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vergebenEU-weitDienstleistungen

Einführung eines ISMS

ZRE Zentrum für Ressourcen und Energie GmbH · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen OV 2026-109veröffentlicht 16.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 111 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 17 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
… – 31.03.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22113, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Qualität10 %
  • Qualität10 %
  • Qualität15 %
  • Qualität5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 49 Tagen
  2. Heute
  3. Vertragsende
    in 17 Monaten

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Dienstleistungen bei der Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems ISMS um die Anforderungen nach BSIG einzuhalten.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 60Preis Der Bewertungspreis ist der im Preisblatt genannte Nettopreis zzgl. der zum Ange-botszeitpunkt gültigen Umsatzsteuer unabhängig von der Steuerschuldnerschaft, unter Einbeziehung von Skonti und Rabatten. Der Bestpreis wird mit 60 Punkten bewertet. Bestpreis ist der niedrigste Preis. Ein Angebot in Höhe des Doppelten des Bestpreises erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punktwerte im Wege einer linearen Interpolation ermittelt. Es wird folgende Formel zugrunde gelegt: Preisdifferenz zum Bestbieter x Höchstpunktzahl geteilt durch Preis Bestbieter = Ab-zug von Höchstpunktzahl Beispiel: Bestpreis = 135.000 EUR = 70 Punkte Angebotspreis = 162.000 EUR Preisdifferenz = 27.000 EUR Punktabzug = 27.000 * 70 / 135.000 = 12 (also 48 Punkte)
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 10Mitarbeit in Gremien, Arbeitskreisen oder Verbänden Die Mitarbeit in Gremien, Arbeitskreisen oder Verbänden im Bereich der IT-Sicherheit/Informationssicherheit, zum Beispiel im Bereich der Normierung, Unterstüt-zung der Gesetzgebung oder zur Umsetzung der Anforderungen in KRITIS-Betrieben ergibt wie folgt Punkte: Anzahl Gremien, Arbeitskreisen oder Verbänden mit aktiver Mitarbeit - 5 oder mehr 10 Punkte - 3 bis 4 5 Punkte - 1 bis 2 2 Punkte - 0 oder fehlende Einreichung 0 Punkte
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 10ISMS-Einführungsprojekte im Sektor Siedlungsabfallentsorgung In den letzten 5 Jahren abgeschlossene ISMS-Einführungsprojekte mit Einreichung eines Nachweises nach § 39 BSIG (bzw. vormals § 8a BSIG) in Betrieben im Sektor Siedlungsabfallentsorgung ergeben wie folgt Punkte: Anzahl der Projekte in Nicht-KRITIS-Betrieben = 1 Punkt je Projekt Anzahl in KRITIS-Betrieben = 2 Punkte je Projekt Noch nicht abgeschlossene Projekte = 0,5 Punkte je Projekt Keine Projekte oder keine Einreichung = Ausschluss vom Verfahren Die Anzahl der Referenzen ist auf 5 begrenzt.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 15Kenntnisse / Fähigkeiten im B3S Siedlungsabfallentsorgung Die Nachweiserbringung gegenüber dem BSI soll auf Basis des branchenspezifischen Sicherheitsstandard Siedlungsabfallentsorgung (B3S SAE) erfolgen. Erfahrungen mit Bezug zu diesem ergeben Punkt nach diesem Muster: • Abgeschlossene Nachweisprojekte nach B3S SAE je 5 Punkte, max. 10 Punkte • Begonnene Nachweisprojekte nach B3S SAE je 1 Punkt, max. 3 Punkte • Sonstige Kenntnisnachweise des B3S SAE je 2 Punkte, max. 2 Punkte Keine Kenntnisse/Fähigkeiten oder keine Einreichung = Ausschluss vom Verfahren
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 5Umweltaspekte – Schadstoffklasse Hierunter wird die Schadstoffklasse des Firmen Fuhrparks bewertet. Die E-Mobilität wird mit der höchsten Punktzahl bewertet. Schadstoffklasse PKW / leichte Nutzfahrzeuge: • E-Fahrzeuge 5 Punkte • Fahrzeuge in Schadstoffklasse 6 2 Punkte • Fahrzeuge in Schadstoffklasse 5 0 Punkte • Wurden keine Angaben getätigt 0 Punkte

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
31.03.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfu … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
AWARE7 GmbH, Gelsenkirchen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 752 (Kommunale Dienstleistungen) in Hamburg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cbc38ace-ae5a-48fb-826f-0e56e65dcf44.