Einführung Telenotarztsystem der Städte Flensburg, Kiel, Lübeck, Neumünster, der Kreise Plön, Stormarn und Herzogtum Lauenburg und dem Rettungsdienst Holstein AöR
Schleswig-Holsteinischer Landkreistag · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 2024-I-016veröffentlicht 20.02.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 120 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
- UEM OSS/MPCDataport AöR · AltenholzFrist 17.11.2026
- Lieferung, Installation, Konfiguration, Einführung sowie Schulung für ein RIS/ PACSFEK - Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster GmbH · Neumünster, HolsteinFrist 18.11.2026
Alle Ausschreibungen: Software in Schleswig-Holstein (2 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 97 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 120 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kiel24105, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Soll-Anforderungen40 %
- Konzept Projektskizze inkl. Zeit- und Ressourcenplan10 %
- Konzept „Bestmögliche Verbindung durch optimierte Netzwahl und/Netzwechsel“10 %
- Konzept Softwaresystem der TNA-Zentrale10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Heute
Beschreibung
Acht beteiligte Gebietskörperschaften (die kreisfreien Städte Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster sowie die Kreise Stormarn, Herzogtum Lauenburg und die Rettungsdienst Holstein AöR für den Kreis Ostholstein) beabsichtigen als Rettungsdienstträger ein einheitliches, von zwei Zentralen in Kiel und Lübeck aus geführtes Telenotarztsystem (im folgenden „TNA-System“ genannt) einzuführen. Die benannten Gebietskörperschaften bzw. die Rettungsdienst Holstein AöR fungieren jeweils als separate Auftraggeber für die sie betreffenden Leistungsanteile. Die Gesamtleistung wird in entsprechende Lose je Auftraggeber aufgeteilt an einen einheitlichen Auftragnehmer vergeben (vgl. Anlage 04_Telenotarztsystem - Leistungsbeschreibung). Jeder Rettungsdienstträger wird im hiesigen Vergabeverfahren durch den Schleswig-Holsteinischen Landkreistag vertreten, welcher berechtigt ist, den Zuschlag namens und im Auftrag der acht jeweiligen Auftraggeber zu erteilen.
Die Vergabe erfolgt damit losweise - aber die Lose unterscheiden sich nur durch den jeweiligen Auftraggeber, werden aber u.a. zur Sicherstellung der Kompatibilität der Gesamtleistung vollständig an einen Auftragnehmer vergeben. Da die Vergabeplattform eine derartige "umgekehrte" Losvergabe nicht sinnvoll abbilden kann, ist der Auftrag als einheitlicher Auftrag ohne Losbildung gekennzeichnet.
Beschreibung des Loses
Die konkreten Inhalte ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Soll-Anforderungen
- Qualität
- Konzept Projektskizze inkl. Zeit- und Ressourcenplan
- Qualität
- Konzept „Bestmögliche Verbindung durch optimierte Netzwahl und/Netzwechsel“
- Qualität
- Konzept Softwaresystem der TNA-Zentrale
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 120 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: 1 * 60 months
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorsch … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance##Besonders geeignet für:selbst##Besonders geeignet für:startup#
- Hinweis
Der angegebene Auftragswert ist rein fiktiv und entspricht nicht dem realen Auftragswert. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV wird von der Veröffentlichung des Auftragswertes abgesehen. Es werden alle geeigneten Bieter aufgefordert ein Angebot abzugeben. Nach Abgabe der Erstangebote wird die Anza … ganz lesenkürzer
Der angegebene Auftragswert ist rein fiktiv und entspricht nicht dem realen Auftragswert. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV wird von der Veröffentlichung des Auftragswertes abgesehen. Es werden alle geeigneten Bieter aufgefordert ein Angebot abzugeben. Nach Abgabe der Erstangebote wird die Anzahl der Bieter die zu Verhandlungen eingeladen auf maximal drei Bieter reduziert (vgl. Ziff. 3.10 des Verfahrensleitfadens).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| GS Elektromedizinische Geräte G. Stemple GmbH, Kaufering | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Schleswig-Holsteinischer Landkreistag
- Art
- Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Reventlouallee 6, 24105 Kiel
- Kontakt
- vergabe@
pd-g.de - Auskünfte
- Schleswig-Holsteinischer Landkreistagvergabe@
pd-g.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 488 (Informationssysteme und Server) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Schleswig-Holstein (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- netgo group GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 08.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eb5b0b53-3bf4-4a88-8c07-0e76e6eeb8ea.