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vergebenEU-weitElektroinstallationBau

Elektroinstallationsarbeiten

Stadt Göttingen · Göttingen, Niedersachsen

Aktenzeichen 84_2024veröffentlicht 06.05.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 871 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Niedersachsen (59 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
446 Tsd. €
Laufzeit
11 Monate30.09.2024 – 08.09.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (74 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Stadt Göttingen
    vor 29 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 29 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Stadt Göttingen Zentrale Vergabestelle Zimmer 102 #Hiroshimaplatz 14 #37083 Göttingen
    vor 29 Monaten
  5. Bindefrist endet
    59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 27 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 08.09.2025
    vor 25 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

#Elektroinstallationsarbeiten für den Erweiterungsbau der Regenbogenschule, Harrenacker 1, 37079 Göttingen-

#wesentliche Ausführungsarbeiten sind: #- Installation von 1 Niederspannungsverteiler #- Installation von 2 Etagenverteilern #- Installation von 3 RWA-Anlagen #- Installation von 1 EDV-Verteiler #- Installation von 1 Hausalarmzentrale #- Installation von 1 ELA-Zentrale #- Installation von 1 Sicherheitsbeleuchtungszentrale #- Verlegung von ca. 6000m NHXMH-J Kabeln in den Größen 3x1,5 bis 5x2,5 #- Installation von 265 Steckdosen #- Installation von 270 Leuchten #- Installation von 100 EDV-Dosen

#- Wartungs-/Instandhaltungsleistungen durch separate Beauftragung

Beschreibung des Loses

Elektroinstallationsarbeiten für den Erweiterungsbau der Regenbogenschule, Harrenacker 1, 37079 Göttingen.# Das Grundstück befindet sich etwa 6 km westlich des Stadtkerns Göttingen. Im Osten grenzt das Baugrundstück an die Diedershäuser Straße, im Norden an die Straße Harrenacker. Eine Zufahrt zum benachbarten Sportplatz grenzt das Schulgrundstück nach Westen ab. Das Baufeld für den Erweiterungsbau befindet sich im Süden des Grundstücks, auf der an die Bestandsbauten angrenzenden grünen Wiese. Der Baukörper ist als polygonaler Solitär ausformuliert, der sich frei auf der Wiese platziert und mit einem Verbindungsbaukörper an den Bestand anschließt. Der Eingang befindet sich im Verbindungsbaukörper mit einem Vordach. # Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Die Arbeiten werden während des Schulbetriebes bei laufender Nutzung der Bestandsgebäude durchgeführt. Zu jeder Zeit hat der Schulbetrieb absolute Priorität. Durch den Betrieb entstehende Behinderungen stellen keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung dar. Die örtliche Bauleitung wird im Einvernehmen mit der Schulleitung und den ausführenden Firmen frühzeitig für einen dauerhaft möglichst reibungslosen Ablauf sorgen. Sämtliche Mitarbeiter sind diesbezüglich auf ihre Mitwirkungspflicht hinzuweisen. Wegen des laufenden Betriebes ist staub, lärm und erschütterungsarm zu arbeiten. Besonders lärmintensive Arbeiten sind nach vorheriger Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auf betriebsfreie Zeiten (Nachmittage, Ferienzeiten) zu verlegen! Die Auftraggeberin (AG) stellt auf dem Grundstück eine übergeordnete Baustelleneinrichtung mit Bauzaun, Zufahrtsstraße und Baustelleneinrichtungsflächen zur Verfügung; ein Sanitärcontainer wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. DIE AG STELLT KEINE UNTERKUNFTSCONTAINER BEREIT #wesentliche Ausführungsarbeiten sind: #- Installation von 1 Niederspannungsverteiler #- Installation von 2 Etagenverteilern #- Installation von 3 RWA-Anlagen #- Installation von 1 EDV-Verteiler #- Installation von 1 Hausalarmzentrale #- Installation von 1 ELA-Zentrale #- Installation von 1 Sicherheitsbeleuchtungszentrale #- Verlegung von ca. 6000m NHXMH-J Kabeln in den Größen 3x1,5 bis 5x2,5 #- Installation von 265 Steckdosen #- Installation von 270 Leuchten #- Installation von 100 EDV-Dosen

