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Einführung, Migration und Wartung des Nachfolgesystems für die Risikomessung und -steuerung

LfA Förderbank Bayern · München, Bayern

Aktenzeichen 2026-00160veröffentlicht 19.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80539, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 210 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Auftraggeberin ist als öffentlich-rechtliche Förderbank verpflichtet ein System zur Risikomessung und -steuerung (im Nachfolgenden "Nachfolgeystem") eingerichtet zu haben. Dies ergibt sich insbesondere aus § 25 a KWG sowie der MaRisk (v.a. AT 7.2.). Dieses System muss die (aufsichts-)rechtlichen Anforderungen erfüllen und sich mithin stetig entsprechend dieser wandelnden Anforderungen weiterentwickeln. Herstellerseitig wird die Wartung des derzeit im Einsatz befindlichen Systems (im Nachfolgenden "Vor-System") zum 31.12.2026 gekündigt. Das Vor-System (eingeführt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb) baut auf seit über 20 Jahren von der Auftraggeberin genutzten Altsystemen der Herstellerin des Vor-Systems bzw. inzwischen umfirmierten, oder mit der Herstellerin verschmolzen, Unternehmen, auf. Das Vor-System ist eng verflochten mit den benachbarten Systemen und Prozessen und kann für sich allein betrachtet die regulatorischen Anforderungen nicht erfüllen. Zur Vermeidung eines Widerspruchs zu den Pflichten und Anforderungen nach § 25a KWG und den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) besteht daher der Bedarf der Auftraggeberin dem Grunde nach jedoch zwingend und unverändert fort. Der Bedarf besteht demnach in einem nahtlosen Ersatz des Vor-Systems mit gleichen bzw. vergleichbaren Funktionalitäten und Schnittstellen zu benachbarten Systemen und Prozessen. Hierfür muss das Nachfolgesystem nahtlos migriert werden und sich funktionsgleich zum Vor-System in die bestehende Systemlandschaft eingliedern, gewartet werden und auch zukünftige (aufsichts-)rechtlich erforderliche Funktionalitäten durch Modulergänzungen (Lizenzkauf und Aufnahme in den Wartungs- und Supportvertrag) abdecken.

Beschreibung des Loses

Um den Bedarf an ein zukunftssicheres, den regulatorischen Anforderungen entsprechendes System, innerhalb der IT-Infrastruktur und auch den eng angrenzenden weiteren regulatorisch erforderlichen Prozessen funktionsgemäß sicherzustellen, ist ein nahtloser Ersatz des Vor-Systems notwendig. Das Nachfolgesystem muss nahtlos migriert werden. Die erforderliche Beschaffung lässt sich wie folgt gliedern. - Systemkauf / Lizenzierung - Migration Vollständige Übernahme der Daten, Schnittstellen und Funktionen ohne Betriebsunterbrechung - Wartung & Support Sicherstellung des laufenden Betriebs sowie der kontinuierlichen Software-Aktualisierung. - Erweiterungsoptionen Spätere funktionale Ergänzungen insbesondere regulatorische Module um auf künftige Anforderungsänderungen reagieren zu können (Lizenzkauf und Aufnahme in den Wartungs- und Supportvertrag). Die Herstellerin des Vor-Systems bietet ein webbasiertes Nachfolgesystem als strategischen Nachfolger für die Risikomessung und -steuerung an. Der mathematisch - analytische Rechenkern sowie die zugrundeliegenden Risikomodelle und Berechnungslogiken bleiben dabei identisch.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Vertragliche Sicherung von Optionen für künftige funktionale Ergänzungen und regulatorische Module, die auf der neuen Plattform flexibel zugeschaltet werden können. Da der Markt und die Regulierungen sich stetig verändern, muss das System über flexible Erweiterungsoptionen verfügen, um neue regulato … ganz lesenVertragliche Sicherung von Optionen für künftige funktionale Ergänzungen und regulatorische Module, die auf der neuen Plattform flexibel zugeschaltet werden können. Da der Markt und die Regulierungen sich stetig verändern, muss das System über flexible Erweiterungsoptionen verfügen, um neue regulatorisch notwendige Bausteine/Module rechtzeitig zu integrieren. Diese Optionen hängen wesentlich von (aufsichts-)rechtlichen Entscheidungen ab, auf die die Auftraggeberin teils in kurzer Zeit flexibel reagieren muss. Der Umfang dieser Optionen ist gegenwärtig nicht abschließend festzuhalten, da sich die jeweilige Funktionalität maßgeblich an den jeweils zugrundeliegenden (aufsichts-)rechtlichen Weisungen / Vorgaben misst. Vertraglich ist daher die Option Ergänzungen, also die entsprechenden Lizenzen zu kaufen und in den Wartungs- und Supportvertrag aufzunehmen, festzuhalten. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil des Bedarfs der Auftraggeberin, da nur ein System, das konform mit (aufsichts-)rechtlichen Vorgaben ist und diese technisch abbildet und somit auch auf etwaige Veränderungen reagieren kann für den beschriebenen Bedarf zweckdienlich ist. Mithin sind spätere funktionale Ergänzungen insbesondere regulatorische Module um auf künftige Anforderungsänderungen reagieren zu können als Option in den Verträgen zu integrieren (Lizenzkauf und Aufnahme in den Wartungs- und Supportvertrag). Der Auftragswert enthält eine entsprechende Schätzung.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Mit der Veröffentlichung dieser freiwilligen ex ante Transparenzbekanntmachung wird gemäß § 135 Abs. 3 GWB die Frist für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags auf zehn Kalendertage ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung festgesetzt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Begründung gem. § 110 Abs. 1 GWB. Es handelt sich vorliegend um einen gemischten Auftrag der sowohl Dienstleistungen als auch Lieferleistungen umfasst. Nach § 110 Abs. 1 GWB ist auf den Hauptgegenstand des Auftrages abzustellen. Dieser fällt vorliegend auf den Dienstleistungs-Bestandteil.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YZDMQU1#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

337vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (250 Lose mit Angabe)
465.032 €Zuschlagswert im Median
266.570 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 69 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vorabinformation Direktvergabe (diese Seite)

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9225760f-a490-41f3-9ac4-93956f5ca8e4.