Elektroarbeiten (VE 29) im Zuge der Baumaßnahme "2603_UKM 1.4 Umbau Zentral OP am Standort Marburg, Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Baldingerstraße, 35043 Marburg"
Uniklinikum Gießen und Marburg GmbH · Gießen, Hessen
Aktenzeichen 26-IEV-00034-1.4-29veröffentlicht 13.10.2026erstmals 23.09.2026BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 65 Monate
- 14.01.2027 – 31.05.2032
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
- Bau Lüftungsanlage für Großtransformatoren: Umrichterwerk NeckarwestheimDB Energie GmbH (Bukr 31) · Frankfurt MainFrist 27.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Hessen (38 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 65 Monate14.01.2027 – 31.05.2032
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Gießen35392, Landkreis Gießen, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 46 Tagen
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 26 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 16 Tagenan Uniklinikum Gießen und Marburg GmbH
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 6 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:30 Uhrvor 6 Tagen
- Heute
- Bindefrist endetin 52 Tagen58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 2 MonatenLaufzeit bis 31.05.2032
Beschreibung
Die geplante Baumaßnahme umfasst die Sanierung und Erweiterung der bestehenden OP-Abteilung in Ebene -2 des Universitätsklinikums in Marburg. Mit der Neustrukturierung des OP-Betriebes und der einhergehenden Optimierung der Wegeführung innerhalb der Behandlungsebene erfolgt eine Verbesserung der organisatorischen Struktur. Neben der Kapazitätserweiterung, unter Einbeziehung der Fläche der ehem. Notaufnahme, und der strukturellen Optimierung soll an Stelle der jetzigen OPs 11-13 ein Hybrid-OP mit angeschlossenem MRT entstehen.
Im geplanten Baufeld befinden sich die in Betrieb befindliche OP-Abteilung und die bereits zurückgebaute, ehemalige Notaufnahme der Universitätsklinik Marburg. Die Baumaßnahme wird in 3 Bauabschnitten, parallel zur Beibehaltung des täglichen OP-Betriebs, durchgeführt. Außerdem wird der Bereich der ehemaligen Intensivstation I1 zum Aufwachraum umgebaut. In Ebene -3 sind Umbaumaßnahmen für die Lüftungstechnik erforderlich. Ebenfalls für die Lüftungstechnik wird auf dem Dach ein Wetterschutz errichtet.
Besondere Umstände: Der Umbau wird bei laufendem Klinik-Betrieb in freigezogenen Teilbereichen abschnittsweise stattfinden. Die hieraus resultierenden Beeinträchtigungen des Bauablaufs sind in die Preise einzukalkulieren.
Beschreibung des Loses
Gliederung der Baumaßnahme: Die Baumaßnahme gliedert sich in 3 Umbauabschnitte folgender Größen: 1. UBA 3696 m2 BGF 2. UBA 3135 m2 BGF 3. UBA 820 m2 BGF
Ausführungszeiträume gesamt: 1. UBA (Aufwachen): Jan 27 - Jan 29 1. UBA (OP 3-10): Jan 27 - Jan 29 2. UBA: Jan 29 - Jan 31 3. UBA: Jan 31 - Mai 32
Bei den angegebenen Ausführungszeiträumen handelt sich um die angedachten Kernzeiträume, in denen die Arbeiten nach aktueller Planung ausgeführt werden sollen. Dies umfasst auch die Werks- und Montageplanung. Diese Zeiten können sich jedoch noch verändern, insbesondere durch die erforderliche Koordination mit anderen, möglicherweise parallel auszuführenden Gewerken. Die Bieter müssen sich daher darauf einstellen, dass sie ihre Leistungen nicht isoliert, sondern nur in Abstimmung mit anderen Gewerken und insbesondere außerhalb der vorgenannten Zeiträume auszuführen haben. Weitere Einschränkungen können sich aus den örtlichen Verhältnissen, der Ausführung im laufenden Betrieb ergeben und der zu beachtenden Baustellenlogistik ergeben.
Die aus den vorgenannten Umständen erkennbar folgenden Beeinträchtigungen haben die Bieter kalkulatorisch zu berücksichtigen; sie berechtigen nicht zu Nachträgen. Weitergehende, insbesondere vom Auftraggeber veranlasste oder nicht vorhersehbare Abweichungen bleiben unberührt; insoweit gelten die Regelungen der VOB/B.
