Empfangs-, Bewachungs- und Pfortendienstleistungen
Kunsthochschule für Medien Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 25065veröffentlicht 14.02.2024erstmals 14.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Empfangs-, Pförtner- und Wachdienstleistungen bei der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) und auf dem Demonstrations-, Untersuchungs- und Referenz-Areal der BASt (duraBASt)Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen · Bergisch GladbachFrist 09.12.2026
- Wach- und Sicherheitsdienst - LWL-Museum HellerlechtLandschaftsverband Westfalen-Lippe · MünsterFrist 04.12.2026
- WachdienstKultur Ruhr GmbH · 44793 BochumFrist 01.12.2026
- Sicherheitsdienstleistung ohne Befugnisse nach dem UZwGBw im Musterungszentrum BielefeldBundeswehr-Dienstleistungszentrum Augustdorf · AugustdorfFrist 03.12.2026
Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köln50676, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Niedrigster Preis20 %
- Qualität des Empfangsteams40 %
- Qualität des Bewachungsteams40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 33 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 33 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 32 Monatenan Kunsthochschule für Medien Köln
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 31 Monatennur elektronisch über evergabe.nrw.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 31 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Kunsthochschule für Medien Köln fordert die interdisziplinäre Auseinandersetzung mit den medialen Künsten. Sie bietet ein anspruchsvolles Projektstudium "Mediale Künste" mit Diplomabschluss an. Künstlerische Praxis, verbunden mit der Aneignung medientechnischer und theoretischer Kompetenzen, hat Priorität und wird durch vielfältige Aufgaben in Technik und Verwaltung unterstützt. Vor diesem Hintergrund kommt es der KHM im Rahmen dieser Ausschreibung wesentlich auf den Einsatz von Empfangs-, Bewachungs- und Pfortendienstkräften mit einer erheblich überdurchschnittlichen Qualifikation und Erfahrung, die hoch motiviert sind, und tatsächlich auch für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrages zur Verfügung stehen werden, an. Dies gilt insbesondere für den Empfang der Auftraggeberin, der als erste Anlaufstelle für Besucher, Dienstleister und andere externe sowie interne Gäste und Mitarbeitende dient. Die ausgeschriebenen Empfangs- und Pfortendienstleistungen sind a. für das Objekt Heumarkt 14, 50676 Köln sowie Bewachungsdienstleistungen für die Objekte b. Filzengraben 2a bis c), 50676 Köln c. Filzengraben 8 bis 10, 50676 Köln d. Filzengraben 18 bis 24, 50676 Köln e. Große Witschgasse 9 bis 11, 50676 Köln f. Rheingasse 8 bis 12, 50676 Köln g. Heumarkt 14, 50676 Köln h. Peter-Welter-Platz 2, 50676 Köln i. Pipin Straße 16, 50667 Köln zu erbringen. Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Gegenstand nach CPV
- 79992000EmpfangsdiensteHauptgegenstand
- 79713000Bewachungsdienste
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Niedrigster PreisFür die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro netto mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Angebotsvergleichspreis ist der Brutto-Gesamtpreis. Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle angegebene Punktzahl von 20 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 20 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
- Qualität
- Qualität des EmpfangsteamsZur Beurteilung der Angebotsqualität ist ein Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck: Qualitätskonzept zu verwenden. Angaben im Angebot zur Angebotsqualität außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Der bieterseits befüllte Vordruck darf maximal 15 DIN-A4-Seiten umfassen (Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar). Überschreitet der befüllte Vordruck den Umfang von 15 DIN-A4-Seiten (einschließlich des vorgegebenen Textes), werden ausschließlich die Inhalte der ersten 15 DIN-A4-Seiten bewertet. In jedem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: Zuschlagskriterium 2: Qualität des Empfangsteams 40 % (= 40 Punkte) - Qualifikation der Empfangskräfte (10 % = 10 Punkte) - Erfahrung der Empfangskräfte (10 % = 10 Punkte) - Vergütung der Empfangskräfte (10 % = 10 Punkte) - Verfügbarkeit der Empfangskräfte (10 % = 10 Punkte) Die Anforderungen, worauf es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: - Qualifikation der Empfangskräfte: Das Unterkriterium der Qualifikation der Empfangskräfte betrifft die berufliche Befähigung der für den konkreten Auftrag vorgesehenen Empfangskräfte. Über die Erfüllung der der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestqualifikation hinaus ist im