Einstellungen zu Vermögensungleichheit in der Bevölkerung (Survey-Experiment)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen ZVS-04812-1/91veröffentlicht 02.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2027 – 31.12.2027
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2027 – 31.12.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53123, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 215 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 2 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2027
Beschreibung
In den vergangenen Jahren hat das Thema Vermögensungleichheit in der politischen Wahrnehmung deutlich an Bedeutung gewonnen. Dies hängt u.a. mit einer international verbesserten Datenlage sowie der starken und öffentlich sichtbaren Zunahme des Reichtums internationaler Vermögenseliten zusammen, der mancherorts von wachsendem politischen Einfluss begleitet wird.
Die Armuts- und Reichtumsberichte (ARB) der Bundesregierung untersuchen unter anderem regelmäßig Einstellungen in der Bevölkerung zu ökonomischer Ungleichheit und sozialer Mobilität. Bislang wurden jedoch Einstellungen mit einem spezifischen Fokus auf Vermögensungleichheit nicht vertiefend erhoben. Dabei sind u.a. Fragen, wie das Ausmaß von Vermögensungleichheit und sozialer Mobilität in Deutschland eingeschätzt werden, wie die gesellschaftliche Rolle Hochvermögender bewertet wird und inwieweit die existierende bzw. wahrgenommene Vermögensverteilung gesellschaftliche Akzeptanz besitzen, von großer Relevanz. Insbesondere ist von Interesse, inwieweit Einschätzungen von politischen Maßnahmen von Faktoren wie zur Verfügung stehenden Informationen oder Gerechtigkeitsvorstellungen beeinflusst werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt daher, eine repräsentative Bevölkerungsbefragung mit Überprüfung von Treatment-Effekten (sog. Survey-Experiment) durchzuführen. Diese soll verschiedenen Aspekte von Einstellungen zu Vermögensungleichheit möglichst aktuell und in thematischer Breite und Tiefe untersuchen. Zusätzlich soll die Bedeutung von Werten (Gerechtigkeitsprinzipien), Erwartungen (bspw. Erbe/berufliche Perspektive) und der Wahrnehmung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen (bspw. gesellschaftlichem Einfluss von Vermögenseliten) in die Untersuchung einbezogen werden.
Konkret soll die Befragung Erkenntnisse zu folgenden Fragestellungen liefern:
• Wie schätzen die Befragten die Vermögensverteilung in Deutschland ein - auch im Vergleich zur Einkommensverteilung? • Wie schätzen die Befragten ihre eigene Position in der Vermögensverteilung ein? • Wovon wird eine mögliche Abweichung von der tatsächlichen Verteilung bzw. der eigenen Position beeinflusst? • Wie schätzen die Befragten die soziale Mobilität bei Vermögen ein und welche Erwartungen haben sie für sich selbst? • Welche Vorstellungen bestehen zu Ursachen von Vermögensungleichheit? Wie hoch ist die Akzeptanz für die wahrgenommene und tatsächliche Verteilung? Welche Gerechtigkeitsprinzipien werden dabei angelegt? Welche Faktoren tragen zur Akzeptanz bzw. Ablehnung von Vermögensungleichheit bei? • Wie beurteilen die Befragten die Bedeutung von Vermögensungleichheit für Demokratie und Gesellschaft? • Welcher Zusammenhang besteht zwischen Annahmen und Bewertung der Vermögensverteilung einerseits und Einstellungen zu den Folgen von Vermögensungleichheit für Demokratie und Gesellschaft andererseits? • Welche Präferenzen haben die Befragten mit Blick auf Umverteilung, Beteiligung von Vermögenden an der Finanzierung des Gemeinwesens (insb. aktuelle Vorschläge zur Besteuerung von Vermögen) und weiteren Maßnahmen zum Abbau von ökonomischer Ungleichheit? Welche Faktoren beeinflussen diese Präferenzen?
