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offenEU-weitDienstleistungen

Einrichtung, Organisation und Betrieb einer Ganztagsferienbetreuung

Landkreis Diepholz · Diepholz, Niedersachsen

Aktenzeichen 51-2026-1veröffentlicht 20.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 10 Tagen · Fragen bis 12.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
20 Monate01.01.2027 – 31.08.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 181 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Diepholz
    in 4 Tagen
  4. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    in 10 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2028
    in 54 Tagen
  6. Bindefrist endet
    44 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 54 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht gem. § 24 Abs. 4 SGB VIII ein Förder- und Betreuungsanspruch von bis zu 8 Stunden täglich an Werktagen während der Schul- und Ferienzeiten. Die Einführung dieser Leistung erfolgt stufenweise beginnend mit dem ersten Schuljahr und soll folglich bis 2029/2030 auf alle vier Grundschuljahrgänge ausgeweitet werden.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Samtgemeinde Barnstorf

Schülerbetreuung während der niedersächsischen Schulferien.

20 Monate–
2
Gemeinde Stuhr

Schülerbetreuung während der niedersächsischen Schulferien.

20 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Im Rahmen einer Erklärung ist bei Angebotsabgabe ein Motivationsschrieben einzureichen. Im Rahmen dessen sind die Erfahrung des freien Trägers sowie dessen gefestigte Unternehmung (u. a. organisatorischer Hinsicht) darzulegen. Ferner ist darzulegen, warum der Träger Interesse an der Erfüllung des Auftragsgegenstandes hat.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Weiterhin ist durch den Anbieter zu berücksichtigen, dass das einzureichende pädagogische Konzept ausführlich und aussagekräftig ist. U. a. ist auf nachstehende Themen Rücksicht zu nehmen: - Angesetzter pädagogischer Schwerpunkt - Form und Ausgestaltung der Aktivitäten (altersgerecht) - Darstellung … ganz lesenWeiterhin ist durch den Anbieter zu berücksichtigen, dass das einzureichende pädagogische Konzept ausführlich und aussagekräftig ist. U. a. ist auf nachstehende Themen Rücksicht zu nehmen: - Angesetzter pädagogischer Schwerpunkt - Form und Ausgestaltung der Aktivitäten (altersgerecht) - Darstellung einer beispielsweisen Tagesstruktur. Näheres entnehmen Sie bitte den Anlagen "Bewertungsmatrix" sowie "Zuschlagskriterien".
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Geben Sie bitte an, wie viele Arbeitskräfte Sie im Durchschnitt (für 3 Jahre) jeweils beschäftigt haben. Differenzieren Sie hierbei insbesondere zwischen Fachkraft und Nicht-Fachkraft (vgl. "Leistungsbeschreibung" (auf Anforderung der Vergabestelle).
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Bescheinigung über den Eintrag in ein Berufsregister (auf Anforderung der Vergabestelle).
Versorgungssicherheit
Mit dem Angebot ist ein Vertretungskonzept für die Gewährleistung der Ferienbetreuung darzulegen (bspw. bei Personalausfall). Es muss gewährleistet werden, dass die pädagogische Qualität und gesetzliche Aufsichtspflicht auch durch Vertretungskräfte gewährleistet wird (auf Anforderung der Vergabestelle).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.08.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die potenziellen Verlängerungen betragen folgende Zeiträume: 01.09.2028 - 31.08.2029 01.09.2029 - 31.08.2030
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
44 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevor … ganz lesenDie zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 Bundestariftreuegesetz beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Abs. 4 S. 1 Arbeitsgerichtsgesetz festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7RS98# Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Anbieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingung als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht Vertragsbeststandteil. Ein verfristetes Angebot wird ausgeschlossen. Ein Angebot gilt als verfristet, wenn der Bindesfristverlängerung in der vorgegebenen Frist nicht zugestimmt wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

76vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (76 Lose mit Angabe)
1,61 Mio. €Zuschlagswert im Median
812.888 € – 2,9 Mio. €mittlere Hälfte, 30 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung df08b6a6-0e04-48e6-8f5a-0b599f7543e7.