Einsatzleitwagen 2
Landkreis Ludwigsburg · Ludwigsburg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2026-009-Grie-oVveröffentlicht 02.09.2026erstmals 14.08.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Ludwigsburg71638, Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (20 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Preis80 %
- Service und Technik20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 3 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 2 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 41 Tagenan Landkreis Ludwigsburg
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 36 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Heute
- Bindefrist endetin 26 Tagen62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Der Landkreis Ludwigsburg beabsichtigt, im Rahmen eines Kaufes, die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagen 2 (ELW 2). Das Fahrzeug muss auf einem Straßenfahrgestell aufgebaut sein. Zum Zeitpunkt der Auslieferung muss das Fahrzeug dem neuesten Stand der Technik, sowie den folgend aufgeführten Bestimmungen entsprechen. Die Ausführungsbedingungen der Normen sind zwingend einzuhalten und der Normenbezug ist zu bescheinigen. Die Leistungsbeschreibung ergänzt die Ausführungen der Normen: - DIN 1846-1 /-2 - E DIN14502-2 und DIN 14502-3 - DIN SPEC 14507-3:2014-06 - StVZO - EN 50173 Anwendungsneutrale Verkabelungssysteme - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EG-Richtlinien / EG-Normen - VDE-Normen - KfZ-EMV Richtlinie (KfZ-EMV Richtlinie Richtlinie 2014/30/EU und EMVG in der aktuellen Fassung) - Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - Richtlinie des Innenministeriums Baden-Württemberg - sonstiger geltender Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik, sowie den Auflagen der zugrunde liegenden Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzw. dem Förderbescheid sowie nachfolgend näher beschriebenen Ausstattung und Ausrüstung.
Gegenstand nach CPV
- 34144210FeuerwehrfahrzeugeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Kosten
- PreisDer Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit setzt sich aus dem Preis sowie Technik und Service zusammen. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme erhält die Höchstpunktzahl von 880. Alle höheren Preisangebote werden gegen das niedrigste Preisangebot bewertet. Die Preispunkte werden anteilig, je nach Überschreitung des niedrigsten Angebots vergeben. Formel: (geprüfter niedrigster Angebotspreis x 880 / jeweiliger Angebotspreis = Punktwert gewichtet (wird gerundet auf zwei Nachkommastellen in die Wertung einbezogen)
- Qualität
- Service und TechnikEntsprechend den Angaben des Bieters können zwischen null und 10 Punkte pro Bewertungspositionen erreicht werden. Insgesamt 220 Bewertungspunkte (BP), siehe Übersicht C-Zuschlagskriterium Technik und Service sowie Datei C-Leistungsverzeichnis_Preisblatt (Bewertungspositionen sind in grüner Farbe hinterlegt).
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister ******************************************************************************** Sonstiges: Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zu einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
SONSTIGES: - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB -Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG); - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation; - Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21 (MiLoG) ;- Eigenerklärung zur Za … ganz lesenkürzer
SONSTIGES: - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB -Eigenerklärung zu § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) und § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG); - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation; - Eigenerklärung Mindestlohngesetz § 21 (MiLoG) ;- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung; - Eigenerklärung zu § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG); - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland Bezugs (Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 Russland-Sanktionen); - Eigenerklärung Unterauftragnehmer; -Eigenerklärung Bietergemeinschaft. ***************************************************************************** Allgemeiner Hinweis: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen . Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und eine Eigenerklärung nach § 19 MiLoG und § 21 AEntG sowie § 24 LkSG vorzulegen.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Eigenerklärung zu mind. 3 Referenzen der letzten 3 Kalenderjahre mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme und Ausführungszeitraum
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Eigenerklärung zu dem Jahresumsätzen der Jahre 2022, 2023, und 2024 mit mindestens 700.000 Euro pro Jahr
- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- DIN 1846-1 /-2 - E DIN14502-2 und DIN 14502-3 - DIN SPEC 14507-3:2014-06 - StVZO - EN 50173 Anwendungsneutrale Verkabelungssysteme - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EG-Richtlinien / EG-Normen - VDE-Normen - KfZ-EMV Richtlinie (KfZ-EMV Richtlinie Richtlinie 2014/30/EU und EMVG in der aktuellen … ganz lesenkürzer
- DIN 1846-1 /-2 - E DIN14502-2 und DIN 14502-3 - DIN SPEC 14507-3:2014-06 - StVZO - EN 50173 Anwendungsneutrale Verkabelungssysteme - Technische Richtlinie BOS (TR BOS) - EG-Richtlinien / EG-Normen - VDE-Normen - KfZ-EMV Richtlinie (KfZ-EMV Richtlinie Richtlinie 2014/30/EU und EMVG in der aktuellen Fassung) - Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - Richtlinie des Innenministeriums Baden-Württemberg - sonstiger geltender Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik, sowie den Auflagen der zugrunde liegenden Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzw. dem Förderbescheid sowie nachfolgend näher beschriebenen Ausstattung und Ausrüstung.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 62 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Der Auftraggeber verlangt die Abgabe einer Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne des ILO-Übereinkommens Nr. 182
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TMXVM# Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche i … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TMXVM# Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und den Leistungsgegenstand betreffende Fragen mittels Vergabeplattform zu stellen. Auf der Vergabeplattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie: Es obliegt den Interessenten/Bietern sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Vergabeplattform auf solche Informationen geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist dort veröffentlichten Antworten und Informationen sind im Rahmen der Angebotserstellung von den Bietern zu beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg
- Website
- landkreis-ludwigsburg.de
- Kontakt
- zentrale.beschaffung@
landkreis-ludwigsburg.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Baden-Württemberg (33 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Wilhelm Barth GmbH u. Co. KG17 Zuschläge
- Albert Ziegler GmbH14 Zuschläge
- Rosenbauer Deutschland GmbH11 Zuschläge
- BTL Feuerwehrtechnik GmbH & Co. KG10 Zuschläge
- MAN Truck und Bus Deutschland GmbH8 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 29.09.2026 auf 29.10.2026 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 15.09.2026 auf 29.09.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 15.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 592f493d-ee39-43a9-b5ba-17940cd50b33.