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vergebenEU-weitDienstleistungen

Einrichtung und Betrieb einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber im Sinne des Paragraphen 185a des Sozialgesetzbuches, Neuntes Buch, SGB IX

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2025-LAGeSo-05-OVveröffentlicht 22.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 375 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
8 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.01.2026 – 31.12.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10969, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 13 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 12 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  5. Bindefrist endet
    38 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 10 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Der mit dem Teilhabestärkungsgesetz vom 09.06.2021 in das SGB IX eingefügte § 185a regelt die Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, EAA. Die EAA informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
70% Qualität, 30% Preis. Siehe Bewertungsmatrix. Zuschlagskriterien sind die Qualitätsbewertung und der Wertungspreis. Demnach bestimmt sich das wirtschaftlichste Angebot nach der besten Preis-Qualitäts-Bewertung. 1. Der Qualitätspunktwert (QP) eines Angebotes ergibt sich aus der Aufsummierung aller gewichteten Punktbewertungen (QPE) der Einzelkriterien. 2. Die Preispunkte (P) werden errechnet, indem zunächst aus der Menge der verbliebenen Angebote dem Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (AngebotspreisMin) die gleiche Anzahl von Preispunkten (PMax) (und damit der maximale Preispunktwert) zugeordnet wird, wie das nach der Qualitätsbewertung führende Angebot an Qualitätspunkten (QPMax) erhalten hat.

Eignung3 von 3 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit, Nachweis einer bestehenden, des Berufsfeldes entsprechenden Haftpflichtversicherung und eine unwiderrufliche formlose Eigenerklärung in der zugesichert wird, dass der Versicherungsschutz für die gesamte Vertragslaufzeit (ggf. inkl. Optionen) au … ganz lesenEigenerklärung zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit, Nachweis einer bestehenden, des Berufsfeldes entsprechenden Haftpflichtversicherung und eine unwiderrufliche formlose Eigenerklärung in der zugesichert wird, dass der Versicherungsschutz für die gesamte Vertragslaufzeit (ggf. inkl. Optionen) aufrechterhalten wird oder unwiderrufliche Erklärung eines Versicherungsunternehmers, die den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall zusichert und – sofern gefordert – mit einer Versicherungssumme von: 1.000.000 €, Wirt-213 Angebotsschreiben ohne Lose, Wirt-2141 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderverordnung (FFV), Wirt-235 Unteraufträge,Eignungsleihe, Wirt-238 Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft, Wirt-124 EU Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen, Wirt-124.1 Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland, Wirt-214 Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue, Wirt-215 Zusätzliche Vertragsbedingungen / Besondere Vertragsbedingungen, Wirt-2140 Besondere Vertragsbedingungen Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen, Wirt-2142 Besondere Vertragsbedingungen Schutzklausel bei Leistungen von Beratungs- und Schulungsunternehmen, Wirt-2143 Besondere Vertragsbedingungen Verhinderung von Benachteiligungen, Wirt-2144 Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen, Wirt-2145 Besondere Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforderungen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
38 Tage
Angebotsöffnung
28.10.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenI. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 5 Losen angegeben
5,59 Mio. €Zuschlagswert im Median
2,09 Mio. € – 12,55 Mio. €mittlere Hälfte, 22 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9642406a-d78f-496d-9b3b-0f23b812f8af.