ELW 1
Rhein-Erft-Kreis · Bergheim, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025-030-38Lveröffentlicht 17.06.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bergheim50126, Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvmp-rheinland.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (86 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 16 Monatenan Rhein-Erft-Kreis
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 16 Monatennur elektronisch über vmp-rheinland.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 16 Monaten
- Bindefrist endetvor 14 Monaten48 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Lieferung eines ELW 1 mit Kofferaufbau entsprechend des Leistungsverzeichnisses
Beschreibung des Loses
Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt die Neubeschaffung eines Einsatzleitwagens ELW 1 zur Unterstützung der kommunalen Gefahrenabwehr bei Großeinsatzlagen und Katastrophen. Ziel der Beschaffung ist die Bereitstellung eines modernen Führungsmittels zur Einsatzleitung bei Schadenslagen im gesamten Kreisgebiet und bei überörtlicher Hilfe nach Landeskonzepten. Einzelne in dem Leistungsverzeichnis aufgeführte Positionen sind aus Gründen der technischen Kompatibilität und Systemintegration produktscharf ausgeschrieben. Dies betrifft Komponenten, die zwingend mit bestehender technischer Infrastruktur, Software oder Leitstellentechnik harmonieren müssen. Eine Abweichung von den genannten Produkten ist nicht zulässig, da sie die Funktionalität, Betriebssicherheit oder Wartbarkeit des Gesamtsystems beeinträchtigen würde.
Gegenstand nach CPV
- 34100000KraftfahrzeugeHauptgegenstand
- 34144210Feuerwehrfahrzeuge
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Preis wird mit 100% gewichtet.
Eignung4 von 4 angegeben
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
Durchschnittlicher Unternehmensumsatz (netto) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bieters/der Bietergemeinschaft (VD 124). Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre Umsatzangaben vorlegen kann, wird … ganz lesenkürzer
Durchschnittlicher Unternehmensumsatz (netto) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bieters/der Bietergemeinschaft (VD 124). Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre Umsatzangaben vorlegen kann, wird der Durchschnitt (nur) aus dem Geschäftsjahr mit Geschäftstätigkeit berechnet. Es wird folgender Mindestumsatz als Mindestanforderung gefordert: 650.000,00 Euro. Sofern zur Nachweisführung auf Eintragungen in einem Präqualifikationsverzeichnis oder einem vergleichbaren Verzeichnis verwiesen werden soll, so sind dem Angebot zwingend die Informationen beizufügen, welche für einen Zugriff auf das jeweilige Verzeichnis notwendig sind (Registrierungsnummer, Zugriffscode o.ä.). Die Unternehmen haben eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die in dem jeweiligen Verzeichnis hinterlegten Nachweise den Anforderungen im Rahmen dieser Ausschreibung entsprechen. Alternativ können auch die Eintragungsmöglichkeit im VD 124 genutzt werden, um die geforderten Nachweise zu tätigen.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Angabe von mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. VD 124). Die Mitteilung hat mit Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten zu erfolgen. Als Referenzen können nur solche Projekte benannt werden, die in eigenem … ganz lesenkürzer
Angabe von mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. VD 124). Die Mitteilung hat mit Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten zu erfolgen. Als Referenzen können nur solche Projekte benannt werden, die in eigenem Namen des Bieters und auf dessen Rechnung mit eigenem Personal ausgeführt wurden. Sofern zur Nachweisführung auf Eintragungen in einem Präqualifikationsverzeichnis oder einem vergleichbaren Verzeichnis verwiesen werden soll, so sind dem Angebot zwingend die Informationen beizufügen, welche für einen Zugriff auf das jeweilige Verzeichnis notwendig sind (Registrierungsnummer, Zugriffscode o.ä.). Die Unternehmen haben eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die in dem jeweiligen Verzeichnis hinterlegten Nachweise den Anforderungen im Rahmen dieser Ausschreibung entsprechen. Alternativ können auch die Eintragungsmöglichkeit im VD 124 genutzt werden, um die geforderten Nachweise zu tätigen. Die Referenzen werden vom Auftraggeber hinsichtlich der Zufriedenheit mit der Ausführung der Leistung geprüft und als Eignungskriterium festgelegt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- drehbare Antennenarme (vgl. Ziff. 5.18.3 im Leistungsverzeichnis) - SIM-Karte Produkthersteller (vgl. Ziff. 5.25.4 im Leistungsverzeichnis) Es handelt sich hier um Optionen i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB. Dies Optionen kommen zum Tragen, wenn sich der Auftraggeber für das Ziehen der Option entsche … ganz lesenkürzer
- drehbare Antennenarme (vgl. Ziff. 5.18.3 im Leistungsverzeichnis) - SIM-Karte Produkthersteller (vgl. Ziff. 5.25.4 im Leistungsverzeichnis) Es handelt sich hier um Optionen i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB. Dies Optionen kommen zum Tragen, wenn sich der Auftraggeber für das Ziehen der Option entscheidet und der angebotene Preis wirtschaftlich ist. Alleiniges Zuschlagskriterium im Falle der Option ist der Angebotspreis. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf das Ziehen der Option.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vmp-rheinland.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 48 Tage
- Angebotsöffnung
- 22.07.2025, 10:00 Uhr. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU - VD 523 EU).
