Einsatzjacke Feldjäger, Rahmenvereinbarung
Bw Bekleidungsmanagement GmbH · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BWBM-2026-0065veröffentlicht 08.08.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.04.2027 – 31.03.2031
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.
- Rahmenvereinbarung für FlächenenteisungsmittelFlughafen Köln/Bonn GmbH · KölnFrist 04.12.2026
- verschiedene vollelektrische (BEV) NutzfahrzeugeLandesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW - Direktion · KölnFrist 26.11.2026
- Lieferung von 2 Standardschleppern mit Allradlenkung und Mähwerk im Namen und auf Rechnung für die Stadt Köln, Amt 67AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Einkauf · KölnFrist 08.12.2026
- EPU 2026Teilnehmende Gesundheitseinrichtungen der EKK plus GmbH und der AGKAMED GmbH · Köln, DeutschlandFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.04.2027 – 31.03.2031
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Köln51149, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.bwbm.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (62 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (248 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Ergebnis Erprobung40 %
- Lieferfristen Mindestbestellmenge10 %
- Lieferfristen Folgeabrufe10 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 2 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 5 MonatenLaufzeit bis 31.03.2031
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
ASD 42075A Einsatzjacke Feldjäger für einen Zeitraum von 48 Monaten.
Beschreibung des Loses
ASD 42075A Einsatzjacke Feldjäger Mindestbestellmenge: 7.400 Stück geschätzte Bestellmenge: 9.060 Stück Maximalbestellmenge: 13.590 Stück
Gegenstand nach CPV
- 18220000Wetterfeste KleidungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Ergebnis Erprobungs. Vergabeunterlagen
- Qualität
- Lieferfristen Mindestbestellmenges. Vergabeunterlagen
- Qualität
- Lieferfristen Folgeabrufes. Vergabeunterlagen
- Preis
- s. Vergabeunterlagen
Eignung12 von 12 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen: Nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 in Form eines QM-Handbuches für den Nachunternehmer, mindestens mit den Pflichtverfahren der Norm, d.h.: - Lenkung der Dokumente - Lenkung der Qualitätsaufz … ganz lesenkürzer
sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen: Nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 in Form eines QM-Handbuches für den Nachunternehmer, mindestens mit den Pflichtverfahren der Norm, d.h.: - Lenkung der Dokumente - Lenkung der Qualitätsaufzeichnungen (z.B. Prozess- und Verfahrensanweisungen) - Durchführung interner Audits - Lenkung fehlerhafter Produkte - Korrekturmaßnahmen - Vorbeugungsmaßnahmen oder in Form eines aktuell gültigen Zertifikates nach ISO 9001- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001:2015 des Bewerbers (Zertifikat ISO 9001 einer unabhängigen dritten Stelle, oder gleichwertige Zertifikate, z.B. Six Sigma). Die vorgenannte Forderung an das Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 ist zwingend vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft … ganz lesenkürzer
Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001:2015 des Bewerbers (Zertifikat ISO 9001 einer unabhängigen dritten Stelle, oder gleichwertige Zertifikate, z.B. Six Sigma). Die vorgenannte Forderung an das Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 ist zwingend vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten des/der Nachunternehmer und/oder Dritte zum Nachweis der Eignung des Bewerbers ist ausgeschlossen. Diese Regelung hat Vorrang vor Nr. 6 der Bewerbungsbedingungen.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen des Bewerbers, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der Kontaktdaten (bspw. allgemeine E-Mail-Adr … ganz lesenkürzer
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen des Bewerbers, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der Kontaktdaten (bspw. allgemeine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) zu den genannten Referenzen. Für die Erklärung ist das "Formblatt 3.) a) " zu verwenden. sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen: Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit, des Auftraggebers, sofern der für die Leistungserbringung vorgesehene Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der vom Bewerber zum Nachweis seiner Eignung vorgelegten Referenzen beteiligt war. Die Nachforderung der Kontaktdaten zu den benannten Referenzen bleibt vorbehalten. Für die Erklärung ist das "Formblatt 3.) c) " zu verwenden.- Anteil der Unterauftragsvergabe
Angaben zur Bewerbergemeinschaft. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) b)" zu verwenden. Erklärungen der Mitglieder von Bewerbergemeinschaften. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) c)" zu verwenden. Angabe der Produktionsstätten (vgl. Definition Bewerbun … ganz lesenkürzer
