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vergebenEU-weitLieferleistungenmögliche Doppelmeldung

Einrichtung eines Echtzeitinformationssystems im Gebiet des Regionalverband Großraum Braunschweig - Ausschreibung Neu-Anlagen sowie Reparatur vorhandener Anlagen zur Dynamischen Fahrgastinformation

Wolfsburger Verkehrs-GmbH · Wolfsburg, Niedersachsen

Aktenzeichen 3.9.9veröffentlicht 29.04.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 886 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 29.04.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
11 Monate01.08.2024 – 30.06.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wolfsburg38446, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdaisikomm.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Angebotspreis40 %
  • Erfüllungsgrad Lastenheft30 %
  • Teststellung30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über daisikomm.de
    vor 29 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2025
    vor 27 Monaten
  6. Bindefrist endet
    4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Angebotspreis40 %
Erfüllungsgrad Lastenheft30 %
Teststellung30 %
Preis
AngebotspreisDer Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches die höchste Anzahl an Wertungspunkten erreicht. Für die Wertung der Angebote wird der Angebotspreis inklusive Instandhaltungs-/Pflegekosten (für 10 Jahre Systemlaufzeit ab Abnahme) herangezogen. Bei der Wertung werden Basispositionen und Optionen gleichermaßen berücksichtigt. Unter den wertbaren Angeboten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (inklusive Instandhaltungs- und Pflegekosten) 100% der für dieses Kriterium erreichbaren Wertungspunkte (= 400 Wertungspunkte). Mit zunehmendem Angebotspreis nehmen die Wertungspunkte proportional ab. Ein Angebot, das 2.000.000 EUR über dem niedrigsten Angebotspreis liegt, erhält 0 (null) Wertungspunkte in diesem Kriterium. Dazwischen verteilen sich die Wertungspunkte linear. Wertungspunkte = 400 x ( 1 – („Angebotspreis“ – „niedrigster Angebotspreis“) / 2.000.000 EUR ) Bei diesem Wertungskriterium können maximal 400 Wertungspunkte erreicht werden.
Qualität
Erfüllungsgrad LastenheftBei dem Wertungskriterium „Erfüllungsgrad Lastenheft“ können maximal 300 Wertungspunkte erreicht werden. Diese ergeben sich wie folgt: Jede Anforderung im Lastenheft stellt ein Unterkriterium dar. Die Unterkriterien gliedern sich dabei in (i) Leistungskriterien, deren Erfüllung nicht zwingend ist - also im Falle der nicht vollständigen oder teilweisen Erfüllung nicht zu einem Angebotsausschluss führt – und deren Erfüllungsgrad mit Kriterienpunkten bewertet wird („Soll-Kriterien“), sowie in (ii) Leistungskriterien, die eine Mindestanforderung darstellen und deren Erfüllung daher zwingend ist und damit zu einem Angebotsausschluss im Falle der nicht vollständigen Erfüllung führt („Muss-Kriterien“). Bewertung der Soll-Kriterien: Die Punkte, die der Bieter für jedes einzelne Unterkriterium erreichen kann (sog. Kriterienpunkte), sind im Lastenheft in der Spalte „Gewichtung“ angegeben. Der Bieter ist aufgefordert, in der Kriterienliste in der Spalte „Selbsteinschätzung des Bieters“ je Unterkriterium anzugeben, inwieweit er die beschriebenen Anforderungen erfüllt. Hierbei macht der Bieter jeweils eine der folgenden Angaben: - Werden die beschriebenen Anforderungen in vollem Umfang erfüllt, trägt der Bieter ein „A“ ein. - Werden die beschriebenen Anforderungen weitestgehend erfüllt, trägt der Bieter ein „B“ ein. „Weitestgehend erfüllt“ bedeutet, dass das Angebot nur eine unerhebliche Abweichung zu den beschriebenen Anforderungen aufweist. Der Bieter erläutert in der Spalte „Erläuterung des Bieters von Abweichungen (d.h. bei ‘B‘ und ‘C‘)“, welcher Art die Abweichung/en ist/sind. - Werden die beschriebenen Anforderungen teilweise erfüllt, trägt der Bieter ein „C“ ein. Die beschriebenen Anforderungen gelten dann als „teilweise erfüllt“, wenn das Angebot eine erhebliche Abweichung oder mehrere unerhebliche Abweichungen von der geforderten Leistung/Funktion aufweist. Der Bieter erläutert in der Spalte „Erläuterung des Bieters von Abweichungen (d.h. bei ‘B‘ und ‘C‘)“, welcher Art die Abweichung/en ist/sind. - Werden die beschriebenen Anforderungen nicht erfüllt, trägt der Bieter ein „D“ ein. Diese Angaben des Bieters werden als Selbsteinschätzung“ bezeichnet. Im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung überprüft die Vergabestelle die Angaben und Erläuterungen des Bieters und wird diese Selbsteinschätzung bei der Angebotswertung im Falle einer abweichenden Beurteilung durch die Vergabestelle korrigieren und insoweit durch ihre Wertungsbeurteilung ersetzen. Anschließend erfolgt die Vergabe der Kriterienpunkte: - Bei dem Erfüllungsgrad „A“ erhält der Bieter 100% der angegebenen max. erreichbaren Kriterienpunkte, - bei dem Erfüllungsgrad „B“ erhält der Bieter 60% der angegebenen max. erreichbaren Kriterienpunkte, - bei dem Erfüllungsgrad „C“ erhält der Bieter 30% der angegebenen max. erreichbaren Kriterienpunkte, - und bei dem Erfüllungsgrad „D“ erhält der Bieter keine Kriterienpunkte - für das jeweilige Soll-Kriterium. Mindestanforderungen (Muss-Kriterien) Wie bei den Soll-Kriterien ist der Bieter aufgefordert, in der Spalte „Selbsteinschätzung des Bieters“ anzugeben, ob er die beschriebenen Anforderungen erfüllt. Ist auch nur ein Muss-Kriterium nicht voll erfüllt, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Angebotes. Bei den Muss-Kriterien handelt es sich daher um sog. Ausschlusskriterien. Mindesterfüllungsgrad: Das Erreichen von 80% der maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl wird als Mindesterfüllungsgrad festgelegt. Werden weniger als 80% der maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl erreicht, entspricht das angebotene System nicht den Erwartungen und Bedürfnissen der Auftraggeber und erfüllt damit das Ausschreibungsziel nicht. Dieses Angebot wird daher zwingend ausgeschlossen. Gesamtbewertung des Wertungskriteriums „Erfüllungsgrad Lastenheft“: Bei dem Wertungskriterium „Erfüllungsgrad Lastenheft“ können, wie eingangs beschrieben, maximal 300 Wertungspunkte erreicht werden. In einem letzten Umrechnungsschritt erhalten Angebote, welche genau den vorge …
Qualität
TeststellungDie Teststellung dient dazu, das Design, die Lesbarkeit und die Ergonomie des angebotenen Produktes zu überprüfen und zu bewerten. Insoweit findet eine wertende Teststellung statt, die selbst Wertungskriterium ist, und die zu der angegebenen Gewichtung in Höhe von 30% in die Gesamtwertung der Angebote einfließt. Hierzu präsentiert der Bieter die angebotenen Lieferbestandteile durch Vorführung eines „lauffähigen“ Musters vor Ort bei der Vergabestelle (der genaue Ort wird noch rechtzeitig vor dem Teststellungstermin bekannt gegeben). Dabei muss das vorgestellte Gerät im technischen Aufbau dem des späteren Produktes entsprechen – das Gehäuse (Abmessungen, Farbe etc.) kann abweichen. Ggf. vorhandene Abweichungen zum späteren Produkt sind dann aufzulisten. Für die Reparaturlösungen