Neben einer Auswertung nach sozioökonomischen Merkmalen soll der Einfluss von Werten und Überzeugungen, eigenen Erwartungen an die Zukunft (bspw. Erbe/berufliche Perspektive) und eigener Erfahrungen mit bzw. Wahrnehmung von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einbezogen werden. Dabei sollen in geeigneter Weise experimentelle Befragungskomponenten zum Einsatz kommen, etwa Informations-Treatments oder die Bewertung von Vignetten und Optionen. Neben der Durchführung einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung mit experimentellen Befragungskomponenten können Bieterinnen und Bieter in ihrem Angebot die Methodik um weitere qualitative oder quantitative Komponenten ergänzen. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 73300000Planung und Ausführung von Forschung und EntwicklungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung4 von 4 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig. 1. Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in folgenden Aufgaben- und Themenbereichen: 1.1 Wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich der e … ganz lesenkürzer
Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig. 1. Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in folgenden Aufgaben- und Themenbereichen: 1.1 Wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich der empirischen Sozialforschung; 1.2 Besondere wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich fortgeschrittener empirischer Methoden der Einstellungsforschung Die zu Nr. 1.1 und 1.2 geforderten Nachweise des Teilnehmers sind in einer Referenzliste über Forschungs-arbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (die jeweiligen Auf-traggeber und dortigen Kontaktpersonen, kurze Beschreibung der Aufträge und das jeweilige Auftragsvolu-men sind anzugeben). Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird. 1.3 Kompetenz und Erfahrung in der Durchführung und Auswertung von repräsenta-tiven Bevölkerungsbefragungen 1.4 Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Befragungsinstituten 1.5 Kenntnisse der Politischen Soziologie Als Nachweise zu 1.3 bis 1.5 sind Eigenerklärungen zu erbringen, in denen die Kompetenz und Erfahrung an Hand konkreter Beispiele belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entspre-chende Bescheinigungen vorgelegt werden. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung des eingesetzten Personals gemäß Dokument 12 vorzulegen. Das Gesamtteam muss die o. g. Kompetenzen abdecken und über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen. Die zu 1. geforderten Nachweise sind bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften in der gefor-derten Form für jedes Mitglied der Gemeinschaft fachspezifisch, d. h. jeweils für den zu über-nehmenden Teil der insgesamt ausgeschriebenen Leistung vorzulegen. 2. Angaben und Nachweise zu Projektleitung und Stellvertretung: 2.1. Projektleitung und Stellvertretung sind namentlich zu benennen. 2.2. Folgende Nachweise zu Qualifikation sind für beide unter Nr. 2.1. genannten Per-sonen zu erbringen: 2.2.1 Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. Masterabschluss der Wirtschafts-wissenschaften, Sozialwissenschaften oder einer vergleichbaren Studienrich-tung. Die persönlichen Nachweise zu Nr. 2.2.1 für die Projektleitung und Stellvertretung sind in Form von Studien bzw. Ausbildungsnachweisen bzw. Zeugnissen nachzuweisen. Folgende Nachweise zur beruflichen Erfahrung gelten auch dann als erbracht, wenn sie im Einzelfall nur für eine der beiden Personen nachgewiesen wird: 2.2.2 mindestens dreijährige Berufserfahrung in den unter Nr. 1. genannten The-men- und Aufgabenbereichen sowie 2.2.3 mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Leitungsverantwortung bei Auf-gaben im Zusammenhang mit empirischer Arbeitsmarkt- und Sozialfor-schung Die persönlichen Nachweise zu Nrn. 2.2.2 und 2.2.3 für die Projektleitung und Stellvertretung sind jeweils in einer Liste über Forschungsarbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (unter Angabe der Arbeitgeber - oder bei selbstän-diger Tätigkeit der Auftraggeber - und der Kontaktpersonen einschließlich einer stichwortarti-gen Beschreibung der Tätigkeiten). Dabei kann ein Nachweis auch mehrere oder alle der genannten Themen- und Aufgabenbereiche umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welcher Nachweis welchen Bereich betrifft.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (als separates Dokument von max. 5 DIN A4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung einzureichen. Sofern die Zahl der geeigneten Bewerber die für die Angebotsphase vorgesehene Höchstzahl überschreitet, erfolgt … ganz lesenkürzer
Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (als separates Dokument von max. 5 DIN A4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung einzureichen. Sofern die Zahl der geeigneten Bewerber die für die Angebotsphase vorgesehene Höchstzahl überschreitet, erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand der eingereichten Projektskizzen. Die Entscheidungskriterien werden bei der Bewertung der Projektskizze die Schlüssigkeit des skizzierten Forschungsansatzes und die Problemorientierung hinsichtlich möglicher Umsetzungsrisiken sein. Die Projektskizze dient ausschließlich der Auswahl der Bewerber für die Angebotsphase und stellt noch kein Angebot dar. Die Projektskizze ist zwingender Bestandteil des Teilnahmeantrags. Wird sie nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53123 Bonn
- Kontakt
- zentrale-vergabestelle@
bmas.bund.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Quattron GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9e1c7f8e-3d45-4ab9-b62a-1406c849d7ac.