Weitere Details sind den Allgemeinen Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Finanzierung des Projekts erfolgt teilweise mit Fördermitteln des Landes Hessen, die an zeitliche Vorgaben zur Umsetzung des Bauvorhabens gebunden sind. An eine zügige Ausführung, Fertigstellung und termingerechte mangelfreie Inbetriebnahme werden daher besonders hohe Ansprüche gestellt.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Eignung10 von 10 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
8.1.1 Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise (Handwerksrol … ganz lesenkürzer
8.1.1 Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise (Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes) die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. Der entsprechende Nachweis kann z.B. als Eintragung der Handelsregisternummer nebst Registergericht auf dem Formblatt 124 (Bestandteil der Anlage 04) alternativ als Scan oder Auszug der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Nachweise (z.B. Registerauszüge) darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten unberührt. (Vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.1.1)- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
8.2.1 Versicherungsschutz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bestehende Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung des Bieters oder die Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. In beiden Fällen verbunden mit der Zusage, dass der Versicherungssch … ganz lesenkürzer
8.2.1 Versicherungsschutz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bestehende Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung des Bieters oder die Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. In beiden Fällen verbunden mit der Zusage, dass der Versicherungsschutz im Zuschlagsfall für die Gesamtvertragszeit zzgl. Gewährleitungsphase aufrechterhalten wird. Für Bietergemeinschaften muss die Erklärung die gesamte Tätigkeit der Bietergemeinschaft umfassen, eine Versicherung oder Erklärung allein für das federführende Mitglied ist nicht ausreichend. Die Erklärung hat auf dem Vordruck "Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung" (Bestandteil der Anlage 04) zu erfolgen. Mindestanforderungen: Versicherungsschutz mit mindestens folgenden Kriterien und Mindestdeckungssummen: - Personenschäden: 5,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr) - Sachschäden: 5,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr) - Sonstige Schäden: 1,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr) (vgl. Anlage 01 Anschreiben Ziff. 8.2.1)- Allgemeiner Jahresumsatz
8.2.2 Umsatz (Gesamtumsatz) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz in EUR (netto) und (2.) den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung … ganz lesenkürzer
8.2.2 Umsatz (Gesamtumsatz) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz in EUR (netto) und (2.) den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Tätigkeitsbereich des Auftrags: Elektroarbeiten Ausführung von elektrotechnischen Anlagen einschließlich der erforderlichen Demontage-, Rückbau-, Schutz-, Baustelleneinrichtungsarbeiten sowie Kommunikations-, Sicherheits- und informationstechnischer Anlagen einschließlich Wartungs- und Inspektionsleistungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Die Erklärung hat auf dem Formblatt 124 (Bestandteil der Anlage 04) erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. Weitergehende Nachweismöglichkeiten bleiben unberührt. Mindestanforderungen: Netto EUR 1.000.000 Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.2.2)- Spezifischer Jahresumsatz
8.2.2 Umsatz (Spezifischer Umsatz) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz in EUR (netto) und (2.) den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekannt … ganz lesenkürzer
8.2.2 Umsatz (Spezifischer Umsatz) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz in EUR (netto) und (2.) den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Tätigkeitsbereich des Auftrags: Elektroarbeiten Ausführung von elektrotechnischen Anlagen einschließlich der erforderlichen Demontage-, Rückbau-, Schutz-, Baustelleneinrichtungsarbeiten sowie Kommunikations-, Sicherheits- und informationstechnischer Anlagen einschließlich Wartungs- und Inspektionsleistungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Die Erklärung hat auf dem Formblatt 124 (Bestandteil der Anlage 04) erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. Weitergehende Nachweismöglichkeiten bleiben unberührt. Mindestanforderungen: Netto EUR 1.000.000 Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.2.2)- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
