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Einführung einer Daten- und Prozessmanagement-Plattform (Clinical Data Repository) für das Universitätsklinikum der Medizinischen Hochschule Brandenburg in Neuruppin

Ruppiner Kliniken GmbH · Neuruppin, Brandenburg

Aktenzeichen #1veröffentlicht 09.01.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Universiätsklinikum Ruppin-Brandenburg ("UKRB") ist Universitätsklinikum der Medizinischen Hochschule Brandenburg. Als universitärer Schwerpunktversorger verfügt es über 836 Planbetten in 20 Kliniken. In einer attraktiven Parklandschaft eingebunden liegen Pavillonbauten, die eine über 120jährige Tradition widerspiegeln. Mit über 2.400 Mitarbeiter*innen versorgt es auf höchstem Niveau interdisziplinär ca. 26.000 stationäre Patienten. Die Medizinische Qualifikation und die technische Ausstattung des UKRB entsprechen modernsten Standards. Das UKRB will durch zielgenaue Investitionen den Klinik-Standort nachhaltig sichern, weiterentwickeln und voranbringen. Dabei stehen Aspekte der Potentialerschließung von Synergien durch multifunktionale Nutzung, der bedarfsgerechten modernen Geräteausstattung trotz verkürzter Geräte-Generationszyklen, der klinikweiten IT-Einbindung aller Geräte nebst Schnittstellendefinition und zukünftigen Strukturen der Klinik im Fokus. Um den komplexen Anforderungen der grundsätzlichen Digitalisierung und des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG) mehrwertstiftend und nachhaltig gerecht zu werden, beabsichtigt das UKRB eine Daten- und Prozessmanagement-Plattform aufzubauen, die es ermöglicht, dass alle zum Patienten relevanten Daten in einem Clinical-Data-Repository sicher, qualitätsgeprüft und wiederverwendbar vorgehalten werden. Die Leistungen sollen als Software as a Service ("SaaS") in einer Cloud erbracht werden.

Beschreibung des Loses

Das UKRB beabsichtigt für seine Kliniken die Einführung eines Clinical Data Repository ("CDR"). Dieses speichert strukturierte und semantisch annotierte medizinische Daten wie Diagnosen, Befunde, Medikationen, Labor- und Vitalwerte, CAVE-Daten von unterschiedlichen Systemen und stellt diese auch für nachgelagerte Prozesse und Systeme zur Verfügung. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es zwingend erforderlich, dass ein CDR alle erforderlichen Kommunikationsstandards (HL7 v2, FHIR, xDT etc.) und medizinische Ordnungssysteme (ICD, OPS, LOINC, SNOMEDCT etc.) unterstützt. Um die Verfügbarkeit der Daten über Anbieter und Anwendung hinweg zu gewährleisten ist, unabhängig vom KIS-Hersteller, der Zugriff aller Applikationen auf den gleichen Datenspeicher angebracht, ebenso ist die Anbindung der KIS/KAS/Archiv und PACS Systeme zu ermöglichen. Der Zugriff auf Inhalte ist jederzeit möglich. Angestrebt ist ein effizienter und sicherer Datentransfer von strukturierten und Behandlungsdaten zur vernetzten Versorgung innerhalb der Klinik-Gruppe sowie mittel- und langfristig die intersektorale Vernetzung mit den MVZ der Klinikgruppe, niedergelassenen Ärzten und den Patienten. Alles unter Berücksichtigung der vorhandenen System- und Schnittstellumgebung des UKRB. Der Anbieter ist in der Lage, die vollständige Betriebsverantwortung für die zentralen und dezentralen Komponenten zu übernehmen und die Klinik soll in der Lage sein auch bei Beendigung des Vertrags das CDR eigenständig zu betreiben. Somit wird zum einen die notwendige und gesetzlich vorgegebene Interoperabilitätsfähigkeit geschaffen und zum anderen wird es den Kliniken ermöglichen, einen vollständigen und qualitätsgesicherten Patientendatensatz aufzubauen und diesen allen internen und externen Stakeholdern und Prozessen datenschutzkonform und sicher zur Verfügung zu stellen. So wird nachhaltig gewährleistet, dass die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Interoperabilität und Sicherheit realisiert und sowohl die künftige Komplexität als auch die Kosten im Bereich der Systemintegration und Transformation reduziert werden. Dies dient nicht nur der Steigerung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der internen Klinikprozesse, es werden auch die Services und Prozesse zum Patienten und den betroffenen externen Partnern eingebunden (Einweiser, Nachsorger, Rettungsdienst etc.), was zu einer nahtlosen und qualitätssteigernden Integration der Kliniken in die regionalen Versorgungstrukturen führen wird. Schlussendlich wird so eine Datenqualität und -vollständigkeit aufgebaut, die dann für die Implementierung der ebenfalls gesetzlich geforderten medizinischen Entscheidungsunterstützung im angestrebten Reifegrad benötigt wird. Mit dem Projekt wird somit das Ziel realisiert, eine offene und auf Standards aufbauende serviceorientierte Architektur zu etablieren, die es den Kliniken ermöglicht, auch auf alle künftigen Einflussfaktoren (politisch, technisch, strategisch etc.) flexibel und bedarfsgerecht zu reagieren und somit eine Investitionssicherheit in den anstehenden Projekten und die damit verbundene Umsetzung institutioneller, interdisziplinärer und intersektoraler eHealth Anforderungen zu gewährleisten. Weitere Einzelheiten zur Leistung sowie zu den benötigten Schnittstellen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden. Zu den Vergabeunterlagen gehört auch das Vertragswerk. Es ist beabsichtigt, dieses Vertragswerk auf Grundlage der EVB-IT ("Cloud") zu erstellen. Das Vertragswerk wird ebenfalls nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird. Die Leistungen unterfallen dem Fördertatbestand 2.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Wertungspreis gemäß Preisblankett
Qualität
Qualität des Systems gemäß Kriterienkatalog
Qualität
Projektkonzept

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesen- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGH58X

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
vitagroup AG, Mannheim–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Gesundheit
Anschrift
Fehrbelliner Straße 38, 16816 Neuruppin
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 488 (Informationssysteme und Server) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

22vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (36 Lose mit Angabe)
673.524 €Zuschlagswert im Median
378.259 € – 1,58 Mio. €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 991b00a0-4920-4d3c-b6be-6081974e9ce1.