Rahmen dieses Unterkriteriums die wertungsrelevante Anforderung (d. h. keine Muss-Anforderung), dass jede eingesetzte Empfangskraft über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium (oder nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem die Empfangskraft niedergelassen ist, vergleichbar) mit einem unmittelbaren Bezug zu Empfangsdiensten in einem der folgenden spezifischen Bereiche verfügt: Hotellerie (Hotelfachmann/Hotelfachfrau), Restaurant- und Veranstaltungsgastronomie, Gastgewerbe, Messe- und Eventdienstleistungen, Hotelmanagement, Tourismusmanagement oder vergleichbar. Es können (nicht: müssen) bereits Empfangskräfte unter Angabe ihrer Qualifikation namentlich (oder bei eindeutiger Zuordenbarkeit anonymisiert) für den konkreten Auftrag benannt werden. - Erfahrung der Empfangskräfte: Das Unterkriterium der Erfahrung der Empfangskräfte betrifft die berufliche Erfahrung der für den konkreten Auftrag vorgesehenen Empfangskräfte. Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindesterfahrungen hinaus besteht im Rahmen dieses Unterkriteriums die wertungsrelevante Anforderung (d. h. keine Muss-Anforderung), dass jede eingesetzte Empfangskraft über eine möglichst aktuelle Berufspraxis und berufliche Spezialisierung im Empfangs-, Service- und Repräsentationsbereich, z. B. in der Hotellerie (mind. 3 Sterne nach DEHOGA oder vergleichbar) oder in vergleichbaren Servicebereichen mit intensiver Kunden-/Gästebetreuung (wie z. B. im Restaurantbereich, Messebereich), mit nachweislichem Einsatz im Empfangs- oder Servicebereich (direkter Gäste- / Kundenkontakt), verfügt. Dabei stehen nicht die bereits abgeleisteten Berufsjahre, sondern die berufliche Schwerpunktsetzung im Vordergrund. Es können (nicht: müssen) bereits Empfangskräfte unter Angabe ihrer Erfahrung namentlich (oder bei eindeutiger Zuordenbarkeit anonymisiert) für den konkreten Auftrag benannt werden. - Vergütung der Empfangskräfte: Das Unterkriterium der Vergütung der Empfangskräfte betrifft die Vergütung der für den konkreten Auftrag vorgesehenen Empfangskräfte. Die Sicherstellung der geforderten Qualifikation und Erfahrung und der hohen Motivation der für den konkreten Auftrag vorgesehenen Empfangskräfte erfordern aus der Sicht der Auftraggeberin auch eine übertarifliche Entlohnung. Deshalb geht die Auftraggeberin von einer höheren angebotenen Qualität der Leistung aus, je besser die Entlohnung der eingesetzten Empfangskräfte ist, sofern die Entlohnung gleichwohl angeme …
- Qualität
- Qualität des BewachungsteamsZur Beurteilung der Angebotsqualität ist ein Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck: Qualitätskonzept zu verwenden. Angaben im Angebot zur Angebotsqualität außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Der bieterseits befüllte Vordruck darf maximal 15 DIN-A4-Seiten umfassen (Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar). Überschreitet der befüllte Vordruck den Umfang von 15 DIN-A4-Seiten (einschließlich des vorgegebenen Textes), werden ausschließlich die Inhalte der ersten 15 DIN-A4-Seiten bewertet. In jedem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: Zuschlagskriterium 3: Qualität des Bewachungsteams 40 % (= 40 Punkte) - Qualifikation der Bewachungs- und Pfortendienstkräfte (10 % = 10 Punkte) - Erfahrung der Bewachungs- und Pfortendienstkräfte (10 % = 10 Punkte) - Vergütung der Bewachungs- und Pfortendienstkräfte (10 % = 10 Punkte) - Verfügbarkeit der Bewachungs- und Pfortendienstkräfte (10 % = 10 Punkte) Die Anforderungen, worauf es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: - Qualifikation der Bewachungs- und Pfortendienstkräfte: Das Unterkriterium der Qualifikation der Bewachungs- und Pfortendienstkräfte betrifft die berufliche Befähigung der für den konkreten Auftrag vorgesehenen Bewachungs- und Pfortendienstkräfte. Über die Erfüllung der der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestqualifikation hinaus ist im Rahmen dieses Unterkriteriums die wertungsrelevante Anforderung (d. h. keine Muss-Anforderung), dass jede eingesetzte Bewachungs- und Pfortendienstkraft über eine möglichst hochqualifizierte, einschlägige Berufsausbildung und über möglichst aktuelle einschlägige Fort- und Weiterbildungen sowie Zusatzqualifikationen verfügt. Es können (nicht: müssen) bereits Teammitglieder unter Angabe ihrer Qualifikation namentlich (oder bei eindeutiger Zuordenbarkeit anonymisiert) für den konkreten Auftrag benannt werden. - Erfahrung der Bewachungs- und Pfortendienstkräfte: Das Unterkriterium der Erfahrung der Bewachungs- und Pfortendienstkräfte betrifft die berufliche Erfahrung der für den konkreten Auftrag vorgesehenen Bewachungs- und Pfortendienstkräfte. Über die Erfüllung der der