8.3.1 Referenzen (Elektroarbeiten) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zwei geeignete Referenzen des Unternehmens des Bieters über früher ausgeführte und abgeschlossene Aufträge im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, die mit den zu vergebenen Leistungen hinsichtlich Art, Umfang u … ganz lesenkürzer
8.3.1 Referenzen (Elektroarbeiten) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zwei geeignete Referenzen des Unternehmens des Bieters über früher ausgeführte und abgeschlossene Aufträge im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, die mit den zu vergebenen Leistungen hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Tätigkeitsbereich des Auftrags: Elektroarbeiten Ausführung von elektrotechnischen Anlagen einschließlich der erforderlichen Demontage-, Rückbau-, Schutz-, Baustelleneinrichtungsarbeiten sowie Kommunikations-, Sicherheits- und informationstechnischer Anlagen einschließlich Wartungs- und Inspektionsleistungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Es werden Referenzen vergleichbarer Bauvorhaben aus den letzten 5 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum) berücksichtigt. Jede Referenz ist mit Referenzkunde (namentlich bezeichneter Ansprechpartner mit Telefon / E-Mail) sowie Erbringungszeitraum, Auftragssumme und Erläuterung anzugeben. Die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis sind zu bescheinigen. Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen beim Referenzkunden zu überprüfen. Die Erklärung hat auf dem Formblatt 444 (Bestandteil der Anlage 04) zu erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck Referenzen für jedes Mitglied gesondert vorzulegen (zur Bewertung werden die Werte addiert. Mindestanforderungen: Mindestens eine Referenz muss Elektroarbeiten während des laufenden Betriebs (1) in einem Krankenhaus oder (2) in einer anderen Einrichtung des Gesundheitsbereichs mit entsprechend hohen Anforderungen an Hygiene, Staubschutz und Aufrechterhaltung sensibler Nutzungen betreffen. (vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.3.1)- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
8.3.2 Deutsche Sprache (Eigenerklärung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bei der Durchführung sowohl des Vergabeverfahrens als auch des vergebenen Vertrages gilt ausschließlich die deutsche Sprache. Der Bieter erklärt, dass die für die Ausführung des Auftrags verantwortlichen und gegenüber … ganz lesenkürzer
8.3.2 Deutsche Sprache (Eigenerklärung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bei der Durchführung sowohl des Vergabeverfahrens als auch des vergebenen Vertrages gilt ausschließlich die deutsche Sprache. Der Bieter erklärt, dass die für die Ausführung des Auftrags verantwortlichen und gegenüber dem Auftraggeber handelnden Personen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Auf der Baustelle muss mind. eine Person (Bauleitung oder Vorarbeiter) mit Sprachniveau mind. B1 anwesend sein. Die Erklärung hat in der "Zusatzerklärung zur Eignung" (Bestandteil der Anlage 04) zu erfolgen. (vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.3.2)- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- 8.3.2 Deutsche Sprache (Zertifikat oder Qualifikationsnachweis) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Ergänzend zur vorgenannten Eigenerklärung zum Punkt 8.3.2 Deutsche Sprache: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein entsprechendes Zertifikat oder Qualifikationsnachweis (z. B. Goethe-Zertifikat B1, telc) vorzulegen. (vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.3.2)
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- 8.3.3 Anzahl Arbeitskräfte (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat nach Öffnung der Angebote im Rahmen der Eignungsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle den Nachweis zu erbringen, dass er über genügend Arbeitskräfte für die Ausführung des Auftrags verfügt. (vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.3.3)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 14.01.2027
- Vertragsende
- 31.05.2032
