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Einführung einer neuen Finanzsoftware

Stadtverwaltung Speyer - Zentrale Vergabestelle · Speyer, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen SSPE-2026-0048veröffentlicht 25.06.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 99 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Software in Rheinland-Pfalz (18 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Speyer67346, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (23 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualitative Anforderungen70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über auftragsboerse.de
    vor 3 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 3 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 39 Tagen
  5. Heute

Beschreibung

Beschaffung einer neuen Finanzsoftware für die Stadtverwaltung Speyer

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme einer modernen, zukunftsfähigen Softwarelösung für das doppische Finanz- und Rechnungswesen gemäß den gesetzlichen Anforderungen des Landes Rheinland-Pfalz.

Der Leistungsumfang umfasst darüber hinaus die Bereitstellung von Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen sowie die Durchführung einer unterjährigen, vollständigen Migration des Datenbestands aus dem derzeit eingesetzten System "CIP" in das angebotene System.

Die angebotene Lösung muss alle relevanten Fachprozesse des Finanz- und Rechnungswesens in einer integrierten Gesamtlösung medienbruchfrei und rechtssicher abbilden. Die Migration hat vollständig, revisionssicher, nachvollziehbar, konsistent und verlustfrei zu erfolgen. Hierbei sind sowohl Stamm- als auch Bewegungsdaten einschließlich historischer Datenbestände, Auswertungen und erforderlicher Verfahrensdokumentationen zu berücksichtigen.

Ziel ist die Einführung einer leistungsfähigen, wirtschaftlichen und langfristig tragfähigen Lösung, die eine hohe Benutzerfreundlichkeit, Zukunftssicherheit sowie die Einhaltung aller aktuellen gesetzlichen, fachlichen und technischen Anforderungen gewährleistet.

Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualitative Anforderungen70 %
Preis30 %
Qualität
Qualitative AnforderungenDavon Unterpunkte: Wunschanforderungen 40 % Anwenderfreundlichkeit 30 % Projektablauf und Zeitplan 30 %
Preis
Angebotspreis

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Nachweis der Expertise des Projektleiters/der Projektleiterin (siehe lfd. Nr.2 und lfd. Nr.6) Die Projektleitung muss die erfolgreiche Durchführung von mindestens einem vergleichbaren Projekt nachweisen können. (vergleichbar = erfolgreich abgeschlossene Umstellung der Software CIP auf die angebote … ganz lesen- Nachweis der Expertise des Projektleiters/der Projektleiterin (siehe lfd. Nr.2 und lfd. Nr.6) Die Projektleitung muss die erfolgreiche Durchführung von mindestens einem vergleichbaren Projekt nachweisen können. (vergleichbar = erfolgreich abgeschlossene Umstellung der Software CIP auf die angebotenen Software in einer Kommunalbehörde) - Referenzen/Zertifizierungen zur erfolgreichen Durchführung vergleichbarer Projekte (siehe lfd. Nr.7 und lfd. Nr.8) Es muss eine Projektmanagementerfahrung in mindestens 3 Migrations-Projekten nachgewiesen werden können, bei denen das bestehende System CIP auf die angebotene Softwarelösung migriert wurde. - Schlüssiger Nachweis zur Schulungserfahrung (siehe lfd. Nr. 9) Der Bieter/die Bieterin muss einen schlüssigen Nachweis erbringen, dass er/sie in der Lage ist, Nutzer und Administratoren der Software effektiv zu schulen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich benennen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes gem. VHB 124 LD Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Ein Vorschlag für eine schlüssige Zeitplanung ist Teil des Wertungsschemas (2.3 - Projektablauf und Zeitplan) und wird vom Bieter/Bieterin geliefert. Das Modul für die Haushaltsplanung sollte bis spätestens KW32 2027 einsatzbereit sein. Ein Vorschlag für eine schlüssige Zeitplanung ist Teil des Wertungsschemas (2.3 - Projektablauf und Zeitplan) und wird vom Bieter/Bieterin geliefert.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
30.07.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: gem. den Anforderungen der Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer (§ 156 GWB) Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung i … ganz lesenDas Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Es gelten ausschließlich die Vertrags-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in der jeweils gültigen Fassung wird in den Vertrag mit einbezogen (§ 29 II VgV). Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. Schriftlich eingehende Angebote werden ausgeschlossen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f9dce880-03cd-4297-a840-943c1a4ca828.