#- Wartungs-/Instandhaltungsleistungen durch separate Beauftragung

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise nach § 6a Satz 1 Nr. 1 VOB/AEU abzugeben: #1.1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsoder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes; mit dem Ange … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise nach § 6a Satz 1 Nr. 1 VOB/AEU abzugeben: #1.1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsoder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes; mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. # 1.2) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233) #1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); #1.4) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen: #1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB (Formblatt 124a) 1.4.2) Eigenerklaerung_Bezug_Russland (auch betr. Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher). #Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.09.2024
Vertragsende
08.09.2025
Verlängerung
Unter Berücksichtigung der Regelung des § 132 GWB.
Optionen
Optionale Beauftragung der Wartungs-/Instandhaltungsleistungen innerhalb der Gewährleistungszeit durch gesonderte Beauftragung spätestens bei Abnahme der Hauptleistung.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
18.06.2024, 10:00 Uhr. Stadt Göttingen Zentrale Vergabestelle Zimmer 102 #Hiroshimaplatz 14 #37083 Göttingen. Die Angebotsabgabe erfolgt nach Maßgabe des § 11 Abs. 4, Abs. 6 VOB/AEU. # Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Sicherheiten
verlangt: -Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl.Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. #-Sicherheitsleistung für Mängelan … ganz lesenverlangt: -Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl.Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. #-Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). #Als Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche ( § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B) wird der Ablauf der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche vereinbart.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. #(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. #(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Au … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. #(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. #(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. #(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Preise für die meisten Bauprodukte haben sich wieder stabilisiert, so dass die Sonderregelungen zum Umgang mit den Lieferengpässen und Materialpreissteigerungen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zum 30. Juni 2023 ausgelaufen sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Stabilis … ganz lesenDie Preise für die meisten Bauprodukte haben sich wieder stabilisiert, so dass die Sonderregelungen zum Umgang mit den Lieferengpässen und Materialpreissteigerungen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zum 30. Juni 2023 ausgelaufen sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Stabilisierung sich in den nächsten Monaten verstetigen dürfte. Die Rückkehr zum Regelverfahren (Einheitspreisvertrag) ist daher auch bei diesem Ausschreibungsverfahren gerechtfertigt.# Wartung und Inspektion: Es ist die Wartung und Inspektion für die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Installationen anzubieten. Die Angebotssumme für Wartung und Inspektion wird für die Zeit der Gewährleistung (4 Jahre) gewertet. Wartung und Inspektion sind gemäß AMEV-Richtlinien und den gesetzlich oder vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervallen durchzuführen und zu dokumentieren. Die Wartungsarbeiten werden bei Bedarf mit einem gesonderten Dienstleistungs-Auftrag abgerufen.
Hinweis
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bietende sich für die Angebotsabgabe auf der e­-Vergabe-­Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf d … ganz lesen1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bietende sich für die Angebotsabgabe auf der e­-Vergabe-­Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html . Um Vergabeunterlagen bearbeiten und ein Angebot abgeben zu können, benötigen Sie immer auch den Bieterclient avasign, den Sie im Downloadbereich von iTWO-Tender (https:// www.meinauftrag.rib.de) laden können. Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/ava_arbeitsschritte-avasign.html?q=Arbeitsschritte . # 2) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-­/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 ­ Z33319413609/16). # 3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. # 4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. # 5) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Informationen/Nachforderungen/ Aufklärungen) erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform. Bietende Unternehmen verpflichten sich mit der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach des Vergabeportals (https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/nachrichten_tender.html?q=Nachrichten) für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen zu nutzen; etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 11.06.2024 12:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Fragen) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden unbeschadet des § 12a Abs.3 VOB/AEU grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. # 6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form (z.B. elektronisch in Textform gem. § 126b BGB ausreichend) über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-­Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss (§ 16 Nr. 2 VOB/A_EU). # 7) Die Abgabe …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hiroshimaplatz, 37083 Göttingen
Kontakt
vergabestelle@goettingen.de

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.475vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (695 Lose mit Angabe)
323.588 €Zuschlagswert im Median
144.888 € – 691.353 €mittlere Hälfte, 554 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d82a57ed-4f93-4819-8c5d-cca198d21de4.