Elektrobusse_2026
Nutzfahrzeuge Nordhorn GmbH · Nordhorn, Niedersachsen
Aktenzeichen Nutzfahrzeuge_Elektrobusse 2026_Teilnahmewettbewerbveröffentlicht 28.08.2026Lieferleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 2 Mio. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Nordhorn48529, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Gesamtpreis30 %
- Servicekonzept (Service- und Kundendienst in Bezug auf Reparaturen und Wartung, Ersatzteilwesen und Ersatzteilversorgung, technischer Support) Umfang an Garantien30 %
- Energieverbrauch und Reichweite30 %
- Qualitätssicherung10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 43 Tagenan Nutzfahrzeuge Nordhorn GmbH
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 35 Tagen
- Heute
Beschreibung
Lieferung von 4 Elektrobussen gem. Lastenheft bis spätestens zum 31. Januar 2028
Gegenstand nach CPV
- 34121100Busse für den öffentlichen VerkehrHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- GesamtpreisVergeben werden maximal 10 Punkte. Das preisgünstigste Angebot erhält 10 Punkte, die übrigen Angebote erhalten im Verhältnis dazu proportional weniger Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich nach folgender Formel: Bewertungspunkte = 30 X (Referenzpreis dividiert durch Angebotspreis).
- Qualität
- Servicekonzept (Service- und Kundendienst in Bezug auf Reparaturen und Wartung, Ersatzteilwesen und Ersatzteilversorgung, technischer Support) Umfang an GarantienService- und Kundendienst, Garantien, Ersatzteilwesen und Ersatzteilversorgung Der Bieter fügt dem Angebot ein Konzept über den angebotenen Service- und Kundendienst, die Ersatzteilversorgung und das Ersatzteilwesen gemäß dem Lastenheft (Ziffer 1.6. des Lastenheftes: Liefergarantie für bestellte Ersatzteile binnen 24 Stunden im Fall der Bestellung bis 15 Uhr eines Werktages) bei. Darzulegen ist ferner die Dauer und der Umfang an angebotenen Garantien, insbesondere in Bezug auf Batterien, Akku und Karosserie. Sicherzustellen ist ein deutschsprachiger Service- und Kundendienst. Der Auftraggeber erwartet eine Ersatzteilversorgung über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren. Positiv bewertet wird eine schlüssige Darstellung dazu, dass und wie der in dem Lastenheft und den Vertragsunterlagen geforderte Service- und Kundendienst einschließlich der Ersatzteilversorgung gewährleistet und im Unternehmen sichergestellt wird. Die AG bewertet klare Verantwortlichkeiten und die Bereitstellung einer zentralen Ansprechperson positiv. Positiv wird ferner eine längere als die vorgegebene Ersatzteilversorgung bewertet sowie ein schnellere als die vorgegebene Serviceleistung. Positiv bewertet wird auch die bestehenden Vorräte an spezifischen Ersatzteilen, Sonderwerkzeugen und Prüfgeräten sowie der Ausbildungsstand bzw. laufende Schulungen des vorhandenen Fachpersonals. Zu der bewerteten Serviceleistung gehört auch ein Schulungskonzept in Bezug auf die Beschäftigten der AG. Ein aktuelles schlüssiges Schulungskonzept, das zudem auch Onlineseminare oder Schulungen an nahegelegenen Standorten der AG enthält, wird positiv bewertet. Bewertet wird weiter Dauer und Umfang der angebotenen Garantien in Bezug auf Batterie, Akku und Karosserie. Die konkrete Punktevergabe erfolgt im Vergleich der Angebote zueinander und richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer optimalen Erfüllung sämtliche Anforderungen erfüllt bzw. übererfüllt werden oder ob bereits Tendenzen nach unten zu erkennen sind. Die Bewertung erfolgt in 3 Kategorien: Kategorie I: Voraussetzung einer Bewertung mit 8 bis 10 Bewertungspunkten ist die Erfüllung nachfolgender Voraussetzungen: 1. Detaillierte Darstellung eines räumlich und hinsichtlich der Servicezeiten umfassenden Service- und Kundendienstes; 2. Angebot eines umfassenden Ersatzteilwesens und der Ersatzteilversorgung 3. Detaillierte Darstellung der unternehmerischen Maßnahmen zur Qualitätssicherung; 4. Angebot von Garantien in Bezug auf Batterie, Akku und Karosserie anbietet. Kategorie II: Voraussetzung einer Bewertung mit 5 bis 7 Bewertungspunkten ist die Erfüllung nachfolgender Voraussetzungen: 1. Darstellung eines Service- und Kundendienstes sowie eines Ersatzteilwesens und der Ersatzteilversorgung, der über die Mindestanforderungen des Lastenheftes hinausgeht; 2. Angebot von Teil-Garantien und verlängerten Gewährleistungszeiten in Bezug auf Batterie, Akku und Karosserie. Kategorie III: Voraussetzung einer Bewertung mit 1 bis 4 Bewertungspunkten ist die Erfüllung nachfolgender Voraussetzungen: 1. Darstellung eines Service- und Kundendienstes und/oder eines Ersatzteilwesens und der Ersatzteilversorgung, der über die Mindestanforderungen des Lastenheftes hinausgeht; 2. Angebot von Teil-Garantien und/oder verlängerten Gewährleistungszeiten in Bezug auf Batterie, Akku und Karosserie.
