Einführung Radiologisches Clinical Decision Support System
AKG Klinik Hohwald GmbH · Neustadt in Sachsen, Sachsen
Aktenzeichen 976-23 IIveröffentlicht 09.01.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 12 Monate
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
- Rahmenvertrag für den Bezug von Microsoft Lizenzprodukten aus Volumenverträgen zwischen dem Bund und Microsoft mit der Bezeichnung „Enterprise Agreement“ 2027-2029Stadtverwaltung Pirna · PirnaFrist 13.11.2026
- Erneuerung IT-Infrastruktur der SV FreitalStadtverwaltung Freital · FreitalFrist 11.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Neustadt in Sachsen01844, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Auftraggeber beschaffen im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens, basierend auf dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), ein radiologisches Clinical Decision Support Systems (CDSS).
Das CDSS wird die Anforderungen des Fördertatbestands 4 (FTB4) des KHZG sowie der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) erfüllen und die klinische Entscheidungsfindung durch die Analyse umfangreicher Gesundheitsdaten unterstützen. Ziel ist es, den medizinischen Nutzen für Patientinnen und Patienten zu maximieren und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Das Cloud-basierte CDSS stellt trainierte KI-Algorithmen zur Verfügung, die in der Lage sind, feinste Details in Bildern oder Bildserien konsistent zu erkennen. Durch den parallelen Einsatz solcher Algorithmen kann die Gefahr menschlicher Fehler reduziert werden. So ist z.B. die Detektion von akuten oder inzidentellen Lungenarterienembolien durch KI schneller und insbesondere bei CT-Untersuchungen zu anderen Zwecken auch sicherer als die alleinige menschliche Befundung. Durch die in der Regel sehr schnelle Verarbeitungszeit kann die Zeit zwischen Bildaufnahme und Diagnose verkürzt werden, da der KI-Algorithmus Auffälligkeiten sicher und schnell erkennen kann. KI-basierte Assistenzsysteme tragen somit aktiv zur Priorisierung kritischer Fälle bei. Untersuchungen mit relevanten Auffälligkeiten können in der Befundung priorisiert werden, was insbesondere in Notfallsituationen oder bei hohem Arbeitsaufkommen von großem Vorteil ist. Insbesondere bei akuten Gefäßverschlüssen der hirnversorgenden Gefäße oder bei intrakraniellen Blutungen kann eine frühzeitige Erkennung und Einordnung durch die KI die Diagnosegeschwindigkeit und die Behandlung entscheidend beeinflussen.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gesamtangebotspreis brutto gem. Preisblatt.
- Qualität
- Leistungspunkte gesamt gemäß Leistungsverzeichnis.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Automatische Verlängerung des Vertrags bzgl. Pflegeleistungen um jeweils 12 Monate.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB, Friedrichstraße 185-190, 10117 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Auftraggeber sind keine öffentlichen Auftraggeber i.S.d. Gesetzes, da die in § 99 GWB abschließend normierten Voraussetzungen bezogen auf die Einordnung als öffentlicher Auftraggeber nicht vorliegen. Die Auftraggeber sind jedoch Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und da … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeber sind keine öffentlichen Auftraggeber i.S.d. Gesetzes, da die in § 99 GWB abschließend normierten Voraussetzungen bezogen auf die Einordnung als öffentlicher Auftraggeber nicht vorliegen. Die Auftraggeber sind jedoch Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach voraussichtlich durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des (Kartell-)Vergaberechts verpflichtet. Die Bindung an das (Kartell-)Vergaberecht ohne im Übrigen öffentlicher Auftraggeber i.S.d. GWB zu sein, führt nicht dazu, dass der Weg zu den Nachprüfungsinstanzen i.S.d. GWB eröffnet wird.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Sprache für Unterlagen des Teilnahmeantrages, der Angebotsunterlagen und der Verhandlungen ist Deutsch. Ausgenommen davon sind gebräuchliche Fachbegriffe. Verwendete Abkürzungen, Produktnamen oder Verfahren sind durch die Bewerber/Bieter zu erläutern. Die Bieter können hiervon abweichend Unterl … ganz lesenkürzer
Die Sprache für Unterlagen des Teilnahmeantrages, der Angebotsunterlagen und der Verhandlungen ist Deutsch. Ausgenommen davon sind gebräuchliche Fachbegriffe. Verwendete Abkürzungen, Produktnamen oder Verfahren sind durch die Bewerber/Bieter zu erläutern. Die Bieter können hiervon abweichend Unterlagen oder Angaben in Unterlagen wie Datendokumentationen, technische Datenblätter, Workflow-Diagramme, Grafiken und Netzwerkdiagramme in englischer Sprache einreichen. Die Bieter sind dazu verpflichtet, sämtliche englischsprachigen Unterlagen im Auftragsfall in deutscher Übersetzung einzureichen. Die deutschen Übersetzungen gelten dann vorrangig.- Hinweis
Die Auftraggeber sind keine öffentlichen Auftraggeber i.S.d. Gesetzes, da die in § 99 GWB abschließend normierten Voraussetzungen bezogen auf die Einordnung als öffentlicher Auftraggeber nicht vorliegen. Die Auftraggeber sind jedoch Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und da … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeber sind keine öffentlichen Auftraggeber i.S.d. Gesetzes, da die in § 99 GWB abschließend normierten Voraussetzungen bezogen auf die Einordnung als öffentlicher Auftraggeber nicht vorliegen. Die Auftraggeber sind jedoch Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach voraussichtlich durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des (Kartell-)Vergaberechts verpflichtet. Die Bindung an das (Kartell-)Vergaberecht ohne im Übrigen öffentlicher Auftraggeber i.S.d. GWB zu sein, führt nicht dazu, dass der Weg zu den Nachprüfungsinstanzen i.S.d. GWB eröffnet wird.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Aidoc Medical Ltd., Tel Aviv | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 01844 Neustadt in Sachsen
- Kontakt
- it-beschaffung@
leinemann-partner.de - Auskünfte
- Leinemann Partner Rechtsanwälte mbBit-beschaffung@
leinemann-partner.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Sachsen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Dedalus HealthCare GmbH2 Zuschläge
- Meierhofer AG2 Zuschläge
- POLAVIS GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 02.12.2024
- BekanntmachungFrist 02.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 426cbd5e-02de-4371-9a19-af70e598d822.