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Wartungskosten sind auf Grundlage des Umfangs im Leistungsverzeichnis einzureichen. Die Wartungskosten werden für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gewertet. Die Wartungskosten werden in der Bewertung auf 5 Jahre hochgerechnet. Der Bauherr behält sich das Recht vor, die Wartung aus der Beauftragung herauszunehmen und später separat zu beauftragen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 58 Tage
- Angebotsöffnung
- 02.11.2026, 10:30 Uhr
- Sicherheiten
verlangt: - Vertragserfüllungsbürgschaft (Formblatt 421, VHB) - Mängelerfüllungsbürgschaft (Formblatt 422, VHB) Auszug aus Anlage 03b, Ziff. 15: 15.1 Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung kann der AG eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 5 Prozent der vorläufigen … ganz lesenkürzer
verlangt: - Vertragserfüllungsbürgschaft (Formblatt 421, VHB) - Mängelerfüllungsbürgschaft (Formblatt 422, VHB) Auszug aus Anlage 03b, Ziff. 15: 15.1 Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung kann der AG eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 5 Prozent der vorläufigen Netto-Auftragssumme beanspruchen. Falls sich die vorläufige Netto-Abrechnungssumme (z. B. durch Mengenänderungen oder Nachtragsleistungen) um mehr als 10% erhöht, kann der AG eine entsprechende Erhöhung der Bürgschaftssumme verlangen. Die Bürgschaft muss sich nach deutschem Recht richten und die Erklärung des Bürgen enthalten, dass Ansprüche aus der Bürgschaft nicht vor Ablauf der gesicherten Ansprüche, spätestens jedoch nach Ablauf von 30 Jahren, verjähren. Als Gerichtsstand ist Marburg zu vereinbaren. Die Bürgschaft muss inhaltlich mindestens dem Muster 421 des VHB-Bund (Vertragserfüllungsbürgschaft) genügen. Die Bürgschaft ist dem AG innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu übergeben. Bis zur Übergabe der Bürgschaft ist der AG berechtigt, 5 % des Nettowertes jeder fälligen Abschlagsrechnung, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme, einzubehalten. 15.2 Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Mängelansprüche kann der AG 5 % des Nettowertes der vom AN gestellten und vom AG geprüften Schlussrechnung einbehalten. Der AN ist berechtigt, den Bareinbehalt durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft in entsprechender Höhe abzulösen. Die Bürgschaft muss sich nach deutschem Recht richten und die Erklärung des Bürgen enthalten, dass Ansprüche aus der Bürgschaft nicht vor Ablauf der gesicherten Ansprüche, spätestens jedoch nach Ablauf von 30 Jahren, verjähren. Als Gerichtsstand ist Marburg zu vereinbaren. Die Bürgschaft muss inhaltlich mindestens dem Muster 422 des VHB-Bund (Mängelansprüchebürgschaft) genügen. (vgl. Anlage 03a, Formblatt 214, Ziff. 4 bis 6 i. V. m. Anlage 03b, Ziff. 15)
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des Auftrags die geltenden arbeits-, sozial- und umweltrechtlichen Verpflichtungen sowie die Bestimmungen des einschlägigen Tariftreue- und Vergabegesetzes einzuhalten. Er hat sicherzustellen, dass diese Verpflichtungen auch von eingesetzten Nach … ganz lesenkürzer
Leistung: 1. Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des Auftrags die geltenden arbeits-, sozial- und umweltrechtlichen Verpflichtungen sowie die Bestimmungen des einschlägigen Tariftreue- und Vergabegesetzes einzuhalten. Er hat sicherzustellen, dass diese Verpflichtungen auch von eingesetzten Nachunternehmern erfüllt werden. Ferner sind die Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die ordnungsgemäße Entsorgung anfallender Bauabfälle einzuhalten. 2. Ortsbesichtigungen sind verpflichtend. Es wird vorausgesetzt, dass der Bieter sich über die Situation vor Ort bei Angebotsabgabe ausreichend informiert hat und die örtlichen Begebenheiten bei seiner Kalkulation berücksichtigt. (vgl. Anlage 02 ABB, Ziff. 12) 3. Die Ausführung des Vertrags setzt voraus, dass der Auftragnehmer eine Versicherung nach Maßgabe der Eignungskriterien abgeschlossen hat und den Versicherungsschutz für die gesamte Laufzeit des Vertrags zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrechterhalten wird.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europ …- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Ausführung des Vertrags setzt voraus, dass der Auftragnehmer eine Versicherung nach Maßgabe der Eignungskriterien abgeschlossen hat und den Versicherungsschutz für die gesamte Laufzeit des Vertrags zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrechterhalten wird.
