Einführung einer neuen Finanzsoftware
Stadtverwaltung Speyer - Zentrale Vergabestelle · Speyer, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen SSPE-2026-0048veröffentlicht 25.06.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.
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Alle Ausschreibungen: Software in Rheinland-Pfalz (18 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Speyer67346, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (23 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualitative Anforderungen70 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 3 Monatenüber auftragsboerse.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 3 Monaten
- Bindefrist endetvor 39 Tagen60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Beschaffung einer neuen Finanzsoftware für die Stadtverwaltung Speyer
Beschreibung des Loses
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme einer modernen, zukunftsfähigen Softwarelösung für das doppische Finanz- und Rechnungswesen gemäß den gesetzlichen Anforderungen des Landes Rheinland-Pfalz.
Der Leistungsumfang umfasst darüber hinaus die Bereitstellung von Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen sowie die Durchführung einer unterjährigen, vollständigen Migration des Datenbestands aus dem derzeit eingesetzten System "CIP" in das angebotene System.
Die angebotene Lösung muss alle relevanten Fachprozesse des Finanz- und Rechnungswesens in einer integrierten Gesamtlösung medienbruchfrei und rechtssicher abbilden. Die Migration hat vollständig, revisionssicher, nachvollziehbar, konsistent und verlustfrei zu erfolgen. Hierbei sind sowohl Stamm- als auch Bewegungsdaten einschließlich historischer Datenbestände, Auswertungen und erforderlicher Verfahrensdokumentationen zu berücksichtigen.
Ziel ist die Einführung einer leistungsfähigen, wirtschaftlichen und langfristig tragfähigen Lösung, die eine hohe Benutzerfreundlichkeit, Zukunftssicherheit sowie die Einhaltung aller aktuellen gesetzlichen, fachlichen und technischen Anforderungen gewährleistet.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualitative AnforderungenDavon Unterpunkte: Wunschanforderungen 40 % Anwenderfreundlichkeit 30 % Projektablauf und Zeitplan 30 %
- Preis
- Angebotspreis
Eignung5 von 5 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Nachweis der Expertise des Projektleiters/der Projektleiterin (siehe lfd. Nr.2 und lfd. Nr.6) Die Projektleitung muss die erfolgreiche Durchführung von mindestens einem vergleichbaren Projekt nachweisen können. (vergleichbar = erfolgreich abgeschlossene Umstellung der Software CIP auf die angebote … ganz lesenkürzer
- Nachweis der Expertise des Projektleiters/der Projektleiterin (siehe lfd. Nr.2 und lfd. Nr.6) Die Projektleitung muss die erfolgreiche Durchführung von mindestens einem vergleichbaren Projekt nachweisen können. (vergleichbar = erfolgreich abgeschlossene Umstellung der Software CIP auf die angebotenen Software in einer Kommunalbehörde) - Referenzen/Zertifizierungen zur erfolgreichen Durchführung vergleichbarer Projekte (siehe lfd. Nr.7 und lfd. Nr.8) Es muss eine Projektmanagementerfahrung in mindestens 3 Migrations-Projekten nachgewiesen werden können, bei denen das bestehende System CIP auf die angebotene Softwarelösung migriert wurde. - Schlüssiger Nachweis zur Schulungserfahrung (siehe lfd. Nr. 9) Der Bieter/die Bieterin muss einen schlüssigen Nachweis erbringen, dass er/sie in der Lage ist, Nutzer und Administratoren der Software effektiv zu schulen.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich benennen.
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes gem. VHB 124 LD Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Ein Vorschlag für eine schlüssige Zeitplanung ist Teil des Wertungsschemas (2.3 - Projektablauf und Zeitplan) und wird vom Bieter/Bieterin geliefert. Das Modul für die Haushaltsplanung sollte bis spätestens KW32 2027 einsatzbereit sein. Ein Vorschlag für eine schlüssige Zeitplanung ist Teil des Wertungsschemas (2.3 - Projektablauf und Zeitplan) und wird vom Bieter/Bieterin geliefert.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- auftragsboerse.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.07.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: gem. den Anforderungen der Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer (§ 156 GWB) Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung i … ganz lesenkürzer
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- Es gelten ausschließlich die Vertrags-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in der jeweils gültigen Fassung wird in den Vertrag mit einbezogen (§ 29 II VgV). Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. Schriftlich eingehende Angebote werden ausgeschlossen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Maximilianstraße 100, 67346 Speyer
- Website
- speyer.de
- Kontakt
- vergabe@
stadt-speyer.de
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.07.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f9dce880-03cd-4297-a840-943c1a4ca828.