an. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn diese mindestens 50% des Auftragsvolumens pro Jahr entspricht. Vergleichbare Referenz Firmenname mit Anschrift Ansprechpartner mit Telefonnummer Auftragssumme Art der Tätigkeit Erklärung bei Nichterfüllung.
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
11.03.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es besteht die Option auf Vertragsverlängerung um längstens ein Jahr.
Hinweis
Bitte öffnen sie alle Fragebögen im Leistungsverzeichnis und beantworten jede Frage! Eine Nichtbeantwortung kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Es wird darauf hingewiesen, dass für ein gültiges Angebot eine Objektbesichtigung am Standort Hamburg am Donnerstag, den 22.02.2024 zwingend vor … ganz lesenBitte öffnen sie alle Fragebögen im Leistungsverzeichnis und beantworten jede Frage! Eine Nichtbeantwortung kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Es wird darauf hingewiesen, dass für ein gültiges Angebot eine Objektbesichtigung am Standort Hamburg am Donnerstag, den 22.02.2024 zwingend vorgeschrieben ist. Die Terminvereinbarung erfolgt per Email igm-hh@drv-nord.de. Ausweichtermine können aus organisatorischen Gründen nicht angeboten werden. Im Lauf des weiteren Vergabeverfahrens wird gegebenfalls die "Eigenerklärung Russland" zu Artikel 5k des Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 abgefragt. Im Zuge neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge mit der Umstellung auf eForms werden neue und zusätzliche Angaben zum bezuschlagten Bieter (Auftragnehmer) in der Vergabebekanntmachung zu vergebene Aufträgen Pflicht und sind zu veröffentlichen. Daher werden wir eine entsprechende Eigenerklärung im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens vom bezugschlagten Bieter (Auftragnehmer) abfordern. Diese hat folgende Punkte zum Inhalt: 1. Nationale Identifikationsnummer 2. Börsennotierung/Nationalität des Eigentümers 3. Größe des Wirtschaftsunternehmens

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

37vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Hamburg (3 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.03.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 11.03.2024 auf 18.03.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ab2e5375-c38c-4a1a-b62b-dba931a3b47a.