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags gelten folgende Voraussetzungen und Fristen: Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebe … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags gelten folgende Voraussetzungen und Fristen: Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Nr. 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für bestimmte oder bezeichnete Fabrikate in der Beschreibung oder in den Positionstexten können auch gleichwertige (auch gleiche Qualitätsmerkmale ) Markenfabrikate angeboten werden. Dies gilt nicht für die oben beschriebenen produktscharfen Positionen, sond … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für bestimmte oder bezeichnete Fabrikate in der Beschreibung oder in den Positionstexten können auch gleichwertige (auch gleiche Qualitätsmerkmale ) Markenfabrikate angeboten werden. Dies gilt nicht für die oben beschriebenen produktscharfen Positionen, sondern bezieht sich nur auf Positionen mit dem Zusatz "oder gleichwertig". Sie müssen den DIN-, Güte-, Maß- und Farbbestimmungen entsprechen und die Zulassung für den verwendeten Ausführungszweck besitzen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter durch technischen Nachweis, Prospekt und Gegenüberstellung der Bewertungsmerkmale bei Angebotsabgabe zu erbringen. Sollten keine Angaben in den einzelnen Positionen eingetragen sein, so gilt das ausgeschriebene Fabrikat- es sei denn, im Leistungsverzeichnis finden sich zu dem Vorgehen explizit andere Angaben. Die im Leistungsverzeichnis geforderten Prüfberichte, Prüfzeugnisse, Zertifikate und sonstigen Angaben und Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUDZ9W Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestel … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUDZ9W Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Bitte beachten Sie, dass die Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln sind (vgl. § 53 Absatz 1 VgV / § 11 Absatz 1 VOB/A EU). Eine schriftliche Angebotsabgabe ist in diesem Fall nicht zulässig. Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW darauf hinzuweisen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Hinweise und Bieterfragen sind schriftlich - spätestens bis zum 10.07.2025 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren Beantwortung erfolgt anonym. Eingereichte Angebote verbleiben beim Auftraggeber. Einträge beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt. Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz ist die Vergabestelle verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Unterhalb der v. g. Wertgrenze und auch bei einem Teilnahmewettbewerb kann eine Abfrage an die Wettbewerbsregisterbehörde gerichtet werden. Dies gilt bei Teilnahmewettbewerben für solche Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Sollte es mehrere gleichwertige Angeboten geben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Auslosungsverfahren durchzuführen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Rhein-Erft-Kreis
- Anschrift
- Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
- Website
- rhein-erft-kreis.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Alle 4 offenen Ausschreibungen von Rhein-Erft-Kreis, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Nordrhein-Westfalen (42 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Rosenbauer Deutschland GmbH57 Zuschläge
- Carl Henkel GmbH & Co. KG39 Zuschläge
- BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig38 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH34 Zuschläge
- Wietmarscher Ambulanz und Sonderfahrzeug GmbH33 Zuschläge
- RKF-Bleses GmbH30 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.07.2025 auf 16.09.2025 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9727852b-ca2c-40cf-a983-64ad2950196f.