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDPDYD3HCUAR# Auszug aus den Vergabeunterlagen (insb. Anlage "01 Anschreiben" und Anlage "02 ABB"): 1. Teile der Vergabeunterlagen - siehe hierzu Plan- und Anlagenverzeichnis - sind vertraulich und werden daher erst nach Abgabe der Erklärung "Verpflichtung zur Vertraulich … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDPDYD3HCUAR# Auszug aus den Vergabeunterlagen (insb. Anlage "01 Anschreiben" und Anlage "02 ABB"): 1. Teile der Vergabeunterlagen - siehe hierzu Plan- und Anlagenverzeichnis - sind vertraulich und werden daher erst nach Abgabe der Erklärung "Verpflichtung zur Vertraulichkeit" nach Anlage 05 übersendet. Die Erklärung kann per einfacher Bieternachricht eingereicht werden. Die Erklärung ist bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und beim Einsatz von Nachunternehmern auch von den Nachunternehmern auszufüllen und einzureichen. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass die nach Abgabe der Vertraulichkeitserklärung bereitgestellten Unterlagen bei der Erstellung des Angebotes zu berücksichtigen sind (vgl. § 13 Abs. 5 VOB/A-EU. Angebote, die dieser Anforderung nicht entsprechen, können von der Wertung ausgeschlossen werden (vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A-EU). Vgl. auch Anlage 01 Zi. 1 und Anlage 02 ABB Ziff. 7a i. V. m. Ziff. 8c. 2. Ortsbesichtigungen sind verpflichtend. Es wird vorausgesetzt, dass der Bieter sich über die Situation vor Ort bei Angebotsabgabe ausreichend informiert hat und die örtlichen Begebenheiten bei seiner Kalkulation berücksichtigt. Vgl. Anlage "02 ABB, Ziff. 12". 3. Für ein formgerechtes Angebot ist das beigefügte Leistungsverzeichnis (Anlage 06) vollständig ausgefüllt einzureichen. Von einer der beiden Möglichkeiten nach § 13 Abs.1 Nr. 6 VOB/A-EU kann Gebrauch gemacht werden, sofern die darin gestellten Anforderungen eingehalten werden. 4. Zusätzlich ist das Angebot als elektronisches Angebot mittels der GAEB-Datei einzureichen. Wir verweisen dazu auf das Formblatt 244 der Vergabeunterlagen, dass bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien (GAEB-Dateien) und der schriftlichen Fassung die schriftliche Fassung gilt. 5. Bei den angegebenen Ausführungszeiträumen handelt sich um die angedachten Kernzeiträume, in denen die Arbeiten nach aktueller Planung ausgeführt werden sollen. Dies umfasst auch die Werks- und Montageplanung. Diese Zeiten können sich jedoch noch verändern, insbesondere durch die erforderliche Koordination mit anderen, möglicherweise parallel auszuführenden Gewerken. Die Bieter müssen sich daher darauf einstellen, dass sie ihre Leistungen nicht isoliert, sondern nur in Abstimmung mit anderen Gewerken und insbesondere außerhalb der vorgenannten Zeiträume auszuführen haben. Weitere Einschränkungen können sich aus den örtlichen Verhältnissen, der Ausführung im laufenden Betrieb ergeben und der zu beachtenden Baustellenlogistik ergeben. Die aus den vorgenannten Umständen erkennbar folgenden Beeinträchtigungen haben die Bieter kalkulatorisch zu berücksichtigen; sie berechtigen nicht zu Nachträgen. Weitergehende, insbesondere vom Auftraggeber veranlasste oder nicht vorhersehbare Abweichungen bleiben unberührt; insoweit gelten die Regelungen der VOB/B. 6. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die Preisentwicklung sowohl bei Löhnen als auch bei zahlreichen Stoffen erheblichen Schwankungen, in der Regel Erhöhungen unterliegt. Die hiermit einhergehenden Risiken möchte das UKGM aufgrund der besonders langen Gesamtbauzeit angemessen auf die Vertragsparteien verteilen. Insoweit hatte das UKGM zunächst angedacht, auf die bekannten Formulare des VHB (224 und 225) zurückzugreifen. Die Vielzahl der Gewerke und die dort individuell zu ermittelnden, von Preisschwankungen betroffenen Stoffe führt jedoch - gerade neben den zusätzlich denkbaren Anpassungen bei den Löhnen - für alle Beteiligten zu einem erheblichen Aufwand und möglicherweise auch zu einer Ungleichbehandlung der einzelnen Gewerke. Das UKGM hat sich daher dazu entschieden, etwaigen preislichen Veränderungen nicht mehr auf Basis der Formulare des VHB zu begegnen. Stattdessen soll sowohl dem Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber nach Abschluss des 1. BA und vor Beginn des 2. BA die Möglichkeit einer einmaligen Anpassung der Einheitspreise anhand des bekannten und bewährten Baupreisindex für den Neub …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rudolf-Buchheim-Straße 8, 35392 Gießen
- Website
- ukgm.de
- Kontakt
- vergabestelle@
uk-gm.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- EAB Elektroanlagenbau GmbH Rhein/Main17 Zuschläge
- ENTEGA Gebäudetechnik GmbH & Co. KG16 Zuschläge
- RUF Gebäudetechnik GmbH15 Zuschläge
- DB Bahnbau Gruppe GmbH10 Zuschläge
- Diehl GmbH10 Zuschläge
- Fibercom GmbH10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 02.11.2026
- BekanntmachungFrist 02.11.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7694e268-5dbc-4b1e-8098-14c7620fb039.