Einsammlung, Beförderung und Verwertung von Alttextilien aus der Stadtgemeinde Bremen
Die Bremer Stadtreinigung AöR · Bremen, Bremen
Aktenzeichen #1veröffentlicht 15.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 47 Monate
- 01.08.2024 – 30.06.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 47 Monate01.08.2024 – 30.06.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 63 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 33 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Vertragsbeginnvor 27 MonatenLaufzeit bis 30.06.2028
- Heute
Beschreibung
Die Bremer Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts (DBS AöR) schreibt die Einsammlung, Beförderung und Verwertung von Alttextilien aus der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), exklusive des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven aus.
Beschreibung des Loses
Die Bremer Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts (DBS AöR) schreibt die Einsammlung, Beförderung und Verwertung von Alttextilien aus. Die leistungsgegenständlichen Alttextilien stammen von Containerstandplätzen und Recycling-Stationen bzw. Grün-Stationen. Die leistungsgegenständlichen Alttextilien sind einzusammeln, zu befördern, zu sortieren und einer Verwertung nach Vorgaben der Leistungsbeschreibung zuzuführen. Die unverbindliche Mengenprognose des Auftraggebers geht von ca. 1.800 Mg/a Alttextilien aus. Die auszuschreibende Leistung umfasst: - die Einsammlung und Beförderung der in den Containern gesammelten Alttextilien, - die Sortierung der Alttextilien und deren Zuführung zur Verwertung, - die Alttextilcontainerbewirtschaftung (Wartung und Instandhaltung der Container, UVV-Prüfung der Container, Containerdienst, Containerreinigung).
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- EntscheidungsbarwertDer Zuschlag wird gemäß § 58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung der gesamten Vertragslaufzeit für den Auftraggeber insgesamt wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Barwert. Die Ermittlung des Barwerts erfolgt dabei auf Grundlage folgender Angaben: - Der angebotenen Entgelte pro Mengeneinheit, - Der angebotenen Vergütung pro Mengeneinheit, - Der (Auswertungs-)Mengen, - Eines Bonus für die Zusicherung des Einsatzes von Einsammelfahrzeuge mit Elektroantrieb für die Einsammlung der Alttextilien ab dem 01.04.2025 - Eines Bonus für die Zusicherung der Zertifizierung des Unternehmens (ISO 14001 oder EMAS und/oder ISO 9001) ab dem 01.07.2025 Es wird darauf hingewiesen, dass weitergehende Informationen zur Ermittlung des Barwertes im Leitfaden beschrieben sind.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
1. Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf a … ganz lesenkürzer
1. Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend. 2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG) nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en) zum Nichtvorliegen eines Russland-bezugs (Art. 5k Russland-Sanktionen), - Eigenerklärung(en) zur Einhaltung Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz), - Eigenerklärung zu § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG), - Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung, - aktueller Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär).- Kriterium
Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Vorlage einer verbindlichen Erklärung einer Bank von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut, dass im Auftragsfall, spätestens 15 Tage nach Zuschlagserteilung, eine Bürgschaft gemäß § 8 des Vertragsentwurf durch das entsprechen … ganz lesenkürzer
Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Vorlage einer verbindlichen Erklärung einer Bank von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut, dass im Auftragsfall, spätestens 15 Tage nach Zuschlagserteilung, eine Bürgschaft gemäß § 8 des Vertragsentwurf durch das entsprechende Kreditinstitut gestellt wird. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. - die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2020, 2021 und 2022 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind. Dieser Nachweis wird bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gefordert.- Kriterium
- Eigenerklärung über einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 500.000 EUR im Durchschnitt der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften wird dieser Nachweis in Summe gefordert.
- Kriterium
- Referenz(en) über die Einsammlung von Alttextilien mit einem Umfang von mindestens 1.500 Mg in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2024
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Jahre und 11 Monate (01.08.2024 bis 30.06.2028). Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich bis zum 30.06.2029 (1 weiteres Jahr - 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2026 durch den Auftraggeber gekündigt wurde. Die Laufzeit des Vertr … ganz lesenkürzer
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Jahre und 11 Monate (01.08.2024 bis 30.06.2028). Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich bis zum 30.06.2029 (1 weiteres Jahr - 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2026 durch den Auftraggeber gekündigt wurde. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich ein weiteres Mal bis zum 30.06.2030 (1 weiteres Jahr - 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2027 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 70 DAYS
- Angebotsöffnung
- angegeben
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: (1) Bürgschaft: Es wird auf die Vorgaben gemäß Vergabeunterlagen verwiesen. (2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb Es wird auf die Vorgaben gemäß Vergabeunterlagen verwiesen. (3) Haftpflichtversicherung: Es wird auf die Vorgaben gemäß Vergabeunterlagen verwiesen. (4) Haftung bei Eignungsleihe: Es wird auf die Vorgaben gemäß Vergabeunterlagen verwiesen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Bremen, Senatorin für Bau Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf folgende Punkte wird hingewiesen: - Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Informati … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf folgende Punkte wird hingewiesen: - Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. - Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJH6J3
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- An der Reeperbahn 4, 28217 Bremen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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- Umschlagbagger09.10.2026 · 5 Angebote
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- Rahmenvertrag über Agenturleistungen im Bereich Kommunikation und Umweltbildung08.06.2026 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.02.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 05.02.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b23080cc-7b8f-40f3-a32a-f8d5ebc79150.