- Qualität
- Energieverbrauch und ReichweiteDas Lastenheft erhält Mindestanforderungen, die zwingend zu erfüllen sind. Es lässt explizit das Angebot von Fahrzeugen zu, die eine höhere Qualität aufweisen. Mit einer Gewichtung von 30% wird das Kriterium "Energieverbrauch und Reichweite" bewertet. Jeder Bieter ist verpflichtet, auf Anforderungen der Vergabestelle binnen einer Woche der Vergabestelle über eine Laufzeit von sieben (7) Werktagen (Montag bis Freitag sowie Montag und Dienstag der Folgewoche) einen Bus mit den angebotenen Komponenten auf den Betriebshof in Nordhorn anzuliefern und in funktionsfähigem versicherten Zustand zu überlassen und sodann wieder abzuholen. Die Vergabestelle prüft, ob die angebotenen Funktionen und Eigenwird sodann einen Energieverbrauchstest, die Messung der Reichweite und eine Überprüfung der angebotenen Mindestanforderungen und der sonstigen Angebotsinhalte vornehmen. Die Prüfung erfolgt durch ein gleichbleibendes Team von zwei Personen und wird dokumentiert. Jeder Bieter hat in Bezug auf den Test des eigenen Fahrzeugs an den Testfahrten teilzunehmen. Die Vergabestelle wird die Ergebnisse dokumentieren und dem Bieter jeweils bekannt geben. 5.3.1. Durchführung der Testfahrten Der Energieverbrauch und die Reichweite werden durch Fahrversuche auf einer für alle Busse identischen repräsentativen Buslinie unter realen Betriebsbedingungen ermittelt. Dabei wird die Linie entsprechend dem regulären Fahrplan mehrfach befahren. Erfasst werden neben dem Energieverbrauch des Fahrantriebs auch die Energiebedarfe der Nebenverbraucher (z. B. Heizung, Klimatisierung, Türsysteme und Bordelektronik). Gleichzeitig werden Betriebs- und Umgebungsparameter wie Fahrzeugbeladung, Außentemperatur, Höhenprofil, Haltestellenabstände, Verkehrsaufkommen sowie Fahrgeschwindigkeiten aufgezeichnet. Aus den Messdaten werden der spezifische Energieverbrauch (kWh/km), der Energieverbrauch pro Umlauf sowie die daraus resultierende Reichweite und der erforderliche Energiebedarf für den Linienbetrieb bestimmt. Der Test erfolgt in Leerfahrt. Erfasst werden: 1. Batteriestrom und Batteriespannung 2. Batterieleistung 3. State of Charge (SoC) 4. zurückgelegte Strecke 5. Geschwindigkeit 6. Höhenprofil 7. Außentemperatur 8. Innenraumtemperatur 9. Rekuperationsenergie 10. Energieverbrauch der Nebenaggregate 11. Gesamtenergieverbrauch Aus den Messdaten werden folgende Kennwerte bestimmt: 12. spezifischer Energieverbrauch (kWh/km), 13. Energieverbrauch pro Umlauf, 14. Energieverbrauch pro Betriebstag, 15. Rekuperationsanteil, 16. mittlere Leistungsaufnahme, 17. erforderliche Batteriekapazität, 18. notwendige Ladeenergie, 19. Reichweite unter den betrachteten Betriebsbedingungen; 5.3.2. Der Energieverbrauch wird wie folgt bewertet: Das Fahrzeug mit dem auf allen Testfahrten ermittelten niedrigsten Energieverbrauch pro km erhält zehn (10) Punkte. Die Punktzahl wird anschließend mit der Gewichtung von 15 multipliziert. Die weiteren Fahrzeuge erhalten jeweils proportional weniger Punkte gem. folgender Formel: Bewertungspunkte = 10 X (niedrigster Verbrauch dividiert durch Verbrauch des Fahrzeugs) X 15. 5.3.3. Die Reichweite wird wie folgt bewertet: Das Fahrzeug mit dem auf allen Testfahrten ermittelten größten Reichweite erhält zehn (10) Punkte. Die Punktzahl wird anschließend mit der Gewichtung von 15 multipliziert. Die weiteren Fahrzeuge erhalten jeweils proportional weniger Punkte gem. folgender Formel: Bewertungspunkte = 10 X (konkret ermittelte Reichweite dividiert durch Maximalreichweite) X 15.