sind geplante Maßnahmen zu präsentieren (Verfahren, Einzusetzende Komponenten etc.). Kriterien: Der Bieter erhält anliegend (2041 Teststellungskatalog) eine technische Detailbeschreibung der Prüfszenarien zur Vorbereitung des Testaufbaus. Die Prüfszenarien lauten wie folgt: 1. Informationsdarstellung auf dem DFI-Anzeiger 2. Reparaturlösung 3. Darstellung der Echtzeitinformationen 4. Konstruktion 5. TTS-Vorlesefunktion 6. Reinigung / Wartungsfreundlichkeit 7. Bedienerfreundlichkeit der Software Punkte je Prüfszenario Die Bewertung jedes Prüfszenarios erfolgt in vier Abstufungen. Der Bieter erhält, je nachdem wie weit die Anforderungen im jeweiligen Prüfszenario erfüllt werden, von der erreichbaren Punktzahl je Prüfszenario folgende Prozentwerte: - Die Anforderungen werden in vollem Umfang erfüllt: 100% - Die Anforderungen werden überwiegend erfüllt („Überwiegend erfüllt“ heißt, dass nur wenige unerhebliche Abweichungen zu den beschriebenen Anforderungen bestehen) 60% - Die Anforderungen werden teilweise erfüllt (Die beschriebenen Anforderungen gelten dann als „teilweise erfüllt“, wenn eine deutliche Abweichung oder viele/eine Vielzahl unerhebliche Abweichungen von der geforderten Leistung/Funktion vorliegen) 30% - Die Anforderungen werden nicht erfüllt 0% Die Punkte je Prüfszenario ergeben sich aus der Multiplikation der erreichbaren Punktzahl für das jeweilige Prüfszenario mit dem entsprechenden Prozentwert. Gesamtbewertung der Teststellung: Die je Prüfszenario erreichten Punkte werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Die Umrechnung der vom Bieter erreichten Gesamtpunktzahl in Wertungspunkte erfolgt wie folgt: Wertungspunkte = 300 * „erreichte Gesamtpunktzahl“ / „maximal erreichbare Gesamtpunktzahl“ Bei diesem Wertungskriterium können maximal 300 Wertungspunkte erreicht werden.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Die Vorlage einer ordnungsgemäß ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV wird als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Auftraggeber sind nach § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV im Fall der Verwendung … ganz lesenDie Vorlage einer ordnungsgemäß ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV wird als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Auftraggeber sind nach § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV im Fall der Verwendung der EEE verpflichtet, vor der Zuschlagserteilung den Bieter, an den sie den Auftrag vergeben wollen, aufzufordern, diegeforderten Unterlagen beizubringen. Bieter, die die EEE verwenden, sind daher gehalten, eine rasche Beibringung der geforderten Unterlagen vorzubereiten. Eine EEE ist nicht erforderlich, wenn der Bieter die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Nachweise vorlegt. Zur Vermeidung von Nachweisproblemen des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters während der Bindefrist halten die Auftraggeber die Vorlage der letztgenannten Nachweise mit dem Angebot für sinnvoll.
Kriterium
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlage: • Handelsregistereintrag: Auszug aus Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, zum Ablauf der Antragsfrist nicht älter als sechs Monate. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister … ganz lesenMit dem Angebot vorzulegende Unterlage: • Handelsregistereintrag: Auszug aus Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, zum Ablauf der Antragsfrist nicht älter als sechs Monate. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen.