Angaben zur Bewerbergemeinschaft. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) b)" zu verwenden. Erklärungen der Mitglieder von Bewerbergemeinschaften. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) c)" zu verwenden. Angabe der Produktionsstätten (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) g)" zu verwenden. Angabe der Nachunternehmer (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) h) " zu verwenden.- Versorgungssicherheit
Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) d)" zu verwenden. Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 202 … ganz lesenkürzer
Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) d)" zu verwenden. Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) e)" zu verwenden. sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern erbracht werden sollen, von den Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern unterzeichnete Eigenerklärungen zum - Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) i) " zu verwenden. - Verpflichtungserklärung der Produktionsstätten und/oder Nachunternehmer, sofern Produktionsstätten/ Nachunternehmer für die Auftragsausführung zum Einsatz kommen sollen. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) j) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer" zu verwenden.- Finanzkennzahlen
- aktuelle Bankauskunft mit Angabe des Avalrahmens (nicht älter als 6 Monate bei Teilnahmeantragsfristende)
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz netto des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) a) " zu verwenden. Mindestanforderung: Durchschnittlicher Mindestumsatz (Gesamtumsatz) für die letzten 3 Geschäftsjahre: 1,0 Mio. € netto
- Spezifischer Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) b) " zu verwenden.
- Eintragung in das Handelsregister
- aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate bei Teilnahmeantragsfristende)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2027
- Vertragsende
- 31.03.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.bwbm.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: s. Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Keine Beschränkung = alle geeigneten Bewerber sollen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. .... Der Bieter sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmer dürfen ihren Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandels … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Keine Beschränkung = alle geeigneten Bewerber sollen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. .... Der Bieter sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmer dürfen ihren Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst(*). Sofern der Bewerber sich auf die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, §§ 26, 27 VSVgV beruft, darf ein eingesetztes eignungsverleihendes Unternehmen seinen Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. (*) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Bieter, die ihren Sitz nicht in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat haben, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst, haben keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung. Dasselbe gilt für Bewerber- und Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied keinen Sitz in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat hat, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Im Zuge der Auftragsausführung wird folgende Bedingung an die Lieferkette gestellt: Die Ausführung der definierten Prozessschritte, hier: Herstellung des Auftragsgegenstandes (Materialherstellung ausgenommen), darf nur auf dem Gebiet von Staaten erfolgen, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Dies gilt entsprechend, soweit die unter Nr. 4 des Leistungsverzeichnis definierten Prozessschritte lediglich von Teilen des Auftragsgegenstandes erfolgt. Sofern in der Angebotsphase kein Angebot von einem Bieter eingeht, der die definierten Prozessschritte, hier: Herstellung des Auftraggegenstandes (Materialherstellung ausgenommen), in einem der genannten Staaten vorweisen kann, so behält sich die BwBM den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot vor, auch wenn das wirtschaftlichste Angebot die Ausführungsbedingung nicht erfüllt.- Hinweis
Sonstige einzureichende Unterlagen a) Autorisierungsnachweis. Das "Formblatt 4.) a) " ist zu verwenden. Wir behalten uns den Zuschlag auf das erste Angebot vor. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen G … ganz lesenkürzer
Sonstige einzureichende Unterlagen a) Autorisierungsnachweis. Das "Formblatt 4.) a) " ist zu verwenden. Wir behalten uns den Zuschlag auf das erste Angebot vor. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz fünf auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Edmund-Rumpler-Straße 8-10, 51149 Köln
- Kontakt
- bieteranfragen@
bwbm.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 182 (Oberbekleidung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f6072fe6-c71c-464f-8a03-d4f74f2e29c7.