- Qualität
- QualitätssicherungPositiv bewertet wird die Sicherstellung einer umfassenden Qualitätssicherung im Unternehmen des Bieters, die sich insbesondere auch auf die angebotene Leistung erstreckt. Positiv bewertet werden detaillierte Darlegung zu einzelnen Arbeitsschritten und der insoweit implementierten Qualitätssicherung. Bewertet wird die Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung. Die Darstellung kann auch durch einen Auditbericht im Rahmen der Zertifizierung gem. DIN EN 9001 erbracht werden. Die Bewertung erfolgt in 3 Kategorien: Ein Bieter, der seine Maßnahmen zur Qualitätssicherung detailliert und schlüssig darstellt, erhält 8-10 Punkte. Die konkrete Punktevergabe von 8, 9 oder 10 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer optimalen Erfüllung sämtliche Anforderungen erfüllt bzw. übererfüllt werden oder ob bereits Tendenzen nach unten zu erkennen sind. Ein Bieter, der eine Darstellung einreicht, die grundsätzlich schlüssig und nachvollziehbar ist, jedoch nicht alle angebotsrelevanten Unternehmensbereiche detailliert bearbeitet, erhält 4-7 Punkte. Die konkrete Punktevergabe von 4, 5, 6 oder 7 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer optimalen Erfüllung sämtliche Anforderungen erfüllt bzw. übererfüllt werden oder ob bereits Tendenzen nach unten zu erkennen sind. 1 bis 3 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot des Bieters eine normale Erfüllung (Einhaltung der Mindestanforderungen) erwarten lassen, die termingerechte Erfüllung jedoch Zweifel aufwirft. Die Darstellung ist zufriedenstellend, jedoch nicht durchgehend schlüssig und nachvollziehbar. Die konkrete Punktevergabe von 1, 2 oder 3 Punkten richtet sich innerhalb des Wertungsermessens des Auftraggebers danach, ob hinsichtlich einer normalen Erfüllung die Anforderungen erfüllt werden oder ob Tendenz nach unten oder nach oben zu erkennen sind.
Eignung3 von 4 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 2 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Der Zuschlag darf nur an Unternehmen erteilt werden, die nachweislich nicht im Eigentum russischer Unternehmen/Eigner stehen und die weniger als 10% des Leistungsanteils an russische Unternehmen untervergeben. Dies ist durch Abgabe der entsprechenden Eigenerklärung (Formblatt - Erklärung zur VO) zu bestätigen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen … ganz lesenkürzer
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Im Teilnahmewettbewerb werden diejenigen geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe und damit zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben jeweils die in der Vergabebekanntmachung sowie in den Vergabeunterlag … ganz lesenkürzer
Im Teilnahmewettbewerb werden diejenigen geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe und damit zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben jeweils die in der Vergabebekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen aufgeführten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung. Die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf drei (3) Bieter beschränkt. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft: Umfang der Referenz Lieferung von vier Elektro-Linienbussen innerhalb der Europäischen Union und Betrieb in Deutschland über mehr als 12 Monate Lieferung innerhalb der letzten 15 Monate - 10 Punkte Lieferung von vier Elektro-Linienbussen und Betrieb über mehr als 6 Monate innerhalb der Europaischen Union Lieferung innerhalb der letzten 20 Monate - 7 Punkte Lieferung von mindestens drei Elektro-Linienbussen und Betrieb über mehr als 6 Monate innerhalb der Europäischen Union Lieferung innerhalb der letzten 24 Monate - 4 Punkte Lieferung von mindestens zwei Elektro-Linienbussen und Betrieb über mehr als vier Monate innerhalb der Europäischen Union Lieferung innerhalb der letzten 36 Monate 1 Es dürfen maximal fünf (5) Referenzen eingereicht werden. Die drei Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Im Fall der Punktgleichheit wird durch eine Losentscheidung entschieden.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YHSMQ7M#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Nutzfahrzeuge Nordhorn GmbH
- Art
- Öffentliches Unternehmen, Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Otto-Hahn-Straße 1, 48529 Nordhorn
- Website
- nutzfahrzeuge-nordhorn.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Nutzfahrzeuge_Busse 2025_Vergebener Auftrag26.07.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- Auto-Fiegl GmbH6 Zuschläge
- Autohaus Breipohl GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Autohaus Rüdebusch GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Josef Lentner GmbH6 Zuschläge
- Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH&Co KG6 Zuschläge
- MURER-Feuerschutz GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c56107b9-29c5-4111-b6dc-30db6a6ccca6.