Leistungsbeschreibung vorgegebene Mindesterfahrung hinaus besteht im Rahmen dieses Unterkriteriums die Anforderung, dass jede eingesetzte Bewachungs- und Pfortendienstkraft über eine möglichst umfassende Erfahrung, d. h. Berufspraxis, im Bereich des Vertragsgegenstandes verfügt. Dabei steht nicht die Dauer der Berufstätigkeit, sondern deren gehobener Anspruch im Vordergrund. Es können (nicht: müssen) bereits Teammitglieder unter Angabe ihrer Erfahrung namentlich (oder bei eindeutiger Zuordenbarkeit anonymisiert) für den konkreten Auftrag benannt werden. - Vergütung der Bewachungs- und Pfortendienstkräfte: Das Unterkriterium der Vergütung der Bewachungs- und Pfortendienstkräfte betrifft die Vergütung der für den konkreten Auftrag vorgesehenen Bewachungs- und der Pfortendienstkräfte. Die Sicherstellung der geforderten Qualifikation und Erfahrung und der hohen Motivation der für den konkreten Auftrag vorgesehenen Bewachungs- und der Pfortendienstkräfte erfordern aus der Sicht der Auftraggeberin auch eine überdurchschnittliche Entlohnung. Deshalb geht die Auftraggeberin von einer höheren Qualität der angebotenen Leistung aus, je besser die Entlohnung dieser Bewachungs- und Pfortendienstkräfte ist, sofern die Entlohnung gleichwohl angemessen (leistungsgerecht) bleibt und sichergestellt ist, dass die Bewachungs- und Pfortendienstkräfte die überdurchschnittliche Entlohnung tatsächlich auch für die Dauer ihres Einsatzes bei der Auftraggeberin erhalten. Im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums besteht daher die Anforderung, dass alle vorgesehenen Bewachungs- und Pf …
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bewerbergemeinsch … ganz lesenkürzer
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Erlaubnis muss im Rahmen des Antrages als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.- Kriterium
Bieter müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Bitte beachten Sie, dass die Gesc … ganz lesenkürzer
Bieter müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, jeweils zeitlich abgelaufen sein müssen. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den "letzten" drei Geschäftsjahren. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: 1. Der Umsatz des Bieters im Tätigkeitsbereich Empfangsdienste (= Hauptaufgabe: Besuchermanagement, Service- und Repräsentativfunktionen) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils mindestens 500.000 EUR betragen haben. 2. Der Umsatz des Bieters im Tätigkeitsbereich Pforten- und Bewachungsdienste (= Hauptaufgabe: Zutrittskontrolle und Überwachung der Sicherheit) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils mindestens 500.000 EUR betragen haben.- Kriterium
Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 15.02.2021 bis zum 15.02.2024 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes (beim Referenzgeber) sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprec … ganz lesenkürzer
Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 15.02.2021 bis zum 15.02.2024 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes (beim Referenzgeber) sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung zur Eignung nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Mindestbedingungen 1. Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters im Tätigkeitsbereich Empfangsdienste. Angegebene Referenzen sind im Hinblick auf die Mindestbedingungen aussagekräftig zu erläutern. Diese Erläuterung muss in den dafür vorgesehenen Feldern der Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Erläuterungen jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen: (1.) Empfangsdienste (= Hauptaufgabe: Besuchermanagement, Service- und Repräsentativfunktionen) (2.) für ein Objekt mit jahresdurchschnittlich mindestens 300 Nutzenden pro Kalendertag (Mitarbeitende, Studierende, Gäste etc.) am Standort der Leistungserbringung (3.) für mindestens 12 zusammenhängende Monate im Zeitraum vom 15.02.2021 bis zum 15.04.2024 2. Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters Pforten- und Bewachungsdienste. Angegebene Referenzen sind im Hinblick auf die Mindestbedingungen aussagekräftig zu erläutern. Diese Erläuterung muss in den dafür vorgesehenen Feldern der Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Erläuterungen jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen: (1.) Pforten- und Bewachungsdienste (= Hauptaufgabe: Zutrittskontrolle und Überwachung der Sicherheit ) (2.) für ein Objekt mit jahresdurchschnittlich mindestens 300 Nutzenden pro Kalendertag (Mitarbeitende, Studierende, Gäste etc.) am Standort der Leistungserbringung (3.) für mindestens 12 zusammenhängende Monate im Zeitraum vom 15.02.2021 bis zum 15.04.2024- Kriterium
Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 für den Bereich "Sicherheitsdienstleistungen" erbringen. Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus an … ganz lesenkürzer
Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 für den Bereich "Sicherheitsdienstleistungen" erbringen. Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so erkennt der öffentliche Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 1 MONTHS
- Angebotsöffnung
- 26.03.2024, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Vertragsbedingungen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Bestandteile dieses Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text dieses Vertrages b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der KHM a) Anlage 02: Leistungsbeschreibung b) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 07) c) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftser … ganz lesenkürzer
1. Bestandteile dieses Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text dieses Vertrages b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der KHM a) Anlage 02: Leistungsbeschreibung b) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 07) c) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) d) Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (= Vordruck 05) e) Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (= Vordruck 05a) f) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06) g) Anlage 08: Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung h) Anlage 09: Qualitätskonzept der Auftragnehmerin (= Vordruck 08) i) Anlage 10: Kalkulationsblatt der Auftragnehmerin (= Vordruck 07a) j) Anlage 11: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) k) Anlage 12: Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB - NRW) l) Anlage 13: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) m) Anlage 14: Fremdfirmenrichtlinie für die KHM n) Anlage 15: Brandschutzordnung der KHM o) Anlage 16: Hausordnung der KHM 2. Die Konzepte werden zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet: 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der ausschreibungsgegenständlichen Empfangs- bzw. Bewachungs- und Pfortendienstleistungen erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der ausschreibungsgegenständlichen Empfangs- bzw. Bewachungs- und Pfortendienstleistungen erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der ausschreibungsgegenständlichen Empfangs- bzw. Bewachungs- und Pfortendienstleistungen erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der ausschreibungsgegenständlichen Empfangs- bzw. Bewachungs- und Pfortendienstleistungen erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der ausschreibungsgegenständlichen Empfangs- bzw. Bewachungs- und Pfortendienstleistungen erwarten. Für jedes qualitative Unterkriterium gilt: Pro Unterkriterium müssen mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. Der Bieter mit der höchsten Wertungspunktzahl erhält für das zu bewertende Unterkriterium 10 Punkte. Alle weiteren Bieter erhalten gemessen an der höchsten Wertungspunktzahl eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin folgende Formel an: 10 Punkte dividiert durch die höchste vergebene Punktzahl und sodann multipliziert mit der vom jeweiligen Bieter erreichten Punktzahl. Die von jedem Bieter erreichten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, erfolgen nicht.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5CDXP2 1. Zusätzlich zu dem Preisblatt hat jeder Bieter mit seinem Angebot den Vordruck 07a: Kalkulationsblatt für alle für den konkreten Auftrag vorgesehenen Empfangs-, Bewachungs- und Pfortendienstkräfte einzureichen. Das Preisblatt darf zwar ausgefüllt, aber nicht geänd … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5CDXP2 1. Zusätzlich zu dem Preisblatt hat jeder Bieter mit seinem Angebot den Vordruck 07a: Kalkulationsblatt für alle für den konkreten Auftrag vorgesehenen Empfangs-, Bewachungs- und Pfortendienstkräfte einzureichen. Das Preisblatt darf zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden . Dies kann zum Ausschluss führen. Hinweise zum Vordruck 07a: Kalkulationsblatt a) Soweit Arbeitnehmer unterschiedlicher Lohngruppen für den ausgeschriebenen Auftrag vorgesehen sind, ist das Kalkulationsblatt dem Angebot jeweils gesondert für jede relevante Lohngruppe beizufügen. Im Weiteren kann das Kalkulationsblatt, soweit erforderlich, differenziert für den Regel-Empfangs-, Bewachungs- und Pfortendienstbetrieb und den Sonder-Empfangs-, Bewachungs- und Pfortendiensteinsätzen vorgelegt werden. b) Es ist zulässig, in die im Kalkulationsblatt vorgesehenen Leerfelder (D. - Sonstige Kosten: Positionen 6-9) weitere Bestandteile der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes einzutragen, soweit erforderlich. c) Soweit einzelne Positionen des Kalkulationsblattes für die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes irrelevant sind, ist für diese Positionen in den Spalten "%" und "EUR" jeweils eine Null (0) einzutragen. d) Soweit ein Bieter den für den konkreten Auftrag vorgesehenen Empfangs-, Bewachungs- und Pfortendienstkräften eine freiwillige (übertarifliche) Zulage etc. gewährt, hat er diese in seinen Angebotspreis einzukalkulieren und im Kalkulationsblatt anzugeben (z. B. in den im Kalkulationsblatt dafür vorgesehenen Leerfeldern). 