Kriterium
Die Mindestanforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind: (1) Spezifischer Jahresumsatz: Nachweis eines Umsatzes des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft bezogen auf die Lieferung von Erzeugnissen, die Gegenstand der Ausschreibung sind (Lieferung sowie Be … ganz lesenDie Mindestanforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind: (1) Spezifischer Jahresumsatz: Nachweis eines Umsatzes des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft bezogen auf die Lieferung von Erzeugnissen, die Gegenstand der Ausschreibung sind (Lieferung sowie Betrieb von Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen an Haltestellen des ÖPNV) in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren von durchschnittlich mindestens 3,5 Mio. EUR p.a. netto. (2) Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Haftpflichtversicherung in einer Höhe von mind. 5.000.000 EUR Deckungssumme p.a. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt für die Zwecke der Eignungsprüfung die Vorlage von einer unwiderruflichen und unbedingten Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung vor dem Vertragsabschluss auf erstes Anfordern des Auftraggebers für die ge-samte Vertragslaufzeit abzuschließen. (3) Bankerklärung § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV
Kriterium
Die Anforderungen in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind: (1) Referenzen: Ausreichende Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen: Reparatur und Neu-Lieferung sowie Betrieb von Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen an Haltestellen des ÖPNV - Als Nachwei … ganz lesenDie Anforderungen in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind: (1) Referenzen: Ausreichende Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen: Reparatur und Neu-Lieferung sowie Betrieb von Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen an Haltestellen des ÖPNV - Als Nachweis der ausreichenden Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens folgende Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzulegen. Das vom Bieter anzugebende Datum der Leistungserbringung entspricht dem Datum der Endabnahme durch den Leistungsempfänger. Grundsätzlich sind nur Referenzen vorzulegen, die in den letzten 5 Jahren abgenommen wurden. Um ausreichenden Wettbewerbzu gewährleisten, akzeptiert der Auftraggeber auch frühere Referenzen, deren Abnahmedatum jedoch nicht länger als 6 Jahre zurück liegt (Stichtag ist der Termin der Bekanntmachung): (a) Mindestens 3 Referenzen über die Lieferung von DFI-LED-Anzeigern in einem Projekt in der Größenordnung 50 oder mehr Anzeiger. (b) Mindestens 2 Referenzen über die Lieferung von DFI-Anzeigern mit TextToSpeech (Vorlesefunktion) für Sehbehinderte in einem Projekt in der Größenordnung 50 oder mehr Anzeiger. Ein Referenzprojekt kann auch als Nachweis für mehrere der geforderten Referenzen dienen.
Kriterium
(1) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: (a) Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB. (b) Nachweis in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörden, dass die in § 123 Abs. 4, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den B … ganz lesen(1) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: (a) Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB. (b) Nachweis in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörden, dass die in § 123 Abs. 4, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen, bzw. nach Maßgabe von § 48 Abs. 6 VgV Versicherung an Eides statt oder sie ersetzende Erklärung. (c) Erklärung zu Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014, VO (EU) 2022/126 (2) Eignungsleihe:• Soweit sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen beruft, sind von diesen Unternehmen die Erklärungen 3010 „Bewerbungsunterlagen und Nachweise“ und 3020 „Verpflichtungserklärung“ in unterschriebener Form vorzulegen. • Soweit der Bieter beabsichtigt Subunternehmer in Anspruch zu nehmen, ist von diesen Unternehmen die Erklärungen 4074 „Erklärung Mindestlohn“ in unterschriebener Form vorzulegen. • Soweit der für die Beauftragung vorgesehene Bieter die Eigenerklärung 4075 (Erklärung Sanktionspaket 5 EU) für jeweilige Eignungsleiher, Unterauftragnehmer oder Lieferanten (mit jeweils mehr als 10% des Auftragswertes) vorgelegt hat, sind die rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärungen von diesen Unternehmen vor Zuschlagserteilung vorzulegen. (3) Mit dem Angebot sind als Eigenerklärung eine Tariftreueerklärung und eine Mindestlohnerklärung abzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
30.06.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
daisikomm.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
04.06.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 3 GWB Vergabenachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn K … ganz lesenEs wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 3 GWB Vergabenachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (5) Es besteht insbesondere bei technischen Zugangsproblemen die Verpflichtung, einen Verstoß gegen § 11 VgV zu rügen (per Telefax oder fernmündlich). Hierbei unerheblich ist, ob aus Sicht der Bieter eine Abhilfe, mithin die Behebung der technischen Probleme, binnen der Frist zur Angebotsgbgabe überhaupt möglich erscheint.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 317 (Elektronischer, elektromechanischer und elektrotechnischer Bedarf) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

13vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 5 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Niedersachsen (200 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 04.06.2024 auf 18.06.2024 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0f892461-0472-4acb-b61b-0a4253cfbd47.