Zum Inhalt
Menü

Einräumung der Wegerechte für den Aufbau und Betrieb eines Wärmenetzes in der Stadt Husum

Stadt Husum · Husum, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 24-07_Husumveröffentlicht 09.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 758 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Schleswig-Holstein (27 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
324 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 122 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (17 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Höhe der Konzessionsabgabe70 %
  • Umweltverträglichkeit (Höhe des Anteils von Wärme der jährlichen Nettowärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus bei Inbetriebnahme, der über die Mindestvorgabe von 65% hinausgeht)30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Konzessionsgeberin beabsichtigt die Wegerechte für ein zu errichtendes und anschließend zu betreibendes Wärmenetz zu vergeben.

Beschreibung des Loses

Die Konzessionsgeberin möchte ihrer Verantwortung nachkommen, ihren ortsansässigen Gewerbebetrieben, Schulen sowie ihren Bürgerinnen und Bürgern eine ökologisch und ökonomisch nachhaltige Wärmeversorgung anzubieten. Daher hat sie sich entschieden für einen Teil des Ortsteils Hockensbüll in Husum, Wegerechte zu vergeben, die es ermöglichen eine Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien zu konzipieren und umzusetzen. Die Wegerechte für das zu errichtende Wärmenetz werden für einen Bereich der Schobüller Straße (nachfolgend auch „Quartier Schobüller Straße“ oder „Quartier“ gennant) vergeben. Ziel des Projektes ist es im vorgenannten Quartier, möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, der Kommune und kommunalen Einrichtungen sowie sonstigen Nutzern im gegenständlichen Projektgebiet eine wirtschaftlich attraktive, sichere und möglichst weitgehend auf regionalen, erneuerbaren Energiequellen beruhende Wärmeversorgung über ein Wärmenetz anzubieten. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung von Wärme zur Raumbeheizung sowie zur Trinkwassererwärmung.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Höhe der KonzessionsabgabeGewichtung (Punkte, genau) 70
Qualität
Umweltverträglichkeit (Höhe des Anteils von Wärme der jährlichen Nettowärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus bei Inbetriebnahme, der über die Mindestvorgabe von 65% hinausgeht)Gewichtung (Punkte, genau) 30

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
a) Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist (Anhang des Bewerbers). b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB bzw. im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärun … ganz lesena) Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist (Anhang des Bewerbers). b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB bzw. im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (siehe Formblatt Anhang 01). Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein separater Nachweis für a) und b) vorzulegen.
Kriterium
a) Vorlage einer entsprechenden Bonitätsauskunft (z. B. Creditreform oder ähnliches), die nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist (Anhang des Bewerbers). b) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers aus der Energiesparte (Wärme, Elektrizität, Gas und Wassers … ganz lesena) Vorlage einer entsprechenden Bonitätsauskunft (z. B. Creditreform oder ähnliches), die nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist (Anhang des Bewerbers). b) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers aus der Energiesparte (Wärme, Elektrizität, Gas und Wasserstoff, soweit diese zur leitungsgebundenen Energieversorgung verwendet werden) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht, andernfalls eine Erklärung über den Umsatz des Bewerbers aus der Energiesparte (Wärme, Elektrizität, Gas und Wasserstoff, soweit diese zur leitungsgebundenen Energieversorgung verwendet werden) seit dessen Bestehen (siehe Formblatt Anhang 02). Mindestvoraussetzung ist ein kumulierter Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in der Energiesparte (Wärme, Elektrizität, Gas und Wasserstoff, soweit diese zur leitungsgebundenen Energieversorgung verwendet werden) von insgesamt: 5 Mio. EUR netto. c) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Deckungssummen abgeschlossen wird: i) Personen- und Sachschäden 10 Mio. EUR, ii) Vermögensschäden 5 Mio. EUR, iii) Die geforderten Deckungssummen mindestens 2-fach pro Jahr zur Verfügung stehen (Anhang des Bewerbers). Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied der Gemeinschaft separat einzureichen.
Kriterium
a) Benennung von bis zu 3 Referenzen von in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren in Betrieb befindlichen Anlagen, die mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind (Anhang des Bewerbers). Als mit diesem Auftrag vergleichbar gilt die Errichtung oder der Betrieb eines Versorgungsnetzes au … ganz lesena) Benennung von bis zu 3 Referenzen von in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren in Betrieb befindlichen Anlagen, die mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind (Anhang des Bewerbers). Als mit diesem Auftrag vergleichbar gilt die Errichtung oder der Betrieb eines Versorgungsnetzes aus der Energiesparte (Wärme, Elektrizität, Gas und Wasserstoff). Die einzureichenden Referenzen des Bewerbers haben folgende Angaben zu enthalten: - Benennung des Auftraggebers (Kontaktdaten des Ansprechpartners); - Bezeichnung des Projektes; - Benennung des Umsetzungszeitraums; - Benennung der Art der Leistung (Beschreibung des Referenzprojektes); - Benennung der Auftragssumme; - Angabe der Länge der errichteten Wärmeleitungen und Länge der Hausanschlüsse; - Angabe der Anzahl der errichteten Hausanschlüsse und der Anschlussleistung. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Teilnahmeantrag folgende Mindestvoraussetzung nachzuweisen: - Errichtung oder Betrieb eines Versorgungsnetzes aus der Energiesparte (Wärme, Elektrizität, Gas und Wasserstoff), inklusive Hausanschlüsse mit mindestens 200 Wohn-/Gewerbeeinheiten. Die vorgenannte Mindestvoraussetzung kann aus zusammen maximal drei Einzelreferenzen nachgewiesen werden (d.h. maximal drei Referenzen müssen in der Summe die Errichtung oder Betrieb eines Versorgungsnetzes aus der Energiesparte (Wärme, Elektrizität, Gas und Wasserstoff), inklusive Hausanschlüsse mit mindestens 200 Wohn-/Gewerbeeinheiten enthalten). Bitte beachten Sie, dass nur Referenzen berücksichtigt werden, die bereits eine abgeschlossene Bauphase des Projektes (Inbetriebnahme von Heizzentrale und zumindest anteiligem Wärmenetz) aufweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
324 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Wirtschaftsministerium, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fri … ganz lesen§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Teilnahmebedingungen: a) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag die "Erklärung zu § 4 VGSH" vorzulegen (siehe Formblatt Anhang 03). b) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung "Russland Sanktionen" vorzulegen (siehe Formblatt Anhang 04). Verfahrensbedingungen: a) Die Konze … ganz lesenTeilnahmebedingungen: a) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag die "Erklärung zu § 4 VGSH" vorzulegen (siehe Formblatt Anhang 03). b) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung "Russland Sanktionen" vorzulegen (siehe Formblatt Anhang 04). Verfahrensbedingungen: a) Die Konzessionsgeberin behält sich gemäß § 12 Abs. 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 11 VgV vor ohne in Verhandlungen einzutreten auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag gemäß den in der Vergabeunterlage beschriebenen Wertungskriterien zu erteilen;. b) Die Konzessionsgeberin behält sich gemäß § 12 Abs. 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 12 VgV vor die Zahl der zu verhandelnden Angebote anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Die Konzessionsgeberin beabsichtigt, gegebenenfalls ab dem Zeitpunkt der Prüfung und Wertung der Angebote (Erstangebote) den Bieterkreis sukzessive zu verkleinern.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Stadt Husum

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 654 (Andere Energieversorgungsquellen) in Schleswig-Holstein gibt es in den letzten 24 Monaten nur 1 Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d95abcd0-1b86-4c41-96c3-7fc2de1617c1.