Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitMedizintechnikLieferleistungenmögliche Doppelmeldung

Einführung eines Patientenmonitoringsystems

Sächsisches Krankenhaus Altscherbitz · Schkeuditz, Sachsen

Aktenzeichen 230017veröffentlicht 02.10.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 731 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 02.10.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistungspunkte50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 24 Monaten
  3. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 22 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Beschaffung eines Systems zum automatisierten Monitoring von Patienten.

Beschreibung des Loses

Um den gesetzlich geforderten verbesserten Informationsaustausch zwischen den Leistungserbringern und den Patienten zu realisieren, ist insbesondere die integrale Einbettung der Lösung in die infrastrukturelle IT-Landschaft des SKHAL obligatorisch. In diesem Zusammenhang wird explizit darauf hingewiesen, dass funktionale Anforderungen durch eine direkte Kommunikation/Übertragung zwischen dem Krankenhausinformationssystem (KIS) und/oder ERP-System des Krankenhauses und der elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 341 SGB V abgebildet werden können. Im Sinne der Datensparsamkeit wird dies sogar bevorzugt. Das Patientenmonitoringsystem muss in die in dem SKHAL im Einsatz befindlichen Systeme integriert sein bzw. über bidirektionale Schnittstellen verfügen. Dabei ist die Kommunikation mit dem KIS i.s.h.med/ Cerner als Primärsystem zur Datenübernahme, Vermeidung von Doppeleingaben und zur automatisierten Rücküberführung von Daten sicherzustellen. Im Weiteren dürfen durch die Einführung der Lösung die internen Organisationsprozesse für Patienten, für die das Monitoringsystem nicht genutzt wird bzw. nicht genutzt werden kann, nicht beeinträchtigt werden. Für den Datenaustausch sind standardisierte Schnittstellen erforderlich. Um ein hohes Maß an Interoperabilität zu erreichen, muss die Lösung international anerkannte technische, syntaktische und semantische Standards unterstützen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistungspunkte50 %
Preis50 %
Qualität
Leistungspunkte