2. Es werden nur Angebote von Bietern zugelassen, die vor Angebotsabgabe an einer Ortsbesichtigung teilgenommen haben. Besichtigt wird ausschließlich das Objekt Heumarkt 14, 50676 Köln. Die Ortsbesichtigung im Zeitraum vom 22.02.2024 bis zum Ablauf der Angebotsfrist statt. Alle Bieter haben hierzu unter Nutzung der Kommunikationsfunktion des Vergabeportals rechtzeitig Termine anzufragen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Teilnehmer der Ortsbesichtigungen über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals im relevanten Projektraum vorab namentlich mitzuteilen sind und sich vor Ort auszuweisen haben, letzteres aber nur auf entsprechende Anforderung des Auftraggebers und nur gegenüber dessen Mitarbeitern. Zum Zwecke der Wahrung der Vertraulichkeit dürfen die Teilnehmer der Ortsbesichtigungen keine Dienstkleidung und keine sichtbaren Gegenstände bei sich tragen, die Rückschlüsse auf das jeweilige Bieterunternehmen zulassen. Fahrzeuge, die bei der Anreise verwendet werden und ein Firmenlogo bzw. -schriftzug des Bieterunternehmens tragen, dürfen nicht auf dem Gelände des Auftraggebers parken. Im Rahmen eines jeden Ortstermins wird jeder Bieter einzeln nach einem vorab festgelegten Ablaufplan des Auftraggebers durch die zu reinigenden Liegenschaften geführt (keine Sammeltermine). Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Bieter im Rahmen der Besichtigungstermine gleichbehandelt werden. Jeder Besichtigungstermin wird vom Auftraggeber protokolliert. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ortsbesichtigungen keine Bieterfragen beantwortet und keine Verhandlungen geführt werden. Soweit sich im Rahmen von Ortsbesichtigungen Fragen ergeben, können diese gemäß den Bewerbungsbedingungen im Nachgang als Bieterfragen gestellt werden. 3. Soweit die Vergabeunterlagen nicht vertrauliche Informationen der KHM erhalten, stehen sie über den Vergabemarktplatz NRW unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zur Verfügung. Für den Abruf dieses Teils der Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Zum Schutz der Vertraulichkeit wird die Leistungsbeschreibung erst nach Abgabe der vorliegenden Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit zur Verfügung gestellt. Dafür ist eine Anforderung unter Verwendung des Vordrucks 01a erforderlich.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Peter-Welter-Platz 2, 50676 Köln
- Kontakt
- zentrale@
khm.de
Bei uns erfasst
Mehr von Kunsthochschule für Medien Köln
- Aula KHM TechnikerneuerungKunsthochschule für Medien Köln · 50667 KölnFrist 09.11.2026
Alle 1 offenen Ausschreibungen von Kunsthochschule für Medien Köln, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Iron Mountain Deutschland GmbH5 Zuschläge
- PRIMIS spol. s r. o.3 Zuschläge
- rebeq GmbH3 Zuschläge
- AVT Airborne Sensing GmbH2 Zuschläge
- DMI GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Garstman Management- & Teamentwicklung2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 20.03.2024 auf 26.03.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 20.03.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 26.03.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Rahmenvereinbarung über die Digitalisierung von Archivgut für das Bundesarchiv - Projekt MfS-Unterlagen IIBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIFrist 20.11.2026
- Teilnehmermanagement GMF 2027Deutsche Welle, Standort BonnFrist 13.11.2026
- Coaching und Prozessbegleitung (Open House)Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)Frist 31.10.2029
- Leistungen zur Unterstützung bei der Durchführung des Schulwettbewerbs zur Entwicklungspolitik und seiner Begleitmaßnahme - dem Song Contest "Dein Song für EINE WELT!" im Zeitraum vom 02. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028Engagement Global gGmbHFrist 17.11.2026
- Binden von Zeitschriften, Monographien und Zeitungen der ULB DüsseldorfHeinrich-Heine-Universität DüsseldorfFrist 09.11.2026
- Bildflüge NRW 2027Bezirksregierung KölnFrist 12.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0debe6e4-a2c2-4f10-84eb-b523a3d8641d.