Einmalhandschuhe
Landschaftsverband Westfalen-Lippe · Münster, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen RVA-014-12-24veröffentlicht 22.05.2024erstmals 22.05.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.10.2024 – 30.09.2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 3 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (462 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.10.2024 – 30.09.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Münster48133, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässiglwl.org
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (88 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualität50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 29 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 29 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 28 Monatenüber lwl.org
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 28 Monaten
- Vertragsbeginnvor 25 MonatenLaufzeit bis 30.09.2025
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von Einmalhandschuhen für diverse Einrichtungen des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL)
Beschreibung des Loses
Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) für die Lieferung von Nitrilhandschuhen für diverse LWL-Einrichtungen mit nicht mehr als drei Unternehmen, sofern eine ausreichend große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt. Die nach Angebotsprüfung und Wertung drei erstplatzierten Unternehmen werden Vertragsparteien dieser Rahmenvereinbarung. Nur mit diesen Unternehmen werden Mini-Wettbewerbe für eine Vertragslaufzeit von jeweils 12 Monaten durchgeführt. Vom Vertragsbeginn 01.10.24 bis zum 30.09.25 wird das Unternehmen mit dem im offenen Verfahren ursprünglich wirtschaftlichsten Angebot gem. Wertungskriterien mit der Lieferung der medizinischen Einmalhandschuhe beauftragt.
Für die zweite bis dritte Vertragsphase finden sodann die Mini-Wettbewerbe ausschließlich mit den drei ausgewählten Unternehmen mit dem Wertungskriterium 100% Preis statt.
Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
I. Geschätzte Auftragsmenge - Nitrilhandschuhe: ca. 32 Mio. Stück
Die im Einzelnen voraussichtlichen, geschätzten Auftragsmengen in Stück für die gesamte Vertragslaufzeit (3 Jahre) sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A - Leistungsbeschreibung).
II. Höchstmenge
- Nitrilhandschuhe: 39 Mio. Stück
Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% unterschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.
Gegenstand nach CPV
- 18424300EinweghandschuheHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben (Vordruck in den Vergabeunterlagen): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass: - er/sie das Gewerbe angemeldet hat, - er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und … ganz lesenkürzer
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben (Vordruck in den Vergabeunterlagen): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass: - er/sie das Gewerbe angemeldet hat, - er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat, - er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet, - er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht, - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser Eigenerklärung zudem, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 abzugeben. Außerdem ist eine Eigenerklärung zur Kenntnisnahme der Grundsatzerklärung sowie Einhaltung der Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen abzugeben. Die Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann. Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.- Kriterium
- Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Angaben zu machen: Gesamtumsatz in Euro brutto in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) sowie Gesamtumsatz in Euro brutto im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023)
- Kriterium
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter min. 2 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichbar ist. Sofern Sie bereits für den LWL als Rahmenvertragspartner über die L … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter min. 2 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichbar ist. Sofern Sie bereits für den LWL als Rahmenvertragspartner über die Lieferung von Medizinischem Sachbedarf bzw. Einmalhandschuhe tätig sind /waren, können Sie den LWL als Referenz benennen. Folgende Informationen sind anzugeben: - Auftraggeber - Telefonnummer - Kurzbeschreibung des Auftrags: Produkte, Vertragsform, Anzahl der Lieferadressen, Anzahl der Rechnungsadressen, Auftragsvolumen in EUR pro Jahr (netto) - Dauer / Länge der Zusammenarbeit Art und Umfang der Leistungen sind vergleichbar, wenn es sich bei der jeweiligen Referenz um - einen Vertrag mit mehreren Anlieferstellen und Rechnungsadressen handelt, - die Lieferung über einen längeren Zeitraum (mindestens 1 Jahr) erfolgt ist und - es sich um ein vergleichbares Auftragsvolumen pro Jahr (netto) handelt. Art des Auftraggebers ist vergleichbar, wenn es sich bei der jeweiligen Referenz um eine Gesundheitseinrichtung handelt (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und Heimeinrichtungen, Mitglied an einer Einkaufsgemeinschaft für Krankenhäuser, regelmäßige Lieferung an Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (z.B. Feuerwehr, THW, Polizei oder gemeinnützige Vereine im Rettungsdienst) etc.).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2024
- Vertragsende
- 30.09.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner 6 Monate (31.03.) vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungsoption gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 36 Monate (30.09.2027).
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- lwl.org
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 26.06.2024, 09:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und g … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Im Rahmen der Qualitätsbewertung findet zunächst eine eintägige und darauf folgend eine mehrwöchige Bemusterung statt. Weitergehende Informationen sind der Anlage A - Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Hinweis
- Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 14.06.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister von den Auftraggebern für den Bieter eingeholt werden, die den Zuschlag erhalten sollen. Es gilt deutsches Recht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Freiherr-vom-Stein-Platz 1, 48133 Münster
- Website
- lwl.org
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 184 (Spezialkleidung und Zubehör) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (462 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Albrecht Bender GmbH u. Co2 Zuschläge
- Uniformpettenfabriek Hassing BV2 Zuschläge
- wird nicht veröffentlicht2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 21.06.2024 auf 26.06.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 21.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 493991c6-049b-4d07-a002-5dc313a329b7.