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die Befähigung zur Berufsausübung setzt die Eigenerklärung über die Eintragung des Bieters im Handelsregister voraus. Die Eigenerklärung ist Gegenstand des Formblatts Unternehmenseignung (6a). Mögliche Nachweisforderung: Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges.
Kriterium
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit setzt Eigenerklärungen zum Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung voraus. Die Eigenerklärung ist Gegenstand des Formblatts Unternehmenseignung (6a). ▪ Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Min … ganz lesenDie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit setzt Eigenerklärungen zum Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung voraus. Die Eigenerklärung ist Gegenstand des Formblatts Unternehmenseignung (6a). ▪ Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens EUR 5 Mio. pro Schadensfall und Person, und für alle sonstigen Schäden in Höhe von EUR 1 Mio. pro Schadensfall und Person oder Verpflichtung, dass eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfalle in entsprechender Höhe abgeschlossen wird. Mögliche (weitere) Nachweisforderung: Kopien der Versicherungspolicen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit setzt Eigenerklärungen zur Einhaltung eines Mindestspartenjahresumsatzes voraus. Die Eigenerklärung ist Gegenstand des Formblatts Unternehmenseignung (6a). ▪ Mindestjahresumsatz des Bieters im Bereich Medizintechnik (Bereitstellung, Implementierung, Instandhaltung, Hosting und Customizing) in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. in den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren voraus. Mögliche (weitere) Nachweisforderung: Kopie der Jahresabschlüsse der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Kriterium
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit setzt Eigenerklärungen zur durchschnittlichen Jahresmindestarbeitnehmeranzahl sowie zu jeweils drei vergleichbaren Referenzprojekten voraus. Die Eigenerklärung zur durchschnittlichen Jahresmindestarbeitnehmeranzahl ist Gegenstand des Formblatts Untern … ganz lesenDie technische und berufliche Leistungsfähigkeit setzt Eigenerklärungen zur durchschnittlichen Jahresmindestarbeitnehmeranzahl sowie zu jeweils drei vergleichbaren Referenzprojekten voraus. Die Eigenerklärung zur durchschnittlichen Jahresmindestarbeitnehmeranzahl ist Gegenstand des Formblatts Unternehmenseignung (6a). ▪ Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens muss mindestens 25 Beschäftigte in den letzten drei Jahren betragen. Die Eigenerklärungen zu den Referenzen sind Gegenstand des Formblatts Referenzen (6b). Im Formblatt Referenzen bedarf es,▪ der Angabe des Referenzauftraggebers samt Kontaktinformationen, ▪ einer aussagekräftigen Beschreibung des Referenzprojekts (aus der sich alle inhaltlichen Vorgaben für eine vergleichbare und beanstandungsfreie Projektdurchführung hinreichend plausibel ergeben müssen), und ▪ der Angabe des Referenzzeitraums (Projektstart und -ende). Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (zurückgerechnet ab Veröffentlichung der Bekanntmachung) erbracht worden sein. Dabei ist es ausreichend, wenn die Referenzprojekte innerhalb der letzten drei Kalenderjahre beendet wurden. Ein Bieter ist nur geeignet, wenn er Eigenerklärungen zur erforderlichen Mindestanzahl vergleichbarer Referenzprojekte einreicht. Ein Bieter kann die Eigenerklärungen zur Mindestanzahl vergleichbarer Referenzprojekte also entweder vollständig selbst einreichen oder vollständig durch einen Eignungsverleiher einreichen lassen. Eine Eignungsleihe in Bezug auf einzelne Referenzprojekte scheidet aus. Zwingende Voraussetzung für die Berücksichtigung einer Referenz ist, dass die von ihr umfassten Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen und zur überwiegenden Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht wurden. Es ist davon auszugehen, dass diese Anforderungen dann nicht erfüllt wurden, wenn der Referenzgeber eine erheblich oder fortdauernd mangelhafte Erfüllung beanstandet. Auf eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses, die Geltendmachung von Schadensersatz oder die Herbeiführung vergleichbarer Rechtsfolgen kommt es nicht entscheidend an. Es kommt auch nicht darauf an, ob durch eine nicht gesetzes- oder vertragskonform bzw. nicht zur überwiegenden Zufriedenheit des Referenzgebers erbrachte Leistungen die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird. Entscheidend bleibt, dass in diesen Fällen die durch den Auftraggeber formulierte Referenzanforderung als nicht erfüllt angesehen wird. Voraussetzung für die Berücksichtigung einer Referenz ist ferner, dass der Bieter - sofern er im Rahmen dieser einen Unterauftragnehmer eingesetzt hat - die Leistungen überwiegend selbst erbracht hat. Den Bietern steht es - insbesondere bei Zweifeln in Bezug auf eine überwiegende Eigenerbringung - frei, die in dembetreffenden Referenzprojekt angegebenen Unterauftragnehmer in der gegenständlichen Ausschreibung über eine sog. Eignungsleihe einzubinden und den entsprechenden Auftragsteil seitens des Unterauftragnehmers erbringen zu lassen. Die Referenzprojekte müssen mit dem gegenständlichen Auftrag - insbesondere in Bezug auf das Auftragsvolumen - vergleichbar sein. Es gelten folgende Mindestanforderungen für die Vergleichbarkeit der Referenzen: ▪ Bereitstellung eines erfolgreich eingeführten Patientenmonitoringsystems oder hierzu in technischer Hinsicht funktional vergleichbare Lösungen ▪ Die vorgenannten technischen Lösungen werden bereits im Produktivbetrieb eingesetzt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Sächsisches Krankenhaus Altscherbitz, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

59vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (91 Lose mit Angabe)
252.602 €Zuschlagswert im Median
183.134 € – 620.722 €mittlere Hälfte, 15 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Medizintechnik in Sachsen (5 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 04.11.2024 auf 18.11.2024 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 14aa6a50-b291-488b-99b8-b874cbd3f18d.