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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- GrünflächenpflegeGrün Berlin GmbH · BerlinFrist 09.11.2026
- Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ), 4. Phase, Projektnummer CHN 27-01Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragte für das BKP des BMLEH) · BerlinFrist 16.11.2026
- Versendung von Geschäftspost per BriefpostBundesdruckerei GmbH · BerlinFrist 07.12.2026
- Rahmenvereinbarung Social Media WerbungBerlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH · BerlinFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ex-ante-Bekanntmachung gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV (Direktvergabe ohne Wettbewerb) Bezeichnung des Auftrags: Erneuerung und Instandhaltung der Brandmeldeanlagen (BMA) einschließlich Gefahrenmanagementsystem an der TU Berlin Kurze Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Erneuerung und fortlaufende Instandhaltung der Brandmeldeanlagen (BMA) der Technischen Universität Berlin. Der bestehende Anlagenbestand umfasst 61 Brandmeldezentralen in 43 Gebäuden mit rund 13.800 Meldern unterschiedlicher Bauart und zugehöriger Peripherie sowie einem zentralen Gefahrenmanagementsystem (GMS), welches aktuell von TOPSIS auf CONTROL umgestellt wird. Ausführungszeitraum: Die Erneuerung der BMA erfolgt sukzessive über einen Zeitraum von ca. drei bis vier Jahren. Die begleitende Instandhaltung ist für eine Laufzeit von vier Jahren vorgesehen. Begründung der Direktvergabe ohne Wettbewerb: Der Auftrag kann gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb möglich ist. Die bestehenden BMA-Anlagen wurden vom derzeitigen Errichter installiert, parametriert und über Jahre betreut. Sie umfassen ein herstellerspezifisches, aufeinander abgestimmtes System von Hardwarekomponenten, Steuerungen, Software und Netzwerktechnik. Eine Trennung der Leistungen in Lose (Instandhaltung / Erneuerung) ist technisch und betrieblich nicht möglich, da beide Bereiche funktional eng verzahnt sind: - Mit Beginn der Erneuerung verändern sich fortlaufend die eingesetzten BMA-Komponenten. - Für neue Komponenten beginnt jeweils eine zweijährige Gewährleistungsfrist, deren Gültigkeit jedoch an die herstellerspezifische, vorschriftsgemäße Instandhaltung durch eine qualifizierte Fachfirma gebunden ist. - Würden Erneuerung und Instandhaltung getrennt beauftragt, bestünde die Gefahr des Erlöschens von Gewährleistungsansprüchen sowie technischer Inkompatibilitäten. Hinzu kommt: - Die durchgehende Betriebsfähigkeit der Anlagen muss auch während der baulichen Maßnahmen in vollem Umfang sichergestellt bleiben. - Die unterbrechungsfreie Sicherheitsüberwachung erfordert tiefes, systeminternes Know-how über die vorhandene und neue Technik. - Der Instandhalter muss in der Lage sein, im laufenden Betrieb mit einem hochgradig dynamischen und sich ständig ändernden Systembestand zu arbeiten. Diese komplexen technischen und betrieblichen Anforderungen kann nur der bisherige Systemanbieter bzw. Errichter erfüllen, da er über exklusiven Zugang zu herstellerspezifischer Software, spezifischen Gerätetreibern, Lizenzierungen sowie Systemparametrierungen verfügt. Ein Wettbewerb ist technisch nicht möglich. Die beabsichtigte Direktvergabe ist daher im Einklang mit § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV gerechtfertigt.
Beschreibung des Loses
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Erneuerung und fortlaufende Instandhaltung der Brandmeldeanlagen (BMA) der Technischen Universität Berlin. Der bestehende Anlagenbestand umfasst 61 Brandmeldezentralen in 43 Gebäuden mit rund 13.800 Meldern unterschiedlicher Bauart und zugehöriger Peripherie sowie einem zentralen Gefahrenmanagementsystem (GMS), welches aktuell von TOPSIS auf CONTROL umgestellt wird. Die zu vergebenden Leistungen beinhalten: - Die Erneuerung von 30 BMZ (Austausch SIGMASYS gegen FS20) - Den Austausch von ca. 2/3 der Melder - Die Erneuerung der Leitungsinfrastruktur in mehreren Gebäuden - Die Integration und Implementierung in das neue GMS - Die fortlaufende Instandhaltung (inkl. turnusmäßiger Tausch, Softwarepflege, Laufplanaktualisierung etc.)
Gegenstand nach CPV
- 51000000Installation (außer Software)Hauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2G5UYB
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Technische Universität Berlin - Zentrale Beschaffung - Strategischer Einkauf
- Anschrift
- Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin
- Website
- tu.berlin
- Kontakt
- strat.einkauf@
zb.tu-berlin.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vorabinformation Direktvergabe (diese Seite)
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e0920b27-4158-4310-9208-353b0cb00289.