Elektrotechnische Arbeiten im Beleuchtungsnetz
Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 66.1.903.26veröffentlicht 27.08.2026BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.12.2026 – 30.11.2030
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.
- Erschließung 6. BauabschnittSeehafen Kiel GmbH & CO. KG · KielFrist 30.11.2026
- Elektrische Anlagen, 2024 KHK, Sanierung der Kunsthalle zu KielChristian-Albrechts-Universität zu Kiel · KielFrist 19.11.2026
- Aufzugsanlagen, 2024 KHK, Sanierung der Kunsthalle zu KielChristian-Albrechts-Universität zu Kiel · KielFrist 23.11.2026
- Aufzugsanlagen Kunstaufzug, 2024 KHK, Sanierung der Kunsthalle zu KielChristian-Albrechts-Universität zu Kiel · KielFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Schleswig-Holstein (17 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.12.2026 – 30.11.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (94 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (119 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 50 Tagenan Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
- Angebotsfrist 08:10 Uhrvor 38 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 08:10 Uhrvor 38 TagenRathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
- Heute
- Bindefrist endetin 22 Tagen60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 24 TagenLaufzeit bis 30.11.2030
Beschreibung
Elektrotechnische Arbeiten mit geringem Tiefbauanteil für die öffentliche Straßenbeleuchtung
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über elektrotechnische Arbeiten mit geringem Tiefbauumfang für die öffentliche Straßenbeleuchtung der Landeshauptstadt Kiel. Die ausgeschriebenen Arbeiten dienen der Unterhaltung, Neuerrichtung sowie der Erweiterung des öffentlichen Straßenbeleuchtungsnetzes. Die Auftraggeberin beabsichtigt, den Bedarf an Arbeiten während der Vertragslaufzeit wirtschaftlich, technisch einheitlich und qualitativ hochwertig abzudecken.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Niedrigster Preis
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen: - Eintragung in Handelsregister
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen: - Eintragung in der Handwerksrolle für das Gewerk Elektrotechnik - alternativ den Nachweis über einen angestellten technischen Betriebsleiter mit Meisterbrief (z. B. Elektromeister), ein gleichwertiges Ingenieur- oder Technikerdi … ganz lesenkürzer
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen: - Eintragung in der Handwerksrolle für das Gewerk Elektrotechnik - alternativ den Nachweis über einen angestellten technischen Betriebsleiter mit Meisterbrief (z. B. Elektromeister), ein gleichwertiges Ingenieur- oder Technikerdiplom oder der Industriemeister-Nachweis in der entsprechenden Fachrichtung und die Bestätigung der Handwerkskammer über die Betriebsleiterbestellung. und - eine Eintragungsbestätigung in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Betriebe durch die Handwerkskammer oder eine entsprechende Ausübungsberechtigung oder eine Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Sämtliche elektrotechnischen Tätigkeiten dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften oder von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten ausgeführt werden.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2026
- Vertragsende
- 30.11.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.09.2026, 08:10 Uhr. Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel. Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inne … ganz lesenkürzer
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - wenn nicht präqualifiziert: Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung - vollständig ausgefülltes Formblatt 221 / 222 VHB - vollständig a … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst# Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - wenn nicht präqualifiziert: Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung - vollständig ausgefülltes Formblatt 221 / 222 VHB - vollständig ausgefülltes Formblatt 223 VHB Zugelassen werden nur Fachbetriebe des Elektrotechniker - Handwerks. Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bieter mit Angebotsabgabe eine gültige Eintragung in der Handwerksrolle für das Gewerk Elektrotechnik vorzulegen. Sofern es sich um ein industriell geprägtes Unternehmen handelt, das Mitglied der IHK ist, muss die handwerkliche Betriebsleiterqualifikation und die Eintragung in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Betriebe oder eine entsprechende Ausübungsberechtigung mit dem Angebot nachgewiesen werden. Sämtliche elektrotechnischen Tätigkeiten dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften oder von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten ausgeführt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit die erforderlichen Facharbeitskräfte und Fachwerkenden für mindestens eine Kolonne bestehend aus mindestens zwei Mitarbeitenden mit mindestens je einer Facharbeitskraft mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung zu stellen. Jede Kolonne muss mindestens eine Elektrofachkraft, alternativ eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten aufweisen.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHMM8RC# Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabepor … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHMM8RC# Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich. Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 18.09.2026 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
- Website
- kiel.de
- Kontakt
- zentralevergabestelle@
kiel.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Schleswig-Holstein (17 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Melf Söth Schaltanlagen GmbH10 Zuschläge
- Holsteiner Kabel- und Leitungsbau Willi Pohl GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- Elektro-Alster-Nord GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Hans Andritter GmbH4 Zuschläge
- Nutz GmbH4 Zuschläge
- BSM Gebäudetechnik GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5e3b0186-5ae2-4a6b-b6a